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221674-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Zwischenbericht und kurzfristige Maßnahmen zum Brandschutzbedarfsplan 2019 - 2023

Nummer
221674-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 27.04.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Hauptausschusses 16.03.2023 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.03.2023 Kenntnisnahme
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Kenntnisnahme
  5. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 16.03.2023 Kenntnisnahme
  6. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.03.2023 Kenntnisnahme
  7. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.03.2023 Kenntnisnahme
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  1. 221674 Zwischenbericht und kurzfristige Maßnahmen zum Brandschutzbedarfsplan 2019 -2023

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221674-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
Zwischenbericht und kurzfristige Maßnahmen zum
Brandschutzbedarfsplan 2019 - 2023
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.03.2023 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 07.03.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
09.03.2023 Kenntnisnahme
Betriebsausschuss SGB 16.03.2023 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 16.03.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
22.03.2023 Kenntnisnahme
Rat 27.04.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung wurde in der Sitzung des Beirates für den ehrenamtlichen
Katastrophenschutz am 23.02.2023 zum Tagesordnungspunkt
„Zwischenbericht und kurzfristige Maßnahmen zum Brandschutzbedarfsplan
2019-2023“ gebeten, eine ergänzende Stellungnahme zur vorgeschlagenen
Beschaffung von zwei Waldbrand-Löschfahrzeugen zu fertigen.
Es werden zwei Fahrzeuge zur Beschaffung vorgeschlagen. Diese setzen sich
jedoch aus zwei unterschiedlichen Notwendigkeiten zusammen und münden im
Beschlussvorschlag zur zeitgleichen Beschaffung von zwei baugleichen
Fahrzeugen.
Erläuterung der Notwendigkeit für die Beschaffung eines Fahrzeuges für den
Standort der Feuerwache 1 am Lievelingsweg
Hierzu zunächst die beiden relevanten Textauszüge aus DS 1811905
Brandschutzbedarfsplan 2019-2023 vom Dezember 2018:
„Kapitel 7.1 - Sollstruktur zur Erreichung des Schutzzieles Grundschutz
…
Eine weitere Maßnahme zur Verbesserung des Erreichungsgrades mit einem
Potential von etwa 2 % Verbesserung des Teilschutzzieles 1 wäre die
Indienststellung eines weiteren Tanklöschfahrzeuges an der Feuerwache 1.
Damit könnten die durch Kleineinsätze häufig gebundenen jeweils drei
Einsatzkräfte weitgehend kompensiert werden, die sonst bei zeitgleichen
kritischen Einsätzen bei diesem Schutzziel fehlen. Diese Maßnahme wird
umgesetzt, wenn nicht zur Mitte der Gültigkeitsdauer diesesSeite 1 von 8
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Brandschutzbedarfsplans eine erkennbare Verbesserung des
Erreichungsgrades für das Teilschutzziel 1 (mind. 78 %) eingetreten ist. In
diesem Fall wird ein weiteres Tanklöschfahrzeug TLF 4000 beschafft und der
Personalpool für die Sonderfahrzeuge auf der Feuerwache 1 um eine Funktion
(entspricht fünf Stellen) aufgestockt, um die Besetzung hierüber sicherstellen
zu können.“
„Kapitel 8 - Zusammenfassung der geplanten Maßnahmen
…
Stadtweite Verbesserung der Eintreffzeiten
…
Nach der Hälfte des Gültigkeitszeitraums wird eine Evaluierung hinsichtlich des
Erreichungsgrades für das Grundschutz-Schutzziel („Kritischer
Wohnungsbrand“) durchgeführt. Die Vorhaltung eines weiteren
Tanklöschfahrzeuges und personelle Erweiterung des Sonderfahrzeugpools
der Feuerwache 1 hierfür (eine Funktion, entspricht fünf Stellen) ab 2022 wird
erforderlich, wenn die der Erreichungsgrade des Teilschutzzieles 1 nicht
ausreichend verbessert werden können.“
Die aktuell zum Beschluss vorliegende Drucksache „DS 221674 –
Zwischenbericht und kurzfristige Maßnahmen zum Brandschutzbedarfsplan
2019 -2023“ enthält nun folgende Aussagen:
„Beschlussvorschlag
...
