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221634 · Beschlussvorlage

Kulturelle Solidarmaßnahme 2022 – Zweite Ausschreibung von Arbeitsstipendien

Nummer
221634
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.10.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 27.10.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Kulturausschusses 18.10.2022 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
221634
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Kulturelle Solidarmaßnahme 2022 – Zweite
Ausschreibung von Arbeitsstipendien
Beratungsfolge
Kulturausschuss 18.10.2022 Empfehlung
Rat 27.10.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die im Folgenden skizzierte Solidarmaßnahme für Bonner Kulturschaffende in
Form von Arbeitsstipendien wird wie vorgeschlagen umgesetzt.
Geplante Solidarmaßnahme – erneute Ausschreibung angemessen
vergüteter Arbeitsstipendien:
Künstler*innen der Sparten Literatur und Film inklusive Medienkunst erhalten
ein Arbeitsstipendium i.H.v. 3.000 Euro, um ihrer künstlerischen Arbeit auch
unter den anhaltenden Einschränkungen beziehungsweise Folgen der Corona-
Pandemie nachzugehen.
Zielgruppe:
Freischaffende, professionelle Künstler*innen in den Genres Literatur und Film
inklusive Medienkunst, deren Hauptwohnsitz in Bonn liegt und die ihre
künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben.
Bewerbungsmodalitäten:
Bewerben können sich freischaffende, professionelle Künstler*innen der
Sparten Literatur, Film und Medienkunst, deren Hauptwohnsitz in Bonn liegt
und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Voraussetzung
für die Antragsstellung ist eine aussagefähige künstlerische Biografie, die
Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. in einem einschlägigen
Künstlerverband sowie ein kurzes Motivationsschreiben. Innerhalb des
Motivationsschreibens müssen die pandemiebedingten Einnahmeverluste oder
Hinderungen in der Ausübung der künstlerischen Tätigkeit glaubhaft gemacht
werden. Ergänzend muss eine kurze Projektskizze eingereicht werden, die
darlegt, wofür das Arbeitsstipendium eingesetzt werden soll.
Die Stipendien sollen dazu dienen, bereits vor der Corona-Pandemie
begonnene Projekte zum Abschluss zu bringen, neue Vorhaben zu konzipieren
oder umzusetzen beziehungsweise neue Vermittlungsformate zu erproben.
Nur in Ausnahmefällen wird eine Bewerbung ohne Mitgliedschaft in derSeite 1 von 4
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Künstlersozialkasse oder einem einschlägigen Berufsverband akzeptiert.
Hierzu muss nachvollziehbar begründet werden, warum man dort nicht Mitglied
ist. Der Grund darf nicht in einer anderen, parallel ausgeübten Erwerbstätigkeit
liegen. Nachweise und andere Unterlagen müssen auf Anforderung vorgelegt
werden. Der gleichzeitige Bezug von zwei verschiedenen Stipendien ist
ausgeschlossen.
Ablauf und Zeitplan:
- Ausschreibung Ende Oktober 2022
- Ausschreibung über Pressemitteilung, Social Media und Netzwerke von
Amt 41
- Auswahl über Juryverfahren Mitte/Ende November 2022
- Vergabe der Stipendien bzw. Ablehnungen Anfang Dezember 2022
- Auszahlung der Stipendien Dezember 2022
- Einreichung eines kurzen Sachberichts nach Ablauf der Stipendien
Auswahlkriterien:
• Schritt 1: Erfüllung der formalen Kriterien (Wohnsitz, Haupterwerb,
KSK, etc.)
• Schritt 2: formale Prüfung Motivationsschreiben: wurde die
„Notlage“/Erfordernis des Stipendiums glaubhaft gemacht
• Schritt 3: Juryverfahren//inhaltliche Prüfung: welche eingereichten
Konzepte überzeugen die Jury qualitativ und sollen mit Hilfe des
Arbeitsstipendiums unterstützt werden
Begründung
Am 04.02.2021 hat der Hauptausschuss anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2
GO NRW die Anpassung der Entschädigungsordnung des Rates und der
Bezirksvertretungen der Bundesstadt Bonn (Anlage 3 zu § 8 der Hauptsatzung)
geändert beschlossen (DS-Nr. 202011).
