221674 · Beschlussvorlage
Zwischenbericht und kurzfristige Maßnahmen zum Brandschutzbedarfsplan 2019 -2023
Kerndaten
- Nummer
- 221674
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.09.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Anhörung
- Sitzung des Beirates zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz Anhörung
- Sitzung des Betriebsausschusses SGB Empfehlung
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 221674 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I Zwischenbericht und kurzfristige Maßnahmen zum Brandschutzbedarfsplan 2019 -2023 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 27.09.2022 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.09.2022 Empfehlung Betriebsausschuss SGB 28.09.2022 Empfehlung Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz 18.10.2022 Anhörung Bezirksvertretung Hardtberg 18.10.2022 Anhörung Kulturausschuss 18.10.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 19.10.2022 Anhörung Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Anhörung Hauptausschuss 20.10.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Anhörung Rat 27.10.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Zwischenbericht zum laufenden Brandschutzbedarfsplan wird zur Kenntnis genommen. Zum Erhalt und zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr werden die folgenden Einzelmaßnahmen beschlossen. 2. Der Einleitung der Vergabe für die Beschaffung folgender Fahrzeuge wird zugestimmt: 2 Waldbrandlöschfahrzeuge (Schätzkosten 800.000,00 Euro) 1 Gerätewagen Atemschutz und Einsatzstellenhygiene (Schätzkosten 300.000,00 Euro) Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in der Haushaltsplanung der Jahre 2023/2024 berücksichtigt. 3. Förderung der Planung einer Löschanlage für das Beethovenhaus Bonn in Höhe von 10.000,00 Euro. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in der Haushaltsplanung der Jahre 2023/2024 zusätzlich zum Betriebsmittelzuschuss im Rahmen einer Veränderungsmeldung zu berücksichtigen. 4. Erhöhung des Fortbildungsbudgets für die Führerscheinausbildung derSeite 1 von 17 Seite 2 Freiwilligen Feuerwehr um 40.000,00 Euro/Jahr. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in der Haushaltsplanung der Jahre 2023/2024 im Rahmen einer Veränderungsmeldung zu berücksichtigen. 5. Es werden die folgenden personalwirtschaftlichen Maßnahmen zur weiteren Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 vorgelegt: - Einrichtung von fünf Stellen LBG 1.1 (2x A8, 3x A9), feuerwehrtechnischer Dienst - Einrichtung einer Stelle LBG 2.1 A11, feuerwehrtechnischer Dienst befristet für 15 Jahre Begründung Zwischenbericht zum Brandschutzbedarfsplan 2019 – 2023 Die letzte Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans wurde am 11. Dezember 2018 vom Rat der Bundesstadt Bonn beschlossen (DS 1811905) und bildet in den Jahren 2019 bis 2023 die Grundlage für die personelle, materielle und organisatorische Aufstellung der Feuerwehr Bonn. Darin wurde auch beschlossen, dass die Verwaltung zur Mitte des Fortschreibungszeitraums über Ergebnisse aus den bis dahin getroffenen Maßnahmen berichtet. Die nächste Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans ist Ende des Jahres 2023 erforderlich. 1. Erreichung von Schutzzielen und Leistungsmerkmalen Die Definition von Schutzzielen und Leistungsmerkmalen und deren kontinuierliche Überprüfung ist ein wesentliches Steuerungsinstrument für den Ressourceneinsatz bei Feuerwehr und Rettungsdienst. Großenteils werden hierbei bundesweit verwendete und anerkannte Kenngrößen und – werte für die Auslegung der Strukturen in Bonn angesetzt. Durch die kontinuierliche und detaillierte Auswertung sind hierbei Entwicklungen zeitnah ablesbar, so dass Anpassungen erfolgen können und extreme Entwicklungen vermieden werden. a. Schutzziel Grundschutz (s. Brandschutzbedarfsplan 2019 bis 2023 - S. 43) Das Schutzziel Grundschutz stellt den Eckpfeiler bei der Bemessung von Personal und (Standard-)Einsatzmitteln im Bereich der Feuerwehr dar. Über Eintreffzeit, Funktionsstärke und Erreichungsgrad werden – neben technischer Ausstattung und Ausbildung - die grundlegenden Kenngrößen für die Qualität von Menschenrettung, Brandbekämpfung und Hilfeleistung festgelegt. Die Eintreffzeit von 8 Minuten nach Alarmierung und die Funktionsstärke von 10 Einsatzkräften entsprechen hierbei dem Niveau in den meisten deutschen Städten mit Berufsfeuerwehr. Der Soll-Erreichungsgrad von 80 % stellt im VergleichSeite 2 von 17 Seite 3 zu anderen Großstädten allerdings einen vergleichsweise niedrigen