2. Der Einleitung der Vergabe für die Beschaffung folgender Fahrzeuge wird
zugestimmt:
2 Waldbrandlöschfahrzeuge (Schätzkosten 800.000,00 Euro)
1 Gerätewagen Atemschutz und Einsatzstellenhygiene (Schätzkosten
300.000,00 Euro)
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in der Haushaltsplanung der Jahre
2023/2024 berücksichtigt.
…
1. Erreichung von Schutzzielen und Leistungsmerkmalen
…
a. Schutzziel Grundschutz (s. Brandschutzbedarfsplan 2019 bis 2023 - S. 43)
…
iii. Bewertung
…
2. Vorhaltung eines weiteren Tanklöschfahrzeuges auf der Feuerwache 1
Der aktuelle Brandschutzbedarfsplan sieht für den Fall, dass derSeite 2 von 8
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Erreichungsgrad des Teilschutzziels 1 zur Mitte des Gültigkeitszeitraumes nicht
auf mindestens 78 Prozent verbessert werden kann, die Einrichtung eines
zweiten Tanklöschfahrzeuges mit einer Aufstockung der
Sonderfahrzeugfunktionen an der Feuerwache 1 um eine (entspricht fünf
Stellen) vor. Da der Erreichungsgrad bislang auf lediglich 75 Prozent gesteigert
werden konnte, sollen ein zusätzliches Tanklöschfahrzeug beschafft und fünf
Stellen für Fahrzeugführer für die ergänzende Funktion in der
Stellenplanfortschreibung 2023/2024 eingerichtet werden. Im Gegensatz zur
ursprünglichen Planung soll hierbei allerdings kein weiteres Standard-
Tanklöschfahrzeug beschafft werden, sondern ein speziell auf
Vegetationsbrände ausgelegtes Waldbrandlöschfahrzeug. Hierdurch kann
sowohl die Vervollständigung der Löscheinheit der Feuerwache 1 bei
Paralleleinsätzen, als auch eine schnellstmögliche Reaktion auf zunehmende
Vegetationsbrände sichergestellt werden. Das hierdurch zu erreichende
Verbesserungspotential für den gesamtstädtischen Erreichungsgrad des
Teilschutzziels 1 liegt bei 1,5 bis 2,5 Prozent.“
Zur Erläuterung, warum am Standort der Feuerwache 1 kein Standard-
Tanklöschfahrzeug, sondern ein Waldbrandlöschfahrzeug beschafft werden
soll:
Ein Standard-Tanklöschfahrzeug bildet mit dem Hilfeleistungs-Löschfahrzeug
und der Drehleiter die Löscheinheit mit insgesamt zehn Einsatzkräften. Diese
Tanklöschfahrzeuge stellen beim für die Schutzzielerreichung
bemessungsrelevanten Wohnungsbrand den zweiten Atemschutztrupp, der zur
Menschenrettung und Brandbekämpfung vorgeht und bringen weiteren
Löschwasservorrat einschließlich Löschwasserpumpe mit an die Einsatzstelle.
Die Erreichung des dieses Schutzzieles erfordert eine Stationierung in der
Nähe der zu erreichenden Einsatzorte und kann daher nur von der
nächstgelegenen Feuerwache gewährleistet werden.
Neben diesen besonders kritischen Ereignissen muss aber auch täglich eine
große Zahl von kleineren Ereignissen bearbeitet werden. Dazu zählen vor allem
Türöffnungen bei in der Wohnung vermuteten, hilfsbedürftigen Personen, bei
Personen die in Aufzügen eingeschlossen sind, Ölverunreinigungen im
Verkehrsraum, Kleinbrände von in der Regel Müllbehältern oder freistehenden
Fahrzeugen und Einsätze nach Sturm- oder Starkregen wie Auspumpen von
Kellerräumen oder Entfernen von umgestürzten Bäumen. Weiterhin werden die
Fahrzeuge bei Verkehrsunfällen auf Autobahnen zur Absicherung der
Unfallstelle für die anderen Einsatzfahrzeuge verwendet und sind dort auch für
die Unterstützung der technischen Befreiungsmaßnahmen ausgestattet.
