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221682 · Beschlussvorlage

Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes

Nummer
221682
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.09.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 16.03.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Empfehlung
  3. Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 19.10.2022 Anhörung
  4. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.03.2023 Empfehlung
  5. Sitzung des Rates 27.04.2023 Entscheidung federführend
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  1. 221682-01 Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes

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Beschlussvorlage
öffentlich
221682
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
27.09.2022 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
28.09.2022 Empfehlung
Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und
Katastrophenschutz
18.10.2022 Anhörung
Hauptausschuss 20.10.2022 Empfehlung
Rat 27.10.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der gesamtstädtische Katastrophenschutz ist weiter zu stärken. Dazu
werden die hier beschriebenen organisatorischen und personellen
Maßnahmen umgesetzt. Materielle Maßnahmen des Amtes 37 sind Teil
der Beschlussvorlage für den Zwischenbericht des
Brandschutzbedarfsplans und dort zu beschließen.
2. Der im Jahr 2020 von einem Sachgebiet in eine Abteilung ohne
personelle Zuwächse umgewandelte Bereich Katastrophenschutz bei
Amt 37 erhält eine an die Aufgabenteile angepasste
Organisationsstruktur und das für die Weiterentwicklung notwendige
Personal.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die dazu notwendigen
Entwicklungsschritte umzusetzen. Es werden die folgenden
personalwirtschaftlichen Maßnahmen beschlossen:
a. Einrichtung von zwei Stellen A13 LBG 2.2 LBesG NRW,
feuerwehrtechnischer Dienst (eine Stelle im Jahr 2023 und eine
Stelle im Jahr 2025).
b. Einrichtung einer Stelle in A 13 LBG 2.1 LBesG NRW bei Amt 10
im Jahr 2023.
c. Einrichtung von vier Stellen A12 LBG 2.1 LBesG NRW,
feuerwehrtechnischer Dienst (zwei Stellen im Jahr 2024 und
zwei Stellen in 2025).
d. Einrichtung einer Stelle A11 LBG 2.1 LBesG NRW bei Amt 10
mit Einrichtung im Jahr 2023.
e. Einrichtung von vier Stellen A11 LBG 2.1 LBesG NRW,Seite 1 von 13
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feuerwehrtechnischer Dienst (eine Stelle im Jahr 2023, eine im
Jahr 2024 und zwei Stellen im Jahr 2025).
Die vorstehend dargestellten Stellen sind in der
Stellenplanfortschreibung 2023/2024 enthalten bzw. sie werden für
Maßnahmen der Folgejahre in der mittelfristigen Finanzplanung
berücksichtigt.
Die Stellen, welche im Jahr 2025 einzurichten sind, werden in die
Stellenplanfortschreibung 2025/2026 aufgenommen. Die notwendigen
Ausbildungsmaßnahmen zur Besetzung dieser Stellen beginnen im Jahr
2023.
Begründung
Ausgangslage
In den vergangenen Jahren ist eine deutliche Steigerung der Häufigkeit und
Schwere von Krisen, Großeinsatzlagen und Katastrophen zu verzeichnen. Die
Herausforderungen der Flüchtlingsströme, der COVID-19-Pandemie, der
Naturereignisse und zuletzt der geopolitischen Entwicklungen im Osten
Europas stellten und stellen enorme Herausforderungen für die Stadt Bonn dar
und haben die Notwendigkeit der Steigerung der Reaktions- und
Handlungsfähigkeit im gesamtstädtischen Bevölkerungsschutz aufgezeigt.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Vorbereitungen auf Katastrophen mit
hohem Vorbereitungsaufwand einhergeht und gesamtstädtisch angegangen
werden muss. Dies betrifft neben der Art der zu betrachtenden Szenarien auch
deren anzunehmendes Schadensausmaß. Insbesondere hier sind auch die
Auswirkungen des Klimawandels und dessen Folgen zu berücksichtigen. Die
Kreise und kreisfreien Städte sind Kernträger des Katastrophenschutzes und
haben daher die zentrale Rolle im Rahmen der Aufgabenerfüllung bei der
konkreten Vorbereitung und auch der Reaktion auf Ereignisse. Dies beinhaltet
neben der konzeptionellen Vorbereitung auch die Durchführung von
regelmäßigen Fortbildungen und Übungen. Seitens des Bundes und des
Landes sind hier keine Entlastungen zu erwarten, sondern eher eine weitere
Zunahme der Aufgabenzuweisung durch konzeptionelle Erweiterungen und
Vorgaben oder auch durch Zuweisung weiterer technischer Ausstattung.
Die Verwaltung hat am 11. August 2021 in der Bezirksvertretung Bad
Godesberg und am 19. August 2021 im Beirat für den ehrenamtlichen
Bevölkerungs- und Katastrophenschutz zur Hochwasserkatastrophe vom 14.
Juli 2021 umfassend Fragen beantwortet und mündlich berichtet.
Die Hochwasserkatastrophe vom Juli 2021 wurde verwaltungsintern erörtert
und Verbesserungspotential identifiziert. Darin sind auch die Erfahrungen bei
der noch laufenden Bewältigung der Corona-Pandemie berücksichtigt worden.
Die materielle und technische Ausstattung des Amtes 37 sowie Vorhaltung sind
nicht Gegenstand dieser Vorlage. Sie sind Bestandteil des
Brandschutzbedarfsplanes und werden im parallel zu dieser Vorlage
eingebrachten Zwischenbericht zum aktuellen Brandschutzbedarfsplan ergänzt
und sind dort zu beschließen (DS 221674).Seite 2 von 13
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In den nachfolgenden Ausführungen werden bei der Aufgabenzuweisung für
Kreise und kreisfreie Städte im Wesentlichen nur noch die kreisfreien Städte
erwähnt, da sich die Betrachtungen dieser Vorlage auf die Stadt Bonn
beziehen.