Wert dar. i. Auswertung Schutzziele Grundschutz und Drehleiter Die Auswertung des Teilschutzzieles 1 (10 Einsatzkräfte nach 8 Minuten vor Ort) ergab für den Ist-Erreichungsgrad in den vergangenen Jahren folgende Werte: Die zwischenzeitliche deutliche Verbesserung im Wachkreis 1 ist hierbei vor allem auf die Einrichtung der Werkfeuerwehr Universitätsklinikum zurückzuführen. In allen anderen Stadtbezirken und auch im Gesamtstadtgebiet bleibt der Ist-Erreichungsgrad aber weiterhin hinter den 80 % des Soll-Erreichungsgrades zurück. Besser sieht die Entwicklung im Bereich des Erreichungsgrades des Teilschutzziels 2 (weitere 6 Einsatzkräfte nach insgesamt 13 Minuten vor Ort) aus. Dieser konnte in den vergangenen Jahren weiter verbessert werden und liegt nun relativ stabil bei etwa 90 %. Der Gesamterreichungsgrad für das Schutzziel Drehleiter liegt für die Jahre 2019 bis 2021 mit 81% über dem Sollwert, wobei die Wachkreise 3 (75%) und 4 (55%) darunter bleiben. ii. Umsetzung von Maßnahmen 1. Werkfeuerwehr UKB Durch die Wahrnehmung dieser Aufgabe durch die Feuerwehr Bonn war es möglich, die volle Personalstärke der Werkfeuerwehr innerhalb weniger Jahre zu erreichen. Die positive Auswirkung der Einrichtung der Werkfeuerwehr Universitätsklinikum auf den gesamtstädtischen Erreichungsgrad der Schutzziele 1 (Grundschutz) und Drehleiter beträgt jeweils etwa fünf bis sechs Prozent. Die Eintreffzeiten der ersteintreffenden Löscheinheit im Klinikgelände konnten von etwa zwölf Minuten auf unter fünf Minuten gesenkt werden. Auch in den umliegenden Ortsteilen Venusberg und Ippendorf konnten 1 Stadtbezirk Bonn ohne Messdorf, Lessenich, Ückesdorf, Ippendorf, Röttgen, Kessenich, Dottendorf und Teile der Gronau 2 Stadtbezirk Beuel 3 Stadtbezirk Bad Godesberg sowie Kessenich, Dottendorf und Teile der Gronau 4 Stadtbezirk Hardtberg sowie Ippendorf, Ückesdorf, Röttgen,Lessenich und Messdorf Wachkreis 11 Wachkreis 22 Wachkreis 33 Wachkreis 44 Gesamt 2012 - 2017 75% 83% 68% 52% 72% 2018 86% 86% 69% 43% 71% 2019 86% 76% 68% 46% 76% 2020 82% 82% 72% 42% 75% 2021 81% 78% 69% 44% 74% Durchschnitt 2019 - 2021 83% 78% 70% 48% 75%Seite 3 von 17 Seite 4 durch die neue Wache die Eintreffzeiten der ersteintreffenden Feuerwehrkräfte um mehrere Minuten verbessert werden. Die weitere Entwicklung der Werkfeuerwehr im Zuge des weiteren Ausbaus des Universitätsklinikums ist Gegenstand eines eigenen Bedarfsplans, den die Klinikleitung in regelmäßigen Abständen der Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde vorlegt. Sollten hieraus Änderungen hinsichtlich Art oder Umfang des seitens der Feuerwehr Bonn gestellten Personals hervorgehen, erfolgt eine Beteiligung der Kommunalpolitik im Zuge der vertraglichen Anpassungen zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Universitätsklinikum. 2. Optimierung Vor- und Wachalarm Die Optimierung des Voralarms für alle Wachen konnte mittlerweile abgeschlossen werden. Aktuell läuft noch die Umsetzung der vollständigen Automatisierung des Wachalarms, wodurch voraussichtlich weitere geringe Verbesserungen der Ausrückzeiten erreichbar sind. Grundsätzlich dürfte das Potential hier aber durch positive Entwicklungen in den vergangenen Jahren im Wesentlichen ausgeschöpft sein. 3. Automatisierte Einflussnahme auf Lichtsignalanlagen Durch Tiefbauamt und Feuerwehr konnte unter Nutzung der vorhandenen Infrastruktur eine technische Lösung gefunden werden, die Einsatzfahrzeuge auf bestimmten Routen an Lichtsignalanlagen zu bevorrechtigen und Einsatzfahrten so schneller und sicherer zu machen. Gestützt auf eine wissenschaftliche Arbeit an der TH Köln sowie die ersten positiven Erfahrungen der 2017 in Betrieb gegangenen Pilotroute von der Feuerwache 1 über den Heinrich-Böll-Ring in die Innenstadt konnte 2019 eine weitere Route von der Feuerwache 1 über den Hermann-Wandersleb-Ring und Duisdorf bis nach Medinghoven aktiviert werden. Hierdurch können auch im Südwesten des Stadtgebietes Einsatzstellen zeitgerecht erreicht werden, bei denen dies bislang nicht möglich war. Eine genaue Quantifizierung stellt sich hier aber aufgrund der geringen Einsatzzahlen in diesem Bereich und der damit verbundenen geringen statistischen Aussagekraft schwierig dar. Mit Inbetriebnahme der Route von der Feuerwache 3 über die B9 in die Gronau, die für kommendes Jahr geplant ist, können voraussichtlich wesentliche Teile des Potentials dieser Maßnahme auch realisiert werden. Auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen ist mit dieser und den weiteren geplanten Routen mittelfristig eine Verbesserung der