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221627-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einschränkungen in der Nutzung der Flutlichtanlage im Sportpark Nord für den Bonner SC

Nummer
221627-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
15.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 56,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221627 Bürgerantrag: Einschränkungen in der Nutzung der Flutlichtanlage im Sportpark Nord für den Bonner SC

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221627-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Einschränkungen in der Nutzung der Flutlichtanlage
im Sportpark Nord für den Bonner SC
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 15.11.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Den Antrag auf Untersagung der Nutzung der Flutlichtanlage im Sportpark Nord
kann die Verwaltung nicht befürworten. Die Stadt Bonn stellt allen Bonner
Schulen und Vereinen Sportanlagen zur Nutzung zur Verfügung. Sowohl die
Sporthallen, als auch die Sportplätze sind im Winter in den Abendstunden nur
mit Beleuchtung nutzbar. Auch Trainingsbetrieb kann in der dunklen Jahreszeit
nicht ohne Licht stattfinden. Es ist also unerheblich, welche Spiele ausgetragen
werden. Ein Lichtverbot müsste aus Gründen der Gleichbehandlung in und auf
allen Sportanlagen umgesetzt werden. Das wäre aus Sicht der Verwaltung
unverhältnismäßig.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen
in der Stellungnahme der Verwaltung und lehnt den Bürgerantrag ab. Mit
diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de