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221675 · Mitteilungsvorlage

Neuer Markierungsstandard für Fahrradstraßen

Nummer
221675
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
27.09.2024
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 18.10.2022 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 26.10.2022 Kenntnisnahme
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Kenntnisnahme
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 221675-01 AA BBB-Änderungsantrag: Neuer Markierungsstandard für Fahrradstraßen
  2. 221675-02 Neuer Markierungsstandard für Fahrradstraßen

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
221675
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Neuer Markierungsstandard für Fahrradstraßen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 18.10.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 26.10.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung hat einen neuen Standard zur Markierung von Fahrradstraßen
in Bonn entwickelt, um diese für alle Verkehrsteilnehmenden deutlicher zu
gestalten und den Zielen der Radverkehrsförderung gerecht zu werden. Die
ausführliche Beschreibung inklusive Abbildungen befindet sich im Anhang
dieser Mitteilungsvorlage.
Anlage/n
1 221675 Anlage Fahrradstraßenmarkierung (öffentlich)Seite 1 von 5
1
Neuer Markierungsstandard für Bonner Fahrradstraßen
Die Verwaltung hat einen neuen Standard zur Markierung von Fahrradstraßen in Bonn
entwickelt.
Ausgangslage und Hintergrund
Fahrradstraßen werden bisher in der Regel mit einer
gestrichelten weißen Breitstrichmarkierung am Fahrbahnrand
markiert. In der Fahrbahnmitte werden in regelmäßigen
Abständen zwei weiße Fahrradpiktogramme mit
Richtungspfeilen markiert. Mit der Zeit hat sich etabliert, kurz
nach der Einmündung eine große weiße 30 auf die Fahrbahn zu
markieren, um auf die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit
hinzuweisen. (Abb. 1)
Da in vielen Bonner Fahrradstraßen das Parken bisher ein- oder
sogar beidseitig erlaubt ist, hat sich ergeben, dass die
Randmarkierung gleichzeitig als Parkmarkierung verwendet
wird. Aus diesem Grund und wegen der Ähnlichkeit zur
klassischen Parkmarkierung (gestrichelter Schmalstrich)
verwechseln viele Verkehrsteilnehmer:innen diese
Markierungen. Dies führt nicht nur zu Missverständnissen was
das Parken angeht, sondern auch dazu, dass es vielen
Bürger:innen – autofahrend wie radfahrend – nicht möglich ist,
Fahrradstraßen auf Anhieb von anderen Straßen zu
Abbildung 1 – Alter Bonner
Markierungsstandard unterscheiden (siehe hierzu auch Anlage 1). Der Sinn und
Zweck einer Fahrradstraße wird somit nicht erfüllt und die
angestrebten Vorteile für Radfahrende werden nicht erreicht.
Zielsetzung der neuen Markierung
Alle Nutzer:innen einer Straße sollen auf Anhieb erkennen können, dass sie sich in einer
Fahrradstraße befinden. Eine klar und einfach verständliche Markierung soll ihnen deutlich
machen, dass sie sich in einer Straße bewegen, in der besondere Regeln gelten, Radfahrende
an erster Stelle stehen und das Auto nur zu Gast ist.
Zudem soll die Markierung das Fahrradstraßennetz klar herausheben und seine Kontinuität
verdeutlichen. Radfahrenden soll die neue Markierung auch als Orientierungshilfe dienen,
dem Fahrradstraßennetz zu folgen.Seite 2 von 5
2
Neuer Markierungsstandard
Abbildung 2 – Neuer Bonner
Markierungsstandard
Ab sofort sollen die Bonner Fahrradstraßen kurz nach dem
Einmündungsbereich als Bodenmarkierung eine
Wiederholung des Verkehrszeichens (VZ) 244.1 inklusive
Schriftzug „Fahrradstraße“ erhalten. Das VZ soll in 2 x 2 m in
Kaltplastik ausgeführt werden und so eingedreht sein, dass
der einfahrende Verkehr es richtig herum sehen kann.
Die weiße 30 soll weiterhin markiert werden und einige