In Zuge dessen wurde ebenfalls beschlossen, dass die aus der Änderung
resultierenden finanziellen Einsparungen (von mindestens 30.000 EUR) zur
Unterstützung der Bonner Kultureinrichtungen und der Kulturschaffenden aus
Bonn eingesetzt werden sollen. Mit Ablauf des Jahres 2021 stand das
tatsächliche Einsparergebnis fest und somit auch der Geldbetrag, der für eine
neuerliche kulturelle Solidarmaßnahme herangezogen werden konnte. Es
ergab sich eine Einsparung von 24.584,32 EUR. Der Mindestbetrag wurde
somit nicht erreicht. Dennoch wurden, wie beschlossen, 30.000 EUR zur
Verfügung gestellt (DS-Nr. 202011-06).
Von diesen 30.000 EUR wurden bereits 12.000 EUR im Rahmen einer dritten
kulturellen Solidarmaßnahme in Form von Arbeitsstipendien an bildende und
darstellende Künstler*innen vergeben. Somit verbleibt ein Restbetrag von
18.000 EUR zur Fortführung der Solidarmaßnahme.
Begründung der Zielgruppenwahl:
Der Solidarfonds I der Bundesstadt Bonn richtete sich an freie
Kultureinrichtungen und -vereine sowie freiberufliche Künstler*innen, die durchSeite 2 von 4
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die Coronakrise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage und in
Zahlungsengpässe geraten sind.
Beim Solidarfonds II der Bundesstadt Bonn waren freie Träger von
Einrichtungen für kulturelle Veranstaltungen mit Sitz in Bonn antragsberechtigt,
die sich verpflichten, im Jahre 2021 mindestens eine Veranstaltung mit
professionellen Künstlerinnen und Künstlern aus Bonn durchzuführen und dafür
ein marktübliches Honorar zu zahlen. Es konnten sich zum Beispiel Theater,
Kleinkunstbühnen, Festivals, Musikaufführungsstätten, Musikclubs,
Ausstellungshäuser, Museen, Kulturzentren oder Literaturhäuser bewerben.
Zielgruppe einer weiteren Solidarmaßnahme des Kulturamtes waren
Musiker*innen mit Sitz in Bonn. Für das Projekt „Musik für die Stadt“, der Ersatz
für die pandemiebedingt ausgefallenen Stadtgartenkonzerte am Alten Zoll,
konnten sich professionelle Musiker*innen im Haupt- oder Nebenerwerb
bewerben, die pandemiebedingt wenig oder gar keine Auftrittsmöglichkeiten
hatten. Bei insgesamt 96 Überraschungskonzerten im öffentlichen Raum
erhielten die teilnehmenden Musiker*innen angemessene Vergütungen.
Das Arbeitsstipendienprogramm „Künstlerische Stadtutopien“ der Abteilungen
41-1 (Allgemeine Kulturarbeit) und 41-23 (Stadtmuseum) des Kulturamtes
richtete sich wiederum an freischaffende, professionelle Künstler*innen aller
künstlerischer Sparten, deren Hauptwohnsitz in Bonn liegt und die ihre
künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben.
Musiker*innen und Kultureinrichtungen/Veranstalter*innen wurden demnach in
den Jahren 2020 und 2021 bereits durch städtische Solidarmaßnahmen
unterstützt.
Die dritte Solidarmaßnahme richtete sich in Form von Arbeitsstipendien an
freischaffende bildende und darstellende Künstler*innen.
Im Bewerbungsprozess für diese Maßnahme wurde anhand der eingereichten
Bewerbungen deutlich, dass ein Bedarf an Stipendien für
Schriftsteller*innen/Autor*innen und Filmschaffende bzw. Medienkünstler*innen
besteht. Diese künstlerischen Sparten wurden bei den vergangenen
Solidarmaßnahmen bislang nicht berücksichtigt. Die vierte kulturelle
Solidarmaßnahme soll die bestehende Lücke in der Förderung dieser Sparten
schließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.04.01
Produktgruppenbezeich
nung
Kulturelle Projekte
Produkt
1.41.00.04.01.01
Produktbezeichnung
Kulturelle Projekte
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
DeckungSeite 3 von 4
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Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
18.000,00 141000401 /
73.1000
2022
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
18.000
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de