221637-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Kita-Plätze in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 221637-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 31.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221637-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Kita-Plätze in Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wie viele Kindergarten- bzw. Betreuungsplätze in der Kindertagespflege stehen im Stadtbezirk Bonn für das Betreuungsjahr ab dem 01.08.2022 zur Verfügung? Im Kindergartenjahr 2022/2023 stehen im Stadtbezirk Bonn nach Inbetriebnahme der neuen Kindertagesstätte im Baugebiet Zurich-Areal in den öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen ca. 1.420 Betreuungsplätze für unter Dreijährige und 4.670 Plätze für Kinder ab drei Jahren zur Verfügung. Darüber hinaus werden ca. 650 Betreuungsplätze in der Kindertagespflege durch Kinder, die im Stadtbezirk Bonn leben, belegt. 2. Wie hoch ist der tatsächliche Bedarf an sogenannten U3-Plätzen aber auch Ü3-Plätzen für den Stadtbezirk Bonn? Mit dem Kindertagesstättenbedarfsplan wurden auf Grundlage einer umfänglichen Elternbefragung Zielversorgungsquoten für Kinder unter und über drei Jahren festgelegt: Für Kinder unter drei Jahren wird demnach im Ergebnis eine Versorgungsquote von 58 % in Kita oder Tagespflege und für Kinder im Alter von drei bis unter sechs Jahren von 102% als bedarfsgerecht angesehen. Im Stadtbezirk Bonn fehlen rechnerisch unter Berücksichtigung der Betreuungsplätze in der neuen Kita für Kinder unter drei Jahren ca. 460 Betreuungsplätze. Allerdings muss hervorgehoben werden, dass es im Stadtbezirk auch betriebliche Kindertagesstätten gibt, die nur bedingt Plätze für die Versorgung der wohnortnahen Kinder anbieten. 3. Stehen für den Stadtbezirk Bonn ausreichend Fachkräfte für die Betreuung zur Verfügung? In allen städt. Kindertageseinrichtungen in Bonn sind aktuell lt. Mindestbesetzung im Kinderbildungsgesetz ausreichend Fachkräfte vorhanden, Allerdings sind einige Stellen für die Förderung von Kindern mit Förderbedarfen und ein paar Stellen aufgrund kurzfristiger Beschäftigungsverbote nicht besetzt. 4. Welche Auswirkungen hat das Pilotprojekt, in Spanien pädagogisches Personal anzuwerben und wird dieses Projekt weiterverfolgt? Im letzten Jahr konnte die Stadt Bonn 12 spanische Fachkräfte in städt.Seite 1 von 4 Seite 2 Kindertageseinrichtungen begrüßen. Leider gehen im Sommer zwei spanische Fachkräfte aus persönlichen Gründen wieder zurück nach Spanien. Aufgrund der positiven Resonanz wurde ein zweites Projekt mit dem gleichen Vermittler gestartet. Seit dem 15.08.22 kann die Stadt Bonn wieder 12 spanische Fachkräfte in Bonn begrüßen. Hiervon werden u. a. 5 in den Einrichtungen im Stadtbezirk Bonn ab dem 01.09.2022 eingesetzt. 5. Wie ist die tatsächliche Unterstützung betroffener Familien bei der Suche wohnortnaher Plätze konkret gestaltet? Grundsätzlich können alle Familien über das internetbasierte Elternportal KITA- NET Bonn zunächst selbst nach einem Betreuungsplatz suchen. Hier können die Eltern ihre Kinder das ganze Jahr auf die Wartelisten der Kindertageseinrichtungen setzen lassen und gezielt nach wohnortnahen Kitas suchen und bei Kindern unter drei Jahren zusätzlich seit vergangenem Sommer ihr Interesse an einem Betreuungsplatz in Kindertagespflege mitteilen. Die entsprechende Vormerkung sollte mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin erfolgen. Die Eltern haben einen persönlichen Zugang auf die Anmeldedaten und erhalten über dieses System Informationen zum Stand des Vermittlungsprozesses. Die Daten und Bewerbungen können jederzeit von den Eltern angepasst oder geändert werden. Sollte die selbständige Suche der Eltern nicht zum direkten Erfolg führen und Unterstützungsbedarf bei der Suche nach einem Betreuungsplatz bestehen, können sich die Eltern an das Familienbüro wenden. Über dieses Angebot werden sie über die Internetseite der Stadt Bonn, die FAQs in KITA-NET Bonn und bei Absagen durch die Einrichtungen zusätzlich informiert. Im Familienbüro wird gemeinsam mit den Eltern besprochen, ob bereits alle in Frage kommenden Einrichtungen und ggfls. die Kindertagespflege berücksichtigt wurden, bzw. welche Einrichtungen eventuell darüber hinaus noch in Betracht kommen könnten. Wenn Kindertagespflege in Betracht kommt, werden die Eltern gebeten immer auch parallel Kontakt mit dem Netzwerk Kindertagespflege aufzunehmen. Das Familienbüro ist aufgrund der normalen Fluktuation in einer Stadt das ganze Jahr bemüht, Familien bei der Suche nach geeigneten und wohnortnahen Betreuungsplätzen zu unterstützen. Mit entsprechender Geduld konnten viele Familien in der Vergangenheit, trotz der nicht ausreichenden Anzahl an Betreuungsplätzen, am Ende zufriedengestellt werden. Es gibt für die Familien kein Anrecht auf einen Platz in der Wunschkita oder die gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern, trotzdem werden im Rahmen der Verfügbarkeit immer individuelle für die Familien passende Betreuungslösungen angestrebt. 6. Nach welchen Kriterien werden die Plätze vergeben? Die Aufnahmekriterien legt der Träger in eigener Zuständigkeit fest. Für die städt. Kindertageseinrichtung gilt insbesondere: • Es werden ausschließlich Kinder aus dem Stadtgebiet Bonn aufgenommen, vorrangig aus dem näheren Wohngebiet. • Vorrangig werden Kinder aus sozial- und wirtschaftlich benachteiligtenSeite 2 von 4 Seite 3 Bevölkerungsgruppen wegen Berufstätigkeit der Eltern sowie im letzten Jahr vor der Einschulung berücksichtigt • Die Altersmischung soll ebenso gewährleistet sein wie eine Gruppenstruktur, die die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund ermöglicht • Geschwisterkinder können vorrangig berücksichtigt werden 7. Gibt es eine Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Trägern? Wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Das Familienbüro arbeitet mit den Leitungen aller Kindertageseinrichtungen der unterschiedlichen Trägertypen kooperativ zusammen und ist sehr an einem konstruktiven Austausch interessiert. Durch die Einführung von KITA-NET Bonn wird der Bewerbungsprozess bis zum Vertrag digital ausgeführt und im System zur Einsicht von beiden Seiten dokumentiert. Die Zusammenarbeit konnte in den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert werden. Zwischenzeitlich wenden sich einige Einrichtungsleitungen aufgrund der vertrauensvollen Zusammenarbeit bei der Nachbelegung von Plätzen direkt wegen Belegungsvorschlägen an das Familienbüro und nehmen Vorschläge gerne an. Darüber hinaus arbeitet das Jugendamt im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII gemeinsam als städtischer Träger und mit den freien Trägern zusammen. Die Arbeitsgemeinschaft dient der Koordination der Angebote und der Vernetzung der institutionellen Akteure in der Kindertagesbetreuung. Neben dem Jugendhilfeausschuss sind die Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII ein zentrales Element, in dem fachlich-inhaltliche Diskussionen geführt und die Abstimmung von geeigneten Angeboten und Maßnahmen im Zusammenwirken der unterschiedlichen Träger erfolgt. 8. In welchen Ortsteilen ist die Versorgung an angebotenen Kitaplätzen U3 und Ü3 in Bezug auf die Nachfrage besonders niedrig und welche Projekte zur Schaffung von neuen Kitaplätzen sind örtlich in der Planung? Besonders viele u3-Plätze fehlen in Auerberg und Alt-Tannenbusch. Für ü3- Kinder ist die Versorgungssituation vor allem in Ippendorf und Alt-Tannenbusch angespannt. Geplante Kitas: Anzahl neuer Gruppen: Wilhelmstraße 4 Gruppen Poppelsdorfer Allee 4 Gruppen Perspektivisch: Anzahl neuer Gruppen: Am Vogelsang 4 Gruppen Arminiusstraße 4 Gruppen Herpenstraße 4 Gruppen Im Rosenfeld 6 Gruppen Kaiser-Karl-Ring (Erweiterung) 2 Gruppen Mordkapellenpfad 4 Gruppen Von-den-Driesch-Straße (Ersatzneubau) 2 Gruppen Wilhelm-Neuss-Straße 4 Gruppen Baugebiet Grootestraße 3-4 GruppenSeite 3 von 4 Seite 4 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de