Meter nach dem VZ 244.1 folgen.
Im weiteren Verlauf soll die Fahrradstraße wie gehabt in
regelmäßigem Abstand (etwa 50 m) zwei weiße
Fahrradpiktogramme mit Richtungspfeil erhalten um auch
im weiteren Verlauf auf die besondere Verkehrssituation
hinzuweisen.
Die Randmarkierung soll zukünftig statt eines weißen
gestrichelten Breitstrichs eine beidseitige farbige
Randmarkierung sein. Die Markierung wird als durchge-
zogener roter Breitstrich markiert.
An Grundstückseinfahrten wird sie nicht unterbrochen.
Parkplatzflächen werden gesondert mit einer weißen
Randmarkierung gekennzeichnet.
Die Farbe Rot wurde aus folgenden Gründen gewählt:
- die übliche Farbe zur Verdeutlichung von Radinfrastruktur ist Rot, eine Einheitlichkeit
ist damit gegeben
- Rot wird in verschiedenen Leitfäden als Farbe für Fahrradstraßen empfohlen (u.a.
„BERGISCHE UNI WUPPERTAL (Hrsg.) (2021) – Fahrradstraßen – Leitfaden für die Praxis“,
„THIEMO GRAF (2021) - Fahrradstraßen und Fahrradzonen“ und BUNDESMINISTERIUM FÜR
DIGITALES UND VERKEHR (Hrsg.) (2022) „Einladende Radverkehrsnetze“) und bereits in
mehreren deutschen Städten für Fahrradstraßen angewandt (z.B. Münster, Aachen,
Nürnberg, Bremen, Kassel)
- eine rote Markierung hat nach deutscher StVO keinen Regelungsgehalt (im Gegensatz
zu z.B. einer weißen durchgezogenen Linie). Sie ist nicht anordnungspflichtig.
Bevorrechtigung
In Zukunft wird die Verwaltung die Fahrradstraßen im Bonner Stadtgebiet, wie in den
Regelwerken RASt 06 und ERA 2010 vorgegeben und im gesamtstädtischen
Fahrradstraßenkonzept 2012 beschlossen, gegenüber Seitenstraßen nach Möglichkeit
bevorrechtigen. Wo nötig wird mit verkehrsplanerischen Mitteln wie gegenläufigen
Einbahnstraßen oder sogenannten Modalfiltern (also Sperren, die den RadverkehrSeite 3 von 5
3
durchlassen, eine Durchfahrt des Autoverkehrs aber verhindern) gearbeitet, um keine
„Raserstrecken“ für den motorisierten Verkehr zu schaffen.
An Einmündungen, die Fahrradstraßen mit Vorrang kreuzen, soll die rote Randmarkierung zur
vollflächigen Rotmarkierung werden, um den Vorrang des Radverkehrs für alle
Verkehrsteilnehmenden dort zu verdeutlichen (siehe Abbildung 3), wo in den entsprechenden
Bereichen – bspw. aufgrund höherer Verkehrsbelastungen – ein erhöhter Schutzbedarf für
den Radverkehr besteht.
Die Bevorrechtigung geschieht durch die Anordnung von VZ 301 (bzw. VZ 306 bei mehr als drei
aufeinanderfolgenden Einmündungen für die Fahrradstraße. Die Nebenstraße erhält ein VZ
205. Die rote Randmarkierung geht im bevorrechtigen Knotenpunkt in eine vollflächige
Roteinfärbung über, damit alle Verkehrsteilnehmende auf den Vorrang der Fahrradstraße
aufmerksam gemacht. Damit ersichtlich ist, dass vor allem Radverkehr kreuzt, werden zwei
eingedrehte weiße Fahrradpiktogramme mit Richtungspfeil markiert. Bereits vorhandene
weiße Fahrbahnbegrenzungslinien am Knotenpunkt (Verhältnis 1:1, Breitstrich) bleiben
entweder vorhanden oder werden neu dazu markiert.
Abbildung 3 – Neuer Bonner Markierungsstandard – Bevorrechtigung am Knotenpunkt
Parkstände
Auto- und Fahrradparkstände werden in Fahrradstraßen künftig immer gesondert mit einem
durchgezogenen Schmalstrich markiert. Die rote 0,25 m breite Randmarkierung wird dabei
0,25 m von der Parkmarkierung abgerückt. Der sogenannte Dooring-Bereich entlang der
Autoparkstände ist somit gestalterisch von der Fahrgasse abgegrenzt. Die Gefahr von Dooring-
Unfällen wird so minimiert und die Sicherheit in der Fahrradstraße erhöht.Seite 4 von 5
Die bisher verwendete weiße Randmarkierung ist schwer zu unterscheiden:
Anlage 1
Test der neuen Markierung in der 4
Fontanestraße (Parkmarkierungen erfolgen aber
künftig wie oben beschrieben)Seite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 19:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de