221672-04 · Mitteilungsvorlage
Zwischenbericht - Nutriamanagement im linksrheinischen Rheinauenpark
Kerndaten
- Nummer
- 221672-04
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 17.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Naturschutzbeirates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221672-04 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Zwischenbericht - Nutriamanagement im linksrheinischen Rheinauenpark Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.05.2023 Kenntnisnahme Naturschutzbeirat 31.05.2023 Kenntnisnahme Die Nutria-Population in der linksrheinischen Rheinaue in Bonn stellt auch weiterhin ein Problem für die heimische Pflanzen- und Tierwelt sowie den sanierten Rheinauensee dar. Seit Herbst 2022 werden Maßnahmen durchgeführt, die den Nutria-Bestand im linksrheinischen Rheinauenpark reduzieren sollen. Rechtlicher Rahmen In der europäischen Richtlinie (Art. 19 der EU-Verordnung 1143/2014) und durch Umsetzung auf Bundesebene im § 40 des Bundesnaturschutzgesetzes wird festgesetzt, dass Maßnahmen gegen die Verbreitung und zur Kontrolle invasiver Arten ergriffen werden müssen (§ 40a BNatSchG), um die biologische Vielfalt zu schützen. Das LANUV hat Maßnahmen zu EU-Verordnung 1143/2014 für die Bekämpfung invasiver Arten in NRW erarbeitet. Für das Konzept werden der § 1 Tierschutzgesetz und der § 28a Bundesjagdgesetz berücksichtigt. Ziel Dauerhafte Eindämmung der Nutriapopulation am Rheinauensee auf ein für das Ökosystem verträgliches Maß, Verringerung der wirtschaftlichen Schäden und eine Verhinderung der Ausbreitung in das weitere Stadtgebiet Bonn. Zunächst wird angestrebt, die Populationsgröße zu halbieren. Eine Fortführung der Maßnahme wird angestrebt, wenn sich die Reduzierung als nicht ausreichend herausstellt. Öffentlichkeits-und Aufklärungsarbeit Mit neuen Schildern wird vor Ort über Probleme durch invasive Arten aufgeklärt und auf das geltende Fütterungsverbot hingewiesen. Zusätzlich veröffentlicht die Stadt begleitende Pressemitteilungen. Kontrollen Eine verstärkte Durchführung von Kontrollen durch den OrdnungsaußendienstSeite 1 von 5 Seite 2 (OAD) zur Unterbindung nicht zulässiger Fütterungen von Wildtieren erfolgte konzentriert im Herbst 2022. Es wurden nur Ordnungswidrigkeiten bezüglich nicht zulässiger Fütterungen von Wildtieren aufgenommen. Weitere oder regelmäßige Kontrollen sind nur im Rahmen der personellen Möglichkeiten des OADs möglich. Eindämmung und Bestandskontrolle durch Jagd Bestandskontrolle und Entnahme von Nutrias erfolgt nach den Empfehlungen des LANUV und MKULNV "Nutria – Management- und Maßnahmenblatt zur VO (EU) Nr. 1143/2014". Die Nutria unterliegt in Nordrhein-Westfalen nicht dem Jagdrecht, kann aber gemäß Erlass des MUNLV vom 15.10.2008 und Aktualisierung vom 27.12.2022, Az.: 74.10.00.01 auch ohne polizeiliche Sondergenehmigung nach §13 Abs. 6 Waffengesetz von Jagdscheininhaber(inne)n geschossen werden. Vorgehensweise In Zusammenarbeit mit externen Fachkolleg*innen hat die Stadtverwaltung ein Managementkonzept entwickelt, um der Verpflichtung durch die Vorgaben der EU, des Bundes und des Landes nachzukommen. Ergänzend zur ersten Mitteilungsvorlage von September 2022 (DS 221672) wurde während der Maßnahmenumsetzung festgestellt, dass das Verbringen und fachgerechte Erlegen der Tiere an einem anderen Ort nicht tierschutzgerecht umsetzbar ist. Die meisten der Tiere sind, vermutlich durch das zusätzliche Nahrungsangebot durch Fütterungen, über Normalgewicht, ein Transport war nicht möglich und stellte sich als zusätzlicher