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221697-107 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum BBB-Änderungsantrag (221697-100 AA): Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027

Nummer
221697-107 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sondersitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 18.04.2023 Kenntnisnahme
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  1. 221697 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221697-107 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Stellungnahme zum BBB-Änderungsantrag
(221697-100 AA): Einbringung der
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre
2023/2024 und des Finanz- und
Investitionsprogramms 2022 bis 2027
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
18.04.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. in einer Synopse bis zur Sitzung des Finanzausschusses am
26.04.2023 darzustellen, mit welchen inhaltlichen Veränderungen und
entsprechenden finanziellen Auswirkungen bis ins Jahr 2027 sie
beabsichtigt, auf die aufsichtsbehördlichen Anmerkungen zum
Haushaltsplanentwurf vom 14.03.2023 zu reagieren.
Antwort zu 1:
Wie aus den Unterlagen für die Sondersitzung des Ausschusses für Finanzen,
Beteiligungen und Vergaben am 18.04.2023 und der Sitzung des Rates am
27.04.2023 ersichtlich wird, wurden zur „Genehmigungsfähigkeit“ des
städtischen Haushaltes für die Jahre 2024 bis 2026 die Hebesätze der
Gewerbesteuer ab 2024 von 490 auf 565 Punkte angepasst. Zudem ist
vorgesehen, kurzfristig ein städtisches Controlling zu implementieren, das die
Verwaltung in die Lage versetzt, kurzfristige Abweichungen unterjährig zu
analysieren und dem Verwaltungsvorstand und der Politik geeignete
Gegensteuerungsmaßnahmen zu empfehlen. Daneben ist vorgesehen, die
strategische Haushaltssteuerung effizienter an den strategischen Zielen der
Bundesstadt Bonn auszurichten und durch eine dezernats- und
konzernübergreifende Aufgabenkritik Haushaltskonsolidierungen zu erarbeiten
und vorzuschlagen. Daneben ist und bleibt die städtische Forderung, das
Konnexitätsprinzip konsequent umzusetzen und die finanziellen
Handlungsspielräume durch gezielte Bundes- und Landesmittel sicherzustellen.
2. spätestens dem Rat in seiner Sitzung am 27.04.2023 folgende im Sinne
der mit Schreiben vom 14.03.2023 erklärten aufsichtsbehördlichenSeite 1 von 2
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Bedenken überarbeiteten Unterlagen vorzulegen:
a. Haushaltsentwurf 2023/24 nebst mittelfristiger Finanzplanung bis 2027,
b. Stellenplanfortschreibung
c. Gesamtstellenplan
Antwort zu 2:
a+ c.) Die geplante Haushaltsvorlage zur Verabschiedung des Haushaltes
umfasst neben der Haushaltssatzung auch die Pflichtanlagen zu dem auch der
Stellenplan gehört.
b.) Die Stellenplanfortschreibung wird in einer gesonderten Beschlussvorlage
dem Rat in seiner Sitzung am 27.04.2023 vorgelegt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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