221675 · Mitteilungsvorlage
Neuer Markierungsstandard für Fahrradstraßen
Kerndaten
- Nummer
- 221675
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 27.09.2024
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221675 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Neuer Markierungsstandard für Fahrradstraßen Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 18.10.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Mobilität und Verkehr 26.10.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung hat einen neuen Standard zur Markierung von Fahrradstraßen in Bonn entwickelt, um diese für alle Verkehrsteilnehmenden deutlicher zu gestalten und den Zielen der Radverkehrsförderung gerecht zu werden. Die ausführliche Beschreibung inklusive Abbildungen befindet sich im Anhang dieser Mitteilungsvorlage. Anlage/n 1 221675 Anlage Fahrradstraßenmarkierung (öffentlich)Seite 1 von 5 1 Neuer Markierungsstandard für Bonner Fahrradstraßen Die Verwaltung hat einen neuen Standard zur Markierung von Fahrradstraßen in Bonn entwickelt. Ausgangslage und Hintergrund Fahrradstraßen werden bisher in der Regel mit einer gestrichelten weißen Breitstrichmarkierung am Fahrbahnrand markiert. In der Fahrbahnmitte werden in regelmäßigen Abständen zwei weiße Fahrradpiktogramme mit Richtungspfeilen markiert. Mit der Zeit hat sich etabliert, kurz nach der Einmündung eine große weiße 30 auf die Fahrbahn zu markieren, um auf die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit hinzuweisen. (Abb. 1) Da in vielen Bonner Fahrradstraßen das Parken bisher ein- oder sogar beidseitig erlaubt ist, hat sich ergeben, dass die Randmarkierung gleichzeitig als Parkmarkierung verwendet wird. Aus diesem Grund und wegen der Ähnlichkeit zur klassischen Parkmarkierung (gestrichelter Schmalstrich) verwechseln viele Verkehrsteilnehmer:innen diese Markierungen. Dies führt nicht nur zu Missverständnissen was das Parken angeht, sondern auch dazu, dass es vielen Bürger:innen – autofahrend wie radfahrend – nicht möglich ist, Fahrradstraßen auf Anhieb von anderen Straßen zu Abbildung 1 – Alter Bonner Markierungsstandard unterscheiden (siehe hierzu auch Anlage 1). Der Sinn und Zweck einer Fahrradstraße wird somit nicht erfüllt und die angestrebten Vorteile für Radfahrende werden nicht erreicht. Zielsetzung der neuen Markierung Alle Nutzer:innen einer Straße sollen auf Anhieb erkennen können, dass sie sich in einer Fahrradstraße befinden. Eine klar und einfach verständliche Markierung soll ihnen deutlich machen, dass sie sich in einer Straße bewegen, in der besondere Regeln gelten, Radfahrende an erster Stelle stehen und das Auto nur zu Gast ist. Zudem soll die Markierung das Fahrradstraßennetz klar herausheben und seine Kontinuität verdeutlichen. Radfahrenden soll die neue Markierung auch als Orientierungshilfe dienen, dem Fahrradstraßennetz zu folgen.Seite 2 von 5 2 Neuer Markierungsstandard Abbildung 2 – Neuer Bonner Markierungsstandard Ab sofort sollen die Bonner Fahrradstraßen kurz nach dem Einmündungsbereich als Bodenmarkierung eine Wiederholung des Verkehrszeichens (VZ) 244.1 inklusive Schriftzug „Fahrradstraße“ erhalten. Das VZ soll in 2 x 2 m in Kaltplastik ausgeführt werden und so eingedreht sein, dass der einfahrende Verkehr es richtig herum sehen kann. Die weiße 30 soll weiterhin markiert werden und einige Meter nach dem VZ 244.1 folgen. Im weiteren Verlauf soll die Fahrradstraße wie gehabt in regelmäßigem Abstand (etwa 50 m) zwei weiße Fahrradpiktogramme mit Richtungspfeil erhalten um auch