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221663-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellenplanfortschreibung 2023 und 2024

Nummer
221663-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.12.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 27.04.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Hauptausschusses 20.04.2023 Kenntnisnahme
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  1. 221663 Stellenplanfortschreibung 2023 und 2024

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221663-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
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—
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Stellenplanfortschreibung 2023 und 2024
Beratungsfolge
Rat 08.12.2022 Kenntnisnahme
Hauptausschuss 02.02.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Ursprünglich sollte die Stellenplanfortschreibung bereits im September 2022 in
die politische Beratung eingebracht werden. Sie wurde zielgerichtet als Paket für
diesen Zeitpunkt ausgearbeitet. Im September 2022 erfolgte jedoch die
Verschiebung der Haushaltseinbringung und somit auch die der
Stellenplanfortschreibung. So haben sich nachlaufend Bedarfe ergeben, die in
dieses Paket nicht mehr einfließen konnten, für die die Einrichtung von Stellen
jedoch erforderlich ist (z.B. im Zusammenhang mit den gesetzlichen Änderungen
zur Wohngeldreform wodurch sich der Kreis der Wohngeldberechtigten mehr als
verdreifacht).
Die Stellenplanfortschreibung 2023/2024 (mit der Anlage 1) wird daher um die
Maßnahmen dieser Stellungnahme ergänzt. Das gesamte Maßnahmenpaket
aus der Stellenplanfortschreibung und dieser Stellungnahme wird beschlossen.
1. Es werden folgende neue Stellen eingerichtet:
a) Es werden 19 neue Stellen zur Verstärkung des Einsatzdienstes der
Feuerwehr entsprechend des Personalausfallfaktors eingerichtet,
• davon im Jahr 2023
o 3 Stellen in der Wertigkeit A7 LBesG NRW
o 5 Stellen in der Wertigkeit A8 LBesG NRW
o 4 Stellen in der Wertigkeit A9 LBesG NRW
• davon im Jahr 2024
o 1 Stelle in der Wertigkeit A7 LBesG NRW
o 3 Stellen in der Wertigkeit A8 LBesG NRW
o 3 Stellen in der Wertigkeit A9 LBesG NRW
Die Personalkosten in Höhe von 970.826,48 Euro für das Haushaltsjahr
2023 und 1.567.320,57 Euro für das Haushaltsjahr 2024 werden im
Haushalt 2023/2024 entsprechend bereitgestellt.
b) Es werden 8 Stellen für die Erweiterung der OGS Kettelerschule wegen
des Ausbaus der GGS eingerichtet (vgl. DS220685)
• davon im Jahr 2023
o 2 Stellen in der Wertigkeit S 8b TVöD für Bezugserzieher*innen
• davon im Jahr 2024Seite 1 von 4
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o 2 Stellen in der Wertigkeit S 8b TVöD für Bezugserzieher*innen
o 2 Stellen in der Wertigkeit S 8a TVöD für Erzieher*innen
o 1 Stelle in der Wertigkeit S 11b TVöD für Sozialarbeitende
o 1 Stelle in der Wertigkeit E 3 TVöD für eine Küchenhilfe
Die Personalkosten in Höhe von 139.501,37 Euro für das Haushaltsjahr
2023 und 479.302,90 Euro für das Haushaltsjahr 2024 werden im
Haushalt 2023/2024 entsprechend bereitgestellt.
c) Es werden 3 Stellen für die Digitalisierung im öffentlichen
Gesundheitsdienst in der Wertigkeit E 10 TVöD im Amt 53 für die
Einführung der E-Akte und das Management der digitalen Transformation
und Changemanagement eingerichtet (vgl. Beschluss DS222208). Die
Stellen werden mit einem entsprechenden k.w.-Vermerk (= „künftig
wegfallend“) versehen, welcher nach Auslaufen der Förderung und
Umsetzung der Stelleninhabenden ausgelöst wird.
Die Personalkosten in Höhe von 234.819,51 Euro für das Haushaltsjahr
2023 und 178.367,36 Euro für das Haushaltsjahr 2024 werden im
Haushalt 2023/2024 entsprechend bereitgestellt.
d) Es werden 8 Stellen in der Wertigkeit E 5 TVöD für die Kontrolle im
Zusammenhang mit dem Parkraumkonzept Bonn Nord im
Verkehrsaußendient der Bürgerdienste eingerichtet (vgl. Beschluss mit
DS222180).
Die Personalkosten in Höhe von 434.149,90 Euro für das Haushaltsjahr
2023 und 438.491,44 Euro für das Haushaltsjahr 2024 werden im
Haushalt 2023/2024 entsprechend bereitgestellt.
e) Es werden 32 Stellen für die Wohngeldreform 2023 im Amt für Soziales
und Wohnen in folgenden Wertigkeiten eingerichtet:
• 26 Stellen in der Wertigkeit A 8 LBesG NRW für Sachbearbeitung
Wohngeld
• 2 Stellen in der Wertigkeit A 9 I.2 LBesG NRW Fachsachbearbeitung
für 2 Teams
• 2 Stellen in der Wertigkeit A 11 LBesG NRW Sachgruppenleitung
• 1 Stelle in der Wertigkeit A 11 LBesG NRW Widerspruchs- und
Klagesachbearbeitung
• 1 x Wertigkeit ungeklärt – Verarbeitung digitaler Anträge
Die Personalkosten in Höhe von 2.356.389,27 Euro für das Haushaltsjahr
2023 und 2.379.953,05 Euro für das Haushaltsjahr 2024 werden im
Haushalt 2023/2024 entsprechend bereitgestellt.
f) Für die Umsetzung des Klimaplans werden Stellen für 55 VZÄ
eingerichtet (vgl. DS 222006). Eine erste bewertungsrechtliche
Einschätzung sowie die Abbildung im Stellenplan werden derzeit geprüft.