Zuständigkeiten für den Bevölkerungsschutz
Der Bevölkerungsschutz in Deutschland gliedert sich in den
„Katastrophenschutz“ in Zuständigkeit der Bundesländer und den „Zivilschutz“
(Katastrophenschutz im Verteidigungsfall) mit Zuständigkeit des Bundes. Für
den gesamten Bevölkerungsschutz sind die wesentlichen Aufgabenträger
neben den Kreisen die kreisfreien Städte, welchen in Gesetzen und
Verordnungen Zuständigkeiten und Aufgaben übertragen sind. Für die
operativen Maßnahmen des Bevölkerungsschutzes stehen den kreisfreien
Städten die eigenen Feuerwehren zur Verfügung. Weitere Organisationen
wirken im Katastrophenschutz mit. Dies sind die Hilfsorganisationen ASB, DRK,
JUH und MHD, das THW und die DLRG). Die wesentlichen, konkreten
Rechtsgrundlagen des Bevölkerungsschutzes sind hier das Brandschutz-,
Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz NRW (BHKG), das Zivilschutz-
und Katastrophenhilfegesetz des Bundes (ZSKG) sowie die
Sicherstellungsgesetze des Bundes, jeweils mit nachgeordneten Erlassen.
Zivilschutz
Gemäß ZSKG nehmen die nach Landesrecht im Katastrophenschutz
mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen auch die Aufgaben zum Schutz der
Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im
Verteidigungsfall drohen, wahr (§ 11 ZSKG). So sind den kreisfreien Städten
hierzu auch die entsprechenden Verwaltungsaufgaben übertragen
(Auftragsverwaltung, § 2 ZSKG) und auch die Leitung und Koordinierung von
Hilfsmaßnahmen sowie die Aufsicht und Weisung der mitwirkenden Einheiten
(§ 15 ZSKG). Weitere Zuständigkeiten der kreisfreien Städte betreffen die
Warnung der Bevölkerung sowie der Selbstschutz der Bevölkerung (§§ 5 und 6
ZSKG). Hierzu zählen auch Aufbau, Förderung, Unterrichtung und Ausbildung
der Bevölkerung. Konkrete Aufgabenzuweisungen ergeben sich für die Stadt
Bonn auch aus den Sicherstellungs- und Vorsorgegesetzen, nach welchen sie
allgemeine Verwaltungsaufgaben übernimmt und konkret operativ
beispielsweise auch die Unterhaltung von Trinkwassernotbrunnen durch
Feuerwehr und Rettungsdienst sowie darüber hinaus die zugehörigen
Konzeptionen und Planung von Maßnahmen zur Wassernotversorgung. Die
Ausstattung und Einrichtungen des Bundes für den Zivilschutz stehen den
Ländern (und damit den kreisfreien Städten) auch für ihre Aufgaben im Bereich
des Katastrophenschutzes zur Verfügung (§ 12 ZSKG). Ein Beispiel hierfür ist
die Einbindung des bundeseigenen Modularen Warnsystems (MoWaS) mit der
WarnApp Nina in die allgemeine Gefahrenabwehr.
Katastrophenschutz
Aufgabenträger für den Katastrophenschutz sind nach dem Gesetz über den
Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) die
kreisfreien Städte (§ 2 BHKG). Sie sind die untere Verwaltungsbehörde und
damit sowohl Kernträger des Katastrophenschutzes als auch Aufsichtsbehörde
über die Katastrophenschutzeinheiten (§§ 18 und 53 BHKG). Für dieSeite 3 von 13
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Bekämpfung von Großeinsatzlagen und Katastrophen haben die kreisfreien
Städte die erforderlichen Maßnahmen zur Vorbereitung zu treffen und hierfür
Einheiten und Einrichtungen vorzuhalten (§ 4 Abs. 2 BHKG). Ergänzend dazu
leisten Gemeinden und Kreise bzw. kreisfreie Städte sich gegenseitig Hilfe und
halten hierzu auch Einheiten der landesweit koordinierten Hilfeleistung
(„Landeskonzepte“) vor. Für diese sowie die örtliche Gefahrenabwehr müssen
kreisfreie Städte Katastrophenschutzpläne erstellen und diese spätestens alle
fünf Jahre fortschreiben (§4 Abs. 3 BHKG).
Auf den Grundsätzen des Krisenmanagements (§ 35 BHKG) basierend
koordinieren die kreisfreien Städte die Abwehrmaßnahmen bei
Großeinsatzlagen und Katastrophen, richten hierzu Krisenstäbe (administrativ-
organisatorisch) und operativ-taktische Einsatzleitungen ein, haben geeignetes
Personal aus- und fortzubilden und regelmäßige Übungen durchzuführen.
Darüber hinaus muss die vorzuhaltende Leitstelle in der Lage sein,
Großeinsatzlagen und Katastrophen bewältigen zu können (§ 28 BHKG).
Die der Stadt Bonn durch das BHKG zugewiesenen Aufgaben werden
planerisch und vor allem operativ wesentlich von Feuerwehr und
Rettungsdienst wahrgenommen. Spezielle Maßnahmen wie beispielsweise das
Krisenmanagement (Koordinierungsgruppe des Krisenstabes) oder planerische
und städtebauliche Maßnahmen des Hochwasserschutzes werden ganz oder
teilweise auch in anderen Bereichen der Stadtverwaltung bearbeitet.
