221634 · Beschlussvorlage
Kulturelle Solidarmaßnahme 2022 – Zweite Ausschreibung von Arbeitsstipendien
Kerndaten
- Nummer
- 221634
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.10.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Kulturausschusses Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (7.270 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 221634 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Kulturelle Solidarmaßnahme 2022 – Zweite Ausschreibung von Arbeitsstipendien Beratungsfolge Kulturausschuss 18.10.2022 Empfehlung Rat 27.10.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die im Folgenden skizzierte Solidarmaßnahme für Bonner Kulturschaffende in Form von Arbeitsstipendien wird wie vorgeschlagen umgesetzt. Geplante Solidarmaßnahme – erneute Ausschreibung angemessen vergüteter Arbeitsstipendien: Künstler*innen der Sparten Literatur und Film inklusive Medienkunst erhalten ein Arbeitsstipendium i.H.v. 3.000 Euro, um ihrer künstlerischen Arbeit auch unter den anhaltenden Einschränkungen beziehungsweise Folgen der Corona- Pandemie nachzugehen. Zielgruppe: Freischaffende, professionelle Künstler*innen in den Genres Literatur und Film inklusive Medienkunst, deren Hauptwohnsitz in Bonn liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Bewerbungsmodalitäten: Bewerben können sich freischaffende, professionelle Künstler*innen der Sparten Literatur, Film und Medienkunst, deren Hauptwohnsitz in Bonn liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine aussagefähige künstlerische Biografie, die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. in einem einschlägigen Künstlerverband sowie ein kurzes Motivationsschreiben. Innerhalb des Motivationsschreibens müssen die pandemiebedingten Einnahmeverluste oder Hinderungen in der Ausübung der künstlerischen Tätigkeit glaubhaft gemacht werden. Ergänzend muss eine kurze Projektskizze eingereicht werden, die darlegt, wofür das Arbeitsstipendium eingesetzt werden soll. Die Stipendien sollen dazu dienen, bereits vor der Corona-Pandemie begonnene Projekte zum Abschluss zu bringen, neue Vorhaben zu konzipieren oder umzusetzen beziehungsweise neue Vermittlungsformate zu erproben. Nur in Ausnahmefällen wird eine Bewerbung ohne Mitgliedschaft in derSeite 1 von 4 Seite 2 Künstlersozialkasse oder einem einschlägigen Berufsverband akzeptiert. Hierzu muss nachvollziehbar begründet werden, warum man dort nicht Mitglied ist. Der Grund darf nicht in einer anderen, parallel ausgeübten Erwerbstätigkeit liegen. Nachweise und andere Unterlagen müssen auf Anforderung vorgelegt werden. Der gleichzeitige Bezug von zwei verschiedenen Stipendien ist ausgeschlossen. Ablauf und Zeitplan: - Ausschreibung Ende Oktober 2022 - Ausschreibung über Pressemitteilung, Social Media und Netzwerke von Amt 41 - Auswahl über Juryverfahren Mitte/Ende November 2022 - Vergabe der Stipendien bzw. Ablehnungen Anfang Dezember 2022 - Auszahlung der Stipendien Dezember 2022 - Einreichung eines kurzen Sachberichts nach Ablauf der Stipendien Auswahlkriterien: • Schritt 1: Erfüllung der formalen Kriterien (Wohnsitz, Haupterwerb, KSK, etc.) • Schritt 2: formale Prüfung Motivationsschreiben: wurde die „Notlage“/Erfordernis des Stipendiums glaubhaft gemacht • Schritt 3: Juryverfahren//inhaltliche Prüfung: welche eingereichten Konzepte überzeugen die Jury qualitativ und sollen mit Hilfe des Arbeitsstipendiums unterstützt werden Begründung Am 04.02.2021 hat der Hauptausschuss anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW die Anpassung der Entschädigungsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Bundesstadt Bonn (Anlage 3 zu § 8 der Hauptsatzung) geändert beschlossen (DS-Nr. 202011). In