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221697-40 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag Koalition: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024: Ausweitung der Teilhabemöglichkeit von geringverdienenden Bonner*innen – Erweiterung des Berechtigtenkreises des Bonn-Ausweises Antrag zur Vorlage 221697

Nummer
221697-40 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
01.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 01.03.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 221697 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027

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Änderungsantrag
öffentlich
221697-40 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Eva Kuzu
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Max Biniek
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Claudia Falk
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Beatrice Schneider
Änderungsantrag Koalition: Einbringung der
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre
2023/2024: Ausweitung der Teilhabemöglichkeit
von geringverdienenden Bonner*innen –
Erweiterung des Berechtigtenkreises des Bonn-
Ausweises
Antrag zur Vorlage 221697
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
01.03.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Richtlinien für die Ausstellung des Bonn-Ausweises werden in Punkt 3.8
(Einkommensgrenze) so verändert, dass sich zukünftig die Einkommensgrenze
aus dem 2-fachen Regelsatz Bedarfsstufe 1 sowie im Fall eines Kindes bzw.
mehrerer Kinder in der Bedarfsgemeinschaft um den mit dem Faktor 1,5
multiplizierten Regelsatz des ersten Kindes erhöht.
Die Haushaltsmittel für den Bonn-Ausweis werden zur Abdeckung der
Teilhabe-Mehrausgaben im Jahr 2023 um 850.000 EUR und im Jahr 2024 um
1,7 Mio. EUR erhöht. Bis zu 50.000 EUR sollen 2023 dabei für eine
Informationskampagne zur Ausweitung des Berechtigtenkreises verwendet
werden.
Begründung
Die Anhebung der Einkommensgrenze soll Bonner Geringverdiener*innen,
deren Einkommen etwas über der bisherigen Grenze liegt (1,72), zugleich
jedoch objektiv sehr niedrig ist, die Möglichkeit eines Bonn-Ausweises und
einer verbesserten Teilhabe eröffnen. Gerade Geringverdiener*innen sind von
den aktuell stetig steigenden Preisen und der Inflation besonders betroffen,Seite 1 von 2
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sodass sie an anderer Stelle in dieser Situation entlastet werden. Durch die
systematisch neu hinzukommende zusätzliche Anhebung des Regelsatzes für
das erste Kind wird berücksichtigt, dass Alleinerziehende und Familien durch
die Kindererziehung zusätzliche Ausgaben zu tragen haben, die von der
bisherigen Systematik der Bonn-Ausweis-Berechtigung nicht ausreichend
erfasst werden.
Der Bonn-Ausweis ist ein wesentliches städtisches Instrument, um Menschen
mit keinem oder sehr geringen (Erwerbs-)Einkommen vergünstigte
Teilhabemöglichkeiten (ÖPNV, Bäder etc.) zu sichern. Die für die Ausstellung
des Bonn-Ausweises bisher geltende Einkommensgrenze ist jedoch zu
restriktiv, um möglichst allen Menschen mit tatsächlich sehr geringem
Einkommen die Möglichkeit auf einen Bonn-Ausweis und die damit
verbundenen Preisermäßigungen zu bieten. So ist ein entsprechender Bonner
Haushalt zwar z.B. wohngeld- oder WBS-berechtigt, einen Bonn-Ausweis
hingegen bekommt er jedoch nicht, obwohl sein Haushaltseinkommen deutlich
im untersten Viertel der Einkommensskala liegt.
Die Einkommensgrenze, die zum Erhalt des Bonn-Ausweises berechtigt, wird
mit dem vorliegenden Antrag deshalb über verschiedene Konstellationen
hinweg um ca. 20 Prozent erhöht: Für Alleinstehende ergibt sich z.B. eine
rechnerische Anhebung der Einkommensgrenze um 140 Euro, für eine
alleinerziehende Person mit einem Kind wird die Einkommensgrenze um ca.
300 Euro angehoben.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de