Entwicklung des Bevölkerungsschutzes
Der Bevölkerungsschutz war bis Ende der 1980er Jahre vor allem vom Fokus
der zivilen Verteidigung (Zivilschutz) geprägt und hatte allgemein mit dem
damaligen Ende des Kalten Krieges in der Bundesrepublik Deutschland
zunehmend an Bedeutung verloren. Einrichtungen, wie beispielsweise die
Sirenenwarnung oder Schutzbauten wurden seitens des Bundes aufgegeben
und personelle Ressourcen abgebaut. Mit den Anschlägen vom 11. September
2001 rückte die Bedeutung des Bevölkerungsschutzes wieder in den Fokus und
einzelne Maßnahmen zur Stärkung dessen wurden ergriffen, hier
beispielsweise durch die Errichtung des heutigen Bundesamtes für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie in den nachfolgenden
Jahren die Schaffung von Einheiten für die landesweite koordinierte Hilfe in
NRW. In Bonn wurden beispielsweise seit 2014 das Sirenennetz durch
Feuerwehr und Rettungsdienst wieder neu aufgebaut und
Trinkwassernotbrunnen soweit möglich erhalten. Mit der Novellierung des
BHKG wurde in NRW die Bedeutung des Katastrophenschutzes und die
zugehörigen Aufgaben gesetzlich verankert. Um der Erfüllung der
zunehmenden Aufgaben gerecht zu werden, wurde in den vergangenen Jahren
sowohl bei den obersten und oberen Katastrophenschutzbehörden der Länder
als auch beim Bund Personal aufgestockt. Die Stadt Bonn (untere
Katastrophenschutzbehörde) hat einen solchen Schritt bislang nicht vollzogen.
Innerhalb der Stadtverwaltung nimmt Feuerwehr und Rettungsdienst die
Aufgaben der unteren Katastrophenschutzbehörde wahr.
Zahlreiche Behörden und Fachgremien, insbesondere das Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe befassen sich seit Jahren mit
Grundlagenarbeit zum Bevölkerungsschutz und geben entsprechende
Fachempfehlungen aus. Diese berücksichtigen mittlerweile ein umfangreichesSeite 4 von 13
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Spektrum an Szenarien- sowie Maßnahmenbetrachtungen und geben konkrete
Handlungs- und Planungsempfehlungen aus, insbesondere für kritische
Infrastrukturen. Für die Bonner Stadtverwaltung als eine wesentliche kritische
Infrastruktur folgt daraus weiter zunehmender Handlungsbedarf. Darüber
hinaus hat der Bund in den vergangenen Jahren auch in der „Konzeption Zivile
Verteidigung“ und zuletzt im Rahmen der Neuausrichtung des BBK die erneute
Stärkung des Bevölkerungsschutzes beschrieben. Die Auswirkungen der
globalen Vernetzung und insbesondere des Klimawandels für den
Katastrophenschutz werden schon seit einigen Jahren von Fachbehörden
beschrieben und auf die Notwendigkeit der Vorbereitungen hingewiesen. Es ist
zu erwarten, dass insbesondere durch den Klimawandel bedingt, die Häufigkeit
und das Ausmaß von Katastrophenlagen noch weiter zunehmen werden. Dies
zeigt sich etwa bei der Entwicklung von Vegetationsbränden und
Extremwetterereignissen weltweit. Die Bedeutung des Bevölkerungsschutzes
und die Wichtigkeit, die Stadtverwaltung als kritische Infrastruktur im Gesamten
für den Krisenfall vorzubereiten, wird aktuell anhand der Ereignisse an der
osteuropäischen Außengrenze deutlich. In der Retroperspektive stellt sich dar,
dass für künftige Planungen und Vorbereitungen im Rahmen des
Bevölkerungsschutzes nun größere Dimensionen der Ausmaße betrachtet und
entsprechende intensivere Vorkehrungen getroffen werden müssen.
Auswirkungen für die Stadtverwaltung
Allgemein
Die Reaktionsfähigkeit des Katastrophenschutzes basiert im Wesentlichen auf
der planerischen Vorbereitung sowie der Handlungsfähigkeit und -sicherheit
des Personals wie auch der Durchhaltefähigkeit bei länger anhaltenden
Szenarien. Hier ist ein grundlegender Ansatz erforderlich, um die
Stadtverwaltung in ihrer Gesamtheit in die Lage zu versetzen, auch in Krisen
handlungsfähig zu bleiben.
Dies bedingt aus Sicht der Verwaltung, dass die im Wesentlichen von
Feuerwehr und Rettungsdienst zu erstellenden Planungen und Vorbereitungen
auf Großeinsatzlagen und Katastrophen deutlich intensiver und umfangreicher
durchgeführt werden müssen. Zudem müssen diejenigen städtischen
Fachämter und -betriebe, welchen bei Katastrophen eine zentrale und
verantwortliche Rolle zukommt, entsprechend konkrete Vorbereitungen für
Maßnahmen treffen oder ausweiten sowie geeignete Führungs- und
Leitungsstrukturen etablieren und regelmäßig üben, um eine grundlegende
Handlungsfähigkeit und feste Handlungssicherheit zu erlangen. Dies betrifft
beispielsweise den Unwetter- und Hochwasserschutz, den Umweltschutz,
Gesundheitsschutz oder die Aufrechterhaltung der eigenen Infrastruktur, z.B.
