221646-07 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Weiteres Vorgehen Knotenpunkt B56/Reinold-Hagen-Straße/ Bundesgrenzschutzstraße
Kerndaten
- Nummer
- 221646-07 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221646-07 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Weiteres Vorgehen Knotenpunkt B56/Reinold- Hagen-Straße/ Bundesgrenzschutzstraße Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 24.05.2023 Kenntnisnahme Rat 13.06.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der ursprünglich für die Sitzung des MoVe am 19.04.23 geplante Vortrag durch das Planungsbüro BBW konnte aufgrund technischer Probleme nicht gehalten werden. Daher werden die offenen Fragen zu den Punkten 6 – 8 der Maßgabe vom 23.11.22 mittels einer weiteren ergänzenden Stellungnahme beantwortet. Zu 6. und 7.: Weshalb lassen sich die beiden freilaufenden Rechtsabbieger auf die und von der BGS-Straße in keinem Fall vermeiden? Aufgrund welcher angenommener Fahrzeugzahlen muss die BGS-Straße dreispurig (ab Neubaugebiet, das gemäß Ratsbeschluss einen um 60% abgesenkten Kfz-Anteil haben soll) bzw. vierspurig, kurzzeitig sogar fünfspurig sein? Im November letzten Jahres wurden die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum vierstreifigen Ausbau der B 56 im Bereich des Knotenpunktsystems B 56 / Bundesgrenzschutzstraße / Kautexstraße unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen und geplanter Vorhaben im Umfeld (Erweiterung der Bundespolizei, Gewerbepark Pützchen-Bechlinghoven) sowie mit besonderer Beachtung der Radverkehrsführung im Ausschuss für Mobilität und Verkehr vorgestellt. Die beschlossenen Maßgaben führten zur Notwendigkeit die Verkehrsuntersuchung fortzuschreiben. Dabei sollte aufgezeigt werden, unter welchen Voraussetzungen (Reduzierung des Verkehrsaufkommens, Akzeptanz einer schlechteren Verkehrsqualität) der bislang entwickelte Ausbaustand (=Vorzugsvariante) des Knotenpunktes B 56 / Bundesgrenzschutzstraße / Reinold-Hagen-Straße reduziert werden könnte. Im Rahmen dieser ergänzenden Prüfung wurden vier verschiedene Ausbauvarianten (Anzahl der Fahrstreifen, Art der Signalisierung) entwickelt und mithilfe verkehrstechnischer Berechnungen (gemäß HBS – Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen) schrittweise geprüft, um welchenSeite 1 von 21 Seite 2 Anteil (%) das für den Prognosehorizont 2030 ermittelte Verkehrsaufkommen zur Gewährleistung einer ausreichenden Verkehrsqualität (Stufe D) reduziert werden muss (siehe Anlage 1). • Die Berechnungsergebnisse haben gezeigt, dass bei drei der vier untersuchten Varianten eine Reduktion des Verkehrsaufkommens um mindestens 5 % (bei gleichzeitiger Freigabe des Fuß- und Radverkehrs entlang der B56 mit dem rechts abbiegenden KFZ- Verkehr) bzw. mehr als 50 % (bei getrennter Freigabe des Fuß- und Radverkehrs entlang der B56 und des rechts abbiegenden Kfz- Verkehrs) erforderlich ist, um eine ausreichende Verkehrsqualität (Stufe D) für alle Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten. • Bei einer der vier Varianten zeigte sich, dass bei einer Reduktion des Prognoseverkehrsaufkommens um etwa 27 % auch bei getrennter Freigabe des Fuß- und Radverkehrs entlang der B56 sowie des rechts abbiegenden Kfz-Verkehrs eine ausreichende Verkehrsqualität (Stufe D) erreichbar ist. Diese Ergebnisse wurden im Februar den zuständigen Vertretern des Landesbetriebes Straßenbau NRW (RNL Rhein-Berg) vorgestellt. In einer schriftlichen Stellungnahme hat sich der Landesbetrieb aufgrund von Sicherheitsbedenken grundsätzlich gegen ein Signalisierungskonzept mit gleichzeitiger Freigabe der rechts abbiegenden Kfz-Verkehre von der B 56 und des parallel geführten Fuß- und Radverkehrs an diesem hoch belasteten Knotenpunkt ausgesprochen. Die Verwaltung kann diese Sichtweise nachvollziehen, da eine bedingtverträgliche Signalisierung in Kombination mit den vorherrschenden Verkehrsstärken am Knotenpunkt ein deutlich zu hohes Sicherheitsrisiko bedeutet. Zusätzlich wird von Seiten des Landesbetriebes für diesen Knotenpunkt - wie in den Erlassen