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221637-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Kita-Plätze in Bonn

Nummer
221637-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
31.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221637 CDU-Große Anfrage: Kita-Plätze in Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221637-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Kita-Plätze in Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Wie viele Kindergarten- bzw. Betreuungsplätze in der Kindertagespflege
stehen im Stadtbezirk Bonn für das Betreuungsjahr ab dem 01.08.2022 zur
Verfügung?
Im Kindergartenjahr 2022/2023 stehen im Stadtbezirk Bonn nach
Inbetriebnahme der neuen Kindertagesstätte im Baugebiet Zurich-Areal in den
öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen ca. 1.420 Betreuungsplätze für
unter Dreijährige und 4.670 Plätze für Kinder ab drei Jahren zur Verfügung.
Darüber hinaus werden ca. 650 Betreuungsplätze in der Kindertagespflege
durch Kinder, die im Stadtbezirk Bonn leben, belegt.
2. Wie hoch ist der tatsächliche Bedarf an sogenannten U3-Plätzen aber auch
Ü3-Plätzen für den Stadtbezirk Bonn?
Mit dem Kindertagesstättenbedarfsplan wurden auf Grundlage einer
umfänglichen Elternbefragung Zielversorgungsquoten für Kinder unter und über
drei Jahren festgelegt: Für Kinder unter drei Jahren wird demnach im Ergebnis
eine Versorgungsquote von 58 % in Kita oder Tagespflege und für Kinder im
Alter von drei bis unter sechs Jahren von 102% als bedarfsgerecht angesehen.
Im Stadtbezirk Bonn fehlen rechnerisch unter Berücksichtigung der
Betreuungsplätze in der neuen Kita für Kinder unter drei Jahren ca. 460
Betreuungsplätze. Allerdings muss hervorgehoben werden, dass es im
Stadtbezirk auch betriebliche Kindertagesstätten gibt, die nur bedingt Plätze für
die Versorgung der wohnortnahen Kinder anbieten.
3. Stehen für den Stadtbezirk Bonn ausreichend Fachkräfte für die Betreuung
zur Verfügung?
In allen städt. Kindertageseinrichtungen in Bonn sind aktuell lt.
Mindestbesetzung im Kinderbildungsgesetz ausreichend Fachkräfte vorhanden,
Allerdings sind einige Stellen für die Förderung von Kindern mit Förderbedarfen
und ein paar Stellen aufgrund kurzfristiger Beschäftigungsverbote nicht besetzt.
4. Welche Auswirkungen hat das Pilotprojekt, in Spanien pädagogisches
Personal anzuwerben und wird dieses Projekt weiterverfolgt?
Im letzten Jahr konnte die Stadt Bonn 12 spanische Fachkräfte in städt.Seite 1 von 4
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Kindertageseinrichtungen begrüßen. Leider gehen im Sommer zwei spanische
Fachkräfte aus persönlichen Gründen wieder zurück nach Spanien.
Aufgrund der positiven Resonanz wurde ein zweites Projekt mit dem gleichen
Vermittler gestartet. Seit dem 15.08.22 kann die Stadt Bonn wieder 12
spanische Fachkräfte in Bonn begrüßen. Hiervon werden u. a. 5 in den
Einrichtungen im Stadtbezirk Bonn ab dem 01.09.2022 eingesetzt.
5. Wie ist die tatsächliche Unterstützung betroffener Familien bei der Suche
wohnortnaher Plätze konkret gestaltet?
Grundsätzlich können alle Familien über das internetbasierte Elternportal KITA-
NET Bonn zunächst selbst nach einem Betreuungsplatz suchen. Hier können
die Eltern ihre Kinder das ganze Jahr auf die Wartelisten der
Kindertageseinrichtungen setzen lassen und gezielt nach wohnortnahen Kitas
suchen und bei Kindern unter drei Jahren zusätzlich seit vergangenem Sommer
ihr Interesse an einem Betreuungsplatz in Kindertagespflege mitteilen. Die
entsprechende Vormerkung sollte mindestens 6 Monate vor dem gewünschten
Termin erfolgen. Die Eltern haben einen persönlichen Zugang auf die
Anmeldedaten und erhalten über dieses System Informationen zum Stand des
Vermittlungsprozesses. Die Daten und Bewerbungen können jederzeit von den
Eltern angepasst oder geändert werden.
