← Vorlagen

221621-12 · Beschlussvorlage

Bildung und Besetzung eines Projektbeirates "Sanierung Stadthalle Bad Godesberg"

Nummer
221621-12
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 19.09.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.09.2023 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 71,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221621 Konkretisierung des Raumprogramms Stadthalle Bad Godesberg

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.992 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
221621-12
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Bildung und Besetzung eines Projektbeirates
"Sanierung Stadthalle Bad Godesberg"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Anregung
Rat 22.08.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Es wird ein Projektbeirat „Sanierung Stadthalle Bad Godesberg“ gebil-
det.
Die Beratungen des Projektbeirates erfolgen grundsätzlich nichtöffent-
lich.
2. Der Projektbeirat besteht aus 10 Vertreterinnen und Vertretern aus den
politischen Gremien. Wird eine Verteilung der Stimmen nach dem Stim-
menverhältnis der Fraktionen im Rat vorgenommen, ergibt sich folgende
Besetzung des Projektbeirates (§ 50 Abs. 3 u. 4 GO NRW):
Nachfolgende Gremienmitglieder werden aus den politischen Gremien
der Stadt Bonn benannt:
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
1. GRÜ 1. GRÜ
2. GRÜ 2. GRÜ
3. GRÜ 3. GRÜ
4. CDU 4. CDU
5. CDU 5. CDU
6. CDU 6. CDU
7. SPD 7. SPD
8. SPD 8. SPD
9. BBB 9. BBB
10. LINKE 10. LINKESeite 1 von 3
Seite 2
3. Der/die Vorsitzende bzw. der/die stellvertretende Vorsitzende wird aus
der Mitte des Projektbeirates „Sanierung Stadthalle Bad Godesberg“
gewählt.
4. Mit dem Projekt befasste Mitarbeitende der Verwaltung können als Gast
begleitend oder moderierend teilnehmen. Zur Berichterstattung können
weitere fachkundige Berater*innen (z.B. externe Projektsteuerung) hin-
zugezogen werden.
5. Für die Entschädigung der Mitglieder des Projektbeirates ist die Ent-
schädigungsordnung des Rates sinngemäß anzuwenden.
Begründung
Zu 1. – 4.:
Um den weiteren Planungsprozess zu begleiten sowie die Vorschläge der
Verwaltung bzgl. der am 23.03.2023 festgelegten Rahmenbedingungen
zum Raumprogramm für die Stadthalle Bad Godesberg in einem geeigne-
ten Rahmen beraten zu können, legt die Verwaltung unter Bezugnahme auf
ihre Mitteilung unter DS-Nr.: 221621-11 für die Sitzung der BV Bad Godes-
berg und den Rat und die darin enthaltene Ankündigung hiermit eine Be-
schlussvorlage zur entsprechenden Einrichtung und Besetzung eines Pro-
jektbeirates „Sanierung Stadthalle Bad Godesberg“ vor.
Der Projektbeirat soll den gesamten Verfahrensverlauf begleiten und re-
gelmäßig tagen, um sich über den Verfahrensfortschritt auszutauschen und
zu gegebener Zeit auch über Entscheidungsalternativen zu beraten.
In Ergänzung der verwaltungsseitig bereits bestehenden Projektsteue-
rungsstrukturen (ämterübergreifende Projektgruppe – bestehend aus dem
Amt 03 und dem SGB) soll der Beirat den Prozess als politisches Vorgre-
mium - in möglichst informeller Weise - begleiten.
Um dies zu ermöglichen, soll der Projektbeirat grundsätzlich nichtöffentlich
tagen. Er ist kein Beschlussorgan, sondern dient der Information der Gre-
mienmitglieder und der Vorbereitung von Entscheidungen durch die gemäß
Zuständigkeitsordnung bzw. Bezirkssatzung zuständigen Gremien. Ziel ist
eine möglichst enge Begleitung der Projektumsetzung durch politische Ver-
treterinnen und Vertreter, um größtmögliche Transparenz (Planungsstand,
Kostenentwicklung und Zeitplan) herzustellen. Dieses Verfahren hat sich
bewährt, um in konstruktiver Gesprächsatmosphäre aktuelle Fragestellun-
gen der Projekte und der Gesamtmaßnahme zu erörtern und die weiteren
Projektschritte vorzubereiten.
Die Anzahl der Mitglieder des Beirates weist mit 10 Personen eine für einen
Projektbeirat übliche Größe auf (Vergleich Projektbeirat Sanierung Beetho-
venhalle – 12 Mitglieder oder Projektbeirat Neues Quartier Bundesviertel –
9 Mitglieder). Die Besetzung richtet sich nach § 5 der Geschäftsordnung
des Rates und orientiert sich an dem Stimmenverhältnis der Fraktionen im
Rat der Bundesstadt Bonn.Seite 2 von 3
Seite 3
Zu 5.:
Kosten entstehen durch die Anwendung der Entschädigungsordnung des
Rates. Eine genaue Angabe ist nicht möglich, da die Kosten von individuel-
len Rahmenbedingungen der gewählten Mitglieder und der tatsächlichen
Zahl der Sitzungen im Jahr abhängig sind.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 02:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de