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221639 · Dringlichkeitsantrag

CDU-Dringlichkeitsantrag: Architektenwettbewerbs zur Neubebauung und Fassadengestaltung des Grundstücks an der Poppelsdorfer Allee/Prinz-Albert-Straße

Nummer
221639
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
24.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 24.08.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 25.08.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 25.08.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 67,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221639-02 Architektenwettbewerbs zur Neubebauung und Fassadengestaltung des Grundstücks an der Poppelsdorfer Allee/Prinz-Albert-Straße
  2. 221639-01 ST CDU-Dringlichkeitsantrag: Architektenwettbewerbs zur Neubebauung und Fassadengestaltung des Grundstücks an der Poppelsdorfer Allee/Prinz-Albert-Straße

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
221639
Antragsteller/in:
Bert Moll
Julia Polley
Henriette Reinsberg
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
23.08.2022
CDU-Dringlichkeitsantrag: Architektenwettbewerbs
zur Neubebauung und Fassadengestaltung des
Grundstücks an der Poppelsdorfer Allee/Prinz-
Albert-Straße
Beratungsfolge
Rat 25.08.2022 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Der Antrag ist dringlich, da die Auslobung des Wettbewerbs am 12.08.2022
begonnen hat und die Unterlagen für den Wettbewerb auf der Grundlage des
geänderten städtebaulichen Vertrages zur Umsetzung des Ratsbeschlusses so
bald wie möglich korrigiert werden müssen.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag mit dem
Investor Corpus Sireo, heute Swiss Life AM, hinsichtlich der
Eckbebauung/Fassadengestaltung Poppelsdorfer Allee/Prinz-Albert-Straße
entsprechend dem Ratsbeschluss vom 13.11 2018, DS 1813049, zu korrigieren
und für eine entsprechend korrigierte Auslobung zum Architektenwettbewerb
Sorge zu tragen.
Begründung
Der Rat hatte in seinem Beschluss darauf hingewiesen, dass dem
Eckgrundstück an der Poppelsdorfer Allee/Prinz-Albert-Straße wegen der
besonderen städtebaulichen Lage hinsichtlich der Nutzung und
Fassadengestaltung eine große Bedeutung zukomme.
Deswegen hatte er beschlossen, für eine Neubebauung einen
Architektenwettbewerb durchzuführen mit dem Ziel, dort eine Urbanität
stiftende Nutzung unter Beibehaltung einer höherwertigen Hotelnutzung oder
mindestens mit einem gehobenen gastronomischen Angebot im Erdgeschoss
anzusiedeln.
Im städtebaulichen Vertrag wurde dieser Auftrag aber nicht übernommen.
Vielmehr heißt es dort:Seite 1 von 2
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„Im Rahmen der Festsetzungen zum o.g. MU4 soll bei der o.g.
Mehrfachbeauftragung im Bereich der Eckbebauung eine konkrete
„urbanitätsstiftende Nutzung“ vorgegeben werden. Hierfür kommen z.B. die
folgenden möglichen gewerblichen Nutzungen in Betracht: Hotel oder Büro,
oder alternativ gastronomische Einrichtungen oder Einzelhandel im
Erdgeschoss.“
Die Verwaltung folgte der klaren Zielsetzung des Rates also nicht. Der
städtebauliche Vertrag gewährleistet mit der jetzigen Formulierung nicht die
gewünschte urbanitätsstiftende Nutzung mit höherwertigem Hotel oder
gehobener Gastronomie als gesellschaftlichem Anziehungspunkt.
Die Hinweise der an der Jury teilnehmenden Politiker auf den Ratsbeschluss
wurden bei dem Auslobungstermin sehr wohl eingebracht aber letztlich in die
Auslobung, also in die textlichen Vorgaben für die Architekten, nicht
aufgenommen.
Anlage/n
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