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221622 · Beschlussvorlage

Vorschläge zur Neubestellung der Vertreter*innen der Stadt Bonn im Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen der Agentur für Arbeit Bonn für die 14. Amtsdauer vom 01.07.2022 bis 30.06.2028

Nummer
221622
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.09.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 22.09.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
221622
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Vorschläge zur Neubestellung der Vertreter*innen
der Stadt Bonn im Ausschusses für
anzeigepflichtige Entlassungen der Agentur für
Arbeit Bonn für die 14. Amtsdauer vom 01.07.2022
bis 30.06.2028
Beratungsfolge
Rat 22.09.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Zur Berufung in den Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen bei der
Arbeitsagentur Bonn werden der Bezirksregierung Köln vorgeschlagen:
Ordentliches Mitglied: Stellvertretendes Mitglied:
Frau Victoria Appelbe Herr Max Biniek -SPD-
-Amtsleitung 03-
Begründung:
Die 13. Amtszeit der städtischen Vertreter im Ausschusses für
anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit endete am
30.06.2022. Für die Neuberufung in den Ausschuss hat die
Bezirksregierung Köln die Stadt Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis darum
gebeten, Vorschläge einzubringen.
Die Aufgabe des Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen
gemäß § 20 Kündigungsschutzgesetz ist es, im Fall sogenannter
Massenentlastungen über die Dauer der eintretenden Sperrfrist zu
entscheiden.
Er setzt sich aus jeweils zwei Mitgliedern zusammen, die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitgeber und öffentlichen
Körperschaften vertreten. Als weiteres Mitglied ist ein Mitglied der
Geschäftsführung der Agentur für Arbeit benannt, welches auch den
Vorsitz im Ausschuss innehat.Seite 1 von 3
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Die Berufungen der Mitglieder des Ausschusses für anzeigepflichtige
Entlassungen erfolgen durch den Verwaltungsausschuss der Agentur für
Arbeit Bonn. Hierzu bedarf es entsprechender Vorschläge durch die
vorschlagsberechtigten Stellen.
Vorschlagsberechtigt für die Vertreter der Gruppe der öffentlichen
Körperschaften im Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen sind
die gemeinsamen Rechtsaufsichtsbehörden der zum Bezirk der Agentur
für Arbeit gehörenden Gemeinden und Gemeindeverbände oder soweit
es sich um oberste Landesbehörden handelt, die von ihnen bestimmten
Behörden.
Mitglieder der öffentlichen Körperschaften können nur Vertreterinnen
oder Vertreter der Gemeinden, der Gemeindeverbände oder der
gemeinsamen Gemeindeaufsichtsbehörde sein, in deren Gebiet sich der
Bezirk der Agentur für Arbeit befindet, und die bei diesen hauptamtlich
oder ehrenamtlich tätig sind.
Der Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit hat als berufende
Stelle Frauen und Männer mit dem Ziel ihrer gleichberechtigten Teilhabe
in den Gruppen zu berücksichtigen. Er bittet deshalb alle
vorschlagsberechtigten Stellen intensiv dafür zu werden, mehr Frauen
für die Mitarbeit in den Ausschüssen zu gewinnen. Bei den Vorschlägen
zur Berufung erwartet der Verwaltungsausschuss eine angemessene
Beteiligung beider Geschlechter.
Als Mitglieder des Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen
können nur Deutsche, die das passive Wahlrecht zum Bundestag
besitzen, sowie Ausländerinnen und Ausländer, die ihren gewöhnlichen
Aufenthalt rechtmäßig im Bundesgebiet haben und die Voraussetzungen
des § 15 Bundeswahlgesetz mit Ausnahme der von der
Staatsangehörigkeit abhängigen Voraussetzungen erfüllen, berufen
werden.
Die Mitglieder des Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen üben
ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet
ihnen ihre baren Auslagen und gewährt eine Entschädigung.
Die Bezirksregierung Köln macht von ihrem Vorschlagsrecht keinen Gebrauch
und bittet die Kommunen im Bezirk der Agentur für Arbeit Bonn zwei
ordentliche Mitglieder und mindestens zwei stellvertretende Mitglieder zu
benennen.
Die beiden Besetzungsvorschläge für den Ausschuss für
anzeigepflichtige Entlassungen sind zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und
der Stadt Bonn aufzuteilen, so dass je Gebietskörperschaft ein
ordentlicher und ein stellvertretender Sitz zu vergeben ist.
In der letzten Amtsperiode gehörten Frau Victoria Appelbe alsSeite 2 von 3
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ordentliches und Herr Stadtverordneter Dieter Schaper als
stellvertretendes Mitglied dem Ausschuss für anzeigepflichtige
Entlassungen an.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de