des Bundes und des Landes vorgegeben - eine mindestens ausreichende Verkehrsqualität (Stufe D) gefordert. Eine (vorübergehende) schlechtere Verkehrsqualität wird auch unter bestimmten Voraussetzungen nicht akzeptiert. Aus Verwaltungssicht wäre dies der einzige Hebel für eine mögliche Fahrspurreduktion. Die E-Klima 2022 - Steckbriefe der FGSV eröffnen grundsätzlich mehr Spielraum bezogen auf die Verkehrsqualität von Knotenpunkten. Da im vorliegenden Fall aber nicht die Stadt Bonn Baulastträger ist, ist der Standpunkt des Landesbetriebs maßgebend. Ergebnis: • Aufgrund der klaren Vorgabe des Landesbetriebes zu einer getrennten Signalisierung der Rechtsabbieger und der parallel zur B 56 geführten Fuß- und Radverkehrs scheiden die drei entsprechenden Varianten aus. • Eine getrennte Freigabe der Rechtsabbieger der B 56 und der parallelen FG- und Radverkehre erfordert für eine ausreichende Verkehrsqualität (Stufe D) eine Reduzierung des Kfz- Verkehrsaufkommens um mindestens 27 %. • Eine Reduzierung des Kfz-Verkehrsaufkommens am KnotenpunktSeite 2 von 21 Seite 3 B56 / Bundesgrenzschutzstraße / Reinold-Hagen-Straße um 27 % ist auch bei einem Verzicht auf den Gewerbepark Pützchen- Bechlinghoven sowie einer Verkleinerung des geplanten Wohnparks II nicht zu garantieren. Fazit: • Der bislang entwickelte Ausbaustand für die Kreuzung B 56 / Bundesgrenzschutzstraße (vorgestellt im November 2022) kann aus den zuvor genannten Gründen hinsichtlich der Fahrstreifenanzahl in den einzelnen Zufahrten nicht mehr sinnvoll reduziert werden. • In den Zufahrten B56 aus Richtung Osten und Reinold-Hagen- Straße besteht die Möglichkeit auf die Dreiecksinseln zu verzichten und damit die Querung der Zufahrten für den Fuß- und Radverkehr zu erleichtern. Zu 8.: Gibt es die Möglichkeit, die weitere Planung für den Wohnpark II von dem weiteren Vorgehen zum Knotenpunkt B56/Reinold-Hagen-Straße/ Bundesgrenzschutzstraße zu entkoppeln und das Bebauungsplanverfahren davon losgelöst fortzusetzen? Nein, die äußere Erschließung des Wohnparks II muss grundsätzlich gesichert sein. Hierzu zählt auch eine leistungsfähige Abwicklung des Verkehrs am Knotenpunkt B56 / Bundesgrenzschutzstraße / Reinold-Hagen-Straße. Darüber hinaus liegt nun die Stellungnahme vom Landesbetrieb Straßen.NRW vor. Zitat: „Auf Grund der Leistungsfähigkeitsdefizite auf der B56 kann der Landesbetrieb keinen weiteren Engpässen zustimmen. Daher kann aus derzeitiger Sicht auch vorläufig keine Zustimmung für den Wohnpark (…) gegeben werden.“ Anlage/n 1 230419_B 56_BBW_kleinererAusbau_MOVE (öffentlich)Seite 3 von 21 1Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023 Verkehrsuntersuchung B 56 Videopräsentation der Ergebnisse, Ausschuss für Mobilität und Verkehr, Sitzung vom 19. April 2023, 18:00 Uhr Dr.-Ing. Stefan Giuliani Dipl.-Ing. Richard Baumert Dipl.-Ing. Christian Grunwald Brilon Bondzio Weiser GmbH Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen (Bochum) [Luftbild: Geobasis NRW, 2022]Seite 4 von 21 2Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023 B 56 / Bundesgrenzschutzstraße [Kartengrundlagen: Geobasis NRW, 2022] Variante 1a - signalisierte Kreuzung mit Unterführung der Reinhold-Hagen-StraßeSeite 5 von 21 3Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023 Vorzugsvariante • Vier-Phasen-System • Gesicherte Führung Fuß- und RadverkehrSeite 6 von 21 4Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023 Prognosefall 2030 Nachmittagsspitze 2030 Netzfall 2 mit Gewerbepark S = 3.626 Kfz/h 14% 43% 14% 29%Seite 7 von 21 5Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023 C A D D A D A C Nachmittagsspitze: • Prognosefall 2030 mit Gewerbepark 3.626 Kfz/h - QSV D Verkehrsqualität der VorzugsvarianteSeite 8 von 21 6Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023 Betrachtete Belastungsfälle • Nachmittagsspitze - Mit Gewerbepark S = 3.626 Kfz/h - Ohne Gewerbepark S = 3.507 Kfz/h (-3,3%) • Weitere prozentuale Reduzierung der Verkehrsstärken in der maßgebenden Spitzenstunde nachmittags bis zum Erreichen von QSV D - 3.332 (-8% ) - …Seite 9 von 21 7Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023 Bewertung der Ausbauvarianten Variante Bewertung QSV erf. Reduzierung von q für QSV D [Kfz/h] Sicherheitmit Gew. 3.626 [Kfz/h] ohne Gew. 3.507 [Kfz/h] Vorzugs- variante D D - ++ V1 V2 a b V3 a b V4 a bSeite 10 von 21 8Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023 • B56 - ein GA-Fahrstreifen, ein RA-Fahrstreifen pro Richtung, ohne Dreiecksinseln • Bundesgrenzschutzstraße - mit Dreiecksinsel und FS-Addition • Reinhold-Hagen-Straße - ohne Dreiecksinsel Variante 1Seite 11 von 21 9Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023 • Vier-Phasen-System • Gesicherte Führung Fuß- und Radverkehr entlang der B56 • Bedingt verträgliche Führung Fuß- und Radverkehr über die B56 Variante 1Seite 12 von 21 10Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023 Nachmittagsspitze: • Prognosefall 2030 mit Gewerbepark 3.626 Kfz/h - QSV F Variante 1 C F E F E A B D F CSeite 13 von 21 11Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023 Nachmittagsspitze: • Prognosefall 2030 mit Gewerbepark 3.626 Kfz/h - QSV F • Prognosefall 2030 ohne Gewerbepark 3.507 Kfz/h (-3,3%) - QSV F Variante 1 C F E F E A B D F CSeite 14 von 21 12Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023 Nachmittagsspitze: • Prognosefall 2030 mit Gewerbepark 3.626 Kfz/h - QSV F • Prognosefall 2030 ohne Gewerbepark 3.507 Kfz/h (-3,3%) - QSV F • Reduzierung von 27,5 % für QSV D (2.630 Kfz/h) Variante 1 C A B C B D D C DSeite 15 von 21 13Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023 Ausbauvarianten Variante Bewertung QSV erf. Reduzierung von q für QSV D [Kfz/h] Sicherheitmit Gew. 3.626 [Kfz/h] ohne Gew. 3.507 [Kfz/h] Vorzugs- variante D D - ++ V1 F F 2.630 (-27,5%) + V2 a b V3 a b V4 a bSeite 16 von 21 14Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023 Weitere Varianten Variante 2 Variante 3 Variante 4 Fall a) bedingt verträgliche Führung des Fuß- und Radverkehrs Fall b) gesicherte Führung des Fuß- und RadverkehrsSeite 17 von 21 15Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023 Ausbauvarianten Variante Bewertung QSV Erf. Reduzierung von q für QSV D [Kfz/h] SicherheitMit Gew. 3.626 [Kfz/h] Ohne Gew. 3.507 [Kfz/h] Vorzugs- variante D D - ++ V1 F F 2.630 (-27,5%) + V2 a E E 3.332 (-8%) -- b F F 1.755 (-52%) ++ V3 a E E 3.332 (-8%) -- b F F 1.755 (-52%) ++ V4 a E E 3.155 (-13%) -- b F F 1.755 (-52%) ++ Fazit: keine Verringerung der Anzahl der Fahrstreifen möglichSeite 18 von 21 16Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023 Mögliche Verkleinerung Verzicht auf die Dreiecksinseln in der Zufahrt Reinhold-Hagen-Straße sowie in der Zufahrt der B56 aus Richtung Osten Reinhold-Hagen-Straße B56 aus Richtung Osten [Kartengrundlagen: Geobasis NRW, 2022]Seite 19 von 21 17Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023 Mögliche Verkleinerung Verzicht auf die Dreiecksinseln in der Zufahrt Reinhold-Hagen-Straße sowie in der Zufahrt der B56 aus Richtung Osten Entsiegelte Fläche Neu versiegelte Fläche ≈ 4,0 m² weniger Versiegelung [Kartengrundlagen: Geobasis NRW, 2022]Seite 20 von 21 18Verkehrsuntersuchung zur B 56 | Videopräsentation der Ergebnisse | Ausschuss für Mobilität und Verkehr | 19. April 2023 Zusammenfassung und Fazit • Der Landesbetrieb Straßenbau NRW fordert die Einhaltung einer Verkehrs- qualität der Stufe D für den KFZ-Verkehr • Aus Sicherheitsgründen lehnt der Landesbetrieb Straßenbau NRW die gleich- zeitige Freigabe des Fuß- und Radverkehrs mit dem rechtsabbiegenden Kfz- Verkehr ab • Für eine Verkleinerung des Ausbaus ist daher mindestens eine Reduzierung der Verkehrsmenge von 27,5 % gegenüber dem Prognosefall 2030 notwendig • Eine Verkleinerung des Ausbaus gegenüber der Vorzugvariante durch Verringerung der Anzahl der Fahrstreifen ist nicht möglich • Durch den Verzicht auf die Dreiecksinseln in der Reinhold-Hagen-Straße und in der B56 aus Richtung Osten kann die Flächenversiegelung um lediglich ca. 4,0 m² reduziert werdenSeite 21 von 21
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de