stadtweiten Schutzzielerreichung für das Schutzziel 1 von etwa zwei bis vier Prozent zu erwarten. Die bislang prognostizierten bis zu fünf Prozent Verbesserungspotential werden sich aber voraussichtlich nicht erreichen lassen.Seite 4 von 17 Seite 5Seite 5 von 17 Seite 6 iii. Bewertung 1. Einflüsse von Verkehrsplanung und absehbaren Baumaßnahmen Im Zuge der begonnenen Transformationsprozesse in der Verkehrsplanung und einer veränderten Gewichtung der einzelnen Verkehrsträger zueinander sind für die kommenden Jahre Änderungen im Verlauf verschiedener wichtiger Straßenverkehrs-achsen geplant. Diese werden auch Auswirkungen auf die Anfahrt von Einsatzfahrzeugen zu Einsatzstellen haben. Je nach Ausgestaltung der Umbauten kann hierdurch entweder eine Verzögerung oder auch eine Beschleunigung bewirkt werden. Gleichzeitig soll mittelfristig eine Verminderung des motorisierten Individualverkehrs erreicht werden, wodurch ebenfalls eine Verbesserung für Einsatzfahrten zu erwarten ist. Da derzeit noch nicht absehbar ist, welche Effekte sich wie stark verzögernd bzw. beschleunigend auswirken, wird die Feuerwehr diese Entwicklung engmaschig beobachten und zu gegebener Zeit berichten, wenn belastbare Erkenntnisse vorliegen. Absehbar sind allerdings bereits jetzt die negativen Auswirkungen durch die umfangreichen anstehenden Baumaßnahmen auf zentralen Verkehrsachsen (Ersatzneubau Tausendfüßler, Ersatzneubau Endenicher Ei, Sanierung Tangente Reuterstraße, Sanierung Reuterstraße, Sanierung Tunnelkette B42, …). Vor allem die großen Baumaßnahmen im Zuge der Bundesautobahn 565 werden voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Erreichungsgrade im ganzen südwestlichen Stadtgebiet haben. Für den ab 2023 zu erwartenden Ersatzneubau des Endenicher Eis wird derzeit mit der Autobahn GmbH geklärt, ob die Verbindung von der Feuerwache 1 bis zur Anschlussstelle Endenich auch während der zu erwartenden Sperrphasen der Autobahn und der Rampen der Anschlussstelle über eine Notspur sichergestellt werden kann. Für die im Zuge des Ersatzneubaus des Tausendfüßlers nach letzten Informationen zu erwartende Sperrzeit der Anschlussstelle Tannenbusch von zwei bis drei Jahren ab 2025 ist jedoch mit einer erheblichen Verlängerung der Anfahrten von der Feuerwache 1 Richtung Endenich, Lengsdorf, Duisdorf, Medinghoven, Brüser Berg, Ückesdorf und Röttgen und damit einer stadtweiten Verschlechterung des Erreichungsgrades Teilschutziel 1 um mehrere Prozent zu rechnen. Für den 2023 vorzulegenden nächsten Brandschutzbedarfsplan wird auf Grundlage dann hoffentlich vorliegender genauerer Zeitplanungen für den Ersatzneubau des Tausendfüßlers zu prüfen sein, inwieweit für diese Zeit die Einrichtung einer Interimsfeuerwache erforderlich und umsetzbar ist.Seite 6 von 17 Seite 7 2. Vorhaltung eines weiteren Tanklöschfahrzeuges auf der Feuerwache 1 Der aktuelle Brandschutzbedarfsplan sieht für den Fall, dass der Erreichungsgrad des Teilschutzziels 1 zur Mitte des Gültigkeitszeitraumes nicht auf mindestens 78 Prozent verbessert werden kann, die Einrichtung eines zweiten Tanklöschfahrzeuges mit einer Aufstockung der Sonderfahrzeugfunktionen an der Feuerwache 1 um eine (entspricht fünf Stellen) vor. Da der Erreichungsgrad bislang auf lediglich 75 Prozent gesteigert werden konnte, sollen ein zusätzliches Tanklöschfahrzeug beschafft und fünf Stellen für Fahrzeugführer für die ergänzende Funktion in der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 eingerichtet werden. Im Gegensatz zur ursprünglichen Planung soll hierbei allerdings kein weiteres Standard-Tanklöschfahrzeug beschafft werden, sondern ein speziell auf Vegetationsbrände ausgelegtes Waldbrandlöschfahrzeug. Hierdurch kann sowohl die Vervollständigung der Löscheinheit der Feuerwache 1 bei Paralleleinsätzen, als auch eine schnellstmögliche Reaktion auf zunehmende Vegetationsbrände sichergestellt werden. Das hierdurch zu erreichende Verbesserungspotential für den gesamtstädtischen Erreichungsgrad des Teilschutzziels 1 liegt bei 1,5 bis 2,5 Prozent. 