221674-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Zwischenbericht und kurzfristige Maßnahmen zum Brandschutzbedarfsplan 2019 - 2023
Kerndaten
- Nummer
- 221674-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221674-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I Zwischenbericht und kurzfristige Maßnahmen zum Brandschutzbedarfsplan 2019 - 2023 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.03.2023 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 07.03.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Kenntnisnahme Betriebsausschuss SGB 16.03.2023 Kenntnisnahme Hauptausschuss 16.03.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.03.2023 Kenntnisnahme Rat 27.04.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung wurde in der Sitzung des Beirates für den ehrenamtlichen Katastrophenschutz am 23.02.2023 zum Tagesordnungspunkt „Zwischenbericht und kurzfristige Maßnahmen zum Brandschutzbedarfsplan 2019-2023“ gebeten, eine ergänzende Stellungnahme zur vorgeschlagenen Beschaffung von zwei Waldbrand-Löschfahrzeugen zu fertigen. Es werden zwei Fahrzeuge zur Beschaffung vorgeschlagen. Diese setzen sich jedoch aus zwei unterschiedlichen Notwendigkeiten zusammen und münden im Beschlussvorschlag zur zeitgleichen Beschaffung von zwei baugleichen Fahrzeugen. Erläuterung der Notwendigkeit für die Beschaffung eines Fahrzeuges für den Standort der Feuerwache 1 am Lievelingsweg Hierzu zunächst die beiden relevanten Textauszüge aus DS 1811905 Brandschutzbedarfsplan 2019-2023 vom Dezember 2018: „Kapitel 7.1 - Sollstruktur zur Erreichung des Schutzzieles Grundschutz … Eine weitere Maßnahme zur Verbesserung des Erreichungsgrades mit einem Potential von etwa 2 % Verbesserung des Teilschutzzieles 1 wäre die Indienststellung eines weiteren Tanklöschfahrzeuges an der Feuerwache 1. Damit könnten die durch Kleineinsätze häufig gebundenen jeweils drei Einsatzkräfte weitgehend kompensiert werden, die sonst bei zeitgleichen kritischen Einsätzen bei diesem Schutzziel fehlen. Diese Maßnahme wird umgesetzt, wenn nicht zur Mitte der Gültigkeitsdauer diesesSeite 1 von 8 Seite 2 Brandschutzbedarfsplans eine erkennbare Verbesserung des Erreichungsgrades für das Teilschutzziel 1 (mind. 78 %) eingetreten ist. In diesem Fall wird ein weiteres Tanklöschfahrzeug TLF 4000 beschafft und der Personalpool für die Sonderfahrzeuge auf der Feuerwache 1 um eine Funktion (entspricht fünf Stellen) aufgestockt, um die Besetzung hierüber sicherstellen zu können.“ „Kapitel 8 - Zusammenfassung der geplanten Maßnahmen … Stadtweite Verbesserung der Eintreffzeiten … Nach der Hälfte des Gültigkeitszeitraums wird eine Evaluierung hinsichtlich des Erreichungsgrades für das Grundschutz-Schutzziel („Kritischer Wohnungsbrand“) durchgeführt. Die Vorhaltung eines weiteren Tanklöschfahrzeuges und personelle Erweiterung des Sonderfahrzeugpools der Feuerwache 1 hierfür (eine Funktion, entspricht fünf Stellen) ab 2022 wird erforderlich, wenn die der Erreichungsgrade des Teilschutzzieles 1 nicht ausreichend verbessert werden können.“ Die aktuell zum Beschluss vorliegende Drucksache „DS 221674 – Zwischenbericht und kurzfristige Maßnahmen zum Brandschutzbedarfsplan 2019 -2023“ enthält nun folgende Aussagen: „Beschlussvorschlag ... 