Zuge dessen wurde ebenfalls beschlossen, dass die aus der Änderung resultierenden finanziellen Einsparungen (von mindestens 30.000 EUR) zur Unterstützung der Bonner Kultureinrichtungen und der Kulturschaffenden aus Bonn eingesetzt werden sollen. Mit Ablauf des Jahres 2021 stand das tatsächliche Einsparergebnis fest und somit auch der Geldbetrag, der für eine neuerliche kulturelle Solidarmaßnahme herangezogen werden konnte. Es ergab sich eine Einsparung von 24.584,32 EUR. Der Mindestbetrag wurde somit nicht erreicht. Dennoch wurden, wie beschlossen, 30.000 EUR zur Verfügung gestellt (DS-Nr. 202011-06). Von diesen 30.000 EUR wurden bereits 12.000 EUR im Rahmen einer dritten kulturellen Solidarmaßnahme in Form von Arbeitsstipendien an bildende und darstellende Künstler*innen vergeben. Somit verbleibt ein Restbetrag von 18.000 EUR zur Fortführung der Solidarmaßnahme. Begründung der Zielgruppenwahl: Der Solidarfonds I der Bundesstadt Bonn richtete sich an freie Kultureinrichtungen und -vereine sowie freiberufliche Künstler*innen, die durchSeite 2 von 4 Seite 3 die Coronakrise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage und in Zahlungsengpässe geraten sind. Beim Solidarfonds II der Bundesstadt Bonn waren freie Träger von Einrichtungen für kulturelle Veranstaltungen mit Sitz in Bonn antragsberechtigt, die sich verpflichten, im Jahre 2021 mindestens eine Veranstaltung mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern aus Bonn durchzuführen und dafür ein marktübliches Honorar zu zahlen. Es konnten sich zum Beispiel Theater, Kleinkunstbühnen, Festivals, Musikaufführungsstätten, Musikclubs, Ausstellungshäuser, Museen, Kulturzentren oder Literaturhäuser bewerben. Zielgruppe einer weiteren Solidarmaßnahme des Kulturamtes waren Musiker*innen mit Sitz in Bonn. Für das Projekt „Musik für die Stadt“, der Ersatz für die pandemiebedingt ausgefallenen Stadtgartenkonzerte am Alten Zoll, konnten sich professionelle Musiker*innen im Haupt- oder Nebenerwerb bewerben, die pandemiebedingt wenig oder gar keine Auftrittsmöglichkeiten hatten. Bei insgesamt 96 Überraschungskonzerten im öffentlichen Raum erhielten die teilnehmenden Musiker*innen angemessene Vergütungen. Das Arbeitsstipendienprogramm „Künstlerische Stadtutopien“ der Abteilungen 41-1 (Allgemeine Kulturarbeit) und 41-23 (Stadtmuseum) des Kulturamtes richtete sich wiederum an freischaffende, professionelle Künstler*innen aller künstlerischer Sparten, deren Hauptwohnsitz in Bonn liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Musiker*innen und Kultureinrichtungen/Veranstalter*innen wurden demnach in den Jahren 2020 und 2021 bereits durch städtische Solidarmaßnahmen unterstützt. Die dritte Solidarmaßnahme richtete sich in Form von Arbeitsstipendien an freischaffende bildende und darstellende Künstler*innen. Im Bewerbungsprozess für diese Maßnahme wurde anhand der eingereichten Bewerbungen deutlich, dass ein Bedarf an Stipendien für Schriftsteller*innen/Autor*innen und Filmschaffende bzw. Medienkünstler*innen besteht. Diese künstlerischen Sparten wurden bei den vergangenen Solidarmaßnahmen bislang nicht berücksichtigt. Die vierte kulturelle Solidarmaßnahme soll die bestehende Lücke in der Förderung dieser Sparten schließen. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.04.01 Produktgruppenbezeich nung Kulturelle Projekte Produkt 1.41.00.04.01.01 Produktbezeichnung Kulturelle Projekte Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen DeckungSeite 3 von 4 Seite 4 Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 18.000,00 141000401 / 73.1000 2022 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 18.000 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de