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221672-04 · Mitteilungsvorlage

Zwischenbericht - Nutriamanagement im linksrheinischen Rheinauenpark

Nummer
221672-04
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
17.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.05.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Naturschutzbeirates 31.05.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221672 Nutriamanagement im linksrheinischen Rheinauenpark

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
221672-04
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Zwischenbericht - Nutriamanagement im
linksrheinischen Rheinauenpark
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
17.05.2023 Kenntnisnahme
Naturschutzbeirat 31.05.2023 Kenntnisnahme
Die Nutria-Population in der linksrheinischen Rheinaue in Bonn stellt auch
weiterhin ein Problem für die heimische Pflanzen- und Tierwelt sowie den
sanierten Rheinauensee dar. Seit Herbst 2022 werden Maßnahmen
durchgeführt, die den Nutria-Bestand im linksrheinischen Rheinauenpark
reduzieren sollen.
Rechtlicher Rahmen
In der europäischen Richtlinie (Art. 19 der EU-Verordnung 1143/2014) und
durch Umsetzung auf Bundesebene im § 40 des Bundesnaturschutzgesetzes
wird festgesetzt, dass Maßnahmen gegen die Verbreitung und zur Kontrolle
invasiver Arten ergriffen werden müssen (§ 40a BNatSchG), um die biologische
Vielfalt zu schützen.
Das LANUV hat Maßnahmen zu EU-Verordnung 1143/2014 für die
Bekämpfung invasiver Arten in NRW erarbeitet. Für das Konzept werden der §
1 Tierschutzgesetz und der § 28a Bundesjagdgesetz berücksichtigt.
Ziel
Dauerhafte Eindämmung der Nutriapopulation am Rheinauensee auf ein für
das Ökosystem verträgliches Maß, Verringerung der wirtschaftlichen Schäden
und eine Verhinderung der Ausbreitung in das weitere Stadtgebiet Bonn.
Zunächst wird angestrebt, die Populationsgröße zu halbieren. Eine Fortführung
der Maßnahme wird angestrebt, wenn sich die Reduzierung als nicht
ausreichend herausstellt.
Öffentlichkeits-und Aufklärungsarbeit
Mit neuen Schildern wird vor Ort über Probleme durch invasive Arten aufgeklärt
und auf das geltende Fütterungsverbot hingewiesen. Zusätzlich veröffentlicht
die Stadt begleitende Pressemitteilungen.
Kontrollen
Eine verstärkte Durchführung von Kontrollen durch den OrdnungsaußendienstSeite 1 von 5
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(OAD) zur Unterbindung nicht zulässiger Fütterungen von Wildtieren erfolgte
konzentriert im Herbst 2022.
Es wurden nur Ordnungswidrigkeiten bezüglich nicht zulässiger Fütterungen
von Wildtieren aufgenommen. Weitere oder regelmäßige Kontrollen sind nur im
Rahmen der personellen Möglichkeiten des OADs möglich.
Eindämmung und Bestandskontrolle durch Jagd
Bestandskontrolle und Entnahme von Nutrias erfolgt nach den Empfehlungen
des LANUV und MKULNV "Nutria – Management- und Maßnahmenblatt zur
VO (EU) Nr. 1143/2014".
Die Nutria unterliegt in Nordrhein-Westfalen nicht dem Jagdrecht, kann aber
gemäß Erlass des MUNLV vom 15.10.2008 und Aktualisierung vom
27.12.2022, Az.: 74.10.00.01 auch ohne polizeiliche Sondergenehmigung nach
§13 Abs. 6 Waffengesetz von Jagdscheininhaber(inne)n geschossen werden.
Vorgehensweise
In Zusammenarbeit mit externen Fachkolleg*innen hat die Stadtverwaltung ein
Managementkonzept entwickelt, um der Verpflichtung durch die Vorgaben der
EU, des Bundes und des Landes nachzukommen.
Ergänzend zur ersten Mitteilungsvorlage von September 2022 (DS 221672)
wurde während der Maßnahmenumsetzung festgestellt, dass das Verbringen
und fachgerechte Erlegen der Tiere an einem anderen Ort nicht
tierschutzgerecht umsetzbar ist. Die meisten der Tiere sind, vermutlich durch
das zusätzliche Nahrungsangebot durch Fütterungen, über Normalgewicht, ein
