221627 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Einschränkungen in der Nutzung der Flutlichtanlage im Sportpark Nord für den Bonner SC
Kerndaten
- Nummer
- 221627
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 23.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 221627 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 19.08.2022 Bürgerantrag: Einschränkungen in der Nutzung der Flutlichtanlage im Sportpark Nord für den Bonner SC Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Bürgerantrag hat folgenden Wortlaut: Ich beantrage, dass die Oberbürgermeisterin bzw. die Stadtverwaltung dem Fußballverein Bonner SC die Nutzung der Flutlichtanlage im Sportpark Nord bei Meisterschaftsspielen in der Mittelrheinliga untersagt. Die Genehmigung zur Nutzung der Flutlichtanlage bei Pokalspielen und ähnlichen Spielen, die unvermeidbar an einem Werktag abends stattfinden müssen, soll bestehen bleiben. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Bürgerantrag Online Datum 19.08.2022 Anrede Frau Herr ohne Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Verbot unnötiger Benutzung der Flutlichtanlage im Sportpark Nord durch den Bonner SC Ihr Antrag Ich beantrage, dass die Oberbürgermeisterin bzw. die Stadtverwaltung dem Fußballverein Bonner SC die Nutzung der Flutlichtanlage im Sportpark Nord bei Meisterschaftsspielen in der Mittelrheinliga untersagt. Die Genehmigung zur Nutzung der Flutlichtanlage bei Pokalspielen und ähnlichen Spielen, die unvemeidbar an einem Werktag abends stattfinden müssen, soll bestehen bleiben. Begründung des Antrags Begründung: In der aktuellen Situation ist es angezeigt, dass in allen Bereichen nicht nur Gas sondern - wie in diesem Fall - auch elektrische Energie eingespart wird. Dies wird in der Stadt Bonn derzeit bereits in zahlreichen Bereichen praktiziert bzw. ist angekündigt (z.B. abendliche und nächtliche Außenbeleuchtung von Gebäuden und Straßen, Senkung der Innentemperatur von Schulen und öffentlichen Gebäuden in der Heizperiode,....). In Anbetracht dieser Lage ist es nicht nachvollziehbar, dass der Bonner SC seine Heim-Meisterschaftsspiele in der Mittelrheinliga, die grundsätzlich für sonntags, 15 Uhr bzw. in der dunkleren Jahreszeit 14 Uhr, anberaumt sind, mit nicht nachvollziehbarer Begründung fast ausnahmslos auf Freitag- oder Samstagabend unter Flutlicht verlegt. Als Begründung wird angegeben, "der Sonntag solle der Familie vorbehalten sein". Dies ist eine reine Hypothese, denn wie viele Familien den Sonntag und wie viele Familien z.B. den Samstag für familiäre Zwecke nutzen, dies entzieht sich gewiss der Kenntnis des Bonner SC. Die auch manchmal genannte Begründung, an den Abenden kämen mehr Zuschauer ist ebenfalls eine Hypothese, die weder durch eine Publikumsbefragung noch durch eine Statistik nachgewiesen wurde. Aus diesen Gründen kann die Nutzung der Flutlichtanlage im Sportpark Nord für abendliche Meisterschaftsspiele nur als unverantwortliche Energieverschwendung bezeichnet werden, die abgestellt werden sollte. Ausdrücklich unterscheiden muss man davon die abendliche Nutzung der Flutlichtanlage für einzelne Pokalspiele, die nicht am Wochenende stattfinden können, weil dann Meisterschaftsspiele stattfinden. Weiterhin unterscheiden muss man davon die notwendige abendliche Nutzung von Trainingsbeleuchtungen. Deren Nutzung ist erforderlich, weil Sportler, die tagsüber berufstätig sind, ausschließlich die Abendstunden zum Training nutzen können. Zudem benötigen die Trainingsbeleuchtungsanlagen deutlich weniger elektrische Energie als die Flutlichtanlage im Sportpark Nord. Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 YJHKtBfX 1199..0088..2222 1177::2299Seite 2 von 2
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