221697-40 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag Koalition: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024: Ausweitung der Teilhabemöglichkeit von geringverdienenden Bonner*innen – Erweiterung des Berechtigtenkreises des Bonn-Ausweises Antrag zur Vorlage 221697
Kerndaten
- Nummer
- 221697-40 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 01.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 221697-40 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Eva Kuzu SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Max Biniek DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Claudia Falk Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Beatrice Schneider Änderungsantrag Koalition: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024: Ausweitung der Teilhabemöglichkeit von geringverdienenden Bonner*innen – Erweiterung des Berechtigtenkreises des Bonn- Ausweises Antrag zur Vorlage 221697 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 01.03.2023 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Die Richtlinien für die Ausstellung des Bonn-Ausweises werden in Punkt 3.8 (Einkommensgrenze) so verändert, dass sich zukünftig die Einkommensgrenze aus dem 2-fachen Regelsatz Bedarfsstufe 1 sowie im Fall eines Kindes bzw. mehrerer Kinder in der Bedarfsgemeinschaft um den mit dem Faktor 1,5 multiplizierten Regelsatz des ersten Kindes erhöht. Die Haushaltsmittel für den Bonn-Ausweis werden zur Abdeckung der Teilhabe-Mehrausgaben im Jahr 2023 um 850.000 EUR und im Jahr 2024 um 1,7 Mio. EUR erhöht. Bis zu 50.000 EUR sollen 2023 dabei für eine Informationskampagne zur Ausweitung des Berechtigtenkreises verwendet werden. Begründung Die Anhebung der Einkommensgrenze soll Bonner Geringverdiener*innen, deren Einkommen etwas über der bisherigen Grenze liegt (1,72), zugleich jedoch objektiv sehr niedrig ist, die Möglichkeit eines Bonn-Ausweises und einer verbesserten Teilhabe eröffnen. Gerade Geringverdiener*innen sind von den aktuell stetig steigenden Preisen und der Inflation besonders betroffen,Seite 1 von 2 Seite 2 sodass sie an anderer Stelle in dieser Situation entlastet werden. Durch die systematisch neu hinzukommende zusätzliche Anhebung des Regelsatzes für das erste Kind wird berücksichtigt, dass Alleinerziehende und Familien durch die Kindererziehung zusätzliche Ausgaben zu tragen haben, die von der bisherigen Systematik der Bonn-Ausweis-Berechtigung nicht ausreichend erfasst werden. Der Bonn-Ausweis ist ein wesentliches städtisches Instrument, um Menschen mit keinem oder sehr geringen (Erwerbs-)Einkommen vergünstigte Teilhabemöglichkeiten (ÖPNV, Bäder etc.) zu sichern. Die für die Ausstellung des Bonn-Ausweises bisher geltende Einkommensgrenze ist jedoch zu restriktiv, um möglichst allen Menschen mit tatsächlich sehr geringem Einkommen die Möglichkeit auf einen Bonn-Ausweis und die damit verbundenen Preisermäßigungen zu bieten. So ist ein entsprechender Bonner Haushalt zwar z.B. wohngeld- oder WBS-berechtigt, einen Bonn-Ausweis hingegen bekommt er jedoch nicht, obwohl sein Haushaltseinkommen deutlich im untersten Viertel der Einkommensskala liegt. Die Einkommensgrenze, die zum Erhalt des Bonn-Ausweises berechtigt, wird mit dem vorliegenden Antrag deshalb über verschiedene Konstellationen hinweg um ca. 20 Prozent erhöht: Für Alleinstehende ergibt sich z.B. eine rechnerische Anhebung der Einkommensgrenze um 140 Euro, für eine alleinerziehende Person mit einem Kind wird die Einkommensgrenze um ca. 300 Euro angehoben. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de