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221697-27 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag Koalition: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Antrag zur Vorlage 221697

Nummer
221697-27 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
28.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Kulturausschusses 28.02.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 221697 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027

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Änderungsantrag
öffentlich
221697-27 AA
Antragsteller/in:
Dr. Roswitha Sachsse-Schadt
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Fenja Wittneven-Welter
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Jürgen Repschläger
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Corinna Heumann
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Änderungsantrag Koalition: Einbringung der
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre
2023/2024 und des Finanz- und
Investitionsprogramms 2022 bis 2027
Antrag zur Vorlage 221697
Beratungsfolge
Kulturausschuss 28.02.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Haushaltsantrag der Koalition zu Kulturförderung Freie Träger (1.04.02)
Der Haushaltssatzung für 2023/2024 sowie der Mittelfristigen Finanzplanung
wird mit folgenden Änderungen der Transferaufwendungen in der
Produktgruppe 1.04.02 „Kulturförderung freie Träger“ zugestimmt:
a) [4102118] Der Zuschuss für das Haus der Springmaus wird mit Beginn des
Jahres 2024 auf insgesamt 58.000 Euro erhöht.
b) [4102133] Der Zuschuss für den Europäischen Musikrat wird um 300 Euro
pro Jahr auf insgesamt 5000 Euro pro Jahr erhöht.
c) [Erstantrag] Das Kleine Theater Bad Godesberg wird in die institutionelle
Kulturförderung aufgenommen und bekommt mit Beginn des Jahres 2024
jährlich 23.700 Euro.
d) [4102125] Der Zuschuss für die Brotfabrik Theater gGmbH wird mit Beginn
2023 um 26.000 auf insgesamt 130.000 reduziert.
e) [Erstantrag] Der Tanzgenerator wird in die institutionelle Projektförderung
aufgenommen und bekommt mit Beginn des Jahres 2023 26.000 Euro pro
Jahr. (Für das Jahr 2024 entscheidet der Rat Ende 2023 über die
Neuverteilung der Gesamtmittel für die Brotfabrik/Traumpalast i.H.v. 242.000
Euro. Grundlage dafür soll ein von den drei genannten Zuschussempfängern
dem Kulturamt bis spätestens 31.10.2023 vorzulegendes abgestimmtes
Betreiberkonzept sein. Das Betreiberkonzept muss Aussagen zur künftigen
Verwaltung aller Räume des Kulturzentrums Brotfabrik und zur gewünschtenSeite 1 von 2
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Verteilung der Mittel in Höhe von insgesamt 242.000 Euro auf die drei
genannten Institutionen enthalten. Die Vorlage des Konzeptes sollte bis zum
31.10. erfolgen, damit im November der Kulturausschuss und im Dezember
Finanzausschuss und Rat erreicht werden können.)
2. Haushaltsantrag der Koalition bzgl. Honorarkräfte Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule (1.04.05)
Der Haushaltssatzung für 2023/2024 sowie der Mittelfristigen Finanzplanung
wird mit folgenden Änderungen der Produktgruppe 1.04.05 „Musikschule“
zugestimmt:
[417900] Die Mittel für Honorarkräfte an der Ludwig-van-Beethoven-
Musikschule werden 2023 um 75.000 Euro und 2024 um 125.000 Euro erhöht.
Begründung
Zu 1.: Erfolgt mündlich.
Zu 2.: Um die Stundensätze der Honorarkräfte von derzeit 25 EUR deutlich zu
erhöhen, werden für die Laufzeit 2023 75.000 EUR und für 2024 125.000 EUR
zusätzlich eingestellt. Im letzten Haushalt wurden bereits zehn zusätzliche
Stellen (VZÄ) geschaffen, um für Honorarkräfte den Einstieg in eine
Festanstellung zu eröffnen. In einem zweiten Schritt werden jetzt mit den
zusätzlichen Mitteln die Stundensätze der verbleibenden Honorarkräfte
angehoben, um die Situation der Beschäftigten der Musikschule weiter zu
verbessern und gerechter zu gestalten.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 01:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de