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221697-60 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: hier: Beleuchtungskonzept - Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Antrag zur Vorlage 221697

Nummer
221697-60 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
07.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sondersitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 18.04.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 27.04.2023 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 221697 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027

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Änderungsantrag
öffentlich
221697-60 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Bert Moll
Dr. Ursula Sautter
Jürgen Wehlus
Christian Gold
CDU-Änderungsantrag: hier: Beleuchtungskonzept
- Einbringung der Haushaltssatzung für die
Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und
Investitionsprogramms 2022 bis 2027
Antrag zur Vorlage 221697
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
09.03.2023 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
18.04.2023 Empfehlung
Rat 27.04.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Verwaltung wird beauftragt auszuführen, ob die Kosten für die Erstellung
eines umfassenden Beleuchtungskonzeptes ermittelt sind und auf welche Höhe
diese sich belaufen. (vgl. Beschluss Hauptausschuss von 28.04.2022, DS -02
AA).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sommerpause ein
umfassendes Beleuchtungskonzept für das Stadtgebiet zu erstellen, das
sowohl die zentralen Aspekte der Verkehrssicherheit und der sozialen
Sicherheit, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der existierenden
Fauna sowie die Betriebskosten- und Energieeffizienz angemessen
berücksichtigt und zu all diesen Handlungsfeldern Grundsätze, Empfehlungen
und Hinweise enthält (CDU-Antrag DS ).
3. Die erforderlichen Mittel werden in den Haushalt 2023 eingestellt.
Begründung
Die öffentliche Beleuchtung in einer Stadt dient nicht allein der
Verkehrssicherheit während der Dämmerung und Dunkelheit, sie trägt auch zur
(subjektiven wie objektiven) sozialen Sicherheit im öffentlichen Raum bei. Unter
beiden Gesichtspunkten müssen gute Voraussetzungen für eine möglichst
gefahrlose Mobilität der Menschen sowie für eine hohe Aufenthaltsqualität auf
Straßen, Plätzen und Grünanlagen zu schaffen.Seite 1 von 2
Seite 2
Beleuchtung in der Stadt kann Sicherheit und Atmosphäre schaffen, gleichzeitig
aber nicht nur die Lebensbedingungen einzelner Tiergruppen (z.B. Insekten
und Vögel) sondern auch die Gesundheit der Menschen beeinträchtigen. Daher
sind die Sicherheits- und Gestaltungsanforderungen an künstliche Beleuchtung
im Stadtraum auch unter diesen Aspekten zu entwickeln und umzusetzen.
Zusätzlich müssen die Faktoren Energie- und Betriebskosteneffizienz, die in
einer nachhaltig (bewirtschafteten) Kommune (SDG 11) von zentraler
Bedeutung sind, berücksichtigt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 08:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de