2. Der Einleitung der Vergabe für die Beschaffung folgender Fahrzeuge wird zugestimmt: 2 Waldbrandlöschfahrzeuge (Schätzkosten 800.000,00 Euro) 1 Gerätewagen Atemschutz und Einsatzstellenhygiene (Schätzkosten 300.000,00 Euro) Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in der Haushaltsplanung der Jahre 2023/2024 berücksichtigt. … 1. Erreichung von Schutzzielen und Leistungsmerkmalen … a. Schutzziel Grundschutz (s. Brandschutzbedarfsplan 2019 bis 2023 - S. 43) … iii. Bewertung … 2. Vorhaltung eines weiteren Tanklöschfahrzeuges auf der Feuerwache 1 Der aktuelle Brandschutzbedarfsplan sieht für den Fall, dass derSeite 2 von 8 Seite 3 Erreichungsgrad des Teilschutzziels 1 zur Mitte des Gültigkeitszeitraumes nicht auf mindestens 78 Prozent verbessert werden kann, die Einrichtung eines zweiten Tanklöschfahrzeuges mit einer Aufstockung der Sonderfahrzeugfunktionen an der Feuerwache 1 um eine (entspricht fünf Stellen) vor. Da der Erreichungsgrad bislang auf lediglich 75 Prozent gesteigert werden konnte, sollen ein zusätzliches Tanklöschfahrzeug beschafft und fünf Stellen für Fahrzeugführer für die ergänzende Funktion in der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 eingerichtet werden. Im Gegensatz zur ursprünglichen Planung soll hierbei allerdings kein weiteres Standard- Tanklöschfahrzeug beschafft werden, sondern ein speziell auf Vegetationsbrände ausgelegtes Waldbrandlöschfahrzeug. Hierdurch kann sowohl die Vervollständigung der Löscheinheit der Feuerwache 1 bei Paralleleinsätzen, als auch eine schnellstmögliche Reaktion auf zunehmende Vegetationsbrände sichergestellt werden. Das hierdurch zu erreichende Verbesserungspotential für den gesamtstädtischen Erreichungsgrad des Teilschutzziels 1 liegt bei 1,5 bis 2,5 Prozent.“ Zur Erläuterung, warum am Standort der Feuerwache 1 kein Standard- Tanklöschfahrzeug, sondern ein Waldbrandlöschfahrzeug beschafft werden soll: Ein Standard-Tanklöschfahrzeug bildet mit dem Hilfeleistungs-Löschfahrzeug und der Drehleiter die Löscheinheit mit insgesamt zehn Einsatzkräften. Diese Tanklöschfahrzeuge stellen beim für die Schutzzielerreichung bemessungsrelevanten Wohnungsbrand den zweiten Atemschutztrupp, der zur Menschenrettung und Brandbekämpfung vorgeht und bringen weiteren Löschwasservorrat einschließlich Löschwasserpumpe mit an die Einsatzstelle. Die Erreichung des dieses Schutzzieles erfordert eine Stationierung in der Nähe der zu erreichenden Einsatzorte und kann daher nur von der nächstgelegenen Feuerwache gewährleistet werden. Neben diesen besonders kritischen Ereignissen muss aber auch täglich eine große Zahl von kleineren Ereignissen bearbeitet werden. Dazu zählen vor allem Türöffnungen bei in der Wohnung vermuteten, hilfsbedürftigen Personen, bei Personen die in Aufzügen eingeschlossen sind, Ölverunreinigungen im Verkehrsraum, Kleinbrände von in der Regel Müllbehältern oder freistehenden Fahrzeugen und Einsätze nach Sturm- oder Starkregen wie Auspumpen von Kellerräumen oder Entfernen von umgestürzten Bäumen. Weiterhin werden die Fahrzeuge bei Verkehrsunfällen auf Autobahnen zur Absicherung der Unfallstelle für die anderen Einsatzfahrzeuge verwendet und sind dort auch für die Unterstützung der technischen Befreiungsmaßnahmen ausgestattet. Daraus folgt, dass die Fahrzeuge neben der für die Brandbekämpfung notwendigen Ausstattung und Technik eine große Zahl von Gerätschaften mitführen. Daraus resultiert ein hohes