221697-69 AA · Änderungsantrag
Haushaltsantrag der Koalition zu Mitteln für das Gutachten „Rheinaue Nord“ – Änderungsantrag zur Vorlage 221697 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027
Kerndaten
- Nummer
- 221697-69 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 08.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 221697-69 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Beate Bänsch-Baltruschat SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Luca Samlidis DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Hanno von Raußendorf Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein 08.03.2023 Haushaltsantrag der Koalition zu Mitteln für das Gutachten „Rheinaue Nord“ – Änderungsantrag zur Vorlage 221697 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Für die Erstellung eines Gutachtens für die ökologische Aufwertung der Grünflächen entlang des Rheins im Norden der Stadt (Arbeitstitel „Rheinaue Nord“) wird ein Gutachten extern vergeben. Dies soll in Kooperation mit den umliegenden Gemeinden erfolgen. Hierfür werden Mittel von 60.000 € in den Haushalt für das Jahr 2023 eingestellt. Begründung Es handelt sich bei dem Gebiet um die Freifläche zwischen dem Bonner Stadtteil Graurheindorf und Hersel. Das Gebiet wird derzeit z.T. landwirtschaftlich genutzt, zudem liegen dort eine Ausgleichsfläche (Obstwiese), Brachen und ein kleines Waldstück. Das Gebiet dient der Naherholung und bietet deutliches Potenzial zur ökologischen Aufwertung. Der vom Ortsausschuss Auerberg gestellte Bürgerantrag zielt auf eine Aufwertung der ökologischen Wertigkeit und der Naherholung ab. Eine Aufwertung des Gebietes ist sinnvoll, weil hierdurch Offenlandarten in ihrem Vorkommen gestärkt werden können. Deren Lebensräume gehen an anderer Stelle durch Bauvorhaben häufig verloren. Der Erholungswert kann durch die Verbesserung des Naturerlebnisses gesteigert werden. Gleichzeitig können fruchtbare Böden für die landwirtschaftliche Nutzung dauerhaft erhalten bleiben. Der AUKLA stimmte der ökologischen Aufwertung zu, lehnt aberSeite 1 von 2 Seite 2 Maßnahmen der Naherholung ab, die der ökologischen Aufwertung entgegen stehen wie z.B. Hundewiesen (Beschluss wie Stellungnahme der Verwaltung). Zur gezielten Aufwertung ist die Erstellung eines Konzeptes erforderlich. Da es sich hierbei um ein Projekt ohne Vorgeschichte handelt und die Verwaltung überlastet ist, ist die externe Vergabe des Gutachtens sinnvoll. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de