← Vorlagen

221674 · Beschlussvorlage

Zwischenbericht und kurzfristige Maßnahmen zum Brandschutzbedarfsplan 2019 -2023

Nummer
221674
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.09.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 07.03.2023 Anhörung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 07.12.2022 Anhörung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.03.2023 Anhörung
  4. Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 23.02.2023 Anhörung
  5. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 16.03.2023 Empfehlung
  6. Sitzung des Kulturausschusses 28.03.2023 Empfehlung
  7. Sitzung des Rates 27.04.2023 Entscheidung federführend
  8. Sitzung des Hauptausschusses 16.03.2023 Empfehlung
  9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 09.03.2023 Empfehlung
  10. Sitzung des Kulturausschusses 24.01.2023 Empfehlung
  11. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 24.01.2023 Anhörung
  12. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 22.03.2023 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 232,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221674-01 ST Zwischenbericht und kurzfristige Maßnahmen zum Brandschutzbedarfsplan 2019 - 2023
  2. 221674-02 AA Zwischenbericht und kurzfristige Maßnahmen zum Brandschutzbedarfsplan 2019 -2023 Antrag zur Vorlage

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (36.088 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
221674
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
37 Feuerwehr und Rettungsdienst
Dezernat:
Dez. I
Zwischenbericht und kurzfristige Maßnahmen zum
Brandschutzbedarfsplan 2019 -2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
27.09.2022 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
28.09.2022 Empfehlung
Betriebsausschuss SGB 28.09.2022 Empfehlung
Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und
Katastrophenschutz
18.10.2022 Anhörung
Bezirksvertretung Hardtberg 18.10.2022 Anhörung
Kulturausschuss 18.10.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Anhörung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Anhörung
Hauptausschuss 20.10.2022 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Anhörung
Rat 27.10.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Zwischenbericht zum laufenden Brandschutzbedarfsplan wird zur
Kenntnis genommen. Zum Erhalt und zur Stärkung der
Leistungsfähigkeit der Feuerwehr werden die folgenden
Einzelmaßnahmen beschlossen.
2. Der Einleitung der Vergabe für die Beschaffung folgender Fahrzeuge
wird zugestimmt:
2 Waldbrandlöschfahrzeuge (Schätzkosten 800.000,00 Euro)
1 Gerätewagen Atemschutz und Einsatzstellenhygiene
(Schätzkosten 300.000,00 Euro)
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in der Haushaltsplanung der
Jahre 2023/2024 berücksichtigt.
3. Förderung der Planung einer Löschanlage für das Beethovenhaus Bonn
in Höhe von 10.000,00 Euro.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in der Haushaltsplanung der
Jahre 2023/2024 zusätzlich zum Betriebsmittelzuschuss im Rahmen
einer Veränderungsmeldung zu berücksichtigen.
4. Erhöhung des Fortbildungsbudgets für die Führerscheinausbildung derSeite 1 von 17
Seite 2
Freiwilligen Feuerwehr um 40.000,00 Euro/Jahr.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in der Haushaltsplanung der
Jahre 2023/2024 im Rahmen einer Veränderungsmeldung zu
berücksichtigen.
5. Es werden die folgenden personalwirtschaftlichen Maßnahmen zur
weiteren Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der
Stellenplanfortschreibung 2023/2024 vorgelegt:
- Einrichtung von fünf Stellen LBG 1.1 (2x A8, 3x A9),
feuerwehrtechnischer Dienst
- Einrichtung einer Stelle LBG 2.1 A11, feuerwehrtechnischer
Dienst befristet für 15 Jahre
Begründung
Zwischenbericht zum Brandschutzbedarfsplan 2019 – 2023
Die letzte Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans wurde am 11.
Dezember 2018 vom Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen (DS 1811905)
und bildet in den Jahren 2019 bis 2023 die Grundlage für die personelle,
materielle und organisatorische Aufstellung der Feuerwehr Bonn. Darin wurde
auch beschlossen, dass die Verwaltung zur Mitte des
Fortschreibungszeitraums über Ergebnisse aus den bis dahin getroffenen
Maßnahmen berichtet. Die nächste Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplans ist Ende des Jahres 2023 erforderlich.
1. Erreichung von Schutzzielen und Leistungsmerkmalen
Die Definition von Schutzzielen und Leistungsmerkmalen und deren
kontinuierliche Überprüfung ist ein wesentliches Steuerungsinstrument für
den Ressourceneinsatz bei Feuerwehr und Rettungsdienst. Großenteils
werden hierbei bundesweit verwendete und anerkannte Kenngrößen und –
werte für die Auslegung der Strukturen in Bonn angesetzt. Durch die
kontinuierliche und detaillierte Auswertung sind hierbei Entwicklungen
zeitnah ablesbar, so dass Anpassungen erfolgen können und extreme
Entwicklungen vermieden werden.
a. Schutzziel Grundschutz (s. Brandschutzbedarfsplan 2019 bis 2023 - S.