Transport war nicht möglich und stellte sich als zusätzlicher Stressfaktor für die
Tiere heraus. Damit das Tierleid möglichst gering bleibt, wurde die
Jagdausführung vor Ort angepasst.
Für die Umsetzung der Maßnahme wurden für die Fangjagd
qualifizierte jagdausführungsberechtigten Personen (JAP) engagiert. Die
Personen besitzen alle erforderlichen Nachweise zum artgerechten Erlegen
von Wirbeltieren. Die JAP erhielten eine beschränkte Erlaubnis zur
Jagdausübung im linksrheinischen Rheinauenpark durch die Untere
Jagdbehörde. Der Einsatz von Schusswaffen zum Abfangen der Nutria erfolgt
unter konkreten Auflagen.
Die Tiere werden zunächst in vollverblendeten Lebendfallen unversehrt
eingefangen. Ein an den Fallen befestigtes Meldesystem verständigt umgehend
die jagdausführungsberechtigten Personen, die zeitnah nach Eingang der
Meldung die Fallen kontrollieren. Bei Besatz der Lebendfallen mit einer Nutria
werden diese in einen bereitstehenden Abfangkorb überführt und ortsnah
mittels einer geeigneten Kurzwaffe artgerecht erlegt.
Bei der Schussabgabe wird aus allernächster Nähe, nur von oben, senkrecht
nach unten in den Boden geschossen (sogenannter Fangschuss). Der Boden
ist ein geeigneter und nachweislich bei der Jagdausführung sicherer Kugelfang.
Eine Gefährdung Dritter durch den Schusswaffengebrauch ist ausgeschlossen.
Alternative Tötungsmethoden werden von den JAP nicht angewandt. Alle
involvierten JAP haben die erforderlichen Genehmigungen sowie
Sachkundenachweise und erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen für den
Waffenumgang im öffentlichen Raum. Die Waffe wird unmittelbar vor der
Schussabgabe geladen und nach der Schussabgabe sofort entladen. Waffe
und Munition werden sicher verwahrt. Die Vorgehensweise wurde sowohl mit
der Unteren Jagdbehörde als auch mit den Amtsveterinär*innen zuvorSeite 2 von 5
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abgestimmt.
Störungen
Die Maßnahmenumsetzung wurde durch wiederholte Sabotagen und gezielte
Störungen von Aktivist*innen stark behindert. Die beauftragten JAP wurden bei
der Durchführung ihres Auftrages durch Aktivist*innen wiederholt beleidigt und
sogar bedroht. Aufgrund der massiven Störungen mussten bereits
Platzverweise erteilt werden und es wurden Strafanzeigen bei der Polizei
gestellt.
Auch Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung Bonn wurden persönlich und auf
Social-Media-Plattformen verbal angegriffen, beleidigt und bedroht. Auf diesen
Plattformen werden regelmäßig Fotos und Videobeiträge gepostet, die
Fehlinformationen über die Maßnahmenumsetzung verbreiten, wie z.B.
wahllose Schussabgabe auf Tiere aus der Ferne, das Erlegen / Erschlagen von
Tieren oder die Anwendung anderer nicht tierschutzgerechter Methoden.
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass auf diesen Internetseiten regelmäßig
Verstöße gegen das Fütterungsverbot dokumentiert sowie ein nicht tierschutz-
bzw. artgerechter Umgang mit den Tieren vermittelt werden.
Evaluation
Seit März 2023 wird durch ein externes Fachgutachterbüro die
Populationsgröße im Rahmen eines Monitorings erfasst. Zusätzlich werden die
von den Nutrias verursachten Schäden nach der Seesanierung am
Rheinauensee dokumentiert.
Abschließend soll evaluiert werden, ob die bisherigen Maßnahmen die
gewünschte Wirksamkeit entfalten. Die Umsetzung der Maßnahmen zur
Eindämmung der Nutriapopulation in der Bonner Rheinaue soll weiter
fortgeführt werden.
Anlage/n
1 Anhang (öffentlich)Seite 3 von 5
Anhang: Fotodokumentation Schädigung verursacht durch NutriasSeite 4 von 5
Baumschäden
Belege für unzulässige Fütterungen:Seite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 06:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de