nach Cyber-Angriffen. Ganz allgemein müssen jedoch in allen Bereichen der
Stadtverwaltung (als Kritische Infrastruktur) grundlegende Überlegungen zu
Folgeabschätzungen, Handlungsmaßnahmen allgemein oder anhand
geeigneter Szenarien wie eines Stromausfalls angestellt werden, um in Krisen
und Katastrophen die notwendige Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung
sicherstellen zu können. Dies betrifft konkret die Betrachtung von notwendigen
und kritischen Prozessen und Ressourcen wie auch die Maßnahmenplanung
für Handlungsschritte sowie die Festlegung von Führungs- und
Arbeitsstrukturen. Grundsätzlich müssen die Vorbereitungen durch
entsprechende Übungen überprüft und hierdurch die HandlungssicherheitSeite 5 von 13
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gestärkt werden. Diese Übungen betreffen sowohl operative Gremien
(Einsatzleitungen) als auch den Krisenstab (einschließlich
Koordinierungsgruppe sowie Bevölkerungsinformation und Medienarbeit) als
zentrale Elemente des Krisenmanagements in der Stadt Bonn.
Um hier eine einheitliche Vorgehensweise innerhalb der Stadtverwaltung
sicherzustellen, ressourcenschonend vorzugehen und den Arbeitsaufwand in
den Fachbereichen verhältnismäßig zu halten, soll Feuerwehr und
Rettungsdienst entsprechende Personalressourcen bereitgestellt werden, um
mit gebündeltem Wissen und Erfahrung andere Bereiche der Stadtverwaltung
von zentraler Stelle aus z.B. beratend zu unterstützen und bei den Planungen
und Übungen zu begleiten. Ziel ist, dass die Fachbereiche, welchen als
kritische Infrastruktur oder aufgrund ihrer originären Zuständigkeit eine
besondere Bedeutung bei der Bewältigung von Krisen zukommt (beispielsweise
Amt 53 bei Pandemiebekämpfung, Amt 50 bei Flüchtlingsunterbringung),
entsprechende Unterstützung bei ihren Vorbereitungen, Planungen und
Übungen für das Krisenmanagement von Seiten der Feuerwehr erhalten.
Auswirkungen beim Personal- und Organisationsamt
Bei der Vorbereitung der Maßnahmen zur Bewältigung von Krisen und
Katastrophen hat das Personal- und Organisationsamt eine zentrale Rolle, da
hier Querschnittsaufgaben von zentraler Bedeutung mit Auswirkungen auf die
gesamte Stadtverwaltung und das Krisenmanagement angesiedelt sind. Zum
einen ist hier derzeit die Geschäftsstelle der Koordinierungsgruppe des
Krisenstabes angesiedelt, zum anderen verwaltet das Personal- und
Organisationsamt wesentliche ämterübergreifende kritische Ressourcen wie
das Personal und die Informationstechnologie (IT) der Stadtverwaltung. Zuletzt
während der Covid-19-Pandemie zeigte sich die unabdingbare Notwendigkeit
einer zentralen Personalplanung- und Verfügbarkeit für
Bewältigungsmaßnahmen. Darüber hinaus bedingt das Krisenmanagement die
Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit von IT-Infrastruktur bzw. Rückfallebenen.
Hier müssen beim Personal- und Organisationsamt entsprechend kontinuierlich
Vorplanungen und Ausfallstrategien erarbeitet werden, um eine hinreichende
Resilienz der Stadtverwaltung gegen unterschiedliche Schadensereignisse
sicherstellen zu können. Darüber hinaus muss die regelmäßige Aus- und
Fortbildung der Angehörigen des Krisenstabes (§ 32 Abs. 3 BHKG) organisiert
und durchgeführt werden. Weder für das Krisenmanagement noch für die
Szenarien- und Maßnahmenplanung sind bislang personelle Ressourcen
berücksichtigt.
Hierbei ist daher die Stabsstelle Krisenmanagement (10-1 Stab) zu
unterstützen, um die interne Krisenfestigkeit und -vorsorge zu stärken. Es gilt
nicht nur die Arbeit des Krisenstabes weiterzuentwickeln, sondern auch die
stadtinternen Risikoszenarien und Risikobetrachtungen innerhalb der
Organisationsarbeit zu identifizieren und Vorsorge- aber auch Reaktions- und
Kommunikationsstrukturen aufzubauen. Explizit wird die Einrichtung der
folgenden Stellen notwendig:
 Leitung der Betreuung und Koordination des Krisenstabs, Leitung
der Geschäftsstelle des Krisenstabes (KGS), Personalplanung der
KGS, Konzipierung und Durchführung von Übungen des
Krisenstabes und der zukünftigen Verwaltungsstäbe inSeite 6 von 13
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Zusammenarbeit mit Amt 37, sowie externen Partnern (IdF, BBK),
Erarbeitung verwaltungsweiter Strukturen und Standards bei
Verwaltungsstäben sowie zur Datenverfügbarkeit und zu
Kommunikationswegen und Entscheidungsprozessen im
Katastrophenfall, A13 (Einrichtung in 2023)
 Mitarbeit in der Stabsstelle, Einsatzleitung zur Sicherstellung des
Dienstbetriebs der Verwaltung im Katastrophenfall (business
continuity), Priorisierung systemrelevanter Prozesse/Aufgaben
gemeinsam mit den Fachämtern in Zusammenarbeit mit dem im
Aufbau befindlichen Prozessmanagement im Sachgebiet
Organisationsentwicklung, Planung von betrieblichen
Interimslösungen (work arounds bzgl. Räume, IT & Personal)),
Strategien zur Kommunikation im Krisenfall, kaskadierende
Personaleinsatzplanung A11 (Einrichtung in 2023)
Auswirkungen bei Feuerwehr und Rettungsdienst
Die Aufgaben nach BHKG sowie ZSKG werden im Wesentlichen von
Feuerwehr und Rettungsdienst wahrgenommen.
