221697-134 AA · Änderungsantrag
BBB-Änderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027
Kerndaten
- Nummer
- 221697-134 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 27.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 221697-134 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt BBB-Änderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Beratungsfolge Rat 27.04.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Stadtrat möge folgenden die Vorlage der Oberbürgermeisterin gänzlich ersetzenden Beschlussvorschlag fassen: 1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Rat eine gegenüber der Bezirksregierung Köln verbindlich abzugebende Haushaltskonsolidierung mit einem entsprechend überarbeiteten Haushaltsentwurf für die Jahre 2023/24 nebst Finanzplanung bis 2027 nebst aller Anlagen vorzulegen mit dem Ziel, durch Einsparungen und ohne Steuererhöhungen bei der Gewerbe- und Grundsteuer unter strikter Anwendung der für ein Haushaltssicherungskonzept geltenden Vorschriften zu einem in Aufwand und Ertrag ausgeglichenen Haushalt und einer ebensolchen mittelfristigen Finanzplanung zu kommen. 2. Zu diesem Zweck werden a. alle Aufwendungen für freiwillige Ausgaben und Pflichtaufgaben, die nur dem Grunde, nicht aber der Höhe nach verpflichtend vorgegeben sind, einer Aufgabenkritik unterzogen, b. entgegen dem Vorschlag der Oberbürgermeisterin keine 438 neuen Stellen eingerichtet, sondern stattdessen und ausschließlich bei unabweisbarem Bedarf vorhandene leer stehenden Stellen wiederbesetzt mit der Maßgabe, prioritär die Bewältigung aller Pflichtaufgaben der Stadt sicherzustellen. Sofern die damit verbundenen Einsparungen bei den Personal- und Sachkosten nicht zur Erreichung eines in Aufwand und Ertrag ausgeglichenen Haushaltsplanentwurfes ausreichen sollten, weil für die vakanten Stellen auch keine Haushaltsmittel (mehr) zur Verfügung stehen, werden bei den ordentlichen Aufwendungen die Ansätze für - Sonstige ordentliche Aufwendungen,Seite 1 von 3 Seite 2 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - Transferaufwendungen in dem notwendigen Maße gekürzt. 3. Bis zur Vorlage des Konsolidierungskonzeptes und eines entsprechend überarbeiteten Haushaltsentwurfes 2023/24 mit Finanzplanung bis 2027 und allen Anlagen, der den Grundsätzen der Haushaltsklarheit und –wahrheit entspricht, werden sämtliche Aufwendungen, die nicht aufgrund von Gesetzen oder zur Aufrechterhaltung des Betriebes zwingend notwendig sind, aufgeschoben. Begründung Zur Begründung wird im Wesentlichen auf das Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 14.03.2023 verwiesen, in dem unter anderem die seitens der BBB- Fraktion schon seit Einbringung des Haushalts im Dezember 2022 geäußerten Bedenken gegen die Finanzplanung nochmals anschaulich aufgegriffen wurden und zudem die auch aus hiesiger Sicht unzulässig weit gefasste Abgrenzung der kriegsbedingten Kosten und insbesondere dort die Verschiebung der gestiegenen Schuldzinsen in die Isolation kritisiert wurde. Den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt, egal ob Hauseigentümern oder Mietern und den Gewerbetreibenden ist es weder zuzumuten noch zu erklären, warum sie für politisch und thematisch einseitig motivierte und nicht gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben eine massive Erhöhung der Gewerbe- und / oder Grundsteuer hinnehmen sollen. Insbesondere nicht vor dem Hintergrund, dass den Ausführungen der Personalvertretung zufolge dadurch offensichtlich die ordnungsgemäße Bewältigung der gesetzlichen Pflichtaufgaben gefährdet erscheint. Die Antragsteller erachten den vorliegenden Haushaltsentwurf wegen der nach wie vor intransparenten und in absehbarer Höhe nicht zu verantwortenden Personalkosten für nicht genehmigungsfähig. Aus der Ermächtigungsübertragung 2021 geht hervor, dass die Mittel für die Personalkosten bereits in 2022 nicht auskömmlich waren, obwohl über 400 vorhandene Stellen unbesetzt sind (BBB-Schätzung zur jährlichen Kosteneinsparung basierend auf den Angaben in der städtischen Stellenplanfortschreibung 2023/24: rund 28 Mio. Euro). Darüber hinaus sind nach Auskunft der Verwaltung für die anstehende Besoldungsanpassung der rund 1.800 städtischen Beamten in Abhängigkeit der Ende dieses Jahres anstehenden Tarifverhandlungen des Landes NRW lediglich 1 % Kostensteigerung eingeplant. Dass dieser Betrag selbst vor dem Hintergrund, dass das Land NRW seine Bediensteten schlechter bezahlt als der Bund, bei weitem nicht ausreichen wird, liegt angesichts der anhaltend hohen Inflationsrate von aktuell 7,4 % und der auslaufenden Energiepreisbremse auf der Hand.Seite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de