43)
Das Schutzziel Grundschutz stellt den Eckpfeiler bei der Bemessung
von Personal und (Standard-)Einsatzmitteln im Bereich der Feuerwehr
dar. Über Eintreffzeit, Funktionsstärke und Erreichungsgrad werden –
neben technischer Ausstattung und Ausbildung - die grundlegenden
Kenngrößen für die Qualität von Menschenrettung, Brandbekämpfung
und Hilfeleistung festgelegt. Die Eintreffzeit von 8 Minuten nach
Alarmierung und die Funktionsstärke von 10 Einsatzkräften entsprechen
hierbei dem Niveau in den meisten deutschen Städten mit
Berufsfeuerwehr. Der Soll-Erreichungsgrad von 80 % stellt im VergleichSeite 2 von 17
Seite 3
zu anderen Großstädten allerdings einen vergleichsweise niedrigen
Wert dar.
i. Auswertung Schutzziele Grundschutz und Drehleiter
Die Auswertung des Teilschutzzieles 1 (10 Einsatzkräfte nach 8
Minuten vor Ort) ergab für den Ist-Erreichungsgrad in den vergangenen
Jahren folgende Werte:
Die zwischenzeitliche deutliche Verbesserung im Wachkreis 1 ist
hierbei vor allem auf die Einrichtung der Werkfeuerwehr
Universitätsklinikum zurückzuführen. In allen anderen Stadtbezirken
und auch im Gesamtstadtgebiet bleibt der Ist-Erreichungsgrad aber
weiterhin hinter den 80 % des Soll-Erreichungsgrades zurück.
Besser sieht die Entwicklung im Bereich des Erreichungsgrades des
Teilschutzziels 2 (weitere 6 Einsatzkräfte nach insgesamt 13 Minuten
vor Ort) aus. Dieser konnte in den vergangenen Jahren weiter
verbessert werden und liegt nun relativ stabil bei etwa 90 %.
Der Gesamterreichungsgrad für das Schutzziel Drehleiter liegt für die
Jahre 2019 bis 2021 mit 81% über dem Sollwert, wobei die Wachkreise
3 (75%) und 4 (55%) darunter bleiben.
ii. Umsetzung von Maßnahmen
1. Werkfeuerwehr UKB
Durch die Wahrnehmung dieser Aufgabe durch die Feuerwehr
Bonn war es möglich, die volle Personalstärke der
Werkfeuerwehr innerhalb weniger Jahre zu erreichen. Die
positive Auswirkung der Einrichtung der Werkfeuerwehr
Universitätsklinikum auf den gesamtstädtischen Erreichungsgrad
der Schutzziele 1 (Grundschutz) und Drehleiter beträgt jeweils
etwa fünf bis sechs Prozent. Die Eintreffzeiten der
ersteintreffenden Löscheinheit im Klinikgelände konnten von
etwa zwölf Minuten auf unter fünf Minuten gesenkt werden. Auch
in den umliegenden Ortsteilen Venusberg und Ippendorf konnten
1 Stadtbezirk Bonn ohne Messdorf, Lessenich, Ückesdorf, Ippendorf, Röttgen,
Kessenich, Dottendorf und Teile der Gronau
2 Stadtbezirk Beuel
3 Stadtbezirk Bad Godesberg sowie Kessenich, Dottendorf und Teile der Gronau
4 Stadtbezirk Hardtberg sowie Ippendorf, Ückesdorf, Röttgen,Lessenich und Messdorf
Wachkreis
11
Wachkreis
22
Wachkreis
33
Wachkreis
44 Gesamt
2012 - 2017 75% 83% 68% 52% 72%
2018 86% 86% 69% 43% 71%
2019 86% 76% 68% 46% 76%
2020 82% 82% 72% 42% 75%
2021 81% 78% 69% 44% 74%
Durchschnitt
2019 - 2021 83% 78% 70% 48% 75%Seite 3 von 17
Seite 4
durch die neue Wache die Eintreffzeiten der ersteintreffenden
Feuerwehrkräfte um mehrere Minuten verbessert werden. Die
weitere Entwicklung der Werkfeuerwehr im Zuge des weiteren
Ausbaus des Universitätsklinikums ist Gegenstand eines
eigenen Bedarfsplans, den die Klinikleitung in regelmäßigen
Abständen der Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde vorlegt.
Sollten hieraus Änderungen hinsichtlich Art oder Umfang des
seitens der Feuerwehr Bonn gestellten Personals hervorgehen,
erfolgt eine Beteiligung der Kommunalpolitik im Zuge der
vertraglichen Anpassungen zwischen der Bundesstadt Bonn und
dem Universitätsklinikum.
2. Optimierung Vor- und Wachalarm
Die Optimierung des Voralarms für alle Wachen konnte
mittlerweile abgeschlossen werden. Aktuell läuft noch die
Umsetzung der vollständigen Automatisierung des Wachalarms,
wodurch voraussichtlich weitere geringe Verbesserungen der
Ausrückzeiten erreichbar sind. Grundsätzlich dürfte das Potential
hier aber durch positive Entwicklungen in den vergangenen
Jahren im Wesentlichen ausgeschöpft sein.
3. Automatisierte Einflussnahme auf Lichtsignalanlagen
Durch Tiefbauamt und Feuerwehr konnte unter Nutzung der
vorhandenen Infrastruktur eine technische Lösung gefunden
werden, die Einsatzfahrzeuge auf bestimmten Routen an
Lichtsignalanlagen zu bevorrechtigen und Einsatzfahrten so
schneller und sicherer zu machen. Gestützt auf eine
wissenschaftliche Arbeit an der TH Köln sowie die ersten
positiven Erfahrungen der 2017 in Betrieb gegangenen Pilotroute
von der Feuerwache 1 über den Heinrich-Böll-Ring in die
Innenstadt konnte 2019 eine weitere Route von der Feuerwache
1 über den Hermann-Wandersleb-Ring und Duisdorf bis nach
Medinghoven aktiviert werden. Hierdurch können auch im
Südwesten des Stadtgebietes Einsatzstellen zeitgerecht erreicht
werden, bei denen dies bislang nicht möglich war. Eine genaue
Quantifizierung stellt sich hier aber aufgrund der geringen
Einsatzzahlen in diesem Bereich und der damit verbundenen
geringen statistischen Aussagekraft schwierig dar.