Gesamtgewicht und eine entsprechende Fahrzeuglänge. Die Fahrzeuge werden nach etwa der Hälfte der Laufzeit von der Freiwilligen Feuerwehr genutzt und können dort wegen der umfangreichen Ausrüstung als universell geeignetes Löschfahrzeug verwendet werden. Für das für die Feuerwache 1 benötigte zweite Tanklöschfahrzeug sind die zusätzlichen Funktionalitäten für die Kleineinsätze nicht erforderlich. Wesentlich sind drei zusätzliche Einsatzkräfte mit Atemschutz und der LöschwasservorratSeite 3 von 8 Seite 4 einschließlich Fahrzeugpumpe. Diese Funktionen können auch von einem Waldbrandlöschfahrzeug abgedeckt werden. Es ist aus mehreren Gründen sinnvoll, ein zweites, baugleiches Waldbrandlöschfahrzeug zur Verfügung zu haben. Ein einzelnes Fahrzeug steht immer wieder auch nicht zur Verfügung. Dies kann geplante und ungeplante Werkstattaufenthalte und technische Defekte als Ursache haben. Ein technischer Ersatz ist dann grundsätzlich wünschenswert. Für die Bekämpfung eines Waldbrandes ist die Verfügbarkeit eines zweiten Spezialfahrzeugs ebenfalls sinnvoll. Weiterhin kann das Fahrzeug ideal eingesetzt werden, um Flächenbrände zum Beispiel im Meßdorfer Feld und Vegetationsbrände im Bereich Beuel einschließlich Ennert zu bekämpfen oder dabei zu unterstützen. Über die Autobahn sind auch die rechtsrheinischen Bereiche von der Feuerwache 1 noch gut zu erreichen. Ferner können die Standard-Tanklöschfahrzeuge kaum mit geländegängigen Fahrgestellen konzipiert werden. Das Gesamtgewicht der Zuladung und das dafür benötigte Volumen lassen das nicht zu. Zur Notwendigkeit von geländegängigen Fahrgestellen für Einsätze bei Vegetationsbränden und bei Hochwasser oder nach Unwettern wird unten noch näher ausgeführt. Fazit: Am Standort der Feuerwache 1 ist ein weiteres Löschfahrzeug erforderlich. Dieses Fahrzeug kann nicht an einem anderen Standort stationiert werden. Dieses Fahrzeug sollte als Waldbrandlöschfahrzeug beschafft werden. Erläuterung der Notwendigkeit für die Beschaffung eines Fahrzeuges für den Standort der Feuerwache 5 am Venusberg Hierzu zunächst der relevante Textauszug aus der jetzt zum Beschluss vorliegenden Drucksache „DS 221674 – Zwischenbericht und kurzfristige Maßnahmen zum Brandschutzbedarfsplan 2019 -2023“: "4. Katastrophenschutz … c. Einsatzfähigkeit und -spektrum der Fahrzeugtechnik Die Fahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst basieren im Wesentlichen auf Straßenfahrgestellen, fast alle Löschfahrzeuge sind mit Allradantrieb geländefähig (Kategorie 2), damit aber nur bedingt für Fahrten abseits von befestigten Straßen geeignet. Für die Abwehrmaßnahmen bei unterschiedlichen Szenarien kann der Einsatz von vollständig geländegängigen Fahrzeugen notwendig sein (z.B. Unwetter, Vegetationsbrände). Geländegängige Fahrzeuge (Kategorie 3) sind bei Feuerwehr und Rettungsdienst in Bonn fast nur noch in Altbeständen von Rüst- und Gerätewagen aus der ergänzenden Ausstattung des Bundes mit Alter von 20 bis über 30 Jahren vorhanden (Baujahre 1988 - 2001). Für eine flexible Einsatzfähigkeit bei unterschiedlichen Szenarien soll zukünftig ein Teil der Geräte- und Kommandowagen geländegängig (Kategorie 3) und damitSeite 4 von 8 Seite 5 verbunden auch mit verbesserter Wasserdurchfahrtsfähigkeit ausgebaut sein. Geländegängige Löschfahrzeuge hat die Feuerwehr Bonn derzeit keine im Bestand. Vom