221643 · Mitteilungsvorlage
Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes
Kerndaten
- Nummer
- 221643
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 25.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221643 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 28.09.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Zuletzt hatte die Verwaltung im Dezember 2021 über den Sachstand zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und die Auswirkungen auf die bestehenden Angebote für Menschen mit Behinderung berichtet (DS.Nr.: 211695). Das BTHG führte zum 01.01.2020 zu Änderungen des 9. Sozialgesetzbuches (SGB IX). Kurz zusammengefasst ist der Erhalt der Bonner Angebote für Menschen mit Behinderung durch folgende Änderungen des SGB IX und des entsprechenden Ausführungsgesetzes für das Land NRW erschwert: Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung, die ihre Schulbildung abgeschlossen haben, fallen in die Zuständigkeit des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) als Träger der Eingliederungshilfe Beratungsleistungen nach § 106 SGB IX durch den Träger der Eingliederungshilfe: Beratungsangebote von freien Trägern können nicht mehr im Rahmen des SGB IX finanziert werden Antragserfordernis nach § 108 SGB IX: niederschwellige Leistungen sind nicht mehr im Rahmen des SGB IX finanzierbar Gesamtplanverfahren nach §§ 117 und 118 SGB IX: das Bedarfsermittlungsinstrument, das vom LVR entwickelt wurde, ist insbesondere für Menschen mit einer psychischen Behinderung oder einer Suchterkrankung zu hochschwellig Leistungen zur Beschäftigung/Teilhabe am Arbeitsleben sind nach § 111 SGB IX auf bestimmte Leistungen begrenzt, die in Bonn bestehenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben finden sich hier nicht wieder. Unter Berücksichtigung des Landesrahmenvertrages nach § 131 SGB IX wurde mit dem LVR eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 vereinbart. In dieser Zeit wird die Finanzierung der Bonner Angebote für Menschen mit Behinderung durch den LVR übernommen.Seite 1 von 3 Seite 2 Ziel ist es, für alle Angebote nach Ablauf der Übergangsfrist eine weiterhin gesicherte Finanzierung zu erreichen. Dazu wurden die bereits seit 2019 laufenden Gespräche mit dem LVR seit Beginn des Jahres 2022 auf der Ebene der Amtsleitung Amt für Soziales und Wohnen/Leitungsebene LVR fortgesetzt. Insbesondere für die Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde das Jobcenter Bonn in die Gespräche einbezogen. Dies betrifft insbesondere das externe Arbeitstraining des Vereins „Hilfe für psychisch Kranke Bonn/Rhein- Sieg e.V.“, das Arbeitstraining des Caritasverbandes für die Stadt Bonn e.V. und die Niederschwellige Werkstatt der Gemeindepsychiatrie Bonn - Rhein – Sieg gGmbH. Mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) wurden Gespräche geführt, da einige der oben geschilderten Probleme sich nicht auf der Ebene des LVR lösen lassen. Hier sind aus Sicht der Bundesstadt Bonn Entscheidungen auf Landesebene notwendig. Dies betrifft insbesondere das Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW, wie auch den Umgang mit der Finanzierung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Selbstverständlich sind die Leistungsanbieter in Bonn in die Gespräche eingebunden. Sämtliche Gespräche werden fortgesetzt. Zu einigen Themen konnte Einigkeit erzielt werden, wie eine Finanzierung auch unter Beteiligung des LVR zukünftig ermöglicht werden kann. Dies betrifft die Beratungsleistungen des Blinden- und Sehbehindertenvereins Bonn/Rhein-Sieg e.V. und des Verbandes zur Förderung Hörgeschädigter. Die Leistungen der Clearing-Angebote der Gemeindepsychiatrie Bonn-Rhein-Sieg gGmbH können vom LVR im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen werden, wenn eine Bedarfsermittlung unter Nutzung des oben erwähnten BEI_NRW möglich ist. Lösungsmöglichkeiten für das externe Arbeitstraining von Hilfe für psychisch Kranke e.V. und das interne Arbeitstraining des Caritasverbandes für die Bundesstadt Bonn e.V. sind in Sicht. In beiden Fällen werden Erweiterungen der im Rahmen der Fördermöglichkeiten des Jobcenters nach SGB II finanzierten Plätze geprüft. Im Falle des externen Arbeitstrainings wird derzeit das LVR-Inklusionsamt eingebunden. Bezüglich des internen Arbeitstrainings prüft der LVR derzeit eine Finanzierung im Rahmen der sozialen Teilhabe. Es zeichnet sich jedoch ab, dass einige Maßnahmen nur erhalten werden können, wenn sie auch zukünftig durch die Bundesstadt Bonn (mit-) gefördert werden. Im Rahmen der Mittelanmeldungen zum Haushalt 2023/ 2024 wurden hierfür seitens der Sozialverwaltung entsprechende Mittel eingeplant. Im September ist ein weiteres Gespräch mit dem LVR geplant, in dem auch eine Verlängerung der vereinbarten Übergangszeit für einen Teil der Maßnahmen Gegenstand der Diskussion sein muss. Um konkrete Detailinformationen zu den einzelnen Maßnahmen geben zuSeite 2 von 3 Seite 3 können, plant die Verwaltung noch vor der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit eine Information der sozialpolitischen Sprecher*innen der Ratsfraktionen. Die Verwaltung wird den Ausschuss zu den weiteren Entwicklungen fortlaufend informieren. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de