Mit Inbetriebnahme der Route von der Feuerwache 3 über die B9
in die Gronau, die für kommendes Jahr geplant ist, können
voraussichtlich wesentliche Teile des Potentials dieser
Maßnahme auch realisiert werden. Auf der Grundlage der
bisherigen Erfahrungen ist mit dieser und den weiteren
geplanten Routen mittelfristig eine Verbesserung der stadtweiten
Schutzzielerreichung für das Schutzziel 1 von etwa zwei bis vier
Prozent zu erwarten. Die bislang prognostizierten bis zu fünf
Prozent Verbesserungspotential werden sich aber
voraussichtlich nicht erreichen lassen.Seite 4 von 17
Seite 5Seite 5 von 17
Seite 6
iii. Bewertung
1. Einflüsse von Verkehrsplanung und absehbaren
Baumaßnahmen
Im Zuge der begonnenen Transformationsprozesse in der
Verkehrsplanung und einer veränderten Gewichtung der
einzelnen Verkehrsträger zueinander sind für die kommenden
Jahre Änderungen im Verlauf verschiedener wichtiger
Straßenverkehrs-achsen geplant. Diese werden auch
Auswirkungen auf die Anfahrt von Einsatzfahrzeugen zu
Einsatzstellen haben. Je nach Ausgestaltung der Umbauten
kann hierdurch entweder eine Verzögerung oder auch eine
Beschleunigung bewirkt werden. Gleichzeitig soll mittelfristig eine
Verminderung des motorisierten Individualverkehrs erreicht
werden, wodurch ebenfalls eine Verbesserung für Einsatzfahrten
zu erwarten ist. Da derzeit noch nicht absehbar ist, welche
Effekte sich wie stark verzögernd bzw. beschleunigend
auswirken, wird die Feuerwehr diese Entwicklung engmaschig
beobachten und zu gegebener Zeit berichten, wenn belastbare
Erkenntnisse vorliegen.
Absehbar sind allerdings bereits jetzt die negativen
Auswirkungen durch die umfangreichen anstehenden
Baumaßnahmen auf zentralen Verkehrsachsen (Ersatzneubau
Tausendfüßler, Ersatzneubau Endenicher Ei, Sanierung
Tangente Reuterstraße, Sanierung Reuterstraße, Sanierung
Tunnelkette B42, …). Vor allem die großen Baumaßnahmen im
Zuge der Bundesautobahn 565 werden voraussichtlich
erhebliche Auswirkungen auf die Erreichungsgrade im ganzen
südwestlichen Stadtgebiet haben.
Für den ab 2023 zu erwartenden Ersatzneubau des Endenicher
Eis wird derzeit mit der Autobahn GmbH geklärt, ob die
Verbindung von der Feuerwache 1 bis zur Anschlussstelle
Endenich auch während der zu erwartenden Sperrphasen der
Autobahn und der Rampen der Anschlussstelle über eine
Notspur sichergestellt werden kann. Für die im Zuge des
Ersatzneubaus des Tausendfüßlers nach letzten Informationen
zu erwartende Sperrzeit der Anschlussstelle Tannenbusch von
zwei bis drei Jahren ab 2025 ist jedoch mit einer erheblichen
Verlängerung der Anfahrten von der Feuerwache 1 Richtung
Endenich, Lengsdorf, Duisdorf, Medinghoven, Brüser Berg,
Ückesdorf und Röttgen und damit einer stadtweiten
Verschlechterung des Erreichungsgrades Teilschutziel 1 um
mehrere Prozent zu rechnen. Für den 2023 vorzulegenden
nächsten Brandschutzbedarfsplan wird auf Grundlage dann
hoffentlich vorliegender genauerer Zeitplanungen für den
Ersatzneubau des Tausendfüßlers zu prüfen sein, inwieweit für
diese Zeit die Einrichtung einer Interimsfeuerwache erforderlich
und umsetzbar ist.Seite 6 von 17
Seite 7
2. Vorhaltung eines weiteren Tanklöschfahrzeuges auf der
Feuerwache 1
Der aktuelle Brandschutzbedarfsplan sieht für den Fall, dass der
Erreichungsgrad des Teilschutzziels 1 zur Mitte des
Gültigkeitszeitraumes nicht auf mindestens 78 Prozent
verbessert werden kann, die Einrichtung eines zweiten
Tanklöschfahrzeuges mit einer Aufstockung der
Sonderfahrzeugfunktionen an der Feuerwache 1 um eine
(entspricht fünf Stellen) vor. Da der Erreichungsgrad bislang auf
lediglich 75 Prozent gesteigert werden konnte, sollen ein
zusätzliches Tanklöschfahrzeug beschafft und fünf Stellen für
Fahrzeugführer für die ergänzende Funktion in der
Stellenplanfortschreibung 2023/2024 eingerichtet werden. Im
Gegensatz zur ursprünglichen Planung soll hierbei allerdings
kein weiteres Standard-Tanklöschfahrzeug beschafft werden,
sondern ein speziell auf Vegetationsbrände ausgelegtes
Waldbrandlöschfahrzeug. Hierdurch kann sowohl die
Vervollständigung der Löscheinheit der Feuerwache 1 bei
Paralleleinsätzen, als auch eine schnellstmögliche Reaktion auf
zunehmende Vegetationsbrände sichergestellt werden. Das
hierdurch zu erreichende Verbesserungspotential für den
gesamtstädtischen Erreichungsgrad des Teilschutzziels 1 liegt
bei 1,5 bis 2,5 Prozent.
3. Betrachtung der Ausfallzeiten der Hubrettungsfahrzeuge
Gemäß aktuell gültigem Brandschutzbedarfsplan und der
Genehmigungs- und Vertragslage zur Werkfeuerwehr am
Universitätsklinikum sind im Stadtgebiet Bonn ständig fünf
Drehleitern einsatzbereit vorzuhalten. Ein weiteres Fahrzeug
dient als technische Reserve. Die Erfahrungen aus den letzten
Jahren zeigen, dass diese Fahrzeuge durch die technische
Weiterentwicklung einerseits sicherer und leistungsfähiger,
andererseits aber auch anfälliger geworden sind. Bei Ausfall von
mehr als einem Fahrzeug ist regelmäßig am Drehleiterstandort
der Löscheinheit Duisdorf der Freiwilligen Feuerwehr kein
entsprechendes Fahrzeug vorhanden. Eine Kompensation durch
Mietfahrzeuge ist nur fallweise möglich, kostenintensiv und führt
durch die Andersartigkeit der Fahrzeuge zu Einschränkungen bei
Einsatztaktik und Bedienung. Die Ausfallzeiten der Drehleiter am
Standort Duisdorf betrugen in den Jahren 2019 bis 2021
zwischen 13 und 20 Prozent. Vor dem Hintergrund des stadtweit
nur knapp überschrittenen Sollwerts für das Schutzziel Drehleiter
sowie des schlechten Ist-Wertes gerade im Bereich Hardtberg
soll mit der nächsten Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplan über die Vorhaltung einer weiteren
Drehleiter entschieden werden. Zunächst wird hierzu die
eigentlich in 2022 nach erfolgter Ersatzbeschaffung
auszusondernde Reserve-Drehleiter weiter im Dienst belassen,
solange dies technisch mit vertretbarem Aufwand möglich ist.Seite 7 von 17
Seite 8
b. Schutzziel Leitstelle
i. Auswertung Schutzziele Notrufannahme und Disposition
Die Erreichungsgrade für das Schutzziel Notrufannahme (Annahme
von 70 % der Notrufe innerhalb von 5 Sekunden und von 90% der
Notrufe innerhalb von 10 Sekunden nach erster Signalisierung)
liegen für die Jahre 2019 bis 2021 im Bereich der Sollvorgaben (5-
Sekunden-Wert: 64 bis 71%, 10-Sekunden-Wert: 93 bis 95 %). Die
Erreichungsgrade für das Schutzziel Disposition, hier die Zeit
zwischen Notrufeingang und Alarmierung maximal 90 Sekunden in
90% der Fälle, dagegen liegen aktuell erst bei etwa 50%.
ii. Bewertung und Schlussfolgerung
Die Notrufannahmezeiten konnten Im Verlauf der letzten Jahre
verbessert und in den Bereich des Leitstellenschutzziels gebracht
werden. Für die Dispositionszeiten sind aktuell noch Verbesserungen
erforderlich. Hierzu sind bereits erste Änderungen der
entsprechenden Prozesse in der Leitstelle erfolgt. Weitere
Anpassungen sind derzeit in der Planung.
Neben den Erreichungsgraden konnte im Zuge der Auswertungen
aber auch erkannt werden, dass gerade die schnellen
Notrufannahmezeiten damit einhergehen, dass seitens der
Leitstellenmitarbeitenden zur Abdeckung von Spitzenlasten
regelmäßig Bereitschafts- und Pausenzeiten unterschritten werden.
Dies gilt vor allem in den Abendstunden und am Wochenende. Über
den Rettungsdienstbedarfsplan ist daher bereits eine Erhöhung des
Personalbestands vorgeschlagen worden, um die Belastung der
Mitarbeitenden wieder zu senken, ohne gleichzeitig eine
Verschlechterung der Qualitätsmerkmale zu verursachen.
c. Leistungsmerkmal Besondere Risiken
i. Wasser-/Eisrettung
Das seinerzeit vom Land NRW zur Verfügung gestellte
Feuerlöschboot hat mittlerweile ein Alter von 40 Jahren erreicht.
Bedingt durch den technischen Zustand steigen die Ausfallzeiten
immer weiter an und betragen mittlerweile regelmäßig mehrere
Wochen pro Jahr. Da die anderen Feuerlöschboote in NRW aus der
gleichen Beschaffungsserie stammen oder noch älter sind, ist die
Situation an den anderen Standorten vergleichbar. Hierdurch kommt
es mittlerweile immer wieder zu Mehrfachausfällen, wodurch bei
Brand- und Hilfeleistungseinsätzen auf dem Rhein teilweise
Eintreffzeiten des nächsten Feuerlöschbootes von über einer Stunde
entstehen. Eine Ersatzbeschaffung durch das Land NRW ist
vorgesehen und die Ausschreibung nach Informationen des
Innenministeriums weitgehend fertiggestellt. Eine tatsächliche
Durchführung der Beschaffung ist allerdings nun bereits seit
mehreren Jahren angekündigt und mittlerweile sehr dringlich.Seite 8 von 17
Seite 9
2. Infrastruktur von Feuerwehr und Rettungsdienst
a. Sanierung und Neubau von Feuer- und Rettungswachen und
Feuerwehrhäusern
Der Neubau der Feuer- und Rettungswache 3 hat die Leistungsphase 3
(Entwurf) erreicht. Die Interimsunterkunft für die teilweise Auslagerung
an der Dietrichstraße ist angemietet und steht kurz vor der
Inbetriebnahme. Der Beginn der Bautätigkeiten auf dem Wachgelände
an der Friesdorfer Straße ist aktuell für das Jahr 2024 geplant.
Für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 werden derzeit die
notwendige Änderung des Bebauungsplanes sowie ein
Architekturwettbewerb eingeleitet. Für den anschließend geplanten
(Teil-)Neubau der Feuer- und Rettungswache 2 werden aktuell
geeignete Grundstücke in der Umgebung des vorhandenen Geländes
gesucht.
