221682 · Beschlussvorlage
Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes
Kerndaten
- Nummer
- 221682
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.09.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221682 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 27.09.2022 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.09.2022 Empfehlung Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 18.10.2022 Anhörung Hauptausschuss 20.10.2022 Empfehlung Rat 27.10.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der gesamtstädtische Katastrophenschutz ist weiter zu stärken. Dazu werden die hier beschriebenen organisatorischen und personellen Maßnahmen umgesetzt. Materielle Maßnahmen des Amtes 37 sind Teil der Beschlussvorlage für den Zwischenbericht des Brandschutzbedarfsplans und dort zu beschließen. 2. Der im Jahr 2020 von einem Sachgebiet in eine Abteilung ohne personelle Zuwächse umgewandelte Bereich Katastrophenschutz bei Amt 37 erhält eine an die Aufgabenteile angepasste Organisationsstruktur und das für die Weiterentwicklung notwendige Personal. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die dazu notwendigen Entwicklungsschritte umzusetzen. Es werden die folgenden personalwirtschaftlichen Maßnahmen beschlossen: a. Einrichtung von zwei Stellen A13 LBG 2.2 LBesG NRW, feuerwehrtechnischer Dienst (eine Stelle im Jahr 2023 und eine Stelle im Jahr 2025). b. Einrichtung einer Stelle in A 13 LBG 2.1 LBesG NRW bei Amt 10 im Jahr 2023. c. Einrichtung von vier Stellen A12 LBG 2.1 LBesG NRW, feuerwehrtechnischer Dienst (zwei Stellen im Jahr 2024 und zwei Stellen in 2025). d. Einrichtung einer Stelle A11 LBG 2.1 LBesG NRW bei Amt 10 mit Einrichtung im Jahr 2023. e. Einrichtung von vier Stellen A11 LBG 2.1 LBesG NRW,Seite 1 von 13 Seite 2 feuerwehrtechnischer Dienst (eine Stelle im Jahr 2023, eine im Jahr 2024 und zwei Stellen im Jahr 2025). Die vorstehend dargestellten Stellen sind in der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 enthalten bzw. sie werden für Maßnahmen der Folgejahre in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Die Stellen, welche im Jahr 2025 einzurichten sind, werden in die Stellenplanfortschreibung 2025/2026 aufgenommen. Die notwendigen Ausbildungsmaßnahmen zur Besetzung dieser Stellen beginnen im Jahr 2023. Begründung Ausgangslage In den vergangenen Jahren ist eine deutliche Steigerung der Häufigkeit und Schwere von Krisen, Großeinsatzlagen und Katastrophen zu verzeichnen. Die Herausforderungen der Flüchtlingsströme, der COVID-19-Pandemie, der Naturereignisse und zuletzt der geopolitischen Entwicklungen im Osten Europas stellten und stellen enorme Herausforderungen für die Stadt Bonn dar und haben die Notwendigkeit der Steigerung der Reaktions- und Handlungsfähigkeit im gesamtstädtischen Bevölkerungsschutz aufgezeigt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Vorbereitungen auf Katastrophen mit hohem Vorbereitungsaufwand einhergeht und gesamtstädtisch angegangen werden muss. Dies betrifft neben der Art der zu betrachtenden Szenarien auch deren anzunehmendes Schadensausmaß. Insbesondere hier sind auch die Auswirkungen des Klimawandels und dessen Folgen zu berücksichtigen. Die Kreise und kreisfreien Städte sind Kernträger des Katastrophenschutzes und haben daher die zentrale Rolle im Rahmen der Aufgabenerfüllung bei der konkreten Vorbereitung und auch der Reaktion auf Ereignisse. Dies beinhaltet neben der konzeptionellen Vorbereitung auch die Durchführung von regelmäßigen Fortbildungen und Übungen. Seitens des Bundes und des Landes sind hier keine Entlastungen zu erwarten, sondern eher eine weitere Zunahme der Aufgabenzuweisung durch konzeptionelle Erweiterungen und Vorgaben oder auch durch Zuweisung weiterer technischer Ausstattung. Die Verwaltung hat am 11. August 2021 in der Bezirksvertretung Bad Godesberg und am 19. August 2021 im Beirat für den ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz zur Hochwasserkatastrophe vom 14. Juli 2021 umfassend Fragen beantwortet und mündlich berichtet. Die Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021 wurde verwaltungsintern erörtert und Verbesserungspotential identifiziert. Darin sind auch die Erfahrungen bei der noch laufenden Bewältigung der Corona-Pandemie berücksichtigt worden. Die materielle und technische Ausstattung des Amtes 37 sowie Vorhaltung sind nicht Gegenstand dieser Vorlage. Sie sind Bestandteil des Brandschutzbedarfsplanes und werden im parallel zu dieser Vorlage eingebrachten Zwischenbericht zum aktuellen Brandschutzbedarfsplan ergänzt und sind dort zu beschließen (DS 221674).Seite 2 von 13 Seite 3 In den nachfolgenden Ausführungen werden bei der Aufgabenzuweisung für Kreise und kreisfreie Städte im Wesentlichen nur noch die kreisfreien Städte erwähnt, da sich die Betrachtungen dieser Vorlage auf die Stadt Bonn beziehen. Zuständigkeiten für den Bevölkerungsschutz Der Bevölkerungsschutz in Deutschland gliedert sich in den „Katastrophenschutz“ in Zuständigkeit der Bundesländer und den „Zivilschutz“ (Katastrophenschutz im Verteidigungsfall) mit Zuständigkeit des Bundes. Für den gesamten Bevölkerungsschutz sind die wesentlichen Aufgabenträger neben den Kreisen die kreisfreien Städte, welchen in Gesetzen und Verordnungen Zuständigkeiten und Aufgaben übertragen sind. Für die operativen Maßnahmen des Bevölkerungsschutzes stehen den kreisfreien Städten die eigenen Feuerwehren zur Verfügung. Weitere Organisationen wirken im Katastrophenschutz mit. Dies sind die Hilfsorganisationen ASB, DRK, JUH und MHD, das THW und die DLRG). Die wesentlichen, konkreten Rechtsgrundlagen des Bevölkerungsschutzes sind hier das Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz NRW (BHKG), das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz des Bundes (ZSKG) sowie die Sicherstellungsgesetze des Bundes, jeweils mit nachgeordneten Erlassen. Zivilschutz Gemäß ZSKG nehmen die nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr (§ 11 ZSKG). So sind den kreisfreien Städten hierzu auch die entsprechenden Verwaltungsaufgaben übertragen (Auftragsverwaltung, § 2 ZSKG) und auch die Leitung und Koordinierung von Hilfsmaßnahmen sowie die Aufsicht und Weisung der mitwirkenden Einheiten (§ 15 ZSKG). Weitere Zuständigkeiten der kreisfreien Städte betreffen die Warnung der Bevölkerung sowie der Selbstschutz der Bevölkerung (§§ 5 und 6 ZSKG). Hierzu zählen auch Aufbau, Förderung, Unterrichtung und Ausbildung der Bevölkerung. Konkrete Aufgabenzuweisungen ergeben sich für die Stadt Bonn auch aus den Sicherstellungs- und Vorsorgegesetzen, nach welchen sie allgemeine Verwaltungsaufgaben übernimmt und konkret operativ beispielsweise auch die Unterhaltung von Trinkwassernotbrunnen durch Feuerwehr und Rettungsdienst sowie darüber hinaus die zugehörigen Konzeptionen und Planung von Maßnahmen zur Wassernotversorgung. Die Ausstattung und Einrichtungen des Bundes für den Zivilschutz stehen den Ländern (und damit den kreisfreien Städten) auch für ihre Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes zur Verfügung (§ 12 ZSKG). Ein Beispiel hierfür ist die Einbindung des bundeseigenen Modularen Warnsystems (MoWaS) mit der WarnApp Nina in die allgemeine Gefahrenabwehr. Katastrophenschutz Aufgabenträger für den Katastrophenschutz sind nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) die kreisfreien Städte (§ 2 BHKG). Sie sind die untere Verwaltungsbehörde und damit sowohl Kernträger des Katastrophenschutzes als auch Aufsichtsbehörde über die Katastrophenschutzeinheiten (§§ 18 und 53 BHKG). Für dieSeite 3 von 13 Seite 4 Bekämpfung von Großeinsatzlagen und Katastrophen haben die kreisfreien Städte die erforderlichen Maßnahmen zur Vorbereitung zu treffen und hierfür Einheiten und Einrichtungen vorzuhalten (§ 4 Abs. 2 BHKG). Ergänzend dazu leisten Gemeinden und Kreise bzw. kreisfreie Städte sich gegenseitig Hilfe und halten hierzu auch Einheiten der landesweit koordinierten Hilfeleistung („Landeskonzepte“) vor. Für diese sowie die örtliche Gefahrenabwehr müssen kreisfreie Städte Katastrophenschutzpläne erstellen und diese spätestens alle fünf Jahre fortschreiben (§4 Abs. 3 BHKG). Auf den Grundsätzen des Krisenmanagements (§ 35 BHKG) basierend koordinieren die kreisfreien Städte die Abwehrmaßnahmen bei Großeinsatzlagen und Katastrophen, richten hierzu Krisenstäbe (administrativ- organisatorisch) und operativ-taktische Einsatzleitungen ein, haben geeignetes Personal aus- und fortzubilden und regelmäßige Übungen durchzuführen. Darüber hinaus muss die vorzuhaltende Leitstelle in der Lage sein, Großeinsatzlagen und Katastrophen bewältigen zu können (§ 28 BHKG). Die der Stadt Bonn durch das BHKG zugewiesenen Aufgaben werden planerisch und vor allem operativ wesentlich von Feuerwehr und Rettungsdienst wahrgenommen. Spezielle Maßnahmen wie beispielsweise das Krisenmanagement (Koordinierungsgruppe des Krisenstabes) oder planerische und städtebauliche Maßnahmen des Hochwasserschutzes werden ganz oder teilweise auch in anderen Bereichen der Stadtverwaltung bearbeitet. Entwicklung des Bevölkerungsschutzes Der Bevölkerungsschutz war bis Ende der 1980er Jahre vor allem vom Fokus der zivilen Verteidigung (Zivilschutz) geprägt und hatte allgemein mit dem damaligen