221622 · Beschlussvorlage
Vorschläge zur Neubestellung der Vertreter*innen der Stadt Bonn im Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen der Agentur für Arbeit Bonn für die 14. Amtsdauer vom 01.07.2022 bis 30.06.2028
Kerndaten
- Nummer
- 221622
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.09.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221622 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Vorschläge zur Neubestellung der Vertreter*innen der Stadt Bonn im Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen der Agentur für Arbeit Bonn für die 14. Amtsdauer vom 01.07.2022 bis 30.06.2028 Beratungsfolge Rat 22.09.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Zur Berufung in den Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Arbeitsagentur Bonn werden der Bezirksregierung Köln vorgeschlagen: Ordentliches Mitglied: Stellvertretendes Mitglied: Frau Victoria Appelbe Herr Max Biniek -SPD- -Amtsleitung 03- Begründung: Die 13. Amtszeit der städtischen Vertreter im Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit endete am 30.06.2022. Für die Neuberufung in den Ausschuss hat die Bezirksregierung Köln die Stadt Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis darum gebeten, Vorschläge einzubringen. Die Aufgabe des Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen gemäß § 20 Kündigungsschutzgesetz ist es, im Fall sogenannter Massenentlastungen über die Dauer der eintretenden Sperrfrist zu entscheiden. Er setzt sich aus jeweils zwei Mitgliedern zusammen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitgeber und öffentlichen Körperschaften vertreten. Als weiteres Mitglied ist ein Mitglied der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit benannt, welches auch den Vorsitz im Ausschuss innehat.Seite 1 von 3 Seite 2 Die Berufungen der Mitglieder des Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen erfolgen durch den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Bonn. Hierzu bedarf es entsprechender Vorschläge durch die vorschlagsberechtigten Stellen. Vorschlagsberechtigt für die Vertreter der Gruppe der öffentlichen Körperschaften im Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen sind die gemeinsamen Rechtsaufsichtsbehörden der zum Bezirk der Agentur für Arbeit gehörenden Gemeinden und Gemeindeverbände oder soweit es sich um oberste Landesbehörden handelt, die von ihnen bestimmten Behörden. Mitglieder der öffentlichen Körperschaften können nur Vertreterinnen oder Vertreter der Gemeinden, der Gemeindeverbände oder der gemeinsamen Gemeindeaufsichtsbehörde sein, in deren Gebiet sich der Bezirk der Agentur für Arbeit befindet, und die bei diesen hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sind. Der Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit hat als berufende Stelle Frauen und Männer mit dem Ziel ihrer gleichberechtigten Teilhabe in den Gruppen zu berücksichtigen. Er bittet deshalb alle vorschlagsberechtigten Stellen intensiv dafür zu werden, mehr Frauen für die Mitarbeit in den Ausschüssen zu gewinnen. Bei den Vorschlägen zur Berufung erwartet der Verwaltungsausschuss eine angemessene Beteiligung beider Geschlechter. Als Mitglieder des Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen können nur Deutsche, die das passive Wahlrecht zum Bundestag besitzen, sowie Ausländerinnen und Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt rechtmäßig im Bundesgebiet haben und die Voraussetzungen des § 15 Bundeswahlgesetz mit Ausnahme der von der Staatsangehörigkeit abhängigen Voraussetzungen erfüllen, berufen werden. Die Mitglieder des Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet ihnen ihre baren Auslagen und gewährt eine Entschädigung. Die Bezirksregierung Köln macht von ihrem Vorschlagsrecht keinen Gebrauch und bittet die Kommunen im Bezirk der Agentur für Arbeit Bonn zwei ordentliche Mitglieder und mindestens zwei stellvertretende Mitglieder zu benennen. Die beiden Besetzungsvorschläge für den Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen sind zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der Stadt Bonn aufzuteilen, so dass je Gebietskörperschaft ein ordentlicher und ein stellvertretender Sitz zu vergeben ist. In der letzten Amtsperiode gehörten Frau Victoria Appelbe alsSeite 2 von 3 Seite 3 ordentliches und Herr Stadtverordneter Dieter Schaper als stellvertretendes Mitglied dem Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen an. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de