3. Betrachtung der Ausfallzeiten der Hubrettungsfahrzeuge Gemäß aktuell gültigem Brandschutzbedarfsplan und der Genehmigungs- und Vertragslage zur Werkfeuerwehr am Universitätsklinikum sind im Stadtgebiet Bonn ständig fünf Drehleitern einsatzbereit vorzuhalten. Ein weiteres Fahrzeug dient als technische Reserve. Die Erfahrungen aus den letzten Jahren zeigen, dass diese Fahrzeuge durch die technische Weiterentwicklung einerseits sicherer und leistungsfähiger, andererseits aber auch anfälliger geworden sind. Bei Ausfall von mehr als einem Fahrzeug ist regelmäßig am Drehleiterstandort der Löscheinheit Duisdorf der Freiwilligen Feuerwehr kein entsprechendes Fahrzeug vorhanden. Eine Kompensation durch Mietfahrzeuge ist nur fallweise möglich, kostenintensiv und führt durch die Andersartigkeit der Fahrzeuge zu Einschränkungen bei Einsatztaktik und Bedienung. Die Ausfallzeiten der Drehleiter am Standort Duisdorf betrugen in den Jahren 2019 bis 2021 zwischen 13 und 20 Prozent. Vor dem Hintergrund des stadtweit nur knapp überschrittenen Sollwerts für das Schutzziel Drehleiter sowie des schlechten Ist-Wertes gerade im Bereich Hardtberg soll mit der nächsten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplan über die Vorhaltung einer weiteren Drehleiter entschieden werden. Zunächst wird hierzu die eigentlich in 2022 nach erfolgter Ersatzbeschaffung auszusondernde Reserve-Drehleiter weiter im Dienst belassen, solange dies technisch mit vertretbarem Aufwand möglich ist.Seite 7 von 17 Seite 8 b. Schutzziel Leitstelle i. Auswertung Schutzziele Notrufannahme und Disposition Die Erreichungsgrade für das Schutzziel Notrufannahme (Annahme von 70 % der Notrufe innerhalb von 5 Sekunden und von 90% der Notrufe innerhalb von 10 Sekunden nach erster Signalisierung) liegen für die Jahre 2019 bis 2021 im Bereich der Sollvorgaben (5- Sekunden-Wert: 64 bis 71%, 10-Sekunden-Wert: 93 bis 95 %). Die Erreichungsgrade für das Schutzziel Disposition, hier die Zeit zwischen Notrufeingang und Alarmierung maximal 90 Sekunden in 90% der Fälle, dagegen liegen aktuell erst bei etwa 50%. ii. Bewertung und Schlussfolgerung Die Notrufannahmezeiten konnten Im Verlauf der letzten Jahre verbessert und in den Bereich des Leitstellenschutzziels gebracht werden. Für die Dispositionszeiten sind aktuell noch Verbesserungen erforderlich. Hierzu sind bereits erste Änderungen der entsprechenden Prozesse in der Leitstelle erfolgt. Weitere Anpassungen sind derzeit in der Planung. Neben den Erreichungsgraden konnte im Zuge der Auswertungen aber auch erkannt werden, dass gerade die schnellen Notrufannahmezeiten damit einhergehen, dass seitens der Leitstellenmitarbeitenden zur Abdeckung von Spitzenlasten regelmäßig Bereitschafts- und Pausenzeiten unterschritten werden. Dies gilt vor allem in den Abendstunden und am Wochenende. Über den Rettungsdienstbedarfsplan ist daher bereits eine Erhöhung des Personalbestands vorgeschlagen worden, um die Belastung der Mitarbeitenden wieder zu senken, ohne gleichzeitig eine Verschlechterung der Qualitätsmerkmale zu verursachen. c. Leistungsmerkmal Besondere Risiken i. Wasser-/Eisrettung Das seinerzeit vom Land NRW zur Verfügung gestellte Feuerlöschboot hat mittlerweile ein Alter von 40 Jahren erreicht. Bedingt durch den technischen Zustand steigen die Ausfallzeiten immer weiter an und betragen mittlerweile regelmäßig mehrere Wochen pro Jahr. Da die anderen Feuerlöschboote in NRW aus der gleichen Beschaffungsserie stammen oder noch älter sind, ist die Situation an den anderen Standorten vergleichbar. Hierdurch kommt es mittlerweile immer wieder zu Mehrfachausfällen, wodurch bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen auf dem Rhein teilweise Eintreffzeiten des nächsten Feuerlöschbootes von über einer Stunde entstehen. Eine Ersatzbeschaffung durch das Land NRW ist vorgesehen und die Ausschreibung nach Informationen des Innenministeriums weitgehend fertiggestellt. Eine tatsächliche Durchführung der Beschaffung ist allerdings nun bereits seit mehreren Jahren angekündigt und mittlerweile sehr dringlich.Seite 8 von 17 Seite 9 2. Infrastruktur von Feuerwehr und Rettungsdienst a. Sanierung und Neubau von Feuer- und Rettungswachen und Feuerwehrhäusern Der Neubau der Feuer- und Rettungswache 3 hat die Leistungsphase 3 (Entwurf) erreicht. Die Interimsunterkunft für die teilweise Auslagerung an der Dietrichstraße ist angemietet und steht kurz vor der Inbetriebnahme. Der Beginn der Bautätigkeiten auf dem Wachgelände an der Friesdorfer Straße ist aktuell für das Jahr 2024 geplant. Für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 1 werden derzeit die notwendige Änderung des Bebauungsplanes sowie ein Architekturwettbewerb eingeleitet. Für den anschließend geplanten (Teil-)Neubau der Feuer- und Rettungswache 2 werden aktuell geeignete Grundstücke in der Umgebung des vorhandenen Geländes gesucht. Die Neu-, Um- und Anbauten der Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Löscheinheiten in Beuel, Buschdorf und Röttgen sind fertiggestellt. Der Anbau in Dransdorf, der Umbau in Lengsdorf und der Neubau in Rheindorf sollen