im weiteren Verlauf auf die besondere Verkehrssituation hinzuweisen. Die Randmarkierung soll zukünftig statt eines weißen gestrichelten Breitstrichs eine beidseitige farbige Randmarkierung sein. Die Markierung wird als durchge- zogener roter Breitstrich markiert. An Grundstückseinfahrten wird sie nicht unterbrochen. Parkplatzflächen werden gesondert mit einer weißen Randmarkierung gekennzeichnet. Die Farbe Rot wurde aus folgenden Gründen gewählt: - die übliche Farbe zur Verdeutlichung von Radinfrastruktur ist Rot, eine Einheitlichkeit ist damit gegeben - Rot wird in verschiedenen Leitfäden als Farbe für Fahrradstraßen empfohlen (u.a. „BERGISCHE UNI WUPPERTAL (Hrsg.) (2021) – Fahrradstraßen – Leitfaden für die Praxis“, „THIEMO GRAF (2021) - Fahrradstraßen und Fahrradzonen“ und BUNDESMINISTERIUM FÜR DIGITALES UND VERKEHR (Hrsg.) (2022) „Einladende Radverkehrsnetze“) und bereits in mehreren deutschen Städten für Fahrradstraßen angewandt (z.B. Münster, Aachen, Nürnberg, Bremen, Kassel) - eine rote Markierung hat nach deutscher StVO keinen Regelungsgehalt (im Gegensatz zu z.B. einer weißen durchgezogenen Linie). Sie ist nicht anordnungspflichtig. Bevorrechtigung In Zukunft wird die Verwaltung die Fahrradstraßen im Bonner Stadtgebiet, wie in den Regelwerken RASt 06 und ERA 2010 vorgegeben und im gesamtstädtischen Fahrradstraßenkonzept 2012 beschlossen, gegenüber Seitenstraßen nach Möglichkeit bevorrechtigen. Wo nötig wird mit verkehrsplanerischen Mitteln wie gegenläufigen Einbahnstraßen oder sogenannten Modalfiltern (also Sperren, die den RadverkehrSeite 3 von 5 3 durchlassen, eine Durchfahrt des Autoverkehrs aber verhindern) gearbeitet, um keine „Raserstrecken“ für den motorisierten Verkehr zu schaffen. An Einmündungen, die Fahrradstraßen mit Vorrang kreuzen, soll die rote Randmarkierung zur vollflächigen Rotmarkierung werden, um den Vorrang des Radverkehrs für alle Verkehrsteilnehmenden dort zu verdeutlichen (siehe Abbildung 3), wo in den entsprechenden Bereichen – bspw. aufgrund höherer Verkehrsbelastungen – ein erhöhter Schutzbedarf für den Radverkehr besteht. Die Bevorrechtigung geschieht durch die Anordnung von VZ 301 (bzw. VZ 306 bei mehr als drei aufeinanderfolgenden Einmündungen für die Fahrradstraße. Die Nebenstraße erhält ein VZ 205. Die rote Randmarkierung geht im bevorrechtigen Knotenpunkt in eine vollflächige Roteinfärbung über, damit alle Verkehrsteilnehmende auf den Vorrang der Fahrradstraße aufmerksam gemacht. Damit ersichtlich ist, dass vor allem Radverkehr kreuzt, werden zwei eingedrehte weiße Fahrradpiktogramme mit Richtungspfeil markiert. Bereits vorhandene weiße Fahrbahnbegrenzungslinien am Knotenpunkt (Verhältnis 1:1, Breitstrich) bleiben entweder vorhanden oder werden neu dazu markiert. Abbildung 3 – Neuer Bonner Markierungsstandard – Bevorrechtigung am Knotenpunkt Parkstände Auto- und Fahrradparkstände werden in Fahrradstraßen künftig immer gesondert mit einem durchgezogenen Schmalstrich markiert. Die rote 0,25 m breite Randmarkierung wird dabei 0,25 m von der Parkmarkierung abgerückt. Der sogenannte Dooring-Bereich entlang der Autoparkstände ist somit gestalterisch von der Fahrgasse abgegrenzt. Die Gefahr von Dooring- Unfällen wird so minimiert und die Sicherheit in der Fahrradstraße erhöht.Seite 4 von 5 Die bisher verwendete weiße Randmarkierung ist schwer zu unterscheiden: Anlage 1 Test der neuen Markierung in der 4 Fontanestraße (Parkmarkierungen erfolgen aber künftig wie oben beschrieben)Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de