221621-11 · Mitteilungsvorlage
Konkretisierung des Raumprogramms Stadthalle Bad Godesberg Umsetzung der Beschlüsse des Rates aus der Ratssitzung vom 23.03.2023, DS-Nr. 221621-03 hier: Ziffer 7.: Öffnung sämtlicher Räume in der Stadthalle, die nicht zwingend aus Sicherheitsgründen geschlossen werden müssen sowie Einrichtung eines Projektbeirates zur Sanierung der Stadthalle Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 221621-11
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 30.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Aktuelle Informationen der Verwaltung
- Sitzung des Projektbeirates Sanierung Stadthalle Bad Godesberg Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221621-11 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Konkretisierung des Raumprogramms Stadthalle Bad Godesberg Umsetzung der Beschlüsse des Rates aus der Ratssitzung vom 23.03.2023, DS-Nr. 221621-03 hier: Ziffer 7.: Öffnung sämtlicher Räume in der Stadthalle, die nicht zwingend aus Sicherheitsgründen geschlossen werden müssen sowie Einrichtung eines Projektbeirates zur Sanierung der Stadthalle Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg Aktuelle Informationen der Verwaltung Rat 13.06.2023 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Mit dieser Mitteilung geht die Verwaltung gleichzeitig auf die Große Anfrage, Drucksachen-Nr.: 230811, der SPD-Bezirksfraktion Bad Godesberg vom 25.04.2023 ein. Diese lautete wie folgt: 1. Die Stadtverwaltung wird gebeten, für jeden einzelnen der folgenden Räume der Stadthalle darzulegen, welche zwingenden Sicherheitsgründe der Wiedereröffnung entgegenstehen, welche Bezirksvertretung und Hauptausschuss anstelle des Rats im Frühjahr 2021 beschlossen haben: a. Brunnensaal b. Kleiner Saal c. Karajan-Flügel d. Restaurant (ohne Bewirtschaftung)Seite 1 von 7 Seite 2 e. Foyer (Teilnutzung). 2. Die Stadtverwaltung wird gebeten, die Pläne der erforderlichen Sperrflächen im Foyer vom Mai 2020 (insbesondere: Skizze des Büros HZI) und vom Dezember 2021 (Büro HZI) vorzulegen. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Stadtverwaltung gebeten mitzuteilen, in welchem Abstand von der Giebelwand des Großen Saals die Absperrungen nach den beiden Plänen jeweils verlaufen sollten. 3. Warum knickt die ansonsten parallel zur Giebelwand des Großen Saals verlaufende Sperrfläche im Plan vom Dezember 2021 am Schnittpunkt mit der Verlängerung der Außenwand des Kleinen Saals ab, wodurch der zweite Ausgang des Kleinen Saals erst in den Sperrbereich fällt? 4. Ist es richtig, dass beim Ortstermin am 1. Oktober 2021 der zweite Ausgang des Kleinen Saals als unbenutzbar dargestellt wurde, obwohl dieser zu diesem Zeitpunkt außerhalb der Sperrfläche des Großen Saals lag? Welche zusätzliche Expertise hat die Verwaltung – konkret: das Bauordnungsamt unter Fluchtwegsaspekten – dazu veranlasst, insoweit von den Ausführungen des Statikers abzuweichen? 5. Auf wessen Initiative hin ist die Sperrfläche des Großen Saals im Dezember 2021 nochmals überprüft und erweitert worden? Welche neuen Erkenntnisse waren zwischenzeitlich gewonnen worden? A. Beschluss zur Prüfung der Wiedereröffnung sämtlicher Räume In dem Ratsbeschluss betr. die Konkretisierung des Raumprogramms Stadthalle Bad Godesberg (DS-Nr. 221621-03) wurden unter Punkt 7 die Empfehlungen der Bezirksvertretung Bad Godesberg aus der Sitzung vom 17.11.2022 aufgeführt, die bestehen bleiben sollen. Beschlussinhalt war u. a.: - „6. Die Bezirksvertretung dringt auf die Umsetzung ihres vom Rat (Hauptausschuss anstelle des Rats) bestätigten Beschlusses vom 17.02.2021 (DS 201482-04 AA), wonach sämtliche Räume, die nicht zwingend aus Sicherheitsgründen geschlossen bleiben müssen, wieder geöffnet werden.