Gemäß BHKG haben kreisfreie Städte Katastrophenschutzpläne zu erstellen
und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben (§ 4 BHKG). Diese planerische
Vorbereitung für Großeinsatzlagen und Katastrophen muss bei Feuerwehr und
Rettungsdienst deutlich intensiviert werden. Für einige Szenarien und
Maßnahmen sind die Planungen grundsätzlich vorhanden. Weitere Teile der
notwendigen Planungen können jedoch aufgrund fehlender
Personalressourcen bislang nicht erstellt werden. Für einige Szenarien und
Maßnahmen müssen, auch wenn Planunterlagen erstellt wurden, diese
überarbeitet oder Szenarien teilweise in neuem Umfang geplant werden (zum
Beispiel für Rheinhochwasser oder die detaillierte Berücksichtigung der
Bachläufe im Unwetterplan). Neben der Erstellung der
Katastrophenschutzpläne muss auch deren regelmäßige Aktualisierung und
Fortschreibung erfolgen (§ 4 Abs. 3 BHKG). Die Erfahrung der vergangenen
Jahre zeigt hier, dass die Frequenz der notwendigen Aktualisierungen die
gesetzliche Mindestfrist von längstens fünf Jahren teilweise deutlich
unterschreitet. So führen beispielsweise technische Veränderungen bei
Modulen für die Warnung der Bevölkerung und die Erweiterung der
Warnmöglichkeiten (perspektivisch 2022/23 „Cell Broadcast“) dazu, dass der
Warnplan alle ein bis zwei Jahre überarbeitet werden muss. Eine
systematische Katastrophenschutzplanung bedingt darüber hinaus eine
strategische Bedarfsplanung, welche auf fundierten Risiko- und
Gefährdungsanalysen aufbaut. Auch hierfür ist eine Schaffung von personellen
Ressourcen erforderlich, um realistische, funktionale und ineinandergreifende
Planungen sicherstellen zu können. Hierzu sind auch Kapazitäten mit
Fähigkeiten systematischen, analytischen und wissenschaftlichen Arbeitens mit
entsprechender Qualifikation erforderlich. Einige der entsprechenden Stellen
sollen aufgrund der qualitativen Anforderungen auch als Sachgebietsleitungen
fungieren. Ergänzend zu den Ausführungen der Katastrophenschutzplanung
(Landesrecht) erfolgen bei Feuerwehr und Rettungsdienst auch die Planungen
im Rahmen der Aufgabenzuweisung des Zivilschutzes.
Die Aufgabe der Einsatzleitung gemäß § 35 BHKG (operativ-taktisch) wird fürSeite 7 von 13
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Großeinsatzlagen und Katastrophen von Feuerwehr und Rettungsdienst
wahrgenommen. Hierfür ist eine funktionierende und schnell aufwuchsfähige
Einsatzleitungs- und Unterstützungsstruktur, auch zur Unterstützung anderer
Ämter, wie sich bei der Pandemiebekämpfung gezeigt hat, essentiell. Eine
entsprechende konzeptionelle Vorbereitung und Aufrechterhaltung einer
dauerhaft funktionsfähigen Einsatzleitung bedingt auch die regelmäßige
Fortbildung und Übung des Führungspersonals (§ 35 Abs. 4 BHKG). Zur
Steigerung der Handlungssicherheit und -fähigkeit ist es erforderlich, personelle
Ressourcen für die Vorbereitung der Einsatzleitungsstrukturen und
notwendigen Fortbildungen und Übungen bei Feuerwehr und Rettungsdienst
einzurichten. Neben der feuerwehreigenen Fortbildung steht Amt 37 hierbei
auch betroffenen Fachbereichen zur Verfügung, um bei Bedarf und in
Zusammenarbeit Weiterbildungs- sowie Übungsmöglichkeiten anzubieten. Hier
ist es im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit sinnvoll, diese Unterstützung
zentral von Feuerwehr und Rettungsdienst mit den entsprechenden
Ressourcen zur Verfügung zu stellen, da hier entsprechendes Wissen und
Erfahrung vorhanden sind und der Vorbereitungs- und Durchführungsaufwand
durch Synergienutzen reduziert werden kann.
Dies bezieht sich insbesondere auf die bestehende Notwendigkeit der
systematischen Vorbereitung und Durchführungen von Übungen sowie Aus-
und Fortbildungsveranstaltungen als Pflichtaufgabe zur Erprobung und
Stärkung der Leistungsfähigkeit des Katastrophenschutzes (§ 32 BHKG),
insbesondere für die haupt- und ehrenamtlichen Einheiten.
