221676 · Mitteilungsvorlage
Sachstand zur Teilung der Abteilung 50-4 „Wohnen“ im Amt für Soziales und Wohnen am 15.07.2022
Kerndaten
- Nummer
- 221676
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 05.09.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221676 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Sachstand zur Teilung der Abteilung 50-4 „Wohnen“ im Amt für Soziales und Wohnen am 15.07.2022 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 28.09.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Der Rat ist am 05.05.2022 dem Beschlussvorschlag der Verwaltung in DS-Nr. 220820 gefolgt und hat der Einrichtung einer fünften Abteilung im Amt für Soziales und Wohnen zugestimmt. Die Verwaltung hatte in der vorgenannten Beschlussvorlage darauf hingewiesen, dass die Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen und Wohnungslosen eine menschlich und gesellschaftlich wichtige, immer größer werdende Aufgabe ist. Die erforderliche Akquise und Einrichtung ausreichender Unterbringungskapazitäten müssen koordiniert und der dauerhafte Verbleib in Bonn gesichert werden. Hierzu gehört auch die vollumfängliche Ausschöpfung der im Bereich der Wohnungsbauförderung gegebenen Möglichkeiten zum Erhalt und zur Schaffung von geförderten Wohnungen. Mit dem neuen Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG) wurden die Kommunen gesetzlich beauftragt und sind nunmehr auch in der Lage, Wohnraum zu schützen und konsequent und vor allem präventiv gegen Zweckentfremdung vorzugehen. Mit Einführung der verpflichtenden Wohnraum-Identitäts-Nummer bei der Kurzzeitvermietung steht der Verwaltung nunmehr auch ein geeignetes Instrument zur Verfolgung und Kontrolle ungenehmigter Zweckentfremdung zur Verfügung. Auch die steigenden Energiekosten als Auswirkungen der europaweit geminderten Energieversorgung haben auf Leistungsempfänger maßgeblichen Einfluss. Für 2023 hat die Bundesregierung z.B. auch eine „große Wohngeldreform“ angekündigt. Hierdurch soll der Kreis der Wohngeld-Berechtigten ausgeweitet und eine Heizkostenpauschale dauerhaft in das Wohngeld integriert werden. Eine vollumfängliche, den großen gesellschaftlichen und gesetzlichen Herausforderungen sowie dem hohen öffentlichen und politischen Erwartungsdruck genügende Führung aller Fachbereiche Wohnen hatte somit die Aufteilung der bisherigen Abteilung „Wohnen“ erforderlich gemacht. Mit Organisationsverfügung der Oberbürgermeisterin wurde die Teilung der Abteilung 50-4 „Wohnen“ am 15.07.2022 vollzogen. Nachfolgend informiert die Verwaltung über die organisatorische Neuordnung:Seite 1 von 2 Seite 2 Aufteilung, Bezeichnung und Besetzung: Die Abteilung 50-4 „Wohnen“ wurde in „Wohnungsbauförderung/Wohnraumversorgung“ umbenannt und wird von Herrn Peter Tilgen geleitet. Die neue Abteilung 50-5 „Wohngeld und Wohnraumstärkung“ wird von Frau Bettina Ueding geleitet. Zum Sachstand nach Einführung der o.a. Wohnraum-Identitätsnummer siehe auch DS- Nr. 221731. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de