Daraus folgt, dass die Fahrzeuge neben der für die Brandbekämpfung
notwendigen Ausstattung und Technik eine große Zahl von Gerätschaften
mitführen. Daraus resultiert ein hohes Gesamtgewicht und eine entsprechende
Fahrzeuglänge. Die Fahrzeuge werden nach etwa der Hälfte der Laufzeit von
der Freiwilligen Feuerwehr genutzt und können dort wegen der umfangreichen
Ausrüstung als universell geeignetes Löschfahrzeug verwendet werden.
Für das für die Feuerwache 1 benötigte zweite Tanklöschfahrzeug sind die
zusätzlichen Funktionalitäten für die Kleineinsätze nicht erforderlich. Wesentlich
sind drei zusätzliche Einsatzkräfte mit Atemschutz und der LöschwasservorratSeite 3 von 8
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einschließlich Fahrzeugpumpe. Diese Funktionen können auch von einem
Waldbrandlöschfahrzeug abgedeckt werden.
Es ist aus mehreren Gründen sinnvoll, ein zweites, baugleiches
Waldbrandlöschfahrzeug zur Verfügung zu haben. Ein einzelnes Fahrzeug
steht immer wieder auch nicht zur Verfügung. Dies kann geplante und
ungeplante Werkstattaufenthalte und technische Defekte als Ursache haben.
Ein technischer Ersatz ist dann grundsätzlich wünschenswert. Für die
Bekämpfung eines Waldbrandes ist die Verfügbarkeit eines zweiten
Spezialfahrzeugs ebenfalls sinnvoll. Weiterhin kann das Fahrzeug ideal
eingesetzt werden, um Flächenbrände zum Beispiel im Meßdorfer Feld und
Vegetationsbrände im Bereich Beuel einschließlich Ennert zu bekämpfen oder
dabei zu unterstützen. Über die Autobahn sind auch die rechtsrheinischen
Bereiche von der Feuerwache 1 noch gut zu erreichen.
Ferner können die Standard-Tanklöschfahrzeuge kaum mit geländegängigen
Fahrgestellen konzipiert werden. Das Gesamtgewicht der Zuladung und das
dafür benötigte Volumen lassen das nicht zu. Zur Notwendigkeit von
geländegängigen Fahrgestellen für Einsätze bei Vegetationsbränden und bei
Hochwasser oder nach Unwettern wird unten noch näher ausgeführt.
Fazit:
Am Standort der Feuerwache 1 ist ein weiteres Löschfahrzeug erforderlich.
Dieses Fahrzeug kann nicht an einem anderen Standort stationiert werden.
Dieses Fahrzeug sollte als Waldbrandlöschfahrzeug beschafft werden.
Erläuterung der Notwendigkeit für die Beschaffung eines Fahrzeuges für den
Standort der Feuerwache 5 am Venusberg
Hierzu zunächst der relevante Textauszug aus der jetzt zum Beschluss
vorliegenden Drucksache „DS 221674 – Zwischenbericht und kurzfristige
Maßnahmen zum Brandschutzbedarfsplan 2019 -2023“:
"4. Katastrophenschutz
…
c. Einsatzfähigkeit und -spektrum der Fahrzeugtechnik
Die Fahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst basieren im Wesentlichen
auf Straßenfahrgestellen, fast alle Löschfahrzeuge sind mit Allradantrieb
geländefähig (Kategorie 2), damit aber nur bedingt für Fahrten abseits von
befestigten Straßen geeignet. Für die Abwehrmaßnahmen bei
unterschiedlichen Szenarien kann der Einsatz von vollständig geländegängigen
Fahrzeugen notwendig sein (z.B. Unwetter, Vegetationsbrände).
Geländegängige Fahrzeuge (Kategorie 3) sind bei Feuerwehr und
Rettungsdienst in Bonn fast nur noch in Altbeständen von Rüst- und
Gerätewagen aus der ergänzenden Ausstattung des Bundes mit Alter von 20
bis über 30 Jahren vorhanden (Baujahre 1988 - 2001). Für eine flexible
Einsatzfähigkeit bei unterschiedlichen Szenarien soll zukünftig ein Teil der
Geräte- und Kommandowagen geländegängig (Kategorie 3) und damitSeite 4 von 8
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verbunden auch mit verbesserter Wasserdurchfahrtsfähigkeit ausgebaut sein.
