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221627 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Einschränkungen in der Nutzung der Flutlichtanlage im Sportpark Nord für den Bonner SC

Nummer
221627
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
23.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 23.08.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 06.12.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 147,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221627-01 ST Einschränkungen in der Nutzung der Flutlichtanlage im Sportpark Nord für den Bonner SC

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Text anzeigen (3.821 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
221627
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
19.08.2022
Bürgerantrag: Einschränkungen in der Nutzung der
Flutlichtanlage im Sportpark Nord für den Bonner
SC
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Bürgerantrag hat folgenden Wortlaut:
Ich beantrage, dass die Oberbürgermeisterin bzw. die Stadtverwaltung dem
Fußballverein Bonner SC die Nutzung der Flutlichtanlage im Sportpark Nord bei
Meisterschaftsspielen in der Mittelrheinliga untersagt. Die Genehmigung zur
Nutzung der Flutlichtanlage bei Pokalspielen und ähnlichen Spielen, die
unvermeidbar an einem Werktag abends stattfinden müssen, soll bestehen
bleiben.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2
Bürgerantrag Online
Datum
19.08.2022
Anrede
Frau
Herr
ohne Anrede
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Verbot unnötiger Benutzung der Flutlichtanlage im Sportpark Nord durch den Bonner SC
Ihr Antrag
Ich beantrage, dass die Oberbürgermeisterin bzw. die Stadtverwaltung dem Fußballverein Bonner SC die
Nutzung der Flutlichtanlage im Sportpark Nord bei Meisterschaftsspielen in der Mittelrheinliga untersagt. Die
Genehmigung zur Nutzung der Flutlichtanlage bei Pokalspielen und ähnlichen Spielen, die unvemeidbar an
einem Werktag abends stattfinden müssen, soll bestehen bleiben.
Begründung des Antrags
Begründung: In der aktuellen Situation ist es angezeigt, dass in allen Bereichen nicht nur Gas sondern - wie in
diesem Fall - auch elektrische Energie eingespart wird. Dies wird in der Stadt Bonn derzeit bereits in zahlreichen
Bereichen praktiziert bzw. ist angekündigt (z.B. abendliche und nächtliche Außenbeleuchtung von Gebäuden und
Straßen, Senkung der Innentemperatur von Schulen und öffentlichen Gebäuden in der Heizperiode,....). In
Anbetracht dieser Lage ist es nicht nachvollziehbar, dass der Bonner SC seine Heim-Meisterschaftsspiele in der
Mittelrheinliga, die grundsätzlich für sonntags, 15 Uhr bzw. in der dunkleren Jahreszeit 14 Uhr, anberaumt sind,
mit nicht nachvollziehbarer Begründung fast ausnahmslos auf Freitag- oder Samstagabend unter Flutlicht
verlegt. Als Begründung wird angegeben, "der Sonntag solle der Familie vorbehalten sein". Dies ist eine reine
Hypothese, denn wie viele Familien den Sonntag und wie viele Familien z.B. den Samstag für familiäre Zwecke
nutzen, dies entzieht sich gewiss der Kenntnis des Bonner SC. Die auch manchmal genannte Begründung, an
den Abenden kämen mehr Zuschauer ist ebenfalls eine Hypothese, die weder durch eine Publikumsbefragung
noch durch eine Statistik nachgewiesen wurde. Aus diesen Gründen kann die Nutzung der Flutlichtanlage im
Sportpark Nord für abendliche Meisterschaftsspiele nur als unverantwortliche Energieverschwendung
bezeichnet werden, die abgestellt werden sollte.
Ausdrücklich unterscheiden muss man davon die abendliche Nutzung der Flutlichtanlage für einzelne
Pokalspiele, die nicht am Wochenende stattfinden können, weil dann Meisterschaftsspiele stattfinden. Weiterhin
unterscheiden muss man davon die notwendige abendliche Nutzung von Trainingsbeleuchtungen. Deren
Nutzung ist erforderlich, weil Sportler, die tagsüber berufstätig sind, ausschließlich die Abendstunden zum
Training nutzen können. Zudem benötigen die Trainingsbeleuchtungsanlagen deutlich weniger elektrische
Energie als die Flutlichtanlage im Sportpark Nord.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
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PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
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Datenstand: 02.11.2026, 17:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de