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221643 · Mitteilungsvorlage

Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes

Nummer
221643
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
25.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 28.09.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
221643
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
28.09.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Zuletzt hatte die Verwaltung im Dezember 2021 über den Sachstand zur
Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und die Auswirkungen auf die
bestehenden Angebote für Menschen mit Behinderung berichtet (DS.Nr.:
211695).
Das BTHG führte zum 01.01.2020 zu Änderungen des 9. Sozialgesetzbuches
(SGB IX).
Kurz zusammengefasst ist der Erhalt der Bonner Angebote für Menschen mit
Behinderung durch folgende Änderungen des SGB IX und des entsprechenden
Ausführungsgesetzes für das Land NRW erschwert:
 Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderung, die ihre
Schulbildung abgeschlossen haben, fallen in die Zuständigkeit des
Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) als Träger der
Eingliederungshilfe
 Beratungsleistungen nach § 106 SGB IX durch den Träger der
Eingliederungshilfe:
Beratungsangebote von freien Trägern können nicht mehr im Rahmen
des SGB IX finanziert werden
 Antragserfordernis nach § 108 SGB IX:
niederschwellige Leistungen sind nicht mehr im Rahmen des SGB IX
finanzierbar
 Gesamtplanverfahren nach §§ 117 und 118 SGB IX:
das Bedarfsermittlungsinstrument, das vom LVR entwickelt wurde, ist
insbesondere für Menschen mit einer psychischen Behinderung oder
einer Suchterkrankung zu hochschwellig
 Leistungen zur Beschäftigung/Teilhabe am Arbeitsleben sind nach §
111 SGB IX auf bestimmte Leistungen begrenzt, die in Bonn
bestehenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben finden sich hier
nicht wieder.
Unter Berücksichtigung des Landesrahmenvertrages nach § 131 SGB IX wurde
mit dem LVR eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 vereinbart. In dieser Zeit
wird die Finanzierung der Bonner Angebote für Menschen mit Behinderung
durch den LVR übernommen.Seite 1 von 3
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Ziel ist es, für alle Angebote nach Ablauf der Übergangsfrist eine weiterhin
gesicherte Finanzierung zu erreichen.
Dazu wurden die bereits seit 2019 laufenden Gespräche mit dem LVR seit
Beginn des Jahres 2022 auf der Ebene der Amtsleitung Amt für Soziales und
Wohnen/Leitungsebene LVR fortgesetzt.
Insbesondere für die Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde das
Jobcenter Bonn in die Gespräche einbezogen. Dies betrifft insbesondere das
externe Arbeitstraining des Vereins „Hilfe für psychisch Kranke Bonn/Rhein-
Sieg e.V.“, das Arbeitstraining des Caritasverbandes für die Stadt Bonn e.V.
und die Niederschwellige Werkstatt der Gemeindepsychiatrie Bonn - Rhein –
Sieg gGmbH.
Mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) wurden
Gespräche geführt, da einige der oben geschilderten Probleme sich nicht auf
der Ebene des LVR lösen lassen. Hier sind aus Sicht der Bundesstadt Bonn
Entscheidungen auf Landesebene notwendig. Dies betrifft insbesondere das
Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW, wie auch den Umgang mit der
Finanzierung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Selbstverständlich sind die Leistungsanbieter in Bonn in die Gespräche
eingebunden.
Sämtliche Gespräche werden fortgesetzt.
Zu einigen Themen konnte Einigkeit erzielt werden, wie eine Finanzierung auch
unter Beteiligung des LVR zukünftig ermöglicht werden kann.
Dies betrifft die Beratungsleistungen des Blinden- und Sehbehindertenvereins
Bonn/Rhein-Sieg e.V. und des Verbandes zur Förderung Hörgeschädigter. Die
Leistungen der Clearing-Angebote der Gemeindepsychiatrie Bonn-Rhein-Sieg
gGmbH können vom LVR im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen
werden, wenn eine Bedarfsermittlung unter Nutzung des oben erwähnten
BEI_NRW möglich ist. Lösungsmöglichkeiten für das externe Arbeitstraining
von Hilfe für psychisch Kranke e.V. und das interne Arbeitstraining des
Caritasverbandes für die Bundesstadt Bonn e.V. sind in Sicht. In beiden Fällen
werden Erweiterungen der im Rahmen der Fördermöglichkeiten des Jobcenters
nach SGB II finanzierten Plätze geprüft. Im Falle des externen Arbeitstrainings
wird derzeit das LVR-Inklusionsamt eingebunden. Bezüglich des internen
Arbeitstrainings prüft der LVR derzeit eine Finanzierung im Rahmen der
sozialen Teilhabe.
Es zeichnet sich jedoch ab, dass einige Maßnahmen nur erhalten werden
können, wenn sie auch zukünftig durch die Bundesstadt Bonn (mit-) gefördert
werden. Im Rahmen der Mittelanmeldungen zum Haushalt 2023/ 2024 wurden
hierfür seitens der Sozialverwaltung entsprechende Mittel eingeplant.
Im September ist ein weiteres Gespräch mit dem LVR geplant, in dem auch
eine Verlängerung der vereinbarten Übergangszeit für einen Teil der
Maßnahmen Gegenstand der Diskussion sein muss.
Um konkrete Detailinformationen zu den einzelnen Maßnahmen geben zuSeite 2 von 3
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können, plant die Verwaltung noch vor der Sitzung des Ausschusses für
Soziales, Migration und Gesundheit eine Information der sozialpolitischen
Sprecher*innen der Ratsfraktionen.
Die Verwaltung wird den Ausschuss zu den weiteren Entwicklungen fortlaufend
informieren.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de