Geländegängige Löschfahrzeuge hat die Feuerwehr Bonn derzeit keine im
Bestand. Vom Bund geliefert stehen drei Löschfahrzeuge mit guter
Geländefähigkeit zur Verfügung. Hier zeigt sich insbesondere mit Blick auf
klimabedingte Veränderungen der Vegetationsbrände der Bedarf an geeigneten
Fahrzeugen, welche neben der Geländegängigkeit und Wendigkeit auch
Mindestanforderungen an Löschwassermengen sowie insbesondere an den
Eigenschutz des Personals erfüllen. Als eine konkrete Maßnahme soll daher
neben dem für die Feuerwache 1 geplanten Waldbrand-Tanklöschfahrzeug ein
weiteres Fahrzeug dieses Typs beschafft und an der Feuerwache 5 /
Werkfeuerwehr Universitätsklinikum stationiert werden. Unter anderem
hierdurch wird auch der besonderen Lage des Universitätsklinikums inmitten
von Waldgebieten und der daraus latent vorhandenen Gefährdung Rechnung
getragen. Die Besetzung dieses Fahrzeuges soll durch Einsatzkräfte der
Werkfeuerwehr UKB erfolgen.“
Die vor kurzem vorgelegte DS 220853 –Schutzmaßnahmen gegen Waldbrände
enthält weiterhin folgende Aussagen:
„Fazit
Für die Bonner Waldgebiete kann derzeit von einem moderaten Brandrisiko
ausgegangen werden, welches künftig aber voraussichtlich aufgrund
klimatischer Entwicklungen ansteigen wird. In den vergangenen Jahren wurden
bei Feuerwehr und Rettungsdienst daher bereits erste Anpassungen von
Ausstattung und Ausbildung vorgenommen, die sich bei kleineren
Brandereignissen bereits bewährt haben. In den kommenden Jahren soll die
Zusammenarbeit zwischen den Ämtern 37 und 67 sowie den Landesbetrieb
Wald und Holz NRW in den Bereichen Risikoanalyse, Prävention und
Einsatzvorbereitung weiter intensiviert werden. Waldbrandübungen werden zu
Beginn eines jeden Jahres mit dem Regionalforstamt und der Stadtverwaltung
Bonn einschließlich der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Für
notwendige Ertüchtigungen von Wasserentnahmestellen werden frühzeitig
landschafts- und wasserrechtliche Genehmigungen eingeholt.
Vegetationsbrände werden dabei einen Schwerpunkt bei der geplanten
Neuorganisation im Bereich Katastrophenschutz darstellen. Bereits jetzt
erkennbarer Anpassungsbedarf bei der Vorhaltung geeigneter Fahrzeuge und
Schutzausrüstung ist aktuell Gegenstand von Haushaltsplanung und
Beschaffungsmaßnahmen.“
Im Folgenden wird das Waldbrandrisiko und die Waldbrandbekämpfung im
Hinblick auf die dafür benötigten Fahrzeuge näher erläutert. Bei trockener
Vegetation, hohen Lufttemperaturen mit geringer Luftfeuchtigkeit und starkem
Wind können sich Vegetationsbrände sehr schnell weiterlaufen, ausdehnen und
sehr schnell außerordentlich große Ausmaße annehmen. An Steigungen im
Gelände kann das Weiterlaufen und die Ausbreitung nochmals beschleunigt
werden. Auf die unterschiedlichen Brandverläufe und das Brandverhalten von
verschiedenen Vegetationsformen und –Arten wird hier nicht eingegangen,
kann bei Bedarf aber in weiteren Stellungnahmen ergänzt werden.