Bund geliefert stehen drei Löschfahrzeuge mit guter Geländefähigkeit zur Verfügung. Hier zeigt sich insbesondere mit Blick auf klimabedingte Veränderungen der Vegetationsbrände der Bedarf an geeigneten Fahrzeugen, welche neben der Geländegängigkeit und Wendigkeit auch Mindestanforderungen an Löschwassermengen sowie insbesondere an den Eigenschutz des Personals erfüllen. Als eine konkrete Maßnahme soll daher neben dem für die Feuerwache 1 geplanten Waldbrand-Tanklöschfahrzeug ein weiteres Fahrzeug dieses Typs beschafft und an der Feuerwache 5 / Werkfeuerwehr Universitätsklinikum stationiert werden. Unter anderem hierdurch wird auch der besonderen Lage des Universitätsklinikums inmitten von Waldgebieten und der daraus latent vorhandenen Gefährdung Rechnung getragen. Die Besetzung dieses Fahrzeuges soll durch Einsatzkräfte der Werkfeuerwehr UKB erfolgen.“ Die vor kurzem vorgelegte DS 220853 –Schutzmaßnahmen gegen Waldbrände enthält weiterhin folgende Aussagen: „Fazit Für die Bonner Waldgebiete kann derzeit von einem moderaten Brandrisiko ausgegangen werden, welches künftig aber voraussichtlich aufgrund klimatischer Entwicklungen ansteigen wird. In den vergangenen Jahren wurden bei Feuerwehr und Rettungsdienst daher bereits erste Anpassungen von Ausstattung und Ausbildung vorgenommen, die sich bei kleineren Brandereignissen bereits bewährt haben. In den kommenden Jahren soll die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern 37 und 67 sowie den Landesbetrieb Wald und Holz NRW in den Bereichen Risikoanalyse, Prävention und Einsatzvorbereitung weiter intensiviert werden. Waldbrandübungen werden zu Beginn eines jeden Jahres mit dem Regionalforstamt und der Stadtverwaltung Bonn einschließlich der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Für notwendige Ertüchtigungen von Wasserentnahmestellen werden frühzeitig landschafts- und wasserrechtliche Genehmigungen eingeholt. Vegetationsbrände werden dabei einen Schwerpunkt bei der geplanten Neuorganisation im Bereich Katastrophenschutz darstellen. Bereits jetzt erkennbarer Anpassungsbedarf bei der Vorhaltung geeigneter Fahrzeuge und Schutzausrüstung ist aktuell Gegenstand von Haushaltsplanung und Beschaffungsmaßnahmen.“ Im Folgenden wird das Waldbrandrisiko und die Waldbrandbekämpfung im Hinblick auf die dafür benötigten Fahrzeuge näher erläutert. Bei trockener Vegetation, hohen Lufttemperaturen mit geringer Luftfeuchtigkeit und starkem Wind können sich Vegetationsbrände sehr schnell weiterlaufen, ausdehnen und sehr schnell außerordentlich große Ausmaße annehmen. An Steigungen im Gelände kann das Weiterlaufen und die Ausbreitung nochmals beschleunigt werden. Auf die unterschiedlichen Brandverläufe und das Brandverhalten von verschiedenen Vegetationsformen und –Arten wird hier nicht eingegangen, kann bei Bedarf aber in weiteren Stellungnahmen ergänzt werden. Alle Einsatzerfahrungen belegen, dass Vegetationsbrände möglichst im Entstehungsstadium bekämpft werden müssen. In der bei Vorliegen der obigenSeite 5 von 8 Seite 6 Voraussetzungen danach folgenden, sehr dynamischen Brandphase können Einsatzmaßnahmen die Ausbreitung nur noch begrenzen. Ein Löschen solcher Brände ist in der Phase mit heute verfügbaren Technologien und verhältnismäßigem Aufwand nicht möglich. Zum Stehen gebracht werden können diese nur und mit sehr hohem Aufwand an