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221642 · Mitteilungsvorlage

Maßnahmen zur Reduzierung des Energiebedarfs bei der Stadtverwaltung

Nummer
221642
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
01.09.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 22.09.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 85,5 KB Öffnen ↗

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
221642
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Dezernat I
Dezernat:
Dez. I
Maßnahmen zur Reduzierung des Energiebedarfs
bei der Stadtverwaltung
Beratungsfolge
Rat 22.09.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Bundesstadt Bonn bereitet sich auf den Fall eines möglichen Gasmangels
vor und reduziert ihren Energiebedarf. Der Krisenstab hat am 10. August 2022
ein erstes Maßnahmenbündel beschlossen, das über die nächsten Wochen
und Monate sukzessive umgesetzt werden soll.
Task Force
Durch die Einrichtung einer verwaltungsinternen Task Force „Energiesparen“
werden notwendige Abstimmungen und Entscheidungen innerhalb des
Konzerns Stadt zur Vorbereitung auf eine potenzielle Energiemangellage
koordiniert. Die Task Force ist an den städtischen Krisenstab als
Entscheidungsgremium angeschlossen und wird besetzt durch die
Dezernatskoordination im Dezernat I als Schnittstelle zur Leitung des
Krisenstabs sowie durch die Dezernats- und Verwaltungssteuerung im
Dezernat der Oberbürgermeisterin, die Stabstelle Steuerungsunterstützung im
SGB und die Koordinierungsgruppe Stab (KGS). Im SGB werden daran
anknüpfend interne Strukturen geschaffen, die eine koordinierte Umsetzung der
Maßnahmen unterstützen. Eine enge Verschneidung mit den Stadtwerken wird
über die Geschäftsführung der Stadtwerke Bonn GmbH hergestellt. Darüber
hinaus hat bereits ein Austausch mit dem Polizeipräsidium Bonn und dem
Rhein-Sieg-Kreis stattgefunden, der in diesem Kreise verstetigt wird.
Erste Maßnahmen zur Senkung des Energiebedarfs
Seit Anfang Juli wurden u.a. Vorschläge zur Reduzierung des städtischen
Energiebedarfs aus allen Einheiten der Verwaltung gesammelt und mit den
öffentlich kommunizierten Maßnahmen anderer Kommunen
abgeglichen. Folgende Maßnahmen sollen kurzfristig umgesetzt werden:
- Einrichtung einer Heizperiode (normalerweise vom 1. Oktober eines
Jahres bis zum 31. März des Folgejahres) im Jahr 2022: Beginn ab dem
Ende der Herbstferien am 17. Oktober.
- Senkung der Raumtemperatur in den städtischen
Gebäuden/Dienststellen auf 19 Grad Celsius.Seite 1 von 3
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- Reduzierung der Klimatisierung in allen städtischen Gebäuden auf eine
Höchsttemperatur von 26 Grad.
- In allen städtischen Gebäuden/Dienststellen wird die
Warmwasseraufbereitung an (Hand-)Waschbecken eingestellt.
- In allen städtischen Gebäuden wird die Beleuchtung überprüft und nur
während der Betriebszeiten eingeschaltet; Verkehrswege werden nur im
Bedarfsfall beleuchtet.
- In allen städtischen Gebäuden werden energie-ineffiziente Geräte und
Anlagen, bspw. Kühlschränke, Ventilatoren, Lüftungsanlagen usw.
entfernt oder durch effizientere Geräte ersetzt.
- Leuchtstoffröhren werden stadtweit durch LED ausgetauscht.
- Die Außenbeleuchtung repräsentativer Gebäude wird sofort vollständig
eingestellt.
- Der Betrieb der Aufzuganlagen im Stadthaus wird reduziert.
- Der Betrieb sämtlicher Brunnen und Wasserspiele wird nach dem Ende
der aktuellen Hitzeperiode eingestellt.
- Der Freibadbetrieb endet regulär und witterungsunabhängig am
Sonntag, 4. September 2022.
- In den ab Montag, 5. September 2022 geöffneten Schwimmhallen wird
die Wassertemperatur um ein Grad in Lehrschwimmbecken und in
Sport- und Mehrzweckbecken um zwei Grad reduziert.
- Die Stadtverwaltung weitet die Möglichkeiten aus, Homeoffice in
Anspruch zu nehmen.
Überschlägig geht die Stadtverwaltung von einem Einsparpotential von bis zu
rd. 20 Mio. kWh Gas und rd. 11 Mio. kWh Strom durch die ersten
Energiesparmaßnahmen aus, was einem Anteil von jeweils ca. 15%
entspräche.
Zur Sensibilisierung der Bevölkerung haben die Stadtwerke Bonn bereits
frühzeitig eine Energiesparkampagne unter dem Motto "Macht was aus!
Gemeinsam Energie sparen." gestartet und unterstützen die Stadt Bonn
ebenfalls durch eigene Maßnahmen dabei, den Energiebedarf
herunterzufahren.
Weiteres Vorgehen:
Die oben beschriebenen Maßnahmen können aufgrund notwendiger
technischer und organisatorischer Prüfungen und Vorbereitungen sowie durch
die begrenzt zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen naturgemäß
nur sukzessive umgesetzt werden. Bei der Umsetzung werden notwendige
Ausnahmen, bspw. für die Raumluft in Kindertagesstätten oder
Leibesvisitationen im Gesundheitsamt, sowie die Regelungen der aktuell
beschlossenen Kurzfristenergiesicherungsverordnung (EnSikuV) und der
Mittelfristenergiesicherungsverordnung (EnSimiV) im Rahmen der PrüfungSeite 2 von 3
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berücksichtigt.
Abhängig von der weiteren Lageentwicklung werden mögliche zusätzliche
Maßnahmen fortlaufend evaluiert und im Krisenstab zur Beschlussfassung
gestellt werden. Die politischen Gremien sowie die Bürgerinnen und Bürger
werden über die getroffenen Entscheidungen und deren Auswirkungen auf
ihren Alltag über die üblichen Wege informiert werden. Zur Information über
den Fortschritt der Umsetzung der o.g. Maßnahmen wird die Verwaltung den
Gremien regelmäßig Bericht erstatten.
Für den potentiellen Eintritt einer akuten Notlage verfügt die Stadt Bonn in ihrer
Funktion als Untere Katastrophenschutzbehörde über die notwendigen
Katastrophenschutzpläne, die entsprechende Maßnahmen zum Schutz der
Bevölkerung vorsehen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de