← Vorlagen

221697-134 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027

Nummer
221697-134 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
27.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 27.04.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 62 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221697 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (4.492 Zeichen)
Änderungsantrag
öffentlich
221697-134 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
BBB-Änderungsantrag: Einbringung der
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre
2023/2024 und des Finanz- und
Investitionsprogramms 2022 bis 2027
Beratungsfolge
Rat 27.04.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Stadtrat möge folgenden die Vorlage der Oberbürgermeisterin gänzlich
ersetzenden Beschlussvorschlag fassen:
1. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Rat eine gegenüber der
Bezirksregierung Köln verbindlich abzugebende Haushaltskonsolidierung mit
einem entsprechend überarbeiteten Haushaltsentwurf für die Jahre 2023/24
nebst Finanzplanung bis 2027 nebst aller Anlagen vorzulegen mit dem Ziel,
durch Einsparungen und ohne Steuererhöhungen bei der Gewerbe- und
Grundsteuer unter strikter Anwendung der für ein Haushaltssicherungskonzept
geltenden Vorschriften zu einem in Aufwand und Ertrag ausgeglichenen
Haushalt und einer ebensolchen mittelfristigen Finanzplanung zu kommen.
2. Zu diesem Zweck werden
a. alle Aufwendungen für freiwillige Ausgaben und Pflichtaufgaben, die nur dem
Grunde, nicht aber der Höhe nach verpflichtend vorgegeben sind, einer
Aufgabenkritik unterzogen,
b. entgegen dem Vorschlag der Oberbürgermeisterin keine 438 neuen Stellen
eingerichtet, sondern stattdessen und ausschließlich bei unabweisbarem
Bedarf vorhandene leer stehenden Stellen wiederbesetzt mit der Maßgabe,
prioritär die Bewältigung aller Pflichtaufgaben der Stadt sicherzustellen. Sofern
die damit verbundenen Einsparungen bei den Personal- und Sachkosten nicht
zur Erreichung eines in Aufwand und Ertrag ausgeglichenen
Haushaltsplanentwurfes ausreichen sollten, weil für die vakanten Stellen auch
keine Haushaltsmittel (mehr) zur Verfügung stehen, werden bei den
ordentlichen Aufwendungen die Ansätze für
- Sonstige ordentliche Aufwendungen,Seite 1 von 3
Seite 2
- Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen
- Transferaufwendungen
in dem notwendigen Maße gekürzt.
3. Bis zur Vorlage des Konsolidierungskonzeptes und eines entsprechend
überarbeiteten Haushaltsentwurfes 2023/24 mit Finanzplanung bis 2027 und
allen Anlagen, der den Grundsätzen der Haushaltsklarheit und –wahrheit
entspricht, werden sämtliche Aufwendungen, die nicht aufgrund von Gesetzen
oder zur Aufrechterhaltung des Betriebes zwingend notwendig sind,
aufgeschoben.
Begründung
Zur Begründung wird im Wesentlichen auf das Schreiben der Bezirksregierung
Köln vom 14.03.2023 verwiesen, in dem unter anderem die seitens der BBB-
Fraktion schon seit Einbringung des Haushalts im Dezember 2022 geäußerten
Bedenken gegen die Finanzplanung nochmals anschaulich aufgegriffen wurden
und zudem die auch aus hiesiger Sicht unzulässig weit gefasste Abgrenzung
der kriegsbedingten Kosten und insbesondere dort die Verschiebung der
gestiegenen Schuldzinsen in die Isolation kritisiert wurde.
Den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt, egal ob Hauseigentümern oder
Mietern und den Gewerbetreibenden ist es weder zuzumuten noch zu erklären,
warum sie für politisch und thematisch einseitig motivierte und nicht gesetzlich
vorgeschriebene Aufgaben eine massive Erhöhung der Gewerbe- und / oder
Grundsteuer hinnehmen sollen. Insbesondere nicht vor dem Hintergrund, dass
den Ausführungen der Personalvertretung zufolge dadurch offensichtlich die
ordnungsgemäße Bewältigung der gesetzlichen Pflichtaufgaben gefährdet
erscheint.
Die Antragsteller erachten den vorliegenden Haushaltsentwurf wegen der nach
wie vor intransparenten und in absehbarer Höhe nicht zu verantwortenden
Personalkosten für nicht genehmigungsfähig. Aus der
Ermächtigungsübertragung 2021 geht hervor, dass die Mittel für die
Personalkosten bereits in 2022 nicht auskömmlich waren, obwohl über 400
vorhandene Stellen unbesetzt sind (BBB-Schätzung zur jährlichen
Kosteneinsparung basierend auf den Angaben in der städtischen
Stellenplanfortschreibung 2023/24: rund 28 Mio. Euro). Darüber hinaus sind
nach Auskunft der Verwaltung für die anstehende Besoldungsanpassung der
rund 1.800 städtischen Beamten in Abhängigkeit der Ende dieses Jahres
anstehenden Tarifverhandlungen des Landes NRW lediglich 1 %
Kostensteigerung eingeplant. Dass dieser Betrag selbst vor dem Hintergrund,
dass das Land NRW seine Bediensteten schlechter bezahlt als der Bund, bei
weitem nicht ausreichen wird, liegt angesichts der anhaltend hohen
Inflationsrate von aktuell 7,4 % und der auslaufenden Energiepreisbremse auf
der Hand.Seite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 03:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de