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221636-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Schaffung einer Fußwegverbindung von der Siedlung "Apfelgarten" zur Gemeinschaftsgrundschule "Am Apfelgarten", Peter-Klein-Straße/Schlesienstraße - Verbesserung der Schulwegsituation und Verringerung des automobilen Hol- und Bringverkehrs

Nummer
221636-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.09.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 25.10.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,8 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221636 CDU-Antrag: Schaffung einer Fußwegverbindung von der Siedlung "Apfelgarten" zur Gemeinschaftsgrundschule "Am Apfelgarten", Peter-Klein-Straße/Schlesienstraße - Verbesserung der Schulwegsituation und Verringerung des automobilen Hol- und Bringverkehrs

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221636-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Schaffung einer Fußwegverbindung von der
Siedlung "Apfelgarten" zur
Gemeinschaftsgrundschule "Am Apfelgarten",
Peter-Klein-Straße/Schlesienstraße - Verbesserung
der Schulwegsituation und Verringerung des
automobilen Hol- und Bringverkehrs
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Aus verkehrsplanerischer Sicht wird die Einrichtung einer Fußwegeverbindung
zwischen dem Neubaugebiet „Im Apfelgarten“ und der
Gemeinschaftsgrundschule grundsätzlich befürwortet.
Allerdings befinden sich die Flächen der HGK-Trasse nicht im Eigentum der
Stadt Bonn, sodass vorab ein entsprechender Grunderwerb erforderlich wäre.
Hinsichtlich der Verkaufsbereitschaft der HGK (Häfen- und Güterverkehr Köln
AG) liegen der Verwaltung allerdings keine Informationen vor.
Des Weiteren ist bei der geplanten Verlängerung der S-Bahn Linie 63 eine
Haltestelle in diesem Bereich geplant, sodass im Falle eines Flächenerwerbs
zuerst eine provisorische Verbindung angelegt werden sollte. Im Zuge der
Stadtbahnverlängerung könnte dann eine abschließende Lösung im Rahmen
der Haltestellenplanung integriert werden.
Allerdings wäre im Sinne der Kriminalprävention eine Beleuchtung und
insgesamt eine gute Einsehbarkeit anzustreben, wodurch selbst für ein
Provisorium ein beträchtlicher Aufwand in Sachen Planung und Ausführung
entstehen würde.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de