“ Ausgangssituation: Schon 2021 wurde das Öffnen weiterer Räumlichkeiten der Stadthalle -Seite 2 von 7 Seite 3 damals im Zusammenhang mit der Einrichtung des Impfzentrums – von der Verwaltung umfassend untersucht. Im Zuge dessen mussten sowohl das große Foyer, als auch der Kleine Saal aus Sicherheitsgründen von einer Interimsnutzung ausgeschlossen werden. Unter anderem die direkte Nähe zum einsturzgefährdeten Großen Saal, die fehlenden Rettungswege sowie die irreparablen technischen Sicherheitsanlagen (asbestbelastete Lüftungsanlagen; defekte Sicherheitsbeleuchtung) ließen hier keinen weiteren Spielraum zu. Auf Grund der aufgeführten technischen Defizite war und ist darüber hinaus gemäß Vorgabe der städtischen Bauordnung die Grundbedingung für eine Interimsnutzung des Gebäudes - sei es für das Betreiben eines Impfzentrums oder aber für die Durchführung von Veranstaltungen - eine maximale Personenzahl von 199 Personen in den nutzbaren Bereichen. Ab 200 Personen greift die Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO), deren bauliche Auflagen in dem sanierungsbedürftigen Gebäude momentan nicht eingehalten werden können. Im Ergebnis kam seinerzeit die Nutzung der Parksäle I bis III in Betracht, nicht zuletzt wegen ihrer günstigen Lage. Die vielen ebenerdigen Ausgänge bieten genügend Entfluchtungsmöglichkeiten und können die defekte Lüftung der Räume aufgrund natürlichen Lüftungsmöglichkeiten im Großen und Ganzen kompensieren. Zur improvisierten Beheizung dienen fahrbare Elektroheizkörper statt der nicht mehr betriebsfähigen Fußbodenheizung. Entsprechend wurde das Konzept von Seiten des Bauordnungsamtes genehmigt. Nach Schließung des Impfzentrums im Frühjahr 2022 wechselte die Nutzung zu Gunsten eines Veranstaltungsbetriebs. Die höchstmögliche Personenzahl ist weiterhin auf 199 Personen begrenzt, das Gebäude fungiert baurechtlich nicht als Versammlungsstätte! Die Verwaltung kann das Interesse an einer über den Status quo hinausgehenden Nutzung von Räumlichkeiten nachvollziehen und hatte daher in den vergangenen Wochen bereits weitere Überlegungen angestellt, unter welchen Bedingungen ggf. weitere Räumlichkeiten unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten und Wirtschaftlichkeitserwägungen über die bisherigen Öffnungen hinaus, für Veranstaltungen bzw. Publikum geöffnet werden könnten. Nachfolgend gibt die Verwaltung zu den jeweiligen Veranstaltungsräumen in der Stadthalle, die gem. Beschluss des Rates wieder für Veranstaltungen geöffnet werden sollen, ihre fachliche Einschätzung ab. 1. a) Brunnensaal Nach Prüfung kommt die Verwaltung bzgl. des Brunnensaals zu dem Ergebnis, dass aufgrund seines Zustandes und seiner Lage der Saal grundsätzlich wieder für Veranstaltungen geöffnet werden kann. Zwingende Voraussetzung für diese erweiterte Nutzung ist jedoch die Entfernung von Möbeln und Kühlschränken etc. aus dem Terrassensaal zugunsten derSeite 3 von 7 Seite 4 geforderten Rettungswege, welche sodann zukünftig unter allen Umständen freizuhalten sind. Maßgeblich für diese Einschätzung ist auch die Kürze der Rettungswege ohne Beteiligung des Großen Foyers. Der Kleine Saal, dessen Nutzung als Versammlungsort aus Sicherheitsgründen definitiv nicht möglich ist (dazu sogleich Näheres), kann in diesem Fall zumindest als Lager genutzt werden, da hierfür kein zweiter Rettungsweg erforderlich ist. Die interimsmäßige Erweiterung um diese zusätzliche Fläche ist mit dem Bauordnungsamt sowie der Feuerwehr abgestimmt. Da die aktuelle Erweiterung keinerlei Umbauten erfordert, ist die Lösung aus Sicht der Verwaltung wirtschaftlich, ressourcenschonend, nachhaltig und bindet kein zusätzliches Personal. Sie kann mithin sofort umgesetzt werden. Anlage: Zeichnung Zusätzliche Nutzung, Stand 27.3.2023 1. b), c), d) und e) Kleiner Saal, Karajan-Flügel, Großes Foyer, Restaurant (ohne Bewirtschaftung) Die erneuten Prüfungen der letzten Wochen haben hingegen ergeben, dass eine interimsweise Innutzungnahme der o.g. Veranstaltungssäle aus diversen Gründen, die nachfolgend erläutert werden, leider nicht in Betracht kommt. Neben dem fehlenden zweiten Rettungsweg und einem aktuell nicht vorhandenen Brandschutzkonzept befinden sich die technischen Anlagen in diesem Räumen in einem nicht betriebssicheren Zustand. Unter anderem ist die Lüftungsanlage defekt, asbestbelastet und nicht mehr zugelassen. Das Gleiche gilt für die Heizungsanlage und die elektronische Alarmierungsanlage. Dieser technische Zustand, der auch nicht in provisorischer Weise ertüchtigt werden kann, lässt eine Zwischennutzung der Räumlichkeiten daher nicht zu. Der Karajanflügel befindet sich innerhalb der Sperrflächen (siehe 2., 3., