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221697-15 AA · Änderungsantrag

Haushaltsantrag der Koalition zur Ausweitung der jährlich neu zu schaffenden OGS-Plätze - Änderungsantrag zur Vorlage 221697 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027

Nummer
221697-15 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
23.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Schulausschusses 23.02.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 15.03.2023 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 58,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221697 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027

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Änderungsantrag
öffentlich
221697-15 AA
Antragsteller/in:
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Anja Lamodke
Dr. Ulrich Meier
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Gieslint Grenz
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Anatol Koch
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Sarah Mc Nelis
Haushaltsantrag der Koalition zur Ausweitung der
jährlich neu zu schaffenden OGS-Plätze -
Änderungsantrag zur Vorlage 221697 Einbringung
der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre
2023/2024 und des Finanz- und
Investitionsprogramms 2022 bis 2027
Beratungsfolge
Schulausschuss 23.02.2023 Empfehlung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 15.03.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Die jährlich neu zu schaffenden Plätze der Offenen Ganztagsschulen (OGS) an
Bonner Grundschulen werden von 300 auf 500 Plätze gesteigert. Die
entsprechenden Mittel in Höhe von voraussichtlich 170.000 Euro für den
freiwilligen kommunalen Anteil werden in den Doppelhaushalt der Jahre 2023
(anteilig) und 2024 eingestellt.
Begründung
Aufgabe der Stadt Bonn ist es Eltern, deren Kinder außerunterrichtliche
Ganztags- und Betreuungsangebote besuchen, in ihrer Erziehungsarbeit zu
unterstützen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Die
Offenen Ganztagsschulen leisten hierbei einen unverzichtbaren und wertvollen
Beitrag. Sie sorgen für mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung. Durch den
Besuch einer OGS wird eine Betreuungslücke geschlossen, die nach der Kita-
Zeit für viele Familien relevant ist, wenn die Kinder eingeschult werden.
Um möglichst vielen Kindern eine Teilnahme an der OGS zu ermöglichen,
strebt auch der Bund eine Vollversorgung an. Ab 2026 wird in Deutschland der
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule schrittweise,
beginnend mit der 1. Klasse, eingeführt. Bonn bereitet sich auf diese Regelung
entsprechend frühzeitig vor.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 05:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de