natürlichen Grenzen (breite Schneisen, Flüsse) oder durch besondere Maßnahmen (aktives Legen von Vor- oder Gegenfeuern), die in stadtnahen Bereichen kaum anwendbar sind. Die Schadensrisiken sind durch solche Brände erheblich. Zunächst wird die Vegetation oder der Wald selbst in großem Umfang zerstört. Bei lang andauernden Bränden gehen solche Brände auch in den Boden, können Humusschichten zerstören und die Vegetation so auch langfristig schädigen. Weiterhin ist spätestens seit dem Brandereignis in Siegburg in 2018 auch die Schnittstelle zwischen Vegetation und Gebäuden und technischer Infrastruktur im Fokus. Während es im Ausland immer wieder zum Abbrand von ganzen Ortschaften kommt, ist dies in Deutschland bisher noch nicht vorgekommen. Großbrände der letzten Jahre in Ost- und Norddeutschland waren aber schon mehrfach kurz davor auch solche Schäden zu verursachen. Neben den Schäden an Gebäuden und Technik müssen dann auch die Gefährdungen für die Menschen in den Fokus genommen werden. Im Ausland sterben bei solchen Brandereignissen immer wieder eine teils große Zahl von Menschen. Bei solchen Bränden kann die Brandausbreitung zum einen zu hoch für eine Flucht sein. Zum anderen entsteht vor allem durch Flugfeuer sehr schnell ein extrem großes Gefahrengebiet mit spontan auch weitab vom eigentlichen Brandherd sehr schnell entstehenden weiteren Bränden. Weiterhin wird die Flucht durch Brandrauch behindert oder gänzlich unmöglich gemacht. Der Brandrauch ist nicht nur sehr gesundheitsgefährlich, sondern beinträchtig die Sicht bis zur völligen Orientierungslosigkeit. Bei Gebäuden in denen sich Menschen aufhalten, die sich nicht selbst in Sicherheit bringen können steigt die Gefahr nochmals erheblich. In Bonn sind dies neben der Uniklinik das Marien-Hospital, die Helios-Klinik, das Waldkrankenhaus, die Betreuungseinrichtung am Gudenauer Weg und die Gezeiten-Haus-Klinik. Es sind Brandereignisse möglich, die für eine Räumung dieser Einrichtungen oder den Schutz dieser Einrichtungen keine Zeit lassen. Es ist anzunehmen, dass solche Ereignisse mit zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels wahrscheinlicher werden. Ein weitgehend verlässlicher Schutz gegen ein Vegetationsfeuer wäre mit außenliegenden Löschanlagen an den Gebäuden zu erreichen. Der Schutz gegen den Brandrauch könnte zeitweise durch den Verschluss der Gebäude erreicht werden. Dieser kann auch beim Vegetationsbrand eine erhebliche Gefahr darstellen, auch wenn die Brandgase dort in der Regel weit weniger toxisch sind als bei Gebäudebränden. Hier bleibt abzuwarten, ob und in welchem Ausmaß diese Gefährdungen in einer Änderung von Baurecht münden. Die Berücksichtigung von Brandereignissen von außen haben im Baurecht durch stark zugenommene Brände von Fassaden erst begonnen. Die Bekämpfung von Bränden auch in der Vegetation unter anderem zur Minimierung dieser Gefahren ist in jedem Fall gesetzliche Kernaufgabe der Stadt Bonn. Nur die Uniklinik hat mit den Auflagen für die Einrichtung der Werkfeuerwehr unter anderem auch die Aufgabe Gefährdungen abzuwenden, die von außen auf die Klinik einwirken.Seite 6 von 8 Seite 7 Die schnelle Bekämpfung eines Entstehungsbrandes hat daher insbesondere im Kottenforst und den angrenzenden Waldgebieten eine besonders hohe Bedeutung. Für die schnelle Bekämpfung eines Entstehungsbrands im Wald