Die Neu-, Um- und Anbauten der Feuerwehrhäuser der Freiwilligen
Löscheinheiten in Beuel, Buschdorf und Röttgen sind fertiggestellt. Der
Anbau in Dransdorf, der Umbau in Lengsdorf und der Neubau in
Rheindorf sollen in 2022 bzw. 2023 begonnen werden. Für den Anbau
in Endenich wurden erste Planungen durchgeführt.
Weiterer Bedarf ist bereits erkennbar für die Löscheinheit Oberkassel.
Mit dem dort in den nächsten Jahren anstehenden Ersatz eines
Altfahrzeuges können dann nicht mehr alle Einsatzfahrzeuge in der
vorhandenen Fahrzeughalle untergebracht werden. Es besteht daher
der Bedarf für einen Neubau des Gerätehauses der Löscheinheit
Oberkassel auf dem bestehenden Grundstück unter Einbeziehung des
in städtischem Besitz befindlichen Nachbargrundstücks.
Die sukzessive Erneuerung aller drei kommunalen Feuer- und
Rettungswachen stellt sowohl Feuerwehr und Rettungsdienst, als auch
das Städtische Gebäudemanagement vor erhebliche
Herausforderungen. Neben Planung und Durchführung der
Baumaßnahmen gehören hierzu auch logistische Aspekte, da alle
Maßnahmen an vorhandenen Standorten unter Aufrechterhaltung des
Betriebs durchgeführt werden müssen. Unter anderem wird die
vorübergehende Unterbringung von Fahrzeugen und Lagerbereichen zu
lösen sein. Für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 3 konnte
durch Anmietung von Räumlichkeiten in der Nachbarschaft eine gute
Lösung gefunden werden. Unter anderem für die Maßnahme an der
Feuer- und Rettungswache 1 ist aber auch die Nutzbarmachung des
vorhandenen Untergeschosses der Rettungswache 4 auf dem
Hardtberg als Unterstellmöglichkeit für Fahrzeuge dringend erforderlich.
b. Leitstelle
Die mit dem letzten Rettungsdienstbedarfsplan beschlosseneSeite 9 von 17
Seite 10
Erweiterung um zwei Einsatzleitplätze wurde zwischenzeitlich
umgesetzt. Damit sind die geplanten Erweiterungsoptionen hier
ausgeschöpft.
c. Beschaffungen
i. Durchgeführte Beschaffungen in den Jahren 2019 bis 2021
2019
Ausgelieferte Fahrzeuge
 7 Kommandowagen – Auftrag aus 2017
 2 Einsatzleitwagen 1 – Auftrag aus 2017
 Gerätewagen Logistik – Auftrag aus 2018
 Feuerwehranhänger WC – Auftrag aus 2018
 Abrollbehälter Universal – Auftrag aus 2017
 Umbau Gerätewagen Waldbrand – Auftrag aus 2018
 Gabelstapler
Beauftragte Fahrzeuge
 Rüstwagen – ausgeliefert 2022
2020
Ausgelieferte Fahrzeuge
 5 Tanklöschfahrzeuge 3000 – Auftrag aus 2018
 Löschunterstützungsfahrzeug 60 – Auftrag aus 2019
Beauftragte Fahrzeuge
 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 – Auslieferung 2022
 Drehleiter mit Rettungskorb 23-12 – ausgeliefert 2022
2021
Ausgelieferte Fahrzeuge
 Abrollbehälter Besprechung – Auftrag aus 2018
 Gerätewagen-Technik (GW-Technik) – Auftrag aus 2019
 Gerätewagen Tierrettung – Auftrag aus 2019
 Feuerwehranhänger IuK – Auftrag aus 2019
 Feuerwehranhänger Jugendfeuerwehr – Auftrag aus 2019
 Mehrzweckfahrzeug WF UKB – Auftrag aus 2019
 4 Mannschaftstransportfahrzeuge – Auftrag aus 2019
 Gabelstapler
Beauftragte Fahrzeuge
 Mehrzweckfahrzeug Kurier – Auslieferung 2022
 5 Mannschaftstransportfahrzeuge – Auslieferung 2022
ii. Hygienekonzept
Im Jahr 2019 wurde ein Konzept zur EinsatzstellenhygieneSeite 10 von 17
Seite 11
sukzessive bei Feuerwehr und Rettungsdienst eingeführt. Das
Konzept soll die Einsatzkräfte insbesondere vor Kontamination,
Inkorporation und Kontaminationsverschleppung giftiger und
gesundheitsschädlicher Brandprodukte schützen. Die kürzlich
durchgeführte Revision des Konzeptes hat Verbesserungspotential in
den bisherigen Abläufen aufgedeckt. In der Konsequenz soll im Jahr
2023 ein Gerätewagen Atemschutz-Hygiene beschafft werden.
Dieses Fahrzeug ermöglicht die gezielte Nachführung von zur
Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr
erforderlichen Ausrüstungsgegenständen und die Aufnahme
verschmutzter Materialien, insbesondere bei Brandeinsätzen.
Weiterhin soll das Fahrzeug den Einsatzkräften erstmals eine
witterungsgeschützte Umkleidemöglichkeit bieten. Es wird nicht
zusätzlich angeschafft, sondern soll den ohnehin zur
Ersatzbeschaffung anstehenden Abrollbehälter Atemschutz, Baujahr
1997 ersetzen. Der die Kapazitäten des neuen Gerätewagens
Atemschutz-Hygiene übertreffende Materialbedarf an Einsatzstellen
soll zukünftig mittels bei Feuerwehr und Rettungsdienst vorhandener
Gerätewagen Logistik sichergestellt werden.
iii. Sirenenwarnsystem
Der flächendeckende (Wieder-)Aufbau des Sirenenwarnsystems in
den bebauten Flächen konnte mittlerweile nahezu abgeschlossen
werden. Aktuell wird eine redundante Anbindung der
Sirenensteuerungen im Zuge des Sirenenförderprogramms der
Bundesregierung geprüft.