Stressfaktor für die Tiere heraus. Damit das Tierleid möglichst gering bleibt, wurde die Jagdausführung vor Ort angepasst. Für die Umsetzung der Maßnahme wurden für die Fangjagd qualifizierte jagdausführungsberechtigten Personen (JAP) engagiert. Die Personen besitzen alle erforderlichen Nachweise zum artgerechten Erlegen von Wirbeltieren. Die JAP erhielten eine beschränkte Erlaubnis zur Jagdausübung im linksrheinischen Rheinauenpark durch die Untere Jagdbehörde. Der Einsatz von Schusswaffen zum Abfangen der Nutria erfolgt unter konkreten Auflagen. Die Tiere werden zunächst in vollverblendeten Lebendfallen unversehrt eingefangen. Ein an den Fallen befestigtes Meldesystem verständigt umgehend die jagdausführungsberechtigten Personen, die zeitnah nach Eingang der Meldung die Fallen kontrollieren. Bei Besatz der Lebendfallen mit einer Nutria werden diese in einen bereitstehenden Abfangkorb überführt und ortsnah mittels einer geeigneten Kurzwaffe artgerecht erlegt. Bei der Schussabgabe wird aus allernächster Nähe, nur von oben, senkrecht nach unten in den Boden geschossen (sogenannter Fangschuss). Der Boden ist ein geeigneter und nachweislich bei der Jagdausführung sicherer Kugelfang. Eine Gefährdung Dritter durch den Schusswaffengebrauch ist ausgeschlossen. Alternative Tötungsmethoden werden von den JAP nicht angewandt. Alle involvierten JAP haben die erforderlichen Genehmigungen sowie Sachkundenachweise und erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen für den Waffenumgang im öffentlichen Raum. Die Waffe wird unmittelbar vor der Schussabgabe geladen und nach der Schussabgabe sofort entladen. Waffe und Munition werden sicher verwahrt. Die Vorgehensweise wurde sowohl mit der Unteren Jagdbehörde als auch mit den Amtsveterinär*innen zuvorSeite 2 von 5 Seite 3 abgestimmt. Störungen Die Maßnahmenumsetzung wurde durch wiederholte Sabotagen und gezielte Störungen von Aktivist*innen stark behindert. Die beauftragten JAP wurden bei der Durchführung ihres Auftrages durch Aktivist*innen wiederholt beleidigt und sogar bedroht. Aufgrund der massiven Störungen mussten bereits Platzverweise erteilt werden und es wurden Strafanzeigen bei der Polizei gestellt. Auch Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung Bonn wurden persönlich und auf Social-Media-Plattformen verbal angegriffen, beleidigt und bedroht. Auf diesen Plattformen werden regelmäßig Fotos und Videobeiträge gepostet, die Fehlinformationen über die Maßnahmenumsetzung verbreiten, wie z.B. wahllose Schussabgabe auf Tiere aus der Ferne, das Erlegen / Erschlagen von Tieren oder die Anwendung anderer nicht tierschutzgerechter Methoden. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass auf diesen Internetseiten regelmäßig Verstöße gegen das Fütterungsverbot dokumentiert sowie ein nicht tierschutz- bzw. artgerechter Umgang mit den Tieren vermittelt werden. Evaluation Seit März 2023 wird durch ein externes Fachgutachterbüro die Populationsgröße im Rahmen eines Monitorings erfasst. Zusätzlich werden die von den Nutrias verursachten Schäden nach der Seesanierung am Rheinauensee dokumentiert. Abschließend soll evaluiert werden, ob die bisherigen Maßnahmen die gewünschte Wirksamkeit entfalten. Die Umsetzung der Maßnahmen zur Eindämmung der Nutriapopulation in der Bonner Rheinaue soll weiter fortgeführt werden. Anlage/n 1 Anhang (öffentlich)Seite 3 von 5 Anhang: Fotodokumentation Schädigung verursacht durch NutriasSeite 4 von 5 Baumschäden Belege für unzulässige Fütterungen:Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de