Im Zwischenbericht zum Brandschutzbedarfsplan (DS 221674) wird auf bereits
vorgenommene bauliche und technische Anpassungen sowie weiteren
Handlungsbedarf eingegangen. Die Beschaffung und Verwaltung der
Katastrophenschutzausstattung, inklusive der Landes- und Bundeszuweisung,
wurde in den vergangenen deutlich intensiviert und systematisiert. Dies betrifft
neben der logistischen Planung und Vorbereitung auch den Umfang von
Wartungen, Instandhaltungsmaßnahmen und entsprechenden vertraglichen
Vereinbarungen sowie zugehörigen Vergaben. Am Beispiel der COVID-19-
Pandemie hat sich gezeigt, dass eine funktionierende Logistik und
Lagerhaltung für Abwehrmaßnahmen bei Großeinsatzlagen und Katastrophen
essentiell ist. Die systematische und konzeptionelle Vorbereitung der
Katastrophenschutzlogistik, die Aufrechterhaltung, Vorbereitung und intensive
Nachbereitung von Einsätzen und zugehörigen Beschaffungs-, Wartungs- und
Instandhaltungsmaßnahmen der Katastrophenschutzlogistik stehen derzeit
keine Ressourcen zur Verfügung. Darüber hinaus zieht der Aufbau des
Sirenennetzes mit insgesamt 57 Warnsirenen einen erhöhten Verwaltungs- und
Wartungsaufwand durch wiederkehrende Prüfungen nach sich. Die von
Feuerwehr und Rettungsdienst verwaltet und betriebenen 43 noch
vorhandenen Trinkwassernotbrunnen bedürfen ebenfalls einer teilweise
umfangreichen Modernisierung.
Ein wesentlicher Aspekt des Katastrophenschutzes ist, dass die behördlichen
Maßnahmen auf der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung aufbauen (§ 1 Abs. 4
BHKG). Die Stärkung der Selbsthilfe im Vorfeld von zum Beispiel Sturm,
Sturzflut, Hochwasser oder Stromausfall bedingt eine kontinuierliche und
nachhaltige Kommunikation der entsprechenden Botschaften im Alltag und
insbesondere bei eingetroffenen Katastrophenlagen. Die Selbsthilfe, in Form
einer angemessenen Bevorratung von Lebensnotwendigem, sowie dieSeite 8 von 13
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kontinuierliche Kommunikation mit der Bevölkerung zur Sensibilisierung für
mögliche Folgen von Katastrophenereignissen, sind wesentliche Bausteine, mit
denen sich die Bevölkerung auf Katastrophen vorbereitet. An die diversen
Möglichkeiten zur Bevölkerungsinformation und Bevölkerungswarnung muss in
regelmäßigen Abständen erinnert werden, damit konkrete
Handlungsanweisungen im Katastrophenfall auch unmittelbar durch die
Bevölkerung umgesetzt werden.
Die stetige Entwicklung neuer Technologien und Anwendungen verändern in
vielen Lebensbereichen das Kommunikationsverhalten der Menschen. Soziale
Medien sind ein wesentlicher Bestandteil dieser Entwicklung und bilden neue
Kommunikationsnetze. Erfahrungen aus den Großereignissen der jüngeren
Vergangenheit zeigen, dass es von zentraler Bedeutung ist, in den sozialen
Medien frühzeitig zu informieren und den Menschen konkrete
Handlungsanweisungen zu übermitteln, damit diese sich frühzeitig auf
Gefahrensituationen einstellen können. Die Erwartungshaltung ist
diesbezüglich in der Bevölkerung enorm gestiegen. Es besteht grundsätzlich
die Gefahr, dass durch Falschinformationen oder fehlendem Kontext zu
Maßnahmen, Kritik an den Behörden geübt wird. Durch die Potenzierung der
Kritik in den Netzwerken kann ein massiver Vertrauens- und Akzeptanzverlust
entstehen, welcher nur schwer umzukehren ist. Das Vertrauen der Menschen in
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ist jedoch die
gesellschaftliche Grundlage einer wirkungsvollen Gefahrenabwehr. Beiträge in
den sozialen Medien werden von den etablierten Medien aufgegriffen und
multipliziert und sind heute schon ein wesentlicher Aspekt der medialen
Berichterstattung bei Großereignissen. Die operativ-taktischen Maßnahmen der
Katastrophenschutzbehörde müssen zukünftig noch besser durch die
Kommunikation von Verhaltensweisen an die Bevölkerung unterstützt werden.
Somit kann frühzeitig Vertrauen und Akzeptanz für die Maßnahmen der
Gefahrenabwehr aufgebaut und negative Effekte der
Kommunikationsnetzwerke (Falschmeldungen, Gerüchte, usw.) abgefangen
werden. Neben der Aufklärung und der Information der Bevölkerung muss auch
die Lageermittlung aus sozialen Netzwerken und die Einbindung von
ungebundenen Helfern im Katastrophenfall intensiver betrachtet, vorbereitet
und kommuniziert werden. Solche ,,Spontanhelfer‘‘ können durch die starke
Vernetzung untereinander mittels sozialer Medien einen wertvollen Beitrag zur
Bewältigung von Katastrophen leisten, wenn sie durch eine geeignete
Kommunikation der Behörde an den erforderlichen Stellen eingesetzt werden.
Hierzu ist eine Stelle für die Kommunikation im Bevölkerungsschutz, Stärkung
der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung sowie Steuerung und Kommunikation
der Spontanhilfe als Stabsstelle erforderlich (A12, LG 2.1, Einrichtung in 2024).
Die in kreisfreien Städten vorzuhaltende Leitstelle muss in der Lage sein
Großeinsatzlagen und Katastrophen bewältigen zu können (§ 28 BHKG Abs.
