221639-02 · Mitteilungsvorlage
Architektenwettbewerbs zur Neubebauung und Fassadengestaltung des Grundstücks an der Poppelsdorfer Allee/Prinz-Albert-Straße
Kerndaten
- Nummer
- 221639-02
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 15.09.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221639-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Architektenwettbewerbs zur Neubebauung und Fassadengestaltung des Grundstücks an der Poppelsdorfer Allee/Prinz-Albert-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Kenntnisnahme Rat 27.10.2022 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung hat im Anschluss an den Beschluss des Rates vom 25.08.2022 (DS-Nr. 221639) Gespräche mit dem Bauherrn Swiss Life AM geführt. Als Ergebnis teilt die Verwaltung den politischen Gremien Folgendes mit: Im Vorfeld der Planung der Eckbebauung Poppelsdorfer Allee / Prinz-Albert- Straße (ehem. Hotel Bristol) hat die Vorhabenträgerin Swiss Life Asset Managers gemeinsam mit einem Bonner Maklerbüro eine ausführliche Markt- und Standortanalyse hinsichtlich eines nachhaltigen Nutzungsspektrums für die Neubebauung durchgeführt. Das Ergebnis dieser Analyse ist in die Planung der Grundrisse und ihrer Nutzungsbelegungen des Eckgebäudes eingeflossen und bildet auch die Grundlage für den in der Auslobung des Fassadenwettbewerbs dokumentierten vorläufigen Nutzungsmix. Darunter fällt auch, dass die Marktanalyse ergeben hat, dass es kein zukünftiger Hotelstandort ist. Da die Swiss Life AM aufgrund ihres Unternehmensportfolios hier nicht als Bestandshalterin von Wohn- und/oder Gewerbeimmobilien auftritt, wurde bei der Planung der gewerblichen Einheit auf ein ausgewogenes Verhältnis von flexiblen Nutzungsmöglichkeiten und der notwendigen Wirtschaftlichkeit Wert gelegt, um somit für die späteren Eigentümer eine nachhaltige Nutzung über einen langen Zeitraum zu gewährleisten. Konkret bedeutet dies, dass der Grundriss der im Erdgeschoss des Eckgebäudes vorgesehenen gewerblichen Einheit auch die Nutzung durch gastronomische Angebote mit einem reduzierten Technikeinsatz ermöglicht. Die Konkretisierung der tatsächlichen Nutzung erfolgt im weiteren Verfahren und Verkaufsprozess. Swiss Life AM hat darüber hinaus zugesichert, die Umsetzbarkeit von baulichen Lösungen zu einer weitergehenden Flexibilisierung der gewerblichen Einheit hin zu einem möglichst breiten gastronomischen Nutzungsspektrum durch die Vorhaltung weiterer technischer Anlagen zu prüfen und dann ggf. in derSeite 1 von 2 Seite 2 Bauphase umzusetzen. Der Fassadenwettbewerb wird dadurch nicht berührt. Die Konkretisierung der technischen Ausbauplanung erfolgt in einer späteren Planungsphase und Maßstabsebene (Planungstiefe und –maßstab). Auf diese Anforderungen kann i.d.R. entsprechend in der Planung noch zu einem späteren Zeitpunkt reagiert werden. Die Maßgaben zum zulässigen Nutzungsspektrum nach dem Ratsbeschluss vom 13.11 2018, DS 1813049, welcher unverändert in den städtebaulichen Vertrag Eingang gefunden hat (zulässiges Nutzungsspektrum: Hotel oder Büro, oder alternativ gastronomische Einrichtungen oder Einzelhandel im Erdgeschoss) und auf den auch der Beschluss vom 25.8.2022 zum Dringlichkeitsantrag DS 221639 verweist, werden eingehalten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de