221627-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einschränkungen in der Nutzung der Flutlichtanlage im Sportpark Nord für den Bonner SC
Kerndaten
- Nummer
- 221627-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.11.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221627-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Einschränkungen in der Nutzung der Flutlichtanlage im Sportpark Nord für den Bonner SC Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.11.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Den Antrag auf Untersagung der Nutzung der Flutlichtanlage im Sportpark Nord kann die Verwaltung nicht befürworten. Die Stadt Bonn stellt allen Bonner Schulen und Vereinen Sportanlagen zur Nutzung zur Verfügung. Sowohl die Sporthallen, als auch die Sportplätze sind im Winter in den Abendstunden nur mit Beleuchtung nutzbar. Auch Trainingsbetrieb kann in der dunklen Jahreszeit nicht ohne Licht stattfinden. Es ist also unerheblich, welche Spiele ausgetragen werden. Ein Lichtverbot müsste aus Gründen der Gleichbehandlung in und auf allen Sportanlagen umgesetzt werden. Das wäre aus Sicht der Verwaltung unverhältnismäßig. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und lehnt den Bürgerantrag ab. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de