1). Die technische Ausstattung ist auch hierfür in den Vergangenen Jahren
immer wieder angepasst worden (Erweiterung Einsatzleitplätze, Anpassung
Medientechnik). Die Alltagsanforderungen und insbesondere die zunehmenden
Ereignisse und Auswirkungen von Ereignissen machte in den vergangenen
Jahren die zunehmende Notwendigkeit einer Lagedienstführung deutlich. Die
Funktion dient bei großen und langanhaltenden Lagen der umfassenden
Sicherstellung des Anforderungs- und Meldewesens gegenüber den
Aufsichtsbehörden, der Organisation ab- oder eingehender überörtlicher Hilfe,Seite 9 von 13
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der Funktionssicherstellung des Leitstellenbetriebes, des Lagebildes des
Einsatzgeschehens und dem Informationsaustausch mit der Einsatzleitung. Im
Vorfeld solcher Szenarien übernimmt die Lagedienstführung im Alltag unter
anderem die Erfassung und Analyse eines umfassenden Lagebildes
(Auswirkungen durch Verkehrslagen, Wettersituation,
Hochwasserinformationen, Veranstaltungen, Ereignisse in anderen
Gebietskörperschaften, usw.), um potentielle Auswirkungen frühzeitig erkennen
und diensthabende Führungsdienste und mittelbar auch andere
Fachabteilungen und -ämter sowie Dritte informieren zu können. Als 24-
Stunden-Funktion soll diese aus dem Einsatzdienstanteil des hier konzeptionell
dargestellten Personalaufwuchses gestellt werden.
Hierzu ist eine Stelle in der Abteilung Einsatzdienst, Sachgebiet 37-10 für die
Planung und Organisation der Lagedienstführeraufgaben erforderlich (A11, LG
2.1, Einrichtung in 2025).
Die Sicherstellung der Aufgaben im Katastrophenschutz sind zunehmend
abhängig von funktionierender IT-Infrastruktur, welche mit wachsender
Komplexität und Sicherheitsanforderungen sowie schnellen Veränderungen
konfrontiert ist. Verschiedene Hackerangriffe der vergangenen Jahre haben die
Verwundbarkeit von Stadtverwaltungen deutlich gemacht, wobei ein Ausfall der
IT-Systeme bei Feuerwehr und Rettungsdienst nochmal besondere
Auswirkungen nach sich zieht. Da für die Aufgabenbewältigung viele
Schnittstellen zu externen behördlichen und zivilen Systemen und
Anwendungen zwingend notwendig sind (Einsatzleit- und
Alarmierungssysteme, Wartungszugänge, Datenbanken, Plattformen, …), ist
hier ein zunehmender Fokus auf IT-Sicherheit und Zugriffschutz
unausweichlich. Die fortschreitende Digitalisierung erfordert neben
umfangreicheren Beschaffungen vor allem die Unterhaltung der technischen
Führungsausstattung mit Implementierung von Soft- und Hardware sowie der
Anbindung von Schnittstellen (z.B. Warnsysteme). Die Sicherstellung der
Einsatzfähigkeit der IT-basierten Führungsmittel bedingt regelmäßige Updates
und Aktualisierungen sowie Überprüfung und Anpassung von
Sicherheitssystemen. Die rasanten Entwicklungen und zunehmenden
Abhängigkeiten IT-basierter Systeme bedingen eine sehr hohe Funktions- und
Ausfallsicherheit für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Amtes 37 bei
Großeinsatzlagen und Katastrophen.
Hierzu ist eine Stelle für die Planung und Unterhaltung der IT-Ausstattung des
Bevölkerungsschutzes, und deren Sicherstellung und Redundanzplanung in der
Abteilung Technik, Sachgebiet 37-32 erforderlich (A11, LG 2.1, Einrichtung in
2023.)
Die zunehmende Zahl und Auswirkungen von Großeinsatzlagen und
Katastrophen binden entsprechende Ressourcen bei deren Bewältigung. Das
Personal des Führungsdienstes muss hierbei teilweise erhebliche Zeitanteile
der eigentlichen Sachbearbeitung einbringen mit der Folge, dass hier Aufgaben
unbearbeitet bleiben oder nur mit erheblichem Zeitverzug abgeschlossen
werden können. Dies wirkt sich in der Abteilung Vorbeugender Brandschutz
besonders aus, da hier alle sachbearbeitenden Mitarbeiter (inkl. Abteilungs-
und Sachgebietsleitungen) Mitglieder des Führungsdienstes sind. In der Folge
können die Pflichtaufgaben bei Stellungnahmen im
Baugenehmigungsverfahren oder die Durchführung vonSeite 10 von 13
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Brandverhütungsschauen dauerhaft nicht innerhalb der gesetzlichen Frist
bearbeitet werden. Auch personelle Unterstützung aus anderen
Organisationsbereichen für die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes
kann temporär ebenfalls nicht zur Verfügung gestellt werden, da die
Wahrnehmung der Tätigkeiten in der Brandschutzdienststelle eine über die
reguläre Feuerwehrführungsausbildung hinausgehende Zusatzqualifikation und
eine umfangreiche Einarbeitung erfordern. Mit Blick auf kommende
Großeinsatzlagen kann dieser Zustand nur mit der Bereitstellung weiterer
personeller Ressourcen behoben werden.
Hierzu wird eine Stelle für den Ausgleich in die operative Einbindung der
Mitarbeitenden in der Abteilung Vorbeugender Brandschutz, Sachgebiet 37-21
für erforderlich gehalten (A11, LG 2.1, Einrichtung in 2024).