3. Personalwirtschaft
a. Zusätzliche Stelle für Projekt „Neubau Feuer- und Rettungswache 1“
Bereits die Planung des Neubaus der Feuer- und Rettungswache 3
bindet bei Feuerwehr und Rettungsdienst erhebliche Ressourcen.
Aufgrund der nochmals größeren Komplexität und der absehbar großen
Herausforderung, auf dem bestehenden Wachgelände unter laufendem
Betrieb einen Neubau zu erstellen, ist die Bereitstellung entsprechender
Personalressourcen sowohl beim Bauherrn (SGB), als auch beim
Nutzer (Feuerwehr und Rettungsdienst) dringend erforderlich, um die
erforderliche Koordination und fachliche Begleitung aller
Projektbeteiligten sicherzustellen.
b. Personalbedarf im Bereich Ausbildung
Mit dem letzten Brandschutzbedarfsplan sind im Sachgebiet Ausbildung
zwei zusätzliche Stellen für Ausbilder:innen geschaffen worden, um die
gesetzlich geforderten regelmäßigen Fortbildungsmaßnahmen
durchführen zu können. Vor dem Hintergrund der hier aufzubauenden
neuen Strukturen sollte zunächst mit diesem Personalansatz versucht
werden, die nötigen Ausbildungsmaßnahmen abzudecken. AuchSeite 11 von 17
Seite 12
bedingt durch Steigerungen im Bereich der Einweisungen und
regelmäßig wiederkehrenden Unterweisungen an Fahrzeugen und
technischen Arbeitsmitteln hat sich dieser Personalansatz als nicht
ausreichend erwiesen. Hier ist für den kommenden
Brandschutzbedarfsplan die Einrichtung einer Stelle vorgesehen, die
dann für die Stellenplanfortschreibung 2025/2026 angemeldet werden
soll.
c. Anpassung der Sollfunktionen im Alarmdienst (Leitstelle, TLF 1-2)
Die Erweiterung des Personalbestands in der Leitstelle, um festgestellte
Unterbesetzungen vor allem in den Abendstunden und am Wochenende
zu beseitigen, wurde bereits mit dem Rettungsdienst-Bedarfsplan
vorgelegt.
Um Verbesserungen im Bereich des Schutzziels Grundschutz zu
erreichen (s. 1.a.iii.2.) wird nun, wie im aktuellen Brandschutz-
Bedarfsplan vorgesehen, mit Vorlage dieses Zwischenberichts
vorgeschlagen, an der Feuer- und Rettungswache 1 fünf zusätzliche
Stellen einzurichten. Hierdurch soll der Sonderfahrzeugpool ab 2024
rund um die Uhr um eine Funktion erweitert werden, um im Fall von
Paralleleinsätzen ein ebenfalls zusätzlich zu beschaffendes (Waldbrand-
)Tanklöschfahrzeug besetzen zu können. Hierfür wären regulär drei
Einsatzkräfte ständig vorzuhalten. Aufgrund der geringen
Einsatzfrequenz erscheint aber auch die synergistische Besetzung
durch eine geringfügig erweiterte Poolbesatzung verhältnismäßig.
d. Personalbestand Freiwillige Feuerwehr
Im Nachgang der Unwetterkatastrophe vom Juli 2021 war ein
verstärktes Interesse zur Tätigkeit bei Feuerwehr, Hilfsorganisationen
und THW zu verzeichnen. In den 18 Einheiten der Freiwilligen
Feuerwehr hat dieser Effekt in der Summe allerdings nicht zu einer
merklichen Steigerung der Einsatzkräftezahlen geführt:
Stand
01.01.2021
Stand
07.03.2022
Differenz
Personalbestand
Einsatzabteilungen 575 577 +2
Personalbestand
Jugendfeuerwehr 269 259 -10
Personalbestand
Kinderfeuerwehr 18 17 -1
Kinderfeuerwehren bestehen in den Löscheinheiten Bad Godesberg und
Rheindorf.
Für das laufende Jahr sind Werbemaßnahmen für die Mitgliedschaft in
den Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr vorgesehen.
4. KatastrophenschutzSeite 12 von 17
Seite 13
In den vergangenen Jahren ist eine deutliche Steigerung der Häufigkeit
und Schwere von Krisen, Großeinsatzlagen und Katastrophen zu
verzeichnen. Die Herausforderungen der Flüchtlingsaufnahme, der COVID-
19-Pandemie aber auch der Naturereignisse des Sommers 2021 haben die
Notwendigkeit der Steigerung der Reaktions- und Handlungsfähigkeit des
Katastrophenschutzes aufgezeigt. Da die Kreise und kreisfreien Städte als
Kernträger des Katastrophenschutzes auch weiterhin die zentrale Rolle im
Rahmen der konkreten Vorbereitung und auch der Reaktion bei
Ereignissen einnehmen werden, besteht hier Handlungsbedarf.
Hierzu muss sich der Katastrophenschutz auf eine Vielzahl
unterschiedliche möglicher Szenarien aufstellen und entsprechende
Vorkehrung, welche sich auch aus den Erkenntnissen konkreter Planungen
ergeben, treffen. Dies bedingt kurz- und mittelfristig eine Ausweitung der
Kapazitäten und damit Stärkung des Katastrophenschutzes in personeller,
materieller und organisatorischer Sicht.