Da sich die Bedarfe auf viele Ämter verteilen und teilweise nur
Stellenanteile ausmachen, wird für die Abbildung im Stellenplan eine
größere Anzahl an Stellen erforderlich werden. Diese werden dann
jedoch nur anteilig besetzt. Konkretere Angaben dazu erfolgen über eine
weitere Stellungnahme im Rahmen der Beratungsfolge.Seite 2 von 4
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Aufgrund der andauernden Prüfung sind die Personalkosten derzeit
geschätzt. Sie belaufen sich auf 1.000.000 Euro für das Haushaltsjahr
2023 und 5.000.000 Euro für das Haushaltsjahr 2024. Die
Personalkosten sind im Haushaltsplanentwurf 2023/2024 bereits
etatisiert.
2. Es werden die folgenden Neubewertungen erforderlich:
a) Wie im Vorbericht zur Fortschreibung unter Punkt 2.4 dargestellt, waren
die Redaktionsverhandlungen zur Umsetzung der Ergebnisse der
Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst vom
19.05.2022 zum Zeitpunkt der Erstellung der Fort-schreibung noch nicht
abgeschlossen. Zwischenzeitlich liegen die Texte vor und es wurde mit
der Prüfung und Umsetzung begonnen.
Als ein erstes Ergebnis sind die folgenden Maßnahmen ergänzend zu
berücksichtigen:
• Neubewertung der auszuübenden Tätigkeiten in der
Schulsozialarbeit, Stellenanhebungen S 11b TVöD nach S 12 TVöD:
Als schwierige Tätigkeiten im tariflichen Sinne gelten nun auch
Tätigkeiten in der Schulsozialarbeit. Folglich erfüllen die
auszuübenden Tätigkeiten die Voraussetzungen für eine
Neubewertung nach der Entgeltgruppe S 12 TVöD. Dies betrifft die
Maßnahmen 174 ff (Schulsozialarbeiter/in im Rahmen des Projekts
„Aufholen nach Corona“) als auch die Maßnahmen 182 ff
(Schulsozialarbeiter/in Flüchtlingspaket) der
Stellenplanfortschreibung sowie die bereits bestehenden Stellen der
Schulsozialarbeit (40/310310ff und 40/310410ff). Sie werden nach S
12 TVöD angehoben und entsprechend ausgewiesen. Insofern sind
zusätzlich zu den 161 in der Fortschreibung bereits vorgemerkten
Stellenanhebungen 35 weitere Stellen anzuheben. Die Auswirkungen
der Tariferhöhungen durch den neuen Tarifabschluss im Sozial- und
Erziehungsdienst sind bereits etatisiert.
• Neubewertung der auszuübenden Tätigkeiten Sozialarbeiter*innen
Aids-Angelegenheiten/HIV-Beratung, Ausbringung von k. u. –
Vermerken S 12 k. u. S 11b:
Darüber hinaus sind die Stellen der Sozialarbeiter*innen Aids-
Angelegenheiten/HIV-Beratung als Folge der geänderten
Tarifmerkmale nach S 11b TVöD zu bewerten. Die bestehenden,
bisher nach Stellen S 12 TVöD bewerteten Stellen werden mit
entsprechenden k. u. Vermerken nach S 11b TVöD versehen
(53/430030, G/530430, G/530431 und 53/430035). Damit werden im
Rahmen dieser Fortschreibung 42 k. u. - Vermerke ausgebracht.
b) Des Weiteren werden in dieser Fortschreibung 5 Stellen unter dem
Vorbehalt des politischen Beschlusses für die 3. Tranche des Paktes öGD
eingerichtet. Dabei wurde in dem fraglichen Beschlussvorschlag (DS
222083) irrtümlich 1 Stelle für eine*n Pharmazeutisch-technische*n
Assistent*in in der Wertigkeit E 9b TVöD vorgeschlagen. Zutreffend ist
die Wertigkeit E 9a TVöD in der Fortschreibung (vgl. Maßnahme 434).Seite 3 von 4
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Die Stellenwerte wurden - sofern möglich - einer ersten bewertungsrechtlichen
Einschätzung unterzogen. Dort wo die Informationen noch nicht ausreichend
sind, wird die Bewertung nachlaufend vor dem Ausschreibungsverfahren
nochmals überprüft. Veränderungen hinsichtlich des Stellenwertes würden in der
Stellenplanfortschreibung 2025/2026 dargestellt.
Im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 werden in Summe somit
nicht 313 neue Stellen zur Einrichtung vorgeschlagen, sondern derzeit
mindestens 438.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 19:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de