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221676 · Mitteilungsvorlage

Sachstand zur Teilung der Abteilung 50-4 „Wohnen“ im Amt für Soziales und Wohnen am 15.07.2022

Nummer
221676
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
05.09.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 28.09.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
221676
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Sachstand zur Teilung der Abteilung 50-4
„Wohnen“ im Amt für Soziales und Wohnen am
15.07.2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
28.09.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Der Rat ist am 05.05.2022 dem Beschlussvorschlag der Verwaltung in DS-Nr. 220820
gefolgt und hat der Einrichtung einer fünften Abteilung im Amt für Soziales und Wohnen
zugestimmt.
Die Verwaltung hatte in der vorgenannten Beschlussvorlage darauf hingewiesen, dass
die Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen und Wohnungslosen
eine menschlich und gesellschaftlich wichtige, immer größer werdende Aufgabe ist. Die
erforderliche Akquise und Einrichtung ausreichender Unterbringungskapazitäten
müssen koordiniert und der dauerhafte Verbleib in Bonn gesichert werden. Hierzu
gehört auch die vollumfängliche Ausschöpfung der im Bereich der
Wohnungsbauförderung gegebenen Möglichkeiten zum Erhalt und zur Schaffung von
geförderten Wohnungen.
Mit dem neuen Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG) wurden die Kommunen
gesetzlich beauftragt und sind nunmehr auch in der Lage, Wohnraum zu schützen und
konsequent und vor allem präventiv gegen Zweckentfremdung vorzugehen. Mit
Einführung der verpflichtenden Wohnraum-Identitäts-Nummer bei der
Kurzzeitvermietung steht der Verwaltung nunmehr auch ein geeignetes Instrument zur
Verfolgung und Kontrolle ungenehmigter Zweckentfremdung zur Verfügung.
Auch die steigenden Energiekosten als Auswirkungen der europaweit geminderten
Energieversorgung haben auf Leistungsempfänger maßgeblichen Einfluss. Für 2023
hat die Bundesregierung z.B. auch eine „große Wohngeldreform“ angekündigt.
Hierdurch soll der Kreis der Wohngeld-Berechtigten ausgeweitet und eine
Heizkostenpauschale dauerhaft in das Wohngeld integriert werden. Eine
vollumfängliche, den großen gesellschaftlichen und gesetzlichen Herausforderungen
sowie dem hohen öffentlichen und politischen Erwartungsdruck genügende Führung
aller Fachbereiche Wohnen hatte somit die Aufteilung der bisherigen Abteilung
„Wohnen“ erforderlich gemacht.
Mit Organisationsverfügung der Oberbürgermeisterin wurde die Teilung der Abteilung
50-4 „Wohnen“ am 15.07.2022 vollzogen. Nachfolgend informiert die Verwaltung über
die organisatorische Neuordnung:Seite 1 von 2
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Aufteilung, Bezeichnung und Besetzung:
Die Abteilung 50-4 „Wohnen“ wurde in „Wohnungsbauförderung/Wohnraumversorgung“
umbenannt und wird von Herrn Peter Tilgen geleitet.
Die neue Abteilung 50-5 „Wohngeld und Wohnraumstärkung“ wird von Frau Bettina
Ueding geleitet.
Zum Sachstand nach Einführung der o.a. Wohnraum-Identitätsnummer siehe auch DS-
Nr. 221731.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 19:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de