221697-15 AA · Änderungsantrag
Haushaltsantrag der Koalition zur Ausweitung der jährlich neu zu schaffenden OGS-Plätze - Änderungsantrag zur Vorlage 221697 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027
Kerndaten
- Nummer
- 221697-15 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 23.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 221697-15 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Anja Lamodke Dr. Ulrich Meier SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gieslint Grenz DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Anatol Koch Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Sarah Mc Nelis Haushaltsantrag der Koalition zur Ausweitung der jährlich neu zu schaffenden OGS-Plätze - Änderungsantrag zur Vorlage 221697 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Beratungsfolge Schulausschuss 23.02.2023 Empfehlung Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 15.03.2023 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Die jährlich neu zu schaffenden Plätze der Offenen Ganztagsschulen (OGS) an Bonner Grundschulen werden von 300 auf 500 Plätze gesteigert. Die entsprechenden Mittel in Höhe von voraussichtlich 170.000 Euro für den freiwilligen kommunalen Anteil werden in den Doppelhaushalt der Jahre 2023 (anteilig) und 2024 eingestellt. Begründung Aufgabe der Stadt Bonn ist es Eltern, deren Kinder außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote besuchen, in ihrer Erziehungsarbeit zu unterstützen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Die Offenen Ganztagsschulen leisten hierbei einen unverzichtbaren und wertvollen Beitrag. Sie sorgen für mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung. Durch den Besuch einer OGS wird eine Betreuungslücke geschlossen, die nach der Kita- Zeit für viele Familien relevant ist, wenn die Kinder eingeschult werden. Um möglichst vielen Kindern eine Teilnahme an der OGS zu ermöglichen, strebt auch der Bund eine Vollversorgung an. Ab 2026 wird in Deutschland der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule schrittweise, beginnend mit der 1. Klasse, eingeführt. Bonn bereitet sich auf diese Regelung entsprechend frühzeitig vor.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de