221695 · Beschlussvorlage
Ersatzwahl für den Vorstand der Weisweiler Stiftung
Kerndaten
- Nummer
- 221695
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.09.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221695 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Ersatzwahl für den Vorstand der Weisweiler Stiftung Beratungsfolge Rat 22.09.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag (_________________) wird mit sofortiger Wirkung in den Vorstand der Weisweiler Stiftung gewählt. Zur Wahl vorgeschlagen: 1. Stv. Nicole Unterseh -Grüne- 2. Stv. Georg Götz -CDU- Begründung Die Eheleute Else Laura und Heinrich Weisweiler haben durch gemeinschaftliches Testament im Jahr 1969 die Gründung der Weisweiler Stiftung mit Sitz in Bonn – Bad Godesberg verfügt und diese zu ihrer Erbin eingesetzt. Zweck dieser Stiftung ist die Unterstützung bedürftiger Menschen. Hierunter fallen insbesondere Kleinrentner, Frühinvalide, alleinstehende Bedürftige, alleinerziehende Mütter und Väter sowie caritative Einrichtungen. Entsprechend der Satzung der Weisweiler Stiftung besteht der Vorstand aus der Oberbürgermeisterin, in Vertretung die Sozialdezernentin oder Amtsleiterin als Vorsitzende des Vorstands und vier weiteren vom Rat der Bundesstadt Bonn gewählten Mitgliedern. Bis zum 21.07.2022 setzte sich der Vorstand der Weisweiler Stiftung wie folgt zusammen: Gitte Sturm (Vorsitzende des Vorstands) Adolf Morgenstern (Vorstandsmitglied) Barbara Ingenkamp (Vorstandsmitglied)Seite 1 von 11 Seite 2 Helmut Offner (Vorstandsmitglied) Else Rieser (Vorstandsmitglied) Im Juli 2022 teilte Frau Ingenkamp mit, dass Sie mit sofortiger Wirkung aus dem Vorstand der Weisweiler Stiftung ausscheiden werde. Aus diesem Grund ist eine Ersatzwahl in der nächsten Ratssitzung am 22.09.2022 erforderlich. Als Nachfolgerin/Nachfolger für Frau Ingenkamp wird (____________) vorgeschlagen. - - - Grundlage bildet § 50 Abs. 2 GO NRW: „Wahlen werden, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein- Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“ Anlage/n 1 221695 Geschäftsordnung Weisweiler-Stiftung (öffentlich) 2 221695 Satzung Weisweiler-Stiftung (öffentlich)Seite 2 von 11 Seite 3 von 11 Seite 4 von 11 Seite 5 von 11 Seite 6 von 11 Seite 7 von 11 Seite 8 von 11 Seite 9 von 11 Seite 10 von 11 Seite 11 von 11
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de