in 2022 bzw. 2023 begonnen werden. Für den Anbau in Endenich wurden erste Planungen durchgeführt. Weiterer Bedarf ist bereits erkennbar für die Löscheinheit Oberkassel. Mit dem dort in den nächsten Jahren anstehenden Ersatz eines Altfahrzeuges können dann nicht mehr alle Einsatzfahrzeuge in der vorhandenen Fahrzeughalle untergebracht werden. Es besteht daher der Bedarf für einen Neubau des Gerätehauses der Löscheinheit Oberkassel auf dem bestehenden Grundstück unter Einbeziehung des in städtischem Besitz befindlichen Nachbargrundstücks. Die sukzessive Erneuerung aller drei kommunalen Feuer- und Rettungswachen stellt sowohl Feuerwehr und Rettungsdienst, als auch das Städtische Gebäudemanagement vor erhebliche Herausforderungen. Neben Planung und Durchführung der Baumaßnahmen gehören hierzu auch logistische Aspekte, da alle Maßnahmen an vorhandenen Standorten unter Aufrechterhaltung des Betriebs durchgeführt werden müssen. Unter anderem wird die vorübergehende Unterbringung von Fahrzeugen und Lagerbereichen zu lösen sein. Für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 3 konnte durch Anmietung von Räumlichkeiten in der Nachbarschaft eine gute Lösung gefunden werden. Unter anderem für die Maßnahme an der Feuer- und Rettungswache 1 ist aber auch die Nutzbarmachung des vorhandenen Untergeschosses der Rettungswache 4 auf dem Hardtberg als Unterstellmöglichkeit für Fahrzeuge dringend erforderlich. b. Leitstelle Die mit dem letzten Rettungsdienstbedarfsplan beschlosseneSeite 9 von 17 Seite 10 Erweiterung um zwei Einsatzleitplätze wurde zwischenzeitlich umgesetzt. Damit sind die geplanten Erweiterungsoptionen hier ausgeschöpft. c. Beschaffungen i. Durchgeführte Beschaffungen in den Jahren 2019 bis 2021 2019 Ausgelieferte Fahrzeuge 7 Kommandowagen – Auftrag aus 2017 2 Einsatzleitwagen 1 – Auftrag aus 2017 Gerätewagen Logistik – Auftrag aus 2018 Feuerwehranhänger WC – Auftrag aus 2018 Abrollbehälter Universal – Auftrag aus 2017 Umbau Gerätewagen Waldbrand – Auftrag aus 2018 Gabelstapler Beauftragte Fahrzeuge Rüstwagen – ausgeliefert 2022 2020 Ausgelieferte Fahrzeuge 5 Tanklöschfahrzeuge 3000 – Auftrag aus 2018 Löschunterstützungsfahrzeug 60 – Auftrag aus 2019 Beauftragte Fahrzeuge Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20 – Auslieferung 2022 Drehleiter mit Rettungskorb 23-12 – ausgeliefert 2022 2021 Ausgelieferte Fahrzeuge Abrollbehälter Besprechung – Auftrag aus 2018 Gerätewagen-Technik (GW-Technik) – Auftrag aus 2019 Gerätewagen Tierrettung – Auftrag aus 2019 Feuerwehranhänger IuK – Auftrag aus 2019 Feuerwehranhänger Jugendfeuerwehr – Auftrag aus 2019 Mehrzweckfahrzeug WF UKB – Auftrag aus 2019 4 Mannschaftstransportfahrzeuge – Auftrag aus 2019 Gabelstapler Beauftragte Fahrzeuge Mehrzweckfahrzeug Kurier – Auslieferung 2022 5 Mannschaftstransportfahrzeuge – Auslieferung 2022 ii. Hygienekonzept Im Jahr 2019 wurde ein Konzept zur EinsatzstellenhygieneSeite 10 von 17 Seite 11 sukzessive bei Feuerwehr und Rettungsdienst eingeführt. Das Konzept soll die Einsatzkräfte insbesondere vor Kontamination, Inkorporation und Kontaminationsverschleppung giftiger und gesundheitsschädlicher Brandprodukte schützen. Die kürzlich durchgeführte Revision des Konzeptes hat Verbesserungspotential in den bisherigen Abläufen aufgedeckt. In der Konsequenz soll im Jahr 2023 ein Gerätewagen Atemschutz-Hygiene beschafft werden. Dieses Fahrzeug ermöglicht die gezielte Nachführung von zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr erforderlichen Ausrüstungsgegenständen und die Aufnahme verschmutzter Materialien, insbesondere bei Brandeinsätzen. Weiterhin soll das Fahrzeug den Einsatzkräften erstmals eine witterungsgeschützte Umkleidemöglichkeit bieten. Es wird nicht zusätzlich angeschafft, sondern soll den ohnehin zur Ersatzbeschaffung anstehenden Abrollbehälter Atemschutz, Baujahr 1997 ersetzen. Der die Kapazitäten des neuen Gerätewagens Atemschutz-Hygiene übertreffende Materialbedarf an Einsatzstellen soll zukünftig mittels bei Feuerwehr und Rettungsdienst vorhandener Gerätewagen Logistik sichergestellt werden. iii. Sirenenwarnsystem Der flächendeckende (Wieder-)Aufbau des Sirenenwarnsystems in den bebauten Flächen konnte mittlerweile nahezu abgeschlossen werden. Aktuell wird eine redundante Anbindung der Sirenensteuerungen im Zuge des Sirenenförderprogramms der Bundesregierung geprüft. 