Unabhängig von weiteren ausstehenden Planungen und Auswertungen
zeigen sich zum jetzigem Zeitpunkt nachfolgend dargestellte Bedarfe:
a. Personelle Stärkung
Die personelle Stärkung des Aufgabenfeldes Katastrophenschutz ist
Gegenstand einer getrennten Vorlage und wird daher hier nicht näher
betrachtet.
b. Stärkung der Qualifikationen und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehr
Auf Seiten des ehrenamtlichen Personals der Feuerwehr, insbesondere
der Führungskräfte, besteht ebenfalls Bedarf an vermehrter Aus- und
Fortbildung für Großeinsatzlagen und Katastrophen. Die Erweiterung
und Sicherstellung der Ausbildungsangebote bedarf der Umsetzung
bereits in der Vergangenheit dargestellter personeller Erweiterung des
Ausbildungs-Sachgebietes.
Darüber hinaus haben die vergangenen Einsatzlagen gezeigt, dass die
Handlungsfähigkeit auch eine hohe Flexibilität erfordert. Hier zeigt sich,
dass für das Bewegen von Anhängern (bspw. Notstrom) die geringe
Zahl an geeigneten Kraftfahrer:innen (CE) im Ehrenamt die Flexibilität
und Handlungsfähigkeit deutlich einschränkt. Hier soll zukünftig ein
Großteil der Kraftfahrer:innen der Freiwilligen Feuerwehr für das
Bewegen von Anhängern (Klasse CE) qualifiziert und die
entsprechenden Mittel bereitgestellt werden.
c. Einsatzfähigkeit und -spektrum der Fahrzeugtechnik
Die Fahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst basieren im
Wesentlichen auf Straßenfahrgestellen, fast alle Löschfahrzeuge sind
mit Allradantrieb geländefähig (Kategorie 2), damit aber nur bedingt für
Fahrten abseits von befestigten Straßen geeignet. Für die
Abwehrmaßnahmen bei unterschiedlichen Szenarien kann der Einsatz
von vollständig geländegängigen Fahrzeugen notwendig sein (z.B.
Unwetter, Vegetationsbrände). Geländegängige Fahrzeuge (Kategorie
3) sind bei Feuerwehr und Rettungsdienst in Bonn fast nur noch in
Altbeständen von Rüst- und Gerätewagen aus der ergänzenden
Ausstattung des Bundes mit Alter von 20 bis über 30 Jahren vorhandenSeite 13 von 17
Seite 14
(Baujahre 1988 - 2001). Für eine flexible Einsatzfähigkeit bei
unterschiedlichen Szenarien soll zukünftig ein Teil der Geräte- und
Kommandowagen geländegängig (Kategorie 3) und damit verbunden
auch mit verbesserter Wasserdurchfahrtsfähigkeit ausgebaut sein.
Geländegängige Löschfahrzeuge hat die Feuerwehr Bonn derzeit keine
im Bestand. Vom Bund geliefert stehen drei Löschfahrzeuge mit guter
Geländefähigkeit zur Verfügung. Hier zeigt sich insbesondere mit Blick
auf klimabedingte Veränderungen der Vegetationsbrände der Bedarf an
geeigneten Fahrzeugen, welche neben der Geländegängigkeit und
Wendigkeit auch Mindestanforderungen an Löschwassermengen sowie
insbesondere an den Eigenschutz des Personals erfüllen. Als eine
konkrete Maßnahme soll daher neben dem für die Feuerwache 1
geplanten Waldbrand-Tanklöschfahrzeug ein weiteres Fahrzeug dieses
Typs beschafft und an der Feuerwache 5 / Werkfeuerwehr
Universitätsklinikum stationiert werden. Unter anderem hierdurch wird
auch der besonderen Lage des Universitätsklinikums inmitten von
Waldgebieten und der daraus latent vorhandenen Gefährdung
Rechnung getragen. Die Besetzung dieses Fahrzeuges soll durch
Einsatzkräfte der Werkfeuerwehr UKB erfolgen.
d. Lagerhaltung
Die Kapazitäten des Bonner Katastrophenschutzlagers sind bereits
heute überschritten, sodass Ausstattung teilweise im Freien gelagert
werden muss. Für im Zulauf befindliche Fahrzeuge des Landes NRW
und des Bundes sind keine geeigneten Stellplätze vorhanden. Die
vorhandenen Lagerkapazitäten erfüllen darüber hinaus nur teilweise die
Anforderungen an die Lagerung/Unterbringung der Landes- und
Bundesausstattung. Hier ist eine Ausweitung der Kapazitäten ist
erforderlich.
e. Erweiterung der Ausstattung und Lagerhaltung für die Bekämpfung von
Großeinsatzlagen und Katastrophen
Die Lagerhaltung des Katastrophenschutzes ist derzeit vor allem auf
Unwetter und Hochwasser ausgerichtet. Die bereits laufende
Erneuerung und Erweiterung der Ausstattung für die Steigerung der
Resilienz bei Stromausfällen soll beschleunigt und hierzu
entsprechende Mittel bereitgestellt werden. Nicht zuletzt die
Lieferengpässe in der Pandemie haben gezeigt, dass eine
grundsätzliche Lagervorhaltung für verschiedene Szenarien essentiell
sein kann. Auf Basis weiterer Analysen und Bedarfsfestlegungen soll die
Bevorratung für Katastrophen erweitert werden, um ein Mindestmaß an
Reaktions- und Handlungsfähigkeit zu erhalten. Hieraus ergeben sich
auch Notwendigkeiten zu Erweiterung geeigneter Lagerkapazitäten.