Alle Einsatzerfahrungen belegen, dass Vegetationsbrände möglichst im
Entstehungsstadium bekämpft werden müssen. In der bei Vorliegen der obigenSeite 5 von 8
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Voraussetzungen danach folgenden, sehr dynamischen Brandphase können
Einsatzmaßnahmen die Ausbreitung nur noch begrenzen. Ein Löschen solcher
Brände ist in der Phase mit heute verfügbaren Technologien und
verhältnismäßigem Aufwand nicht möglich. Zum Stehen gebracht werden
können diese nur und mit sehr hohem Aufwand an natürlichen Grenzen (breite
Schneisen, Flüsse) oder durch besondere Maßnahmen (aktives Legen von Vor-
oder Gegenfeuern), die in stadtnahen Bereichen kaum anwendbar sind.
Die Schadensrisiken sind durch solche Brände erheblich. Zunächst wird die
Vegetation oder der Wald selbst in großem Umfang zerstört. Bei lang
andauernden Bränden gehen solche Brände auch in den Boden, können
Humusschichten zerstören und die Vegetation so auch langfristig schädigen.
Weiterhin ist spätestens seit dem Brandereignis in Siegburg in 2018 auch die
Schnittstelle zwischen Vegetation und Gebäuden und technischer Infrastruktur
im Fokus. Während es im Ausland immer wieder zum Abbrand von ganzen
Ortschaften kommt, ist dies in Deutschland bisher noch nicht vorgekommen.
Großbrände der letzten Jahre in Ost- und Norddeutschland waren aber schon
mehrfach kurz davor auch solche Schäden zu verursachen. Neben den
Schäden an Gebäuden und Technik müssen dann auch die Gefährdungen für
die Menschen in den Fokus genommen werden. Im Ausland sterben bei
solchen Brandereignissen immer wieder eine teils große Zahl von Menschen.
Bei solchen Bränden kann die Brandausbreitung zum einen zu hoch für eine
Flucht sein. Zum anderen entsteht vor allem durch Flugfeuer sehr schnell ein
extrem großes Gefahrengebiet mit spontan auch weitab vom eigentlichen
Brandherd sehr schnell entstehenden weiteren Bränden. Weiterhin wird die
Flucht durch Brandrauch behindert oder gänzlich unmöglich gemacht. Der
Brandrauch ist nicht nur sehr gesundheitsgefährlich, sondern beinträchtig die
Sicht bis zur völligen Orientierungslosigkeit.
Bei Gebäuden in denen sich Menschen aufhalten, die sich nicht selbst in
Sicherheit bringen können steigt die Gefahr nochmals erheblich. In Bonn sind
dies neben der Uniklinik das Marien-Hospital, die Helios-Klinik, das
Waldkrankenhaus, die Betreuungseinrichtung am Gudenauer Weg und die
Gezeiten-Haus-Klinik. Es sind Brandereignisse möglich, die für eine Räumung
dieser Einrichtungen oder den Schutz dieser Einrichtungen keine Zeit lassen.
Es ist anzunehmen, dass solche Ereignisse mit zunehmenden Auswirkungen
des Klimawandels wahrscheinlicher werden. Ein weitgehend verlässlicher
Schutz gegen ein Vegetationsfeuer wäre mit außenliegenden Löschanlagen an
den Gebäuden zu erreichen. Der Schutz gegen den Brandrauch könnte
zeitweise durch den Verschluss der Gebäude erreicht werden. Dieser kann
auch beim Vegetationsbrand eine erhebliche Gefahr darstellen, auch wenn die
Brandgase dort in der Regel weit weniger toxisch sind als bei
Gebäudebränden.
Hier bleibt abzuwarten, ob und in welchem Ausmaß diese Gefährdungen in
einer Änderung von Baurecht münden. Die Berücksichtigung von
Brandereignissen von außen haben im Baurecht durch stark zugenommene
Brände von Fassaden erst begonnen. Die Bekämpfung von Bränden auch in
der Vegetation unter anderem zur Minimierung dieser Gefahren ist in jedem
Fall gesetzliche Kernaufgabe der Stadt Bonn. Nur die Uniklinik hat mit den
Auflagen für die Einrichtung der Werkfeuerwehr unter anderem auch die
Aufgabe Gefährdungen abzuwenden, die von außen auf die Klinik einwirken.Seite 6 von 8
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Die schnelle Bekämpfung eines Entstehungsbrandes hat daher insbesondere
im Kottenforst und den angrenzenden Waldgebieten eine besonders hohe
Bedeutung. Für die schnelle Bekämpfung eines Entstehungsbrands im Wald ist
das schnelle Erreichen mit Einsatzkräften und Löschwasser essentiell. Ein
solcher Brand muss von einem Löschfahrzeug aus vom nächstgelegenen Weg
unter Verwendung von Schlauchleitungen bekämpft werden. Das Wegenetz im
Kostenforst ist grundsätzlich engmaschig vorhanden. Neben auch für Standard-
Löschfahrzeuge gut nutzbaren und sehr gradlinigen Wegen bestehen aber
auch sehr viele Wege mit engen Kurvenradien und unwegsamen Profil. Für das
verlässliche Befahren dieser Wege sind Löschfahrzeuge mit geländegängigem
und möglichst kurzem Fahrgestell notwendig.