3. Personalwirtschaft a. Zusätzliche Stelle für Projekt „Neubau Feuer- und Rettungswache 1“ Bereits die Planung des Neubaus der Feuer- und Rettungswache 3 bindet bei Feuerwehr und Rettungsdienst erhebliche Ressourcen. Aufgrund der nochmals größeren Komplexität und der absehbar großen Herausforderung, auf dem bestehenden Wachgelände unter laufendem Betrieb einen Neubau zu erstellen, ist die Bereitstellung entsprechender Personalressourcen sowohl beim Bauherrn (SGB), als auch beim Nutzer (Feuerwehr und Rettungsdienst) dringend erforderlich, um die erforderliche Koordination und fachliche Begleitung aller Projektbeteiligten sicherzustellen. b. Personalbedarf im Bereich Ausbildung Mit dem letzten Brandschutzbedarfsplan sind im Sachgebiet Ausbildung zwei zusätzliche Stellen für Ausbilder:innen geschaffen worden, um die gesetzlich geforderten regelmäßigen Fortbildungsmaßnahmen durchführen zu können. Vor dem Hintergrund der hier aufzubauenden neuen Strukturen sollte zunächst mit diesem Personalansatz versucht werden, die nötigen Ausbildungsmaßnahmen abzudecken. AuchSeite 11 von 17 Seite 12 bedingt durch Steigerungen im Bereich der Einweisungen und regelmäßig wiederkehrenden Unterweisungen an Fahrzeugen und technischen Arbeitsmitteln hat sich dieser Personalansatz als nicht ausreichend erwiesen. Hier ist für den kommenden Brandschutzbedarfsplan die Einrichtung einer Stelle vorgesehen, die dann für die Stellenplanfortschreibung 2025/2026 angemeldet werden soll. c. Anpassung der Sollfunktionen im Alarmdienst (Leitstelle, TLF 1-2) Die Erweiterung des Personalbestands in der Leitstelle, um festgestellte Unterbesetzungen vor allem in den Abendstunden und am Wochenende zu beseitigen, wurde bereits mit dem Rettungsdienst-Bedarfsplan vorgelegt. Um Verbesserungen im Bereich des Schutzziels Grundschutz zu erreichen (s. 1.a.iii.2.) wird nun, wie im aktuellen Brandschutz- Bedarfsplan vorgesehen, mit Vorlage dieses Zwischenberichts vorgeschlagen, an der Feuer- und Rettungswache 1 fünf zusätzliche Stellen einzurichten. Hierdurch soll der Sonderfahrzeugpool ab 2024 rund um die Uhr um eine Funktion erweitert werden, um im Fall von Paralleleinsätzen ein ebenfalls zusätzlich zu beschaffendes (Waldbrand- )Tanklöschfahrzeug besetzen zu können. Hierfür wären regulär drei Einsatzkräfte ständig vorzuhalten. Aufgrund der geringen Einsatzfrequenz erscheint aber auch die synergistische Besetzung durch eine geringfügig erweiterte Poolbesatzung verhältnismäßig. d. Personalbestand Freiwillige Feuerwehr Im Nachgang der Unwetterkatastrophe vom Juli 2021 war ein verstärktes Interesse zur Tätigkeit bei Feuerwehr, Hilfsorganisationen und THW zu verzeichnen. In den 18 Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr hat dieser Effekt in der Summe allerdings nicht zu einer merklichen Steigerung der Einsatzkräftezahlen geführt: Stand 01.01.2021 Stand 07.03.2022 Differenz Personalbestand Einsatzabteilungen 575 577 +2 Personalbestand Jugendfeuerwehr 269 259 -10 Personalbestand Kinderfeuerwehr 18 17 -1 Kinderfeuerwehren bestehen in den Löscheinheiten Bad Godesberg und Rheindorf. Für das laufende Jahr sind Werbemaßnahmen für die Mitgliedschaft in den Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr vorgesehen. 4. KatastrophenschutzSeite 12 von 17 Seite 13 In den vergangenen Jahren ist eine deutliche Steigerung der Häufigkeit und Schwere von Krisen, Großeinsatzlagen und Katastrophen zu verzeichnen. Die Herausforderungen der Flüchtlingsaufnahme, der COVID- 19-Pandemie aber auch der Naturereignisse des Sommers 2021 haben die Notwendigkeit der Steigerung der Reaktions- und Handlungsfähigkeit des Katastrophenschutzes aufgezeigt. Da die Kreise und kreisfreien Städte als Kernträger des Katastrophenschutzes auch weiterhin die zentrale Rolle im Rahmen der konkreten Vorbereitung und auch der Reaktion bei Ereignissen einnehmen werden, besteht hier Handlungsbedarf. Hierzu muss sich der Katastrophenschutz auf eine Vielzahl unterschiedliche möglicher Szenarien aufstellen und entsprechende Vorkehrung, welche sich auch aus den Erkenntnissen konkreter Planungen ergeben, treffen. Dies bedingt kurz- und mittelfristig eine Ausweitung der Kapazitäten und damit Stärkung des Katastrophenschutzes in personeller, materieller und organisatorischer Sicht. Unabhängig von weiteren ausstehenden Planungen und Auswertungen zeigen sich zum jetzigem Zeitpunkt nachfolgend dargestellte Bedarfe: a. Personelle Stärkung Die personelle Stärkung des Aufgabenfeldes Katastrophenschutz ist Gegenstand einer getrennten Vorlage und wird daher hier nicht näher betrachtet. b. Stärkung der Qualifikationen und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehr Auf Seiten des ehrenamtlichen Personals der Feuerwehr, insbesondere der Führungskräfte, besteht ebenfalls Bedarf