Ende des Kalten Krieges in der Bundesrepublik Deutschland zunehmend an Bedeutung verloren. Einrichtungen, wie beispielsweise die Sirenenwarnung oder Schutzbauten wurden seitens des Bundes aufgegeben und personelle Ressourcen abgebaut. Mit den Anschlägen vom 11. September 2001 rückte die Bedeutung des Bevölkerungsschutzes wieder in den Fokus und einzelne Maßnahmen zur Stärkung dessen wurden ergriffen, hier beispielsweise durch die Errichtung des heutigen Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie in den nachfolgenden Jahren die Schaffung von Einheiten für die landesweite koordinierte Hilfe in NRW. In Bonn wurden beispielsweise seit 2014 das Sirenennetz durch Feuerwehr und Rettungsdienst wieder neu aufgebaut und Trinkwassernotbrunnen soweit möglich erhalten. Mit der Novellierung des BHKG wurde in NRW die Bedeutung des Katastrophenschutzes und die zugehörigen Aufgaben gesetzlich verankert. Um der Erfüllung der zunehmenden Aufgaben gerecht zu werden, wurde in den vergangenen Jahren sowohl bei den obersten und oberen Katastrophenschutzbehörden der Länder als auch beim Bund Personal aufgestockt. Die Stadt Bonn (untere Katastrophenschutzbehörde) hat einen solchen Schritt bislang nicht vollzogen. Innerhalb der Stadtverwaltung nimmt Feuerwehr und Rettungsdienst die Aufgaben der unteren Katastrophenschutzbehörde wahr. Zahlreiche Behörden und Fachgremien, insbesondere das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe befassen sich seit Jahren mit Grundlagenarbeit zum Bevölkerungsschutz und geben entsprechende Fachempfehlungen aus. Diese berücksichtigen mittlerweile ein umfangreichesSeite 4 von 13 Seite 5 Spektrum an Szenarien- sowie Maßnahmenbetrachtungen und geben konkrete Handlungs- und Planungsempfehlungen aus, insbesondere für kritische Infrastrukturen. Für die Bonner Stadtverwaltung als eine wesentliche kritische Infrastruktur folgt daraus weiter zunehmender Handlungsbedarf. Darüber hinaus hat der Bund in den vergangenen Jahren auch in der „Konzeption Zivile Verteidigung“ und zuletzt im Rahmen der Neuausrichtung des BBK die erneute Stärkung des Bevölkerungsschutzes beschrieben. Die Auswirkungen der globalen Vernetzung und insbesondere des Klimawandels für den Katastrophenschutz werden schon seit einigen Jahren von Fachbehörden beschrieben und auf die Notwendigkeit der Vorbereitungen hingewiesen. Es ist zu erwarten, dass insbesondere durch den Klimawandel bedingt, die Häufigkeit und das Ausmaß von Katastrophenlagen noch weiter zunehmen werden. Dies zeigt sich etwa bei der Entwicklung von Vegetationsbränden und Extremwetterereignissen weltweit. Die Bedeutung des Bevölkerungsschutzes und die Wichtigkeit, die Stadtverwaltung als kritische Infrastruktur im Gesamten für den Krisenfall vorzubereiten, wird aktuell anhand der Ereignisse an der osteuropäischen Außengrenze deutlich. In der Retroperspektive stellt sich dar, dass für künftige Planungen und Vorbereitungen im Rahmen des Bevölkerungsschutzes nun größere Dimensionen der Ausmaße betrachtet und entsprechende intensivere Vorkehrungen getroffen werden müssen. Auswirkungen für die Stadtverwaltung Allgemein Die Reaktionsfähigkeit des Katastrophenschutzes basiert im Wesentlichen auf der planerischen Vorbereitung sowie der Handlungsfähigkeit und -sicherheit des Personals wie auch der Durchhaltefähigkeit bei länger anhaltenden Szenarien. Hier ist ein grundlegender Ansatz erforderlich, um die Stadtverwaltung in ihrer Gesamtheit in die Lage zu versetzen, auch in Krisen handlungsfähig zu bleiben. Dies bedingt aus Sicht der Verwaltung, dass die im Wesentlichen von Feuerwehr und Rettungsdienst zu erstellenden Planungen und Vorbereitungen auf Großeinsatzlagen und Katastrophen deutlich intensiver und umfangreicher durchgeführt werden müssen. Zudem müssen diejenigen städtischen Fachämter und -betriebe, welchen bei Katastrophen eine zentrale und verantwortliche Rolle zukommt, entsprechend konkrete Vorbereitungen für Maßnahmen treffen oder ausweiten sowie geeignete Führungs- und Leitungsstrukturen etablieren und regelmäßig üben, um eine grundlegende Handlungsfähigkeit und feste Handlungssicherheit zu erlangen. Dies betrifft beispielsweise den Unwetter- und Hochwasserschutz, den Umweltschutz, Gesundheitsschutz oder die Aufrechterhaltung der eigenen Infrastruktur, z.B. nach Cyber-Angriffen. Ganz allgemein müssen jedoch in allen Bereichen der Stadtverwaltung (als Kritische Infrastruktur) grundlegende Überlegungen zu Folgeabschätzungen, Handlungsmaßnahmen allgemein oder anhand geeigneter Szenarien wie eines Stromausfalls angestellt werden, um in Krisen und Katastrophen die notwendige Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung sicherstellen zu können. Dies betrifft konkret die Betrachtung von notwendigen und kritischen Prozessen und Ressourcen wie auch die Maßnahmenplanung für Handlungsschritte sowie die Festlegung von Führungs- und Arbeitsstrukturen. Grundsätzlich müssen die Vorbereitungen durch entsprechende Übungen überprüft und hierdurch die HandlungssicherheitSeite 5 von 13 Seite 6 gestärkt werden. Diese Übungen betreffen sowohl operative Gremien (Einsatzleitungen) als auch den Krisenstab (einschließlich Koordinierungsgruppe sowie Bevölkerungsinformation und Medienarbeit) als zentrale Elemente des Krisenmanagements in der Stadt Bonn. Um hier eine einheitliche Vorgehensweise innerhalb der Stadtverwaltung sicherzustellen, ressourcenschonend vorzugehen und den Arbeitsaufwand in den Fachbereichen verhältnismäßig zu halten, soll Feuerwehr und Rettungsdienst entsprechende Personalressourcen bereitgestellt werden, um mit gebündeltem Wissen und Erfahrung andere Bereiche der Stadtverwaltung von zentraler Stelle aus z.B. beratend zu unterstützen und bei den Planungen und Übungen zu begleiten. Ziel ist, dass die Fachbereiche, welchen als kritische Infrastruktur oder aufgrund ihrer originären Zuständigkeit eine besondere Bedeutung bei der Bewältigung von Krisen zukommt (beispielsweise Amt 53 bei Pandemiebekämpfung, Amt 50 bei Flüchtlingsunterbringung), entsprechende Unterstützung bei ihren Vorbereitungen, Planungen und Übungen für das Krisenmanagement von Seiten der Feuerwehr erhalten. Auswirkungen beim Personal- und Organisationsamt Bei der Vorbereitung der Maßnahmen zur Bewältigung von Krisen und Katastrophen hat das Personal- und Organisationsamt eine zentrale Rolle, da hier Querschnittsaufgaben von zentraler Bedeutung mit Auswirkungen auf die gesamte Stadtverwaltung und das Krisenmanagement angesiedelt sind. Zum einen ist hier derzeit die Geschäftsstelle der Koordinierungsgruppe des Krisenstabes angesiedelt, zum anderen verwaltet das Personal- und Organisationsamt wesentliche ämterübergreifende kritische Ressourcen wie das Personal und die Informationstechnologie (IT) der Stadtverwaltung. Zuletzt während der Covid-19-Pandemie zeigte sich die unabdingbare Notwendigkeit einer zentralen Personalplanung- und Verfügbarkeit für Bewältigungsmaßnahmen. Darüber hinaus bedingt das Krisenmanagement die Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit von IT-Infrastruktur bzw. Rückfallebenen. Hier müssen beim Personal- und Organisationsamt entsprechend kontinuierlich Vorplanungen und Ausfallstrategien erarbeitet werden, um eine hinreichende Resilienz der Stadtverwaltung gegen unterschiedliche Schadensereignisse sicherstellen zu können. Darüber hinaus muss die regelmäßige Aus- und Fortbildung der Angehörigen des Krisenstabes (§ 32 Abs. 3 BHKG) organisiert und durchgeführt werden. Weder für das Krisenmanagement noch für die Szenarien- und Maßnahmenplanung sind bislang personelle Ressourcen berücksichtigt. Hierbei ist daher die Stabsstelle Krisenmanagement (10-1 Stab) zu unterstützen, um die interne Krisenfestigkeit und -vorsorge zu stärken. Es gilt nicht nur die Arbeit des Krisenstabes weiterzuentwickeln, sondern auch die stadtinternen Risikoszenarien und Risikobetrachtungen innerhalb der Organisationsarbeit zu identifizieren und Vorsorge- aber auch Reaktions- und Kommunikationsstrukturen aufzubauen. Explizit wird die Einrichtung der folgenden Stellen notwendig: Leitung der Betreuung und Koordination des Krisenstabs, Leitung der Geschäftsstelle des Krisenstabes (KGS), Personalplanung der KGS, Konzipierung und Durchführung von Übungen des Krisenstabes und der zukünftigen Verwaltungsstäbe inSeite 6 von 13 Seite 7 Zusammenarbeit mit Amt 37, sowie externen Partnern (IdF, BBK), Erarbeitung verwaltungsweiter Strukturen und Standards bei Verwaltungsstäben sowie zur Datenverfügbarkeit und zu Kommunikationswegen und Entscheidungsprozessen im Katastrophenfall, A13 (Einrichtung in 2023) Mitarbeit in der Stabsstelle, Einsatzleitung zur Sicherstellung des Dienstbetriebs der Verwaltung im Katastrophenfall (business continuity), Priorisierung systemrelevanter Prozesse/Aufgaben gemeinsam mit den Fachämtern in Zusammenarbeit mit dem im Aufbau befindlichen Prozessmanagement im Sachgebiet Organisationsentwicklung, Planung von betrieblichen Interimslösungen (work arounds bzgl. Räume, IT & Personal)), Strategien zur Kommunikation im Krisenfall, kaskadierende Personaleinsatzplanung A11 (Einrichtung in 2023) Auswirkungen bei Feuerwehr und Rettungsdienst Die Aufgaben nach BHKG sowie ZSKG werden im Wesentlichen von Feuerwehr und