Neben möglichst großem Löschwasservorrat und Löschwasserpumpe müssen
Schlauchmaterial, Schutzausrüstung für die Besatzung und weitere Geräte
mitgeführt werden. Weiterhin sind eine Selbstschutzanlage und eine
Atemluftversorgung in der Fahrzeugkabine als Schutzmaßnahmen für
Fahrzeug und Besatzung fester Bestandteil. Die Spezifikation solcher
Spezialfahrzeuge ist in einer bundesweiten Fachempfehlung beschrieben.
Die Zeit bis zum Erreichen der Einsatzstelle muss möglichst kurz sein. Der
Standort der Werkfeuerwehr bietet sich wegen der Lage und der vorhandenen
hauptamtlichen Besatzung an. Von dort sind die Einsatzstellen in wenigen
Minuten zu erreichen. Fahrzeuge von den Feuerwachen 1 und 3 benötigen
dagegen mehr als zehn Minuten bis zur Uniklinik.
Fazit:
Am Standort der Feuerwache 5 ist ein Waldbrandlöschfahrzeug erforderlich.
Dieses Fahrzeug kann nicht an einem anderen Standort stationiert werden.
Eine Beschaffung nur eines Fahrzeugs hätte zur Folge, dass entweder am
Kottenforst kein Waldbrandlöschfahrzeug zur Verfügung steht oder die
Löscheinheit der Feuerwache 1 weiter in vielen Fällen nur mit sieben
Einsatzkräften ausrücken kann und das Schutzziel gemäß
Brandschutzbedarfsplan nicht verbessert wird.
Weiterhin wurde die Frage gestellt, ob eine in Aussicht gestellte Beschaffung
solcher Fahrzeuge durch das Land berücksichtigt werden kann. Dies ist hier
grundsätzlich nicht möglich. Sofern solche Fahrzeuge in der Zukunft auch nach
Bonn zugeordnet werden, wovon nicht verlässlich ausgegangen werden kann,
wären diese vor allem für die Verwendung in der Waldbrand-Spezialeinheit im
Rahmen des Europäischen Katastrophenschutzverfahrens und für überörtliche
Einsätze innerhalb NRWs oder im Bundesgebiet vorgesehen. Eine kommunale
Verwendung wäre zwar nicht ausgeschlossen und möglich, allerdings wegen
der voraussichtlich häufigen zeitlichen Koinzidenz von hohen
Waldbrandgefährdungsstufen hier in Bonn und der Notwendigkeit für solche
überörtlichen Einsätze nicht planmäßig anzunehmen.
Zu den in der Beschlussvorlage angegebenen Schätzkosten erfolgt hier der
Hinweis, dass diese in der aktuellen Marktlage kaum verlässlich zu
prognostizieren sind. Aktuelle Ausschreibungen zeigen höhere Kosten. Bei
Durchführung der Maßnahme wird versucht, durch gemeinsame Beschaffungen
mit anderen Kommunen eine höhere Stückzahl zu erreichen.Seite 7 von 8
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Weiterhin erfolgt hier der Hinweis, dass die reguläre Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes erst im Jahr 2024 erfolgen soll. Diese würde sonst
bereits jetzt wieder zum Jahresende anstehen. So sollen dort neben den
statistischen Auswertungen des Jahres 2022 auch die des aktuellen Jahres
vollständig berücksichtigt werden.
Anlage/n
KeineSeite 8 von 8

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Datenstand: 03.11.2026, 07:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de