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221697-100 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag: Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027

Nummer
221697-100 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
05.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sondersitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 18.04.2023 Empfehlung
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Übergeordnet

  1. 221697 Einbringung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 und des Finanz- und Investitionsprogramms 2022 bis 2027

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Änderungsantrag
öffentlich
221697-100 AA
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
BBB-Änderungsantrag: Einbringung der
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre
2023/2024 und des Finanz- und
Investitionsprogramms 2022 bis 2027
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
18.04.2023 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
1. in einer Synopse bis zur Sitzung des Finanzausschusses am 26.04.2023
darzustellen, mit welchen inhaltlichen Veränderungen und entsprechenden
finanziellen Auswirkungen bis ins Jahr 2027 sie beabsichtigt, auf die
aufsichtsbehördlichen Anmerkungen zum Haushaltsplanentwurf vom
14.03.2023 zu reagieren.
2. spätestens dem Rat in seiner Sitzung am 27.04.2023 folgende im Sinne der
mit Schreiben vom 14.03.2023 erklärten aufsichtsbehördlichen Bedenken
überarbeiteten Unterlagen vorzulegen:
a. Haushaltsentwurf 2023/24 nebst mittelfristiger Finanzplanung bis 2027,
b. Stellenplanfortschreibung
c. Gesamtstellenplan
Begründung
Die für die Genehmigung des städtischen Haushalts zuständige
Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 14.03.2023 mitgeteilt, dass auch bei
Korrektur der offensichtlich falschen Ansätze z.B. für die Umlage an den LVR
und die Personalkostensteigerungen erhebliche Bedenken gegen eine
Genehmigung des Haushaltsentwurfes 2023/24 und der mittelfristigen
Finanzplanung bis 2027 bestehen. Im Falle einer Nichtbeachtung der
Anmerkungen der Bezirksregierung Köln, insbesondere zur Ausweitung des
Stellenplans und der fehlenden Konsolidierungsbemühungen, dürften der Stadt
im Falle eines erneuten Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) sogar
verschärfte aufsichtsbehördliche Auflagen drohen.Seite 1 von 2
Seite 2
Zur Vermeidung eines neuen HSK sind aus Sicht des Antragstellers eine
umfassende Überarbeitung des Haushaltsentwurfes mit einer erheblichen
Reduzierung der Ausgaben bis 2027 im dreistelligen Millionenbereich und eine
Reduzierung der Stellenausweitung auf das zwingend zur Bewältigung von
Pflichtaufgaben erforderliche Maß unabdingbar.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de