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221697-73 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme der AG nach § 78 SGB VIII - Jugendförderung zum Haushalt

Nummer
221697-73 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 15.03.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 172,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221697 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221697-73 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Stellungnahme der AG nach § 78 SGB VIII -
Jugendförderung zum Haushalt
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 15.03.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Verwaltung wurde nachträglich die Stellungnahme der AG nach § 78 SGB
VIII - Jugendförderung zur Verfügung gestellt (siehe Anlage).
Unter anderem bezieht sich die Stellungnahme auch auf die DS-Nr.: 220960
(Kinder- und Jugendförderplan), 222178 (OT-Richtlinie), 230410 (JobCoach).
Anlage/n
1 221697-73 Stellungnahme AG78_Hauhalt_Jugend (öffentlich)Seite 1 von 2
AG nach § 78 SGB VIII - Jugendförderung
beim Amt für Kinder, Jugend und Familie
der Bundesstadt Bonn
Jasmina Weinmann, Sprecherin
Manuel Esser, Stellv. Sprecher
Bonn, 06.03.2023
Jugendarbeit in Bonn: Die Herausforderungen werden immer größer, der Etat
immer kleiner. Das passt nicht zusammen!
Gerade jetzt kommen Nichtbewilligungen geplanter weiterer Mittel (OT-Förderung, Kinder- und
Jugendförderplan, Jobcoach) zu einer Unzeit. Angesichts der sozialen und gesellschaftlichen
Auswirkungen der Pandemie, des Ankommens zahlreicher Menschen aus der Ukraine und des
eklatanten Fachkräftemangels im gesamten sozialen Sektor brauchen wir Träger, die weiterhin in der
Lage sind, Angebote und Einrichtungen trotz deutlicher Kostensteigerungen zu betreiben.
Freie Träger und Verwaltung haben sich auf die Zusage im Koalitionsvertrag verlassen, dass offene
Kinder- und Jugendarbeit ausreichend finanziert wird:
„Wir planen eine Aufstockung der Mittel für den nächsten Freizeitstättenbedarfsplan nach dem
tatsächlichen Bedarf in den Jugendzentren sowie nach sozialräumlichen Aspekten“.
(Koalitionsvertrag, Seite 32)
Die letzte nennenswerte finanzielle Änpassung fand Anfang der 2000er statt. In den letzten 20 Jahren
sind Standards besser geworden und dadurch Kosten gestiegen. Eine Anpassung der Finanzierung ist
längst überfällig. Hierzu hat die Verwaltung in einem ausgedehnten Prozess mit den freien Trägern die
aktuellen Bedarfe erhoben. Dieses Ergebnis soll nun ignoriert werden.
Ein so hoher Eigenanteil ist nicht mehr zeitgemäß. Für Einrichtungen der offenen Kinder- und
Jugendarbeit ist mindestens eine Förderung von 85% gesetzlich vorgeschrieben. Werden jetzt aber die
notwendigen Mittel nicht zur Verfügung gestellt, dann bedeutet das, dass der Eigenanteil auf über 15%
steigt.
Ein finanzielles „Weiter-so“ führt dazu, dass wir wichtige Anlaufstellen für junge Menschen in unserer
Stadt verlieren. Bereits jetzt haben einige Träger Krisengespräche mit der Verwaltung geführt, da
offene Kinder- und Jugendarbeit nicht mehr finanzierbar ist. Wir werden die Situation haben, dass
Einrichtungen nicht geöffnet bleiben können, da das Geld nicht für alle reichen wird.
Im Bereich der Jugendberufshilfe ist „Jobcoach“ ein etabliertes Programm mit guten Erfolgen bei der
Vermittlung von Hauptschulabsolvent*innen in Ausbildungsplätze und ausgesprochen niedriger
Abbrecher*innenquote. Aber bereits heute übersteigt die Nachfrage das Angebot an Plätzen (100) bei
weitem. Daher ist der Vorschlag der Verwaltung richtig, das Programm auszuweiten und ab 2023
weiterhin zusätzlich 50 Plätze zu finanzieren sowie eine Aufstockung auf 200 Plätze vorzunehmen:
Gerade jetzt ist es wichtig, dass 100 Jugendliche mehr eine Chance auf einen guten Übergang vom
Schul- ins Berufsleben erhalten!
Im Kinder- und Jugendförderplan hat Politik Ziele beschlossen, an deren Umsetzung bereits
Verwaltung, ein Begleitgremium der AG78 Jugendförderung und der Kinder- und Jugendring arbeiten.
Der Plan soll kein Dokument für die Akte werden, sondern in der Umsetzung einen lebendigen Beitrag
zur bedarfsgerechten Angebotsvielfalt für Kinder- und Jugendliche in Bonn sein. Schon jetzt ist klar,
dass wir mit einer Millionen Euro nur einen Teil des Förderplans umsetzen, eine unverbindliche
Kostenschätzung für die auskömmliche Finanzierung aller Ziele lag bei 2,8 Millionen Euro.
Die AG78 Jugendförderung sieht eine bessere finanzielle Ausstattung der drei Bereiche Kinder- und
Jugendförderplan, Jobcoach und offene Kinder- und Jugendarbeit als dringend geboten an.Seite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 02:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de