221697-107 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zum BBB-Änderungsantrag (221697-100 AA): Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027
Kerndaten
- Nummer
- 221697-107 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221697-107 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Stellungnahme zum BBB-Änderungsantrag (221697-100 AA): Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 18.04.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. in einer Synopse bis zur Sitzung des Finanzausschusses am 26.04.2023 darzustellen, mit welchen inhaltlichen Veränderungen und entsprechenden finanziellen Auswirkungen bis ins Jahr 2027 sie beabsichtigt, auf die aufsichtsbehördlichen Anmerkungen zum Haushaltsplanentwurf vom 14.03.2023 zu reagieren. Antwort zu 1: Wie aus den Unterlagen für die Sondersitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergaben am 18.04.2023 und der Sitzung des Rates am 27.04.2023 ersichtlich wird, wurden zur „Genehmigungsfähigkeit“ des städtischen Haushaltes für die Jahre 2024 bis 2026 die Hebesätze der Gewerbesteuer ab 2024 von 490 auf 565 Punkte angepasst. Zudem ist vorgesehen, kurzfristig ein städtisches Controlling zu implementieren, das die Verwaltung in die Lage versetzt, kurzfristige Abweichungen unterjährig zu analysieren und dem Verwaltungsvorstand und der Politik geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen zu empfehlen. Daneben ist vorgesehen, die strategische Haushaltssteuerung effizienter an den strategischen Zielen der Bundesstadt Bonn auszurichten und durch eine dezernats- und konzernübergreifende Aufgabenkritik Haushaltskonsolidierungen zu erarbeiten und vorzuschlagen. Daneben ist und bleibt die städtische Forderung, das Konnexitätsprinzip konsequent umzusetzen und die finanziellen Handlungsspielräume durch gezielte Bundes- und Landesmittel sicherzustellen. 2. spätestens dem Rat in seiner Sitzung am 27.04.2023 folgende im Sinne der mit Schreiben vom 14.03.2023 erklärten aufsichtsbehördlichenSeite 1 von 2 Seite 2 Bedenken überarbeiteten Unterlagen vorzulegen: a. Haushaltsentwurf 2023/24 nebst mittelfristiger Finanzplanung bis 2027, b. Stellenplanfortschreibung c. Gesamtstellenplan Antwort zu 2: a+ c.) Die geplante Haushaltsvorlage zur Verabschiedung des Haushaltes umfasst neben der Haushaltssatzung auch die Pflichtanlagen zu dem auch der Stellenplan gehört. b.) Die Stellenplanfortschreibung wird in einer gesonderten Beschlussvorlage dem Rat in seiner Sitzung am 27.04.2023 vorgelegt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de