221697-74 AA · Änderungsantrag
Haushaltsantrag der Koalition zur Einrichtung eines Finanz-Controllings – Änderungsantrag zur Vorlage 221697 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027
Kerndaten
- Nummer
- 221697-74 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 09.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 221697-74 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Malte Lömpcke SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Angelika Esch DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Benedikt Erforth Haushaltsantrag der Koalition zur Einrichtung eines Finanz-Controllings – Änderungsantrag zur Vorlage 221697 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.03.2023 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Zur Unterstützung der Kämmerei soll geprüft werden, ob ein eigenständiges Controlling in der Stadtverwaltung aufgebaut werden kann. Hierzu wird die Verwaltung bis zum AFBV am 18. April (Sondersitzung für die Haushaltsberatungen) gebeten erste konzeptionelle Überlegungen darzustellen und daraus abzuleiten auf welche vorhandenen Ressourcen hierbei zugegriffen werden kann und welche eventuellen Mehrbedarfe bei Sachkosten oder Stellen notwendig sind. Begründung Die Beendigung des Haushaltssicherungskonzepts war ein wichtiger Schritt für Bonn. Gleichzeitig besteht im städtischen Haushalt, wie in den Haushalten vieler Städte und Gemeinden, weiter ein erhebliches strukturelles Defizit. Um die langfristige Handlungsfähigkeit sicherzustellen und den Haushalt auch finanziell nachhaltig auszurichten, soll die Stadtverwaltung verstärkt auf Controlling-Instrumente zurückgreifen können. Diese sollen Verwaltung und Politik bei der finanziellen und strategischen Steuerung des städtischen Haushalts unterstützen (u.a. mit den Schwerpunkten eines wirkungsorientierten und gendergerechten Haushalts) und Wege zur effizienten Mittelverwendung aufzeigen und so zu einer Reduzierung des Defizits beitragen.Seite 1 von 2 Seite 2 Mit dieser Maßnahmen wird aber gleichzeitig auch die Aufforderung an Land und Bund bekräftigt, die Kommunen für die Kosten der sich aus Landes- und Bundesgesetzen ergebenden Pflichtaufgaben zu entschädigen (Konnexitätsprinzip), um so auch die exogenen Ursachen für das strukturelle Defizit der kommunalen Haushalte zu reduzieren. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de