an vermehrter Aus- und Fortbildung für Großeinsatzlagen und Katastrophen. Die Erweiterung und Sicherstellung der Ausbildungsangebote bedarf der Umsetzung bereits in der Vergangenheit dargestellter personeller Erweiterung des Ausbildungs-Sachgebietes. Darüber hinaus haben die vergangenen Einsatzlagen gezeigt, dass die Handlungsfähigkeit auch eine hohe Flexibilität erfordert. Hier zeigt sich, dass für das Bewegen von Anhängern (bspw. Notstrom) die geringe Zahl an geeigneten Kraftfahrer:innen (CE) im Ehrenamt die Flexibilität und Handlungsfähigkeit deutlich einschränkt. Hier soll zukünftig ein Großteil der Kraftfahrer:innen der Freiwilligen Feuerwehr für das Bewegen von Anhängern (Klasse CE) qualifiziert und die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden. c. Einsatzfähigkeit und -spektrum der Fahrzeugtechnik Die Fahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst basieren im Wesentlichen auf Straßenfahrgestellen, fast alle Löschfahrzeuge sind mit Allradantrieb geländefähig (Kategorie 2), damit aber nur bedingt für Fahrten abseits von befestigten Straßen geeignet. Für die Abwehrmaßnahmen bei unterschiedlichen Szenarien kann der Einsatz von vollständig geländegängigen Fahrzeugen notwendig sein (z.B. Unwetter, Vegetationsbrände). Geländegängige Fahrzeuge (Kategorie 3) sind bei Feuerwehr und Rettungsdienst in Bonn fast nur noch in Altbeständen von Rüst- und Gerätewagen aus der ergänzenden Ausstattung des Bundes mit Alter von 20 bis über 30 Jahren vorhandenSeite 13 von 17 Seite 14 (Baujahre 1988 - 2001). Für eine flexible Einsatzfähigkeit bei unterschiedlichen Szenarien soll zukünftig ein Teil der Geräte- und Kommandowagen geländegängig (Kategorie 3) und damit verbunden auch mit verbesserter Wasserdurchfahrtsfähigkeit ausgebaut sein. Geländegängige Löschfahrzeuge hat die Feuerwehr Bonn derzeit keine im Bestand. Vom Bund geliefert stehen drei Löschfahrzeuge mit guter Geländefähigkeit zur Verfügung. Hier zeigt sich insbesondere mit Blick auf klimabedingte Veränderungen der Vegetationsbrände der Bedarf an geeigneten Fahrzeugen, welche neben der Geländegängigkeit und Wendigkeit auch Mindestanforderungen an Löschwassermengen sowie insbesondere an den Eigenschutz des Personals erfüllen. Als eine konkrete Maßnahme soll daher neben dem für die Feuerwache 1 geplanten Waldbrand-Tanklöschfahrzeug ein weiteres Fahrzeug dieses Typs beschafft und an der Feuerwache 5 / Werkfeuerwehr Universitätsklinikum stationiert werden. Unter anderem hierdurch wird auch der besonderen Lage des Universitätsklinikums inmitten von Waldgebieten und der daraus latent vorhandenen Gefährdung Rechnung getragen. Die Besetzung dieses Fahrzeuges soll durch Einsatzkräfte der Werkfeuerwehr UKB erfolgen. d. Lagerhaltung Die Kapazitäten des Bonner Katastrophenschutzlagers sind bereits heute überschritten, sodass Ausstattung teilweise im Freien gelagert werden muss. Für im Zulauf befindliche Fahrzeuge des Landes NRW und des Bundes sind keine geeigneten Stellplätze vorhanden. Die vorhandenen Lagerkapazitäten erfüllen darüber hinaus nur teilweise die Anforderungen an die Lagerung/Unterbringung der Landes- und Bundesausstattung. Hier ist eine Ausweitung der Kapazitäten ist erforderlich. e. Erweiterung der Ausstattung und Lagerhaltung für die Bekämpfung von Großeinsatzlagen und Katastrophen Die Lagerhaltung des Katastrophenschutzes ist derzeit vor allem auf Unwetter und Hochwasser ausgerichtet. Die bereits laufende Erneuerung und Erweiterung der Ausstattung für die Steigerung der Resilienz bei Stromausfällen soll beschleunigt und hierzu entsprechende Mittel bereitgestellt werden. Nicht zuletzt die Lieferengpässe in der Pandemie haben gezeigt, dass eine grundsätzliche Lagervorhaltung für verschiedene Szenarien essentiell sein kann. Auf Basis weiterer Analysen und Bedarfsfestlegungen soll die Bevorratung für Katastrophen erweitert werden, um ein Mindestmaß an Reaktions- und Handlungsfähigkeit zu erhalten. Hieraus ergeben sich auch Notwendigkeiten zu Erweiterung geeigneter Lagerkapazitäten. Darüber hinaus zeigt sich auch bei technischer Ausstattung und Führungsmitteln Bedarf, diese für Großeinsatzlagen zu erweitern und zu stärken. Beispielsweise bei der Ausfallsicherheit und Funktionalität von IT-Ausstattung hat sich bei den vergangenen Ereignissen Handlungsbedarf gezeigt. Bezüglich der Notwendigkeit der Etablierung einer Führungsunterstützungssoftware soll zunächst abgewartet werden, ob hier zentrale Vorgaben oder Beschaffungen seitens des Landes NRW erfolgen.Seite 14 von 17 Seite 15 5. Schutz bedeutender Kulturgüter – Beethovenhaus Bonn Beim Beethovenhaus Bonn handelt es sich um ein für die Bundesstadt Bonn herausragendes Kulturgut von sehr hohem materiellen und unschätzbarem immateriellen Wert. Dem dauerhaften Erhalt dieses Wertes kommt eine sehr hohe gesamtstädtische Bedeutung zu. Aufgrund des Alters und der Bauweise des Beethovenhauses ist im Brandfall das Risiko eines Totalverlustes sehr hoch. Anlagentechnisch ist das Haus mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet, die einen Brand im Gebäudeinneren automatisch detektiert und unmittelbar der Leitstelle von Feuerwehr und Rettungsdienst meldet. Jedoch ist trotz dieser Ausstattung bei einigen Brandszenarien damit zu rechnen, dass im Zeitraum zwischen Brandausbruch und der Aufnahme wirksamer Löscharbeiten durch die Feuerwehr eine Brandausbreitung so weit fortgeschritten ist, dass ein Totalverlust droht. Maßnahmen im Brandfall im Inneren des Gebäudes durch die Feuerwehr, die zur Eindämmung der Ausbreitung von Feuer und Rauch zwecks Vermeidung eines solchen Totalverlustes bzw. zur Sicherung beweglicher Exponate unumgänglich wäre, sind dann voraussichtlich nicht durchführbar. Das Beethovenhaus sollte daher mit einer automatischen Löschanlage ausgestattet werden, die in der Lage ist, einen Brand auf seinen Entstehungsraum zu begrenzen, so dass die Feuerwehr die abschließende Brandbekämpfung gesichert im Innenangriff durchführen kann. Eine solche Anlage wäre unter Beachtung der Besonderheiten des Gebäudes hinsichtlich der Bauweise und Nutzung in Verbindung mit denkmalpflegerischen Aspekten zu planen und auszuführen. Es wird daher vorgeschlagen, dass die Bundesstadt Bonn zunächst zur Unterstützung bzw. Förderung der Planung eines solchen Vorhabens Finanzmittel in Höhe von 10.000,00 Euro zur Verfügung. Über eine weitergehende Förderung zur Realisierung einer solchen Anlage wird entschieden, wenn die grundsätzliche Machbarkeit und eine Kostenberechnung vorliegen. 6. Zusammenfassung Vor dem Hintergrund der vorstehend beschriebenen Bedarfe sollen bereits über diesen Zwischenbericht folgende neue Maßnahmen beschlossen werden: Vorhaltung eines Waldbrandlöschfahrzeuges (Schätzkosten 400.000,00 Euro) an der Feuer- und Rettungswache 1 und Einrichtung von fünf Stellen zur entsprechenden Erweiterung des Sonderfahrzeugpools Beschaffung eines weiteren Waldbrandlöschfahrzeuges für den Betrieb durch die Werkfeuerwehr UKB (Schätzkosten 400.000,00 Euro) Weiterer Betrieb einer eigentlich auszusondernden Drehleiter Beschaffung eines Gerätewagen Atemschutz und Einsatzstellenhygiene als Ersatz für den AB-Atemschutz (Schätzkosten 300.000,00 Euro) befristete Einrichtung einer Stelle für die nutzerseitige fachliche Begleitung des Projektes „Neubau Feuer- und Rettungswache 1“ imSeite 15 von 17 Seite 16 Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 Erhöhung des Budgets für die Führerscheinausbildung der Freiwilligen Feuerwehr um 40.000,00 Euro/Jahr Förderung der Planung einer Löschanlage für das Beethovenhaus Bonn im Rahmen des Kulturgutschutzes mit 10.000,00 Euro Die erforderliche personelle Verstärkung des Bereichs Katastrophenschutz ist Gegenstand einer getrennten Vorlage. Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus den vorstehend dargestellten erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen sowie den technischen Maßnahmen zur Verbesserung der Zielerreichung. Für den Beschlusspunkt 2 sind die Beschaffungskosten bereits als laufendes Geschäft der Verwaltung in der Haushaltsanmeldung für 2023/24 berücksichtigt worden. Für den Punkt 5 des Beschlussvorschlags ergeben sich folgende Personalkosten für die Einrichtung der zusätzlichen Stellen: 2023: 45.791,90 Euro 2024: 493.190,83 Euro 2025: 498.122,74 Euro 2026: 503.103,96 Euro 2027: 508.135,00 Euro Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.16 1.02.19 01.04.03 Personalmanagement Brandschutz Beethovenpflege 1.11.00.01.16.02 1.37.00.02.19.01 1.41.00.04.03.01 Personalentwicklung Gefahrenabwehr Beethovenpflege Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 300.000,00 € 800.000,00 € 5370002192000/ 78.3100 2023 2024 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 16 von 17 Seite 17 Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 10.000,00 € 40.000,00 € 45.791,90 € 493.190,83 € 498.122,74 € 503.103,96 € 508.135,00 € Amt 41 111000116/74.1000 13700219/70.1000 13700219/70.1000 13700219/70.1000 13700219/70.1000 13700219/70.1000 2023 2023 2024 2025 2026 2027 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 17 von 17
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de