ist das schnelle Erreichen mit Einsatzkräften und Löschwasser essentiell. Ein solcher Brand muss von einem Löschfahrzeug aus vom nächstgelegenen Weg unter Verwendung von Schlauchleitungen bekämpft werden. Das Wegenetz im Kostenforst ist grundsätzlich engmaschig vorhanden. Neben auch für Standard- Löschfahrzeuge gut nutzbaren und sehr gradlinigen Wegen bestehen aber auch sehr viele Wege mit engen Kurvenradien und unwegsamen Profil. Für das verlässliche Befahren dieser Wege sind Löschfahrzeuge mit geländegängigem und möglichst kurzem Fahrgestell notwendig. Neben möglichst großem Löschwasservorrat und Löschwasserpumpe müssen Schlauchmaterial, Schutzausrüstung für die Besatzung und weitere Geräte mitgeführt werden. Weiterhin sind eine Selbstschutzanlage und eine Atemluftversorgung in der Fahrzeugkabine als Schutzmaßnahmen für Fahrzeug und Besatzung fester Bestandteil. Die Spezifikation solcher Spezialfahrzeuge ist in einer bundesweiten Fachempfehlung beschrieben. Die Zeit bis zum Erreichen der Einsatzstelle muss möglichst kurz sein. Der Standort der Werkfeuerwehr bietet sich wegen der Lage und der vorhandenen hauptamtlichen Besatzung an. Von dort sind die Einsatzstellen in wenigen Minuten zu erreichen. Fahrzeuge von den Feuerwachen 1 und 3 benötigen dagegen mehr als zehn Minuten bis zur Uniklinik. Fazit: Am Standort der Feuerwache 5 ist ein Waldbrandlöschfahrzeug erforderlich. Dieses Fahrzeug kann nicht an einem anderen Standort stationiert werden. Eine Beschaffung nur eines Fahrzeugs hätte zur Folge, dass entweder am Kottenforst kein Waldbrandlöschfahrzeug zur Verfügung steht oder die Löscheinheit der Feuerwache 1 weiter in vielen Fällen nur mit sieben Einsatzkräften ausrücken kann und das Schutzziel gemäß Brandschutzbedarfsplan nicht verbessert wird. Weiterhin wurde die Frage gestellt, ob eine in Aussicht gestellte Beschaffung solcher Fahrzeuge durch das Land berücksichtigt werden kann. Dies ist hier grundsätzlich nicht möglich. Sofern solche Fahrzeuge in der Zukunft auch nach Bonn zugeordnet werden, wovon nicht verlässlich ausgegangen werden kann, wären diese vor allem für die Verwendung in der Waldbrand-Spezialeinheit im Rahmen des Europäischen Katastrophenschutzverfahrens und für überörtliche Einsätze innerhalb NRWs oder im Bundesgebiet vorgesehen. Eine kommunale Verwendung wäre zwar nicht ausgeschlossen und möglich, allerdings wegen der voraussichtlich häufigen zeitlichen Koinzidenz von hohen Waldbrandgefährdungsstufen hier in Bonn und der Notwendigkeit für solche überörtlichen Einsätze nicht planmäßig anzunehmen. Zu den in der Beschlussvorlage angegebenen Schätzkosten erfolgt hier der Hinweis, dass diese in der aktuellen Marktlage kaum verlässlich zu prognostizieren sind. Aktuelle Ausschreibungen zeigen höhere Kosten. Bei Durchführung der Maßnahme wird versucht, durch gemeinsame Beschaffungen mit anderen Kommunen eine höhere Stückzahl zu erreichen.Seite 7 von 8 Seite 8 Weiterhin erfolgt hier der Hinweis, dass die reguläre Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes erst im Jahr 2024 erfolgen soll. Diese würde sonst bereits jetzt wieder zum Jahresende anstehen. So sollen dort neben den statistischen Auswertungen des Jahres 2022 auch die des aktuellen Jahres vollständig berücksichtigt werden. Anlage/n KeineSeite 8 von 8
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de