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221632 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn-Holzlar, Kinkelplatz 6 - Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses zu einem Dreifamilienhaus Az.: 50049/2022

Nummer
221632
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.09.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
221632
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn-Holzlar, Kinkelplatz 6
- Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses
zu einem Dreifamilienhaus
Az.: 50049/2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung beab-
sichtigt, den Bauantrag abzulehnen, weil das Vorhaben in der beantragten
Form nicht den Vorgaben des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) entspricht.
Begründung
Beabsichtigt ist der Um- und Ausbau eines freistehenden Einfamilienwohnhau-
ses zu einem Dreifamilienhaus auf dem Grundstück „Kinkelplatz 6“.
Das Vorhaben liegt in einem Bereich, für den es keinen Bebauungsplan gibt;
das Vorhaben ist daher nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Ein Vorhaben ist gemäß § 34 BauGB zulässig, wenn es sich nach Art und Maß
der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut
werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Mit der vorgesehenen Art der baulichen Nutzung – Wohnen – und der offenen
Bauweise fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen allerdings erhebliche Bedenken gegen das
Bauvorhaben und das Einfügen gemäß § 34 BauGB.
Die Umgebung ist durch eingeschossige, freistehende Wohngebäude mit ge-
neigten Dächern oder zurückspringenden Staffelgeschossen geprägt.
Die geplante zweigeschossige Bebauung mit Flachdach ist aus städtebaulicher
Sicht massiv übersetzt. Die erreichten Gebäudehöhen sind in der Umgebung
bisher nicht vorhanden. Auch die überbaute Grundstücksfläche ist im Verhältnis
zur Umgebung deutlich zu hoch.Seite 1 von 3
Seite 2
Zudem werden die beiden angefragten Stellplatzflächen im westlichen Grund-
stücksbereich sowie die Stellplätze, die parallel zum nicht ausgebauten Fuß-
weg vorgesehen sind, kritisch beurteilt, da eine adäquate Erschließung dieser
Bereiche nicht gegeben ist.
Auch die verkehrliche und entwässerungstechnische Erschließung ist nicht ge-
geben.
Aus den o. a. Gründen beabsichtigt die Verwaltung den Bauantrag abzulehnen.
Anlage/n
1 Plan Kinkelplatz 6 (öffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 17:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de