← Vorlagen

221663-07 · Mitteilungsvorlage

Bericht Mitteilungsvorlage zum mündlichen Änderungsantrag zur SPF 2023/2024 (DS 221663, hier –01 ST) - K. u. – Vermerke an den Stellen der Beratung von HIV-Infizierten oder an AIDS erkrankten Personen

Nummer
221663-07
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
20.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 06.06.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 19.06.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 69,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221663 Stellenplanfortschreibung 2023 und 2024

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.753 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
221663-07
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Bericht Mitteilungsvorlage zum mündlichen
Änderungsantrag zur SPF 2023/2024 (DS 221663,
hier –01 ST)
- K. u. – Vermerke an den Stellen der Beratung von
HIV-Infizierten oder an AIDS erkrankten Personen
Beratungsfolge
Rat 13.06.2023 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Wie im Vorbericht zur Fortschreibung unter Punkt 2.4 dargestellt, waren die
Redaktionsverhandlungen zur Umsetzung der Ergebnisse der Tarifverhandlun-
gen für den Sozial- und Erziehungsdienst vom 19.05.2022 zum Zeitpunkt der
Erstellung der Fortschreibung noch nicht abgeschlossen. Erste Änderungen
sind dann in die 1. Stellungnahme zur SPF 23/24 eingeflossen. Als ein Ergeb-
nis wurde u. a. die folgende Maßnahme ergänzt:
• Neubewertung der auszuübenden Tätigkeiten Sozialarbeiter*innen Aids-
Angelegenheiten/HIV-Beratung, Ausbringung von k. u. –Vermerken S 12 k. u. S
11b an den Stellen 53/430030, G/530430, G/530431 und 53/430035:
Mit dem Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst zum 01.07.2022 wurde
der Beispielkatalog der Protokollerklärung Nr. 12 zur Entgeltgruppe S 12 TVöD-
V, in der die schwierigen Tätigkeiten u. a. für Sozialarbeiter*innen und Sozial-
pädagog*innen ausgewiesen sind, modifiziert. Es wurde der bisherige Buchsta-
be b aufgehoben, der die Beratung von HIV-Infizierten oder an AIDS erkrankten
Personen als schwierige Tätigkeit im Sinne der Entgeltgruppe S 12 TVöD-V
definierte.
Es bestand zwischen den Tarifvertragsparteien Einvernehmen, dass für Be-
schäftigte, die beim Inkrafttreten des Tarifabschlusses bereits gemäß Buchsta-
be b (alte Fassung) schwierige Tätigkeiten auszuüben haben und entsprechend
eingruppiert sind, keine Überprüfung der Eingruppierung aufgrund der Ände-
rung des Buchstaben b vorgenommen werden muss. Es bestehen keine Be-
denken, die Eingruppierung diesbezüglich unverändert zu lassen. Sollte Be-
schäftigten bei einer Einstellung bzw. bei einer Tätigkeitsänderung die Beratung
von HIV-Infizierten oder an AIDS erkrankten Personen übertragen werden,
kommt es nicht (mehr) zur Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 12.
Damit ist die Anbringung der k. u. - Vermerke in Ausführung des nun geltenden
Tarifrechts zwingend erforderlich. Die bisherigen Mitarbeitenden in diesem Be-
reich werden aber nicht herabgruppiert. Dies ist in der Stadtverwaltung in sol-Seite 1 von 2
Seite 2
chen Fällen grundsätzlich nicht üblich. Die Eingruppierung der bisherigen Mit-
arbeitenden auf den v. g. Stellen genießt insofern Bestandsschutz.
Vor diesem Hintergrund wurde der folgende Prüfauftrag in der Ratssitzung vom
27.04.2023 zu der v. g. Maßnahmen beschlossen:
„Für die vier Stellen von Sozialarbeiter*innen im Gesundheitsamt in der Abtei-
lung Aids Koordination, Untersuchungs- und Beratungsstelle für HIV/Aids und
andere sexuell übertragbare Krankheiten entfällt der k.u. Vermerk, sofern es
möglich ist, das Stellenprofil so anzupassen, dass künftig eine Eingruppierung
in die Entgeltgruppe S 12 (wieder) TVöD-V vorgenommen werden kann. Dem
Rat wird in seiner nächsten Sitzung das Ergebnis der Prüfung zur Beschluss-
fassung vorgelegt.“
Eine solche Prüfung bedarf der Mitwirkung des Fachbereiches, um eine denk-
bare Änderung des Stellenprofils aufzuzeigen, die dann einer Prüfung unterzo-
gen werden kann. Diese Mitwirkung wurde zwischenzeitlich erbeten. Sobald die
Stellungnahme vorliegt, wird die Umsetzbarkeit und eventuelle Neubewertung
geprüft. Über das Ergebnis wird dem Rat umgehend berichtet. Ggf. werden
Nachträge und Änderungen zur SPF 2023/2024 aufgezeigt. Insofern erfolgte
die Anbringung der v. g. k. u. – Vermerke derzeit unter Vorbehalt und ist auch
entsprechend gekennzeichnet.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 17:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de