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221623 · Beschlussvorlage

Durchführung der Veranstaltungsreihe Klangwelle auf der Rigal´schen Wiese

Nummer
221623
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.09.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 73,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221623-002 BBB-Anfrage Durchführung der Veranstaltungsreihe „Klangwelle“ auf der Rigal´schen Wiese
  2. 221623-003 ST Durchführung der Veranstaltungsreihe „Klangwelle“ auf der Rigal´schen Wiese

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Beschlussvorlage
öffentlich
221623
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Durchführung der Veranstaltungsreihe Klangwelle
auf der Rigal´schen Wiese
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg stimmt der Durchführung der
Veranstaltung „Klangwelle“ auf der Rigal’schen Wiese zwischen dem 09. März
2023 und dem 19. März 2023, vorbehaltlich der Situation zum
Veranstaltungszeitpunkt in Bezug auf die Energiekrise, sowie der Durchführung
des Veranstaltungsformates in den Jahren 2024 bis 2026 zu.
Die Veranstaltenden haben in Bezug auf Grünflächenschonung und
Flächenwiederherstellung sowie Arten- und Naturschutz ein
genehmigungsfähiges Gesamtkonzept vorzulegen und nach Freigabe
umzusetzen.
Begründung:
Die Eventagentur fünfdrei aus Bonn ist durch das Konsortium Eventtechnik
GmbH in Abstimmung mit der Ahrtaltouristik GmbH angefragt worden, ob nach
dem großen Erfolg der „Klangwelle“ im vergangenen Jahr in der Bundesstadt
Bonn, diese als jährlich wiederkehrende Frühjahrsveranstaltung in Bonn
durchgeführt werden kann. Die etablierte Herbstveranstaltung im Kurpark Bad
Neuenahr bleibt weiterhin bestehen.
Es handelt sich bei der Veranstaltung „Klangwelle“ um eine mehrtätige Wasser-
Licht-Sound-Show, die jahrelang in Bonn stattfand, bevor sie 2014 nach Bad
Neuenahr umzog. Die Veranstaltung stieß bereits damals über die
Stadtgrenzen hinaus auf ein breites Publikumsinteresse. Dies galt auch für die
Folgejahre in Bad Neuenahr. Es gibt in der gesamten Region keine
vergleichbare Veranstaltung.
Die Veranstaltung soll an zwei Wochenenden (jeweils Donnerstag bis Sonntag)
durchgeführt werden. Geplant wird mit maximal 4900 Zuschauer*innen pro
Veranstaltungstermin. Es soll eine Show pro Tag bis max. 22:00 Uhr (ca. 18:00
Uhr Einlass) stattfinden.
Das Auffangbecken hat die Maße 40m x 6m für die Wasserlichtspiele.
Insgesamt wird eine Fläche von 12.000 qm benötigt. Die Shows sollen als
bestuhlte Veranstaltung durchgeführt werden. Die Veranstaltung istSeite 1 von 2
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kostenpflichtig. Das Gelände wird über den Zeitraum eingezäunt.
Die Veranstaltungsagentur hat einen Punkteplan aufgestellt, der nach erfolgter
Zustimmung zur Vorlage zu einem Konzept weiterentwickelt wird, um eine im
Sinne des Umwelt- und Naturschutzes effiziente und ressourcensparende
Veranstaltung sicherzustellen. Dabei stehen die Müllvermeidung durch
wiederverwendbare Erzeugnisse (z.B. Dekorationen, Werbemittel, Geschirr)
und ein verringerter Ressourcenaufwand bei Wasser und Strom durch optimale
Ausnutzung der vorhandenen Infrastruktur im Mittelpunkt. Die Situation wird
zudem kurz vor der Veranstaltung nochmals mit Blick auf die Energiekrise
betrachtet. Um negative Auswirkungen auf die Wiesenfläche zu verhindern und
einer nachhaltigen Schädigung der Bodenstruktur vorzubeugen, sind geeignete
Maßnahmen durch die Eventagentur zu planen, von der Verwaltung
freizugeben und anschließend von dem Veranstaltenden umzusetzen.
Es ist ein Konzept bzgl. Artenschutzmaßnahmen frühzeitig zur Prüfung
vorzulegen, bei dem unter anderem die folgenden Punkte berücksichtigt
werden müssen:
Für die Umsetzung sind die Parameter Beleuchtungsstärke, Leuchtdichte,
beleuchtete Fläche, Abstrahlungsgeometrie, Farbspektrum und ggf.
Beleuchtungsstärkeregulierung zu beschreiben, da die Veranstaltung in der
Vogelzugzeit stattfindet und aufgrunddessen die Belange des Artenschutzes
besonders betrachtet werden müssen. Eine Nutzung von Himmelsstrahlern
kann im Bonner Stadtgebiet während der Vogelzugzeiten grundsätzlich nicht
bewilligt werden.
Der Umgang mit Lärmemmissionen ist im Vorfeld abzuklären.
Mit der Durchführung dieser Veranstaltung in Bad Godesberg kann ein Bogen
zwischen den beiden Kurstädten gezogen werden. Die Veranstaltung ist
aufgrund Ihrer Qualität und der Akzeptanz in der Bevölkerung ein großer
Gewinn für den Stadtteil Bad Godesberg.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de