Darüber hinaus zeigt sich auch bei technischer Ausstattung und
Führungsmitteln Bedarf, diese für Großeinsatzlagen zu erweitern und zu
stärken. Beispielsweise bei der Ausfallsicherheit und Funktionalität von
IT-Ausstattung hat sich bei den vergangenen Ereignissen
Handlungsbedarf gezeigt. Bezüglich der Notwendigkeit der Etablierung
einer Führungsunterstützungssoftware soll zunächst abgewartet
werden, ob hier zentrale Vorgaben oder Beschaffungen seitens des
Landes NRW erfolgen.Seite 14 von 17
Seite 15
5. Schutz bedeutender Kulturgüter – Beethovenhaus Bonn
Beim Beethovenhaus Bonn handelt es sich um ein für die Bundesstadt
Bonn herausragendes Kulturgut von sehr hohem materiellen und
unschätzbarem immateriellen Wert. Dem dauerhaften Erhalt dieses Wertes
kommt eine sehr hohe gesamtstädtische Bedeutung zu. Aufgrund des
Alters und der Bauweise des Beethovenhauses ist im Brandfall das Risiko
eines Totalverlustes sehr hoch. Anlagentechnisch ist das Haus mit einer
Brandmeldeanlage ausgestattet, die einen Brand im Gebäudeinneren
automatisch detektiert und unmittelbar der Leitstelle von Feuerwehr und
Rettungsdienst meldet. Jedoch ist trotz dieser Ausstattung bei einigen
Brandszenarien damit zu rechnen, dass im Zeitraum zwischen
Brandausbruch und der Aufnahme wirksamer Löscharbeiten durch die
Feuerwehr eine Brandausbreitung so weit fortgeschritten ist, dass ein
Totalverlust droht. Maßnahmen im Brandfall im Inneren des Gebäudes
durch die Feuerwehr, die zur Eindämmung der Ausbreitung von Feuer und
Rauch zwecks Vermeidung eines solchen Totalverlustes bzw. zur
Sicherung beweglicher Exponate unumgänglich wäre, sind dann
voraussichtlich nicht durchführbar.
Das Beethovenhaus sollte daher mit einer automatischen Löschanlage
ausgestattet werden, die in der Lage ist, einen Brand auf seinen
Entstehungsraum zu begrenzen, so dass die Feuerwehr die abschließende
Brandbekämpfung gesichert im Innenangriff durchführen kann. Eine solche
Anlage wäre unter Beachtung der Besonderheiten des Gebäudes
hinsichtlich der Bauweise und Nutzung in Verbindung mit
denkmalpflegerischen Aspekten zu planen und auszuführen. Es wird daher
vorgeschlagen, dass die Bundesstadt Bonn zunächst zur Unterstützung
bzw. Förderung der Planung eines solchen Vorhabens Finanzmittel in
Höhe von 10.000,00 Euro zur Verfügung. Über eine weitergehende
Förderung zur Realisierung einer solchen Anlage wird entschieden, wenn
die grundsätzliche Machbarkeit und eine Kostenberechnung vorliegen.
6. Zusammenfassung
Vor dem Hintergrund der vorstehend beschriebenen Bedarfe sollen bereits
über diesen Zwischenbericht folgende neue Maßnahmen beschlossen
werden:
 Vorhaltung eines Waldbrandlöschfahrzeuges (Schätzkosten
400.000,00 Euro) an der Feuer- und Rettungswache 1 und
Einrichtung von fünf Stellen zur entsprechenden Erweiterung des
Sonderfahrzeugpools
 Beschaffung eines weiteren Waldbrandlöschfahrzeuges für den
Betrieb durch die Werkfeuerwehr UKB (Schätzkosten 400.000,00
Euro)
 Weiterer Betrieb einer eigentlich auszusondernden Drehleiter
 Beschaffung eines Gerätewagen Atemschutz und
Einsatzstellenhygiene als Ersatz für den AB-Atemschutz
(Schätzkosten 300.000,00 Euro)
 befristete Einrichtung einer Stelle für die nutzerseitige fachliche
Begleitung des Projektes „Neubau Feuer- und Rettungswache 1“ imSeite 15 von 17
Seite 16
Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2023/2024
 Erhöhung des Budgets für die Führerscheinausbildung der
Freiwilligen Feuerwehr um 40.000,00 Euro/Jahr
 Förderung der Planung einer Löschanlage für das Beethovenhaus
Bonn im Rahmen des Kulturgutschutzes mit 10.000,00 Euro
Die erforderliche personelle Verstärkung des Bereichs Katastrophenschutz
ist Gegenstand einer getrennten Vorlage.
Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus den vorstehend
dargestellten erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen sowie den
technischen Maßnahmen zur Verbesserung der Zielerreichung.
Für den Beschlusspunkt 2 sind die Beschaffungskosten bereits als
laufendes Geschäft der Verwaltung in der Haushaltsanmeldung für
2023/24 berücksichtigt worden.
Für den Punkt 5 des Beschlussvorschlags ergeben sich folgende
Personalkosten für die Einrichtung der zusätzlichen Stellen:
 2023: 45.791,90 Euro
 2024: 493.190,83 Euro
 2025: 498.122,74 Euro
 2026: 503.103,96 Euro
 2027: 508.135,00 Euro
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.16
1.02.19
01.04.03
Personalmanagement
Brandschutz
Beethovenpflege
1.11.00.01.16.02
1.37.00.02.19.01
1.41.00.04.03.01
Personalentwicklung
Gefahrenabwehr
Beethovenpflege
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 300.000,00 €
800.000,00 €
5370002192000/
78.3100
2023
2024
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 16 von 17
Seite 17
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
10.000,00 €
40.000,00 €
45.791,90 €
493.190,83 €
498.122,74 €
503.103,96 €
508.135,00 €
Amt 41
111000116/74.1000
13700219/70.1000
13700219/70.1000
13700219/70.1000
13700219/70.1000
13700219/70.1000
2023
2023
2024
2025
2026
2027
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 17 von 17

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 17:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de