Stellenbedarf in der Abteilung Katastrophenschutz bei Amt 37
Die Abteilung Katastrophenschutz soll neu organisiert und in drei Sachgebiete
unterteilt werden. Für die Erfüllung der der Aufgaben wird folgende
Stellenausstattung für erforderlich gehalten:
- Abteilungsleitung Katastrophenschutz (A14, LBG 2.2), vorhanden
- Sachgebiet Katastrophenschutzlogistik und -Verwaltung einschließlich
Zivilschutz
Sachgebietsleitung (A12, LBG 2.1), vorhanden
o Katastrophenschutzlogistik (A11, LBG 2.1, Einrichtung in
2025),
o Verwaltung Bevölkerungsschutz einschließlich Zivilschutz
(A9), vorhanden
o Lagerverwaltung (EG7), vorhanden, derzeit EG6
- Sachgebiet Katastrophenschutzplanung und Großveranstaltungen
Sachgebietsleitung (A13, LBG 2.2, Einrichtung in 2025)
o Erstellung und Aktualisierung Katastrophenschutzpläne (A12,
LBG 2.1, Einrichtung in 2024)
o Großveranstaltungen, Sicherheitskonzepte und Einsatzplanung
(A11, LBG 2.1), vorhanden
- Sachgebiet Führung im Katastrophenschutz, Ausbildung und Übungen
Sachgebietsleitung (A13, LBG 2.2, Einrichtung in 2023)
o Planung, Unterstützung der Koordination des Krisenstabes, z.B.
bei Vorbereitung und Übungen, Unterstützung anderer Ämter
(A12, LBG 2.1, Einrichtung in 2025)
o Planung, Vorbereitung und Übung der Einsatzleitung Amt 37
(A12, LBG 2.1, Einrichtung in 2025)
o Planung, Einbindung und Aufsicht über
Katastrophenschutzeinheiten, überörtliche Einheiten (A11, LBG
2.1), vorhanden
Die Abteilung Katastrophenschutz bei Amt 37 ist im Jahre 2020 in der Form
entstanden, dass das bestehende Sachgebiet in die Organisationsform einer
Abteilung überführt wurde. Dies ist ohne Personalaufwuchs erfolgt. Dort sind
sechs Planstellen vorhanden und besetzt, davon vier für feuerwehrtechnischeSeite 11 von 13
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Beamte in LBG 2.2. und 2.1.
Aus den oben dargestellten Anforderungen ergibt sich die Notwendigkeit zur
Einrichtung der im Beschlussvorschlag aufgeführten Stellen. Die Besetzung der
Stellen muss hierbei in mehreren Stufen erfolgen, da diese im Wesentlichen
nur über Laufbahnausbildungen abgedeckt werden kann. Die dafür
notwendigen Ausbildungsstellen werden jeweils vorlaufend zu der im
Beschlussvorschlag genannten Zeitpunkt bedarfsgerecht zur Verfügung
gestellt.
Mit der Besetzung dieser Stellen wird auch zusätzlicher Raumbedarf auf der
Feuer- und Rettungswache 1 am Lievelingsweg ausgelöst. Hier sind bereits
jetzt keine Raumreserven mehr vorhanden. Die Wache ist zur baulichen
Erneuerung vorgesehen. Der hier neu entstehende Raumbedarf soll
voraussichtlich durch Auslagerung der vergrößerten Abteilung in anzumietende
Räumlichkeiten erfolgen.
Ergänzende Anmerkungen in Bezug auf die Sitzung des Beirats zum
ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz am 24.5.2022:
Es wurde angeregt, darzustellen, wie die einzurichtenden Stellen tatsächlich für
den Bevölkerungsschutz wirken und nicht in Alltagsaufgaben der Feuerwehr
aufgehen. Hierzu ist anzumerken, dass die einzurichtenden Stellen über
entsprechende Stellenbeschreibungen fest den Zwecken des
Bevölkerungsschutzes zugeschrieben werden und dies mit
Aufgabenbeschreibungen konkretisiert wird. Grundsätzlich haben alle Stellen
des Führungsdienstes einen Einsatzdienstanteil von ca. 30 %, wobei die
Mitarbeiter*Innen hierbei grundsätzlich ihren üblichen Bürotätigkeiten (hier
Bevölkerungsschutz) nachgehen und in dieser Zeit für Einsätze abrufbar sind.
Die Verschneidung mit dem Einsatzdienst ist schon deswegen essentiell, weil
die Einsatzleitung bei Großeinsatzlagen und Katastrophen zum einen oftmals
aus Alltagslagen aufwächst und sich zum anderen aus dem Personal des
gesamten Führungsdienstes von Feuerwehr und Rettungsdienst
zusammensetzt. In die Führungsaufgaben von Großeinsatzlagen und
Katastrophen sind also nicht ausschließlich die Mitarbeiter*Innen der Abteilung
37-4 (Katastrophenschutz) involviert, sondern alle Mitarbeiter*Innen des
Führungsdienstes von Feuerwehr und Rettungsdienst, welche somit
entsprechende Arbeitszeitanteile in den Bevölkerungsschutz investieren.
Weiterhin wird mit dieser Vorlage vorgeschlagen eine feste Funktion eines
Lagedienstführers einzurichten. In der Gesamtbilanz sollten sich die dafür
notwendigen Einsatzdienstanteile etwa mit den Einsatzdienstanteilen der hier
einzurichtenden Stellen decken.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.16
1.02.20
Personalmanagement
Abwehr von
Großschadensereignissen
1.01.16.01
1.02.20.01
Personaleinsatz und -steuerung
Abwehr von
GroßschadensereignissenSeite 12 von 13
Seite 13
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
204.318,55
217.936,53
206.361,74
543.458,76
208.425,3
1.097.786,69
210.509,61
1.108.764,56
212.614,70
1.119.852,20
111000116 1
37000220/
70.10000
111000116
137000220
111000116
137000220
111000116
137000220
111000116
137000220
2023
2024
2025
2026
2027
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 13 von 13

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Datenstand: 02.11.2026, 20:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de