221642 · Mitteilungsvorlage
Maßnahmen zur Reduzierung des Energiebedarfs bei der Stadtverwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 221642
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 01.09.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221642 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Dezernat I Dezernat: Dez. I Maßnahmen zur Reduzierung des Energiebedarfs bei der Stadtverwaltung Beratungsfolge Rat 22.09.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Bundesstadt Bonn bereitet sich auf den Fall eines möglichen Gasmangels vor und reduziert ihren Energiebedarf. Der Krisenstab hat am 10. August 2022 ein erstes Maßnahmenbündel beschlossen, das über die nächsten Wochen und Monate sukzessive umgesetzt werden soll. Task Force Durch die Einrichtung einer verwaltungsinternen Task Force „Energiesparen“ werden notwendige Abstimmungen und Entscheidungen innerhalb des Konzerns Stadt zur Vorbereitung auf eine potenzielle Energiemangellage koordiniert. Die Task Force ist an den städtischen Krisenstab als Entscheidungsgremium angeschlossen und wird besetzt durch die Dezernatskoordination im Dezernat I als Schnittstelle zur Leitung des Krisenstabs sowie durch die Dezernats- und Verwaltungssteuerung im Dezernat der Oberbürgermeisterin, die Stabstelle Steuerungsunterstützung im SGB und die Koordinierungsgruppe Stab (KGS). Im SGB werden daran anknüpfend interne Strukturen geschaffen, die eine koordinierte Umsetzung der Maßnahmen unterstützen. Eine enge Verschneidung mit den Stadtwerken wird über die Geschäftsführung der Stadtwerke Bonn GmbH hergestellt. Darüber hinaus hat bereits ein Austausch mit dem Polizeipräsidium Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis stattgefunden, der in diesem Kreise verstetigt wird. Erste Maßnahmen zur Senkung des Energiebedarfs Seit Anfang Juli wurden u.a. Vorschläge zur Reduzierung des städtischen Energiebedarfs aus allen Einheiten der Verwaltung gesammelt und mit den öffentlich kommunizierten Maßnahmen anderer Kommunen abgeglichen. Folgende Maßnahmen sollen kurzfristig umgesetzt werden: - Einrichtung einer Heizperiode (normalerweise vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. März des Folgejahres) im Jahr 2022: Beginn ab dem Ende der Herbstferien am 17. Oktober. - Senkung der Raumtemperatur in den städtischen Gebäuden/Dienststellen auf 19 Grad Celsius.Seite 1 von 3 Seite 2 - Reduzierung der Klimatisierung in allen städtischen Gebäuden auf eine Höchsttemperatur von 26 Grad. - In allen städtischen Gebäuden/Dienststellen wird die Warmwasseraufbereitung an (Hand-)Waschbecken eingestellt. - In allen städtischen Gebäuden wird die Beleuchtung überprüft und nur während der Betriebszeiten eingeschaltet; Verkehrswege werden nur im Bedarfsfall beleuchtet. - In allen städtischen Gebäuden werden energie-ineffiziente Geräte und Anlagen, bspw. Kühlschränke, Ventilatoren, Lüftungsanlagen usw. entfernt oder durch effizientere Geräte ersetzt. - Leuchtstoffröhren werden stadtweit durch LED ausgetauscht. - Die Außenbeleuchtung repräsentativer Gebäude wird sofort vollständig eingestellt. - Der Betrieb der Aufzuganlagen im Stadthaus wird reduziert. - Der Betrieb sämtlicher Brunnen und Wasserspiele wird nach dem Ende der aktuellen Hitzeperiode eingestellt. - Der Freibadbetrieb endet regulär und witterungsunabhängig am Sonntag, 4. September 2022. - In den ab Montag, 5. September 2022 geöffneten Schwimmhallen wird die Wassertemperatur um ein Grad in Lehrschwimmbecken und in Sport- und Mehrzweckbecken um zwei Grad reduziert. - Die Stadtverwaltung weitet die Möglichkeiten aus, Homeoffice in Anspruch zu nehmen. Überschlägig geht die Stadtverwaltung von einem Einsparpotential von bis zu rd. 20 Mio. kWh Gas und rd. 11 Mio. kWh Strom durch die ersten Energiesparmaßnahmen aus, was einem Anteil von jeweils ca. 15% entspräche. Zur Sensibilisierung der Bevölkerung haben die Stadtwerke Bonn bereits frühzeitig eine Energiesparkampagne unter dem Motto "Macht was aus! Gemeinsam Energie sparen." gestartet und unterstützen die Stadt Bonn ebenfalls durch eigene Maßnahmen dabei, den Energiebedarf herunterzufahren. Weiteres Vorgehen: Die oben beschriebenen Maßnahmen können aufgrund notwendiger technischer und organisatorischer Prüfungen und Vorbereitungen sowie durch die begrenzt zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen naturgemäß nur sukzessive umgesetzt werden. Bei der Umsetzung werden notwendige Ausnahmen, bspw. für die Raumluft in Kindertagesstätten oder Leibesvisitationen im Gesundheitsamt, sowie die Regelungen der aktuell beschlossenen Kurzfristenergiesicherungsverordnung (EnSikuV) und der Mittelfristenergiesicherungsverordnung (EnSimiV) im Rahmen der PrüfungSeite 2 von 3 Seite 3 berücksichtigt. Abhängig von der weiteren Lageentwicklung werden mögliche zusätzliche Maßnahmen fortlaufend evaluiert und im Krisenstab zur Beschlussfassung gestellt werden. Die politischen Gremien sowie die Bürgerinnen und Bürger werden über die getroffenen Entscheidungen und deren Auswirkungen auf ihren Alltag über die üblichen Wege informiert werden. Zur Information über den Fortschritt der Umsetzung der o.g. Maßnahmen wird die Verwaltung den Gremien regelmäßig Bericht erstatten. Für den potentiellen Eintritt einer akuten Notlage verfügt die Stadt Bonn in ihrer Funktion als Untere Katastrophenschutzbehörde über die notwendigen Katastrophenschutzpläne, die entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vorsehen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de