Rettungsdienst wahrgenommen. Gemäß BHKG haben kreisfreie Städte Katastrophenschutzpläne zu erstellen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben (§ 4 BHKG). Diese planerische Vorbereitung für Großeinsatzlagen und Katastrophen muss bei Feuerwehr und Rettungsdienst deutlich intensiviert werden. Für einige Szenarien und Maßnahmen sind die Planungen grundsätzlich vorhanden. Weitere Teile der notwendigen Planungen können jedoch aufgrund fehlender Personalressourcen bislang nicht erstellt werden. Für einige Szenarien und Maßnahmen müssen, auch wenn Planunterlagen erstellt wurden, diese überarbeitet oder Szenarien teilweise in neuem Umfang geplant werden (zum Beispiel für Rheinhochwasser oder die detaillierte Berücksichtigung der Bachläufe im Unwetterplan). Neben der Erstellung der Katastrophenschutzpläne muss auch deren regelmäßige Aktualisierung und Fortschreibung erfolgen (§ 4 Abs. 3 BHKG). Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt hier, dass die Frequenz der notwendigen Aktualisierungen die gesetzliche Mindestfrist von längstens fünf Jahren teilweise deutlich unterschreitet. So führen beispielsweise technische Veränderungen bei Modulen für die Warnung der Bevölkerung und die Erweiterung der Warnmöglichkeiten (perspektivisch 2022/23 „Cell Broadcast“) dazu, dass der Warnplan alle ein bis zwei Jahre überarbeitet werden muss. Eine systematische Katastrophenschutzplanung bedingt darüber hinaus eine strategische Bedarfsplanung, welche auf fundierten Risiko- und Gefährdungsanalysen aufbaut. Auch hierfür ist eine Schaffung von personellen Ressourcen erforderlich, um realistische, funktionale und ineinandergreifende Planungen sicherstellen zu können. Hierzu sind auch Kapazitäten mit Fähigkeiten systematischen, analytischen und wissenschaftlichen Arbeitens mit entsprechender Qualifikation erforderlich. Einige der entsprechenden Stellen sollen aufgrund der qualitativen Anforderungen auch als Sachgebietsleitungen fungieren. Ergänzend zu den Ausführungen der Katastrophenschutzplanung (Landesrecht) erfolgen bei Feuerwehr und Rettungsdienst auch die Planungen im Rahmen der Aufgabenzuweisung des Zivilschutzes. Die Aufgabe der Einsatzleitung gemäß § 35 BHKG (operativ-taktisch) wird fürSeite 7 von 13 Seite 8 Großeinsatzlagen und Katastrophen von Feuerwehr und Rettungsdienst wahrgenommen. Hierfür ist eine funktionierende und schnell aufwuchsfähige Einsatzleitungs- und Unterstützungsstruktur, auch zur Unterstützung anderer Ämter, wie sich bei der Pandemiebekämpfung gezeigt hat, essentiell. Eine entsprechende konzeptionelle Vorbereitung und Aufrechterhaltung einer dauerhaft funktionsfähigen Einsatzleitung bedingt auch die regelmäßige Fortbildung und Übung des Führungspersonals (§ 35 Abs. 4 BHKG). Zur Steigerung der Handlungssicherheit und -fähigkeit ist es erforderlich, personelle Ressourcen für die Vorbereitung der Einsatzleitungsstrukturen und notwendigen Fortbildungen und Übungen bei Feuerwehr und Rettungsdienst einzurichten. Neben der feuerwehreigenen Fortbildung steht Amt 37 hierbei auch betroffenen Fachbereichen zur Verfügung, um bei Bedarf und in Zusammenarbeit Weiterbildungs- sowie Übungsmöglichkeiten anzubieten. Hier ist es im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit sinnvoll, diese Unterstützung zentral von Feuerwehr und Rettungsdienst mit den entsprechenden Ressourcen zur Verfügung zu stellen, da hier entsprechendes Wissen und Erfahrung vorhanden sind und der Vorbereitungs- und Durchführungsaufwand durch Synergienutzen reduziert werden kann. Dies bezieht sich insbesondere auf die bestehende Notwendigkeit der systematischen Vorbereitung und Durchführungen von Übungen sowie Aus- und Fortbildungsveranstaltungen als Pflichtaufgabe zur Erprobung und Stärkung der Leistungsfähigkeit des Katastrophenschutzes (§ 32 BHKG), insbesondere für die haupt- und ehrenamtlichen Einheiten. Im Zwischenbericht zum Brandschutzbedarfsplan (DS 221674) wird auf bereits vorgenommene bauliche und technische Anpassungen sowie weiteren Handlungsbedarf eingegangen. Die Beschaffung und Verwaltung der Katastrophenschutzausstattung, inklusive der Landes- und Bundeszuweisung, wurde in den vergangenen deutlich intensiviert und systematisiert. Dies betrifft neben der logistischen Planung und Vorbereitung auch den Umfang von Wartungen, Instandhaltungsmaßnahmen und entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen sowie zugehörigen Vergaben. Am Beispiel der COVID-19- Pandemie hat sich gezeigt, dass eine funktionierende Logistik und Lagerhaltung für Abwehrmaßnahmen bei Großeinsatzlagen und Katastrophen essentiell ist. Die systematische und konzeptionelle Vorbereitung der Katastrophenschutzlogistik, die Aufrechterhaltung, Vorbereitung und intensive Nachbereitung von Einsätzen und zugehörigen Beschaffungs-, Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen der Katastrophenschutzlogistik stehen derzeit keine Ressourcen zur Verfügung. Darüber hinaus zieht der Aufbau des Sirenennetzes mit insgesamt 57 Warnsirenen einen erhöhten Verwaltungs- und Wartungsaufwand durch wiederkehrende Prüfungen nach sich. Die von Feuerwehr und Rettungsdienst verwaltet und betriebenen 43 noch vorhandenen Trinkwassernotbrunnen bedürfen ebenfalls einer teilweise umfangreichen Modernisierung. Ein wesentlicher Aspekt des Katastrophenschutzes ist, dass die behördlichen Maßnahmen auf der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung aufbauen (§ 1 Abs. 4 BHKG). Die Stärkung der Selbsthilfe im Vorfeld von zum Beispiel Sturm, Sturzflut, Hochwasser oder Stromausfall bedingt eine kontinuierliche und nachhaltige Kommunikation der entsprechenden Botschaften im Alltag und insbesondere bei eingetroffenen Katastrophenlagen. Die Selbsthilfe, in Form einer angemessenen Bevorratung von Lebensnotwendigem, sowie dieSeite 8 von 13 Seite 9 kontinuierliche Kommunikation mit der Bevölkerung zur Sensibilisierung für mögliche Folgen von Katastrophenereignissen, sind wesentliche Bausteine, mit denen sich die Bevölkerung auf Katastrophen vorbereitet. An die diversen Möglichkeiten zur Bevölkerungsinformation und Bevölkerungswarnung muss in regelmäßigen Abständen erinnert werden, damit konkrete Handlungsanweisungen im Katastrophenfall auch unmittelbar durch die Bevölkerung umgesetzt werden. Die stetige Entwicklung neuer Technologien und Anwendungen verändern in vielen Lebensbereichen das Kommunikationsverhalten der Menschen. Soziale Medien sind ein wesentlicher Bestandteil dieser Entwicklung und bilden neue Kommunikationsnetze. Erfahrungen aus den Großereignissen der jüngeren Vergangenheit zeigen, dass es von zentraler Bedeutung ist, in den sozialen Medien frühzeitig zu informieren und den Menschen konkrete Handlungsanweisungen zu übermitteln, damit diese sich frühzeitig auf Gefahrensituationen einstellen können. Die Erwartungshaltung ist diesbezüglich in der Bevölkerung enorm gestiegen. Es besteht grundsätzlich die Gefahr, dass durch Falschinformationen oder fehlendem Kontext zu Maßnahmen, Kritik an den Behörden geübt wird. Durch die Potenzierung der Kritik in den Netzwerken kann ein massiver Vertrauens- und Akzeptanzverlust entstehen, welcher nur schwer umzukehren ist. Das Vertrauen der Menschen in Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ist jedoch die gesellschaftliche Grundlage einer wirkungsvollen Gefahrenabwehr. Beiträge in den sozialen Medien werden von den etablierten Medien aufgegriffen und multipliziert und sind heute schon ein wesentlicher Aspekt der medialen Berichterstattung bei Großereignissen. Die operativ-taktischen Maßnahmen der Katastrophenschutzbehörde müssen zukünftig noch besser durch die Kommunikation von Verhaltensweisen an die Bevölkerung unterstützt werden. Somit kann frühzeitig Vertrauen und Akzeptanz für die Maßnahmen der Gefahrenabwehr aufgebaut und negative Effekte der Kommunikationsnetzwerke (Falschmeldungen, Gerüchte, usw.) abgefangen werden. Neben der Aufklärung und der Information der Bevölkerung muss auch die Lageermittlung aus sozialen Netzwerken und die Einbindung von ungebundenen Helfern im Katastrophenfall intensiver betrachtet, vorbereitet und kommuniziert werden. Solche ,,Spontanhelfer‘‘ können durch die starke Vernetzung untereinander mittels sozialer Medien einen wertvollen Beitrag zur Bewältigung von Katastrophen leisten, wenn sie durch eine geeignete Kommunikation der Behörde an den erforderlichen Stellen eingesetzt werden. Hierzu ist eine Stelle für die Kommunikation im Bevölkerungsschutz, Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung sowie Steuerung und Kommunikation der Spontanhilfe als Stabsstelle erforderlich (A12, LG 2.1, Einrichtung in 2024). Die in kreisfreien Städten vorzuhaltende Leitstelle muss in der Lage sein Großeinsatzlagen und Katastrophen bewältigen zu können (§ 28 BHKG Abs. 1). Die technische Ausstattung ist auch hierfür in den Vergangenen Jahren immer wieder angepasst worden (Erweiterung Einsatzleitplätze, Anpassung Medientechnik). Die Alltagsanforderungen und insbesondere die zunehmenden Ereignisse und Auswirkungen von Ereignissen machte in den vergangenen Jahren die zunehmende Notwendigkeit einer Lagedienstführung deutlich. Die Funktion dient bei großen und langanhaltenden Lagen der umfassenden Sicherstellung des Anforderungs- und Meldewesens gegenüber den Aufsichtsbehörden, der Organisation ab- oder eingehender überörtlicher Hilfe,Seite 9 von 13 Seite 10 der Funktionssicherstellung des Leitstellenbetriebes, des Lagebildes des Einsatzgeschehens und dem Informationsaustausch mit der Einsatzleitung. Im Vorfeld solcher Szenarien übernimmt die Lagedienstführung im Alltag unter anderem die Erfassung und Analyse eines umfassenden Lagebildes (Auswirkungen durch Verkehrslagen, Wettersituation, Hochwasserinformationen, Veranstaltungen, Ereignisse in anderen Gebietskörperschaften, usw.), um potentielle Auswirkungen frühzeitig erkennen und diensthabende Führungsdienste und mittelbar auch andere Fachabteilungen und -ämter sowie Dritte informieren zu können. Als 24- Stunden-Funktion soll diese aus dem Einsatzdienstanteil des hier konzeptionell dargestellten Personalaufwuchses gestellt werden. Hierzu ist eine Stelle in der Abteilung Einsatzdienst, Sachgebiet 37-10 für die Planung und Organisation der Lagedienstführeraufgaben erforderlich (A11, LG 2.1, Einrichtung in 2025). Die Sicherstellung der Aufgaben im Katastrophenschutz sind zunehmend abhängig von funktionierender IT-Infrastruktur, welche mit wachsender Komplexität und Sicherheitsanforderungen sowie schnellen Veränderungen konfrontiert ist. Verschiedene Hackerangriffe der vergangenen Jahre haben die Verwundbarkeit von Stadtverwaltungen deutlich gemacht, wobei ein Ausfall der IT-Systeme bei Feuerwehr und Rettungsdienst nochmal besondere Auswirkungen nach sich zieht. Da für die Aufgabenbewältigung viele Schnittstellen zu externen behördlichen und zivilen Systemen und Anwendungen zwingend notwendig sind (Einsatzleit- und Alarmierungssysteme, Wartungszugänge, Datenbanken, Plattformen, …), ist hier ein zunehmender Fokus auf IT-Sicherheit und Zugriffschutz unausweichlich. Die fortschreitende Digitalisierung erfordert neben umfangreicheren Beschaffungen vor allem die Unterhaltung der technischen Führungsausstattung mit Implementierung von Soft- und Hardware sowie der Anbindung von Schnittstellen (z.B. Warnsysteme). Die Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der IT-basierten Führungsmittel bedingt regelmäßige Updates und Aktualisierungen sowie Überprüfung und Anpassung von Sicherheitssystemen. Die rasanten Entwicklungen und zunehmenden Abhängigkeiten IT-basierter Systeme bedingen eine sehr hohe Funktions- und Ausfallsicherheit für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Amtes 37 bei Großeinsatzlagen und Katastrophen. Hierzu ist eine Stelle für die Planung und Unterhaltung der IT-Ausstattung des Bevölkerungsschutzes, und deren Sicherstellung und Redundanzplanung in der Abteilung Technik, Sachgebiet 37-32 erforderlich (A11, LG 2.1, Einrichtung in 2023.) Die zunehmende Zahl und Auswirkungen von Großeinsatzlagen und Katastrophen binden entsprechende Ressourcen bei deren Bewältigung. Das Personal des Führungsdienstes muss hierbei teilweise erhebliche Zeitanteile der eigentlichen Sachbearbeitung einbringen mit der Folge, dass hier Aufgaben unbearbeitet bleiben oder nur mit erheblichem Zeitverzug abgeschlossen werden können. Dies wirkt sich in der Abteilung Vorbeugender Brandschutz besonders aus, da hier alle sachbearbeitenden Mitarbeiter (inkl. Abteilungs- und Sachgebietsleitungen) Mitglieder des Führungsdienstes sind. In der Folge können die Pflichtaufgaben bei Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren oder die Durchführung vonSeite 10 von 13 Seite 11 Brandverhütungsschauen dauerhaft nicht innerhalb der gesetzlichen Frist bearbeitet werden. Auch personelle Unterstützung aus anderen Organisationsbereichen für die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes kann temporär ebenfalls nicht zur Verfügung gestellt werden, da die Wahrnehmung der Tätigkeiten in der Brandschutzdienststelle eine über die reguläre Feuerwehrführungsausbildung hinausgehende Zusatzqualifikation und eine umfangreiche Einarbeitung erfordern. Mit Blick auf kommende Großeinsatzlagen kann dieser Zustand nur mit der Bereitstellung weiterer personeller Ressourcen behoben werden. Hierzu wird eine Stelle für den Ausgleich in die operative Einbindung der Mitarbeitenden in der Abteilung Vorbeugender Brandschutz, Sachgebiet 37-21 für erforderlich gehalten (A11, LG 2.1, Einrichtung in 2024). Stellenbedarf in der Abteilung Katastrophenschutz bei Amt 37 Die Abteilung Katastrophenschutz soll neu organisiert und in drei Sachgebiete unterteilt werden. Für die Erfüllung der der Aufgaben wird folgende Stellenausstattung für erforderlich gehalten: - Abteilungsleitung Katastrophenschutz (A14, LBG 2.2), vorhanden - Sachgebiet Katastrophenschutzlogistik und -Verwaltung einschließlich Zivilschutz Sachgebietsleitung (A12, LBG 2.1), vorhanden o Katastrophenschutzlogistik (A11, LBG 2.1, Einrichtung in 2025), o Verwaltung Bevölkerungsschutz einschließlich Zivilschutz (A9), vorhanden o Lagerverwaltung (EG7), vorhanden, derzeit EG6 - Sachgebiet Katastrophenschutzplanung und Großveranstaltungen Sachgebietsleitung (A13, LBG 2.2, Einrichtung in 2025) o Erstellung und Aktualisierung Katastrophenschutzpläne (A12, LBG 2.1, Einrichtung in 2024) o Großveranstaltungen, Sicherheitskonzepte und Einsatzplanung (A11, LBG 2.1), vorhanden - Sachgebiet Führung im Katastrophenschutz, Ausbildung und Übungen Sachgebietsleitung (A13, LBG 2.2, Einrichtung in 2023) o Planung, Unterstützung der Koordination des Krisenstabes, z.B. bei Vorbereitung und Übungen, Unterstützung anderer Ämter (A12, LBG 2.1, Einrichtung in 2025) o Planung, Vorbereitung und Übung der Einsatzleitung Amt 37 (A12, LBG 2.1, Einrichtung in 2025) o Planung, Einbindung und Aufsicht über Katastrophenschutzeinheiten, überörtliche Einheiten (A11, LBG 2.1), vorhanden Die Abteilung Katastrophenschutz bei Amt 37 ist im Jahre 2020 in der Form entstanden, dass das bestehende Sachgebiet in die Organisationsform einer Abteilung überführt wurde. Dies ist ohne Personalaufwuchs erfolgt. Dort sind sechs Planstellen vorhanden und besetzt, davon vier für feuerwehrtechnischeSeite 11 von 13 Seite 12 Beamte in LBG 2.2. und 2.1. Aus den oben dargestellten Anforderungen ergibt sich die Notwendigkeit zur Einrichtung der im Beschlussvorschlag aufgeführten Stellen. Die Besetzung der Stellen muss hierbei in mehreren Stufen erfolgen, da diese im Wesentlichen nur über Laufbahnausbildungen abgedeckt werden kann. Die dafür notwendigen Ausbildungsstellen werden jeweils vorlaufend zu der im Beschlussvorschlag genannten Zeitpunkt bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt. Mit der Besetzung dieser Stellen wird auch zusätzlicher Raumbedarf auf der Feuer- und Rettungswache 1 am Lievelingsweg ausgelöst. Hier sind bereits jetzt keine Raumreserven mehr vorhanden. Die Wache ist zur baulichen Erneuerung vorgesehen. Der hier neu entstehende Raumbedarf soll voraussichtlich durch Auslagerung der vergrößerten Abteilung in anzumietende Räumlichkeiten erfolgen. Ergänzende Anmerkungen in Bezug auf die Sitzung des Beirats zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz am 24.5.2022: Es wurde angeregt, darzustellen, wie die einzurichtenden Stellen tatsächlich für den Bevölkerungsschutz wirken und nicht in Alltagsaufgaben der Feuerwehr aufgehen. Hierzu ist anzumerken, dass die einzurichtenden Stellen über entsprechende Stellenbeschreibungen fest den Zwecken des Bevölkerungsschutzes zugeschrieben werden und dies mit Aufgabenbeschreibungen konkretisiert wird. Grundsätzlich haben alle Stellen des Führungsdienstes einen Einsatzdienstanteil von ca. 30 %, wobei die Mitarbeiter*Innen hierbei grundsätzlich ihren üblichen Bürotätigkeiten (hier Bevölkerungsschutz) nachgehen und in dieser Zeit für Einsätze abrufbar sind. Die Verschneidung mit dem Einsatzdienst ist schon deswegen essentiell, weil die Einsatzleitung bei Großeinsatzlagen und Katastrophen zum einen oftmals aus Alltagslagen aufwächst und sich zum anderen aus dem Personal des gesamten Führungsdienstes von Feuerwehr und Rettungsdienst zusammensetzt. In die Führungsaufgaben von Großeinsatzlagen und Katastrophen sind also nicht ausschließlich die Mitarbeiter*Innen der Abteilung 37-4 (Katastrophenschutz) involviert, sondern alle Mitarbeiter*Innen des Führungsdienstes von Feuerwehr und Rettungsdienst, welche somit entsprechende Arbeitszeitanteile in den Bevölkerungsschutz investieren. Weiterhin wird mit dieser Vorlage vorgeschlagen eine feste Funktion eines Lagedienstführers einzurichten. In der Gesamtbilanz sollten sich die dafür notwendigen Einsatzdienstanteile etwa mit den Einsatzdienstanteilen der hier einzurichtenden Stellen decken. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.16 1.02.20 Personalmanagement Abwehr von Großschadensereignissen 1.01.16.01 1.02.20.01 Personaleinsatz und -steuerung Abwehr von GroßschadensereignissenSeite 12 von 13 Seite 13 Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 204.318,55 217.936,53 206.361,74 543.458,76 208.425,3 1.097.786,69 210.509,61 1.108.764,56 212.614,70 1.119.852,20 111000116 1 37000220/ 70.10000 111000116 137000220 111000116 137000220 111000116 137000220 111000116 137000220 2023 2024 2025 2026 2027 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 13 von 13
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