Sollte die selbständige Suche der Eltern nicht zum direkten Erfolg führen und
Unterstützungsbedarf bei der Suche nach einem Betreuungsplatz bestehen,
können sich die Eltern an das Familienbüro wenden. Über dieses Angebot
werden sie über die Internetseite der Stadt Bonn, die FAQs in KITA-NET Bonn
und bei Absagen durch die Einrichtungen zusätzlich informiert. Im Familienbüro
wird gemeinsam mit den Eltern besprochen, ob bereits alle in Frage
kommenden Einrichtungen und ggfls. die Kindertagespflege berücksichtigt
wurden, bzw. welche Einrichtungen eventuell darüber hinaus noch in Betracht
kommen könnten. Wenn Kindertagespflege in Betracht kommt, werden die
Eltern gebeten immer auch parallel Kontakt mit dem Netzwerk
Kindertagespflege aufzunehmen.
Das Familienbüro ist aufgrund der normalen Fluktuation in einer Stadt das
ganze Jahr bemüht, Familien bei der Suche nach geeigneten und
wohnortnahen Betreuungsplätzen zu unterstützen. Mit entsprechender Geduld
konnten viele Familien in der Vergangenheit, trotz der nicht ausreichenden
Anzahl an Betreuungsplätzen, am Ende zufriedengestellt werden.
Es gibt für die Familien kein Anrecht auf einen Platz in der Wunschkita oder die
gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern, trotzdem werden im Rahmen
der Verfügbarkeit immer individuelle für die Familien passende
Betreuungslösungen angestrebt.
6. Nach welchen Kriterien werden die Plätze vergeben?
Die Aufnahmekriterien legt der Träger in eigener Zuständigkeit fest.
Für die städt. Kindertageseinrichtung gilt insbesondere:
• Es werden ausschließlich Kinder aus dem Stadtgebiet Bonn
aufgenommen, vorrangig aus dem näheren Wohngebiet.
• Vorrangig werden Kinder aus sozial- und wirtschaftlich benachteiligtenSeite 2 von 4
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Bevölkerungsgruppen wegen Berufstätigkeit der Eltern sowie im letzten
Jahr vor der Einschulung berücksichtigt
• Die Altersmischung soll ebenso gewährleistet sein wie eine
Gruppenstruktur, die die Integration von Kindern mit
Migrationshintergrund ermöglicht
• Geschwisterkinder können vorrangig berücksichtigt werden
7. Gibt es eine Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Trägern? Wenn ja,
wie ist diese ausgestaltet?
Das Familienbüro arbeitet mit den Leitungen aller Kindertageseinrichtungen der
unterschiedlichen Trägertypen kooperativ zusammen und ist sehr an einem
konstruktiven Austausch interessiert. Durch die Einführung von KITA-NET Bonn
wird der Bewerbungsprozess bis zum Vertrag digital ausgeführt und im System
zur Einsicht von beiden Seiten dokumentiert. Die Zusammenarbeit konnte in
den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert werden. Zwischenzeitlich
wenden sich einige Einrichtungsleitungen aufgrund der vertrauensvollen
Zusammenarbeit bei der Nachbelegung von Plätzen direkt wegen
Belegungsvorschlägen an das Familienbüro und nehmen Vorschläge gerne an.
Darüber hinaus arbeitet das Jugendamt im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft
nach § 78 SGB VIII gemeinsam als städtischer Träger und mit den freien
Trägern zusammen. Die Arbeitsgemeinschaft dient der Koordination der
Angebote und der Vernetzung der institutionellen Akteure in der
Kindertagesbetreuung. Neben dem Jugendhilfeausschuss sind die
Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII ein zentrales Element, in dem
fachlich-inhaltliche Diskussionen geführt und die Abstimmung von geeigneten
Angeboten und Maßnahmen im Zusammenwirken der unterschiedlichen Träger
erfolgt.
8. In welchen Ortsteilen ist die Versorgung an angebotenen Kitaplätzen U3
und Ü3 in Bezug auf die Nachfrage besonders niedrig und welche Projekte
zur Schaffung von neuen Kitaplätzen sind örtlich in der Planung?
Besonders viele u3-Plätze fehlen in Auerberg und Alt-Tannenbusch. Für ü3-
Kinder ist die Versorgungssituation vor allem in Ippendorf und Alt-Tannenbusch
angespannt.
Geplante Kitas: Anzahl neuer Gruppen:
Wilhelmstraße 4 Gruppen
Poppelsdorfer Allee 4 Gruppen
Perspektivisch: Anzahl neuer Gruppen:
Am Vogelsang 4 Gruppen
Arminiusstraße 4 Gruppen
Herpenstraße 4 Gruppen
Im Rosenfeld 6 Gruppen
Kaiser-Karl-Ring (Erweiterung) 2 Gruppen
Mordkapellenpfad 4 Gruppen
Von-den-Driesch-Straße (Ersatzneubau) 2 Gruppen
Wilhelm-Neuss-Straße 4 Gruppen
Baugebiet Grootestraße 3-4 GruppenSeite 3 von 4
Seite 4
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 02:56 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de