221697-67 AA · Änderungsantrag
Haushaltsantrag der Koalition (Mehr Schutz für Natur und Viertel): Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Antrag zur Vorlage
Kerndaten
- Nummer
- 221697-67 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 08.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 221697-67 AA Antragsteller/in: 08.03.2023 Haushaltsantrag der Koalition (Mehr Schutz für Natur und Viertel): Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Antrag zur Vorlage Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags 1. Zur Weiterentwicklung und Stärkung des Ordnungsdienstes und des Naturschutzes werden in 2023 100 TEUR konsumtiv sowie in 2024 600 TEUR konsumtiv und 150 TEUR investiv in den Haushalt eingestellt. Diese finanziellen Mittel können auch als Kosten für Personal, Ausstattung und Mobilitätsmittel verwendet werden. Dieses Budget ist insbesondere für eine präventiv ausgerichtete Weiterentwicklung des Ordnungsdienstes und des Naturschutzes einzusetzen. 2. Die Stadtverwaltung (insbesondere Ämter 67 und 33) wird beauftragt, bis zur Sommerpause 2023 einen Entwurf vorzulegen, mit dem der nachhaltige Schutz der Bonner Naturschutzgebiete sichergestellt werden kann. In diesem Rahmen sollen u.a. Personalstellen geschaffen werden, die den gesetzlich vorgeschriebenen Naturschutz vor Ort durchsetzen sowie Aufklärungsarbeit leisten können. Eine Umsetzung erfolgt ab dem Jahr 2024. Ergänzend prüft das Amt 33, ob es innerhalb der letzten Stellenplanfortschreibung eine oder mehrere Stellen für diesen Bereich zusätzlich umwidmen kann. Begründung Der Ordnungsdienst übernimmt vielfältige Aufgaben in der Stadt. Dazu gehören nicht nur Einsätze „auf den Straßen“, sondern auch in den Naturschutzgebieten. Zur Stärkung der Ordnungskräfte in beiden Einsatzgebieten und zur Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen des Stadtordnungsdienstes wird dieses Budget in den Haushalt eingebracht.Seite 1 von 3 Seite 2 Mit Drucksache 222378 wurde das Konzept „Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit“ zur Weiterentwicklung des Ordnungsdienstes der Stadt Bonn vorgestellt. Dabei befindet sich die Verwaltung noch in einem konzeptionellen Status. Gleichwohl sind schon jetzt einzelne Maßnahmen abzusehen, für die es zusätzlicher personeller, investiver und konsumtiver Mittel bedarf. Folgende Aufgaben und Ziele sollen bei der Weiterentwicklung des Ordnungsdienstes umgesetzt werden: 1.) Zeitliche und räumliche Erhöhung der Sichtbarkeit mit Fokus auf dezentrale Quartiere 2.) Laufende Kooperation mit anderen Ämtern der Stadt, insbesondere dem Jugendamt, Sozialamt, Umweltamt. Hier soll der Fokus insbesondere auf Prävention liegen 3.) Verstärkte Kooperation mit der Polizei 4.) Das Ordnungsamt soll als unterstützender und helfender Partner vor Ort wahrgenommen werden 5.) Es ist anzustreben, dezentrale und bedarfsgerechte Ordnungspartnerschaften mit Polizei, bonnorange und örtlichen Akteuren aufzubauen und zu etablieren Eine weitere Aufgabe, die zukünftig eine große Priorität haben muss, ist der nachhaltige Schutz der Bonner Naturschutzgebiete. Mit dem in den letzten Jahren stark angestiegenen Besucherdruck in den Schutzgebieten (bspw. Siegaue, Ennert, Kottenforst, Rodderberg) hat sich die Situation der ansässigen Flora und Fauna verschlechtert (siehe DS 212093 / DS 212092). Es kommt immer wieder zu Verstößen gegen die gebotenen Verhaltensregeln (Hunde anzuleinen, Wege nicht zu verlassen, kein Feuer zu entfachen etc.), die den Arten- und Naturschutz gefährden. Zum einen müssen diese Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Zum anderen muss ihnen aber auch präventiv entgegengewirkt werden, bspw. durch proaktive Aufklärungsarbeit über die geltenden Verhaltensregeln und ihre Bedeutung für den Erhalt der Artenvielfalt. Mögliche Konzepte können dabei explizite Rangerstellen sein bzw. vorhandene Strukturen und Prozesse weiterentwickeln und mit vorhanden Personal die Ziele erreichen oder auf externe Konzepte zu setzen. Aufgaben und Ziele sind:Seite 2 von 3 Seite 3 • Schutzgebiete nachhaltig zu schützen und ihr Naturerlebnis auch zukünftig für die Menschen zu bewahren • Aufsuchende Aufklärungsarbeit über die geltenden Verhaltensregeln und ihrer Bedeutung für den Erhalt der Artenvielfal • Bewusstsein der Bevölkerung über Verhaltensregeln in Schutzgebieten stärken • regelmäßige ordnungsbehördliche Kontrollen und Verwarnungen in den Schutzgebieten; Ahndung von Ordnungswidrigkeiten • Durchsetzung der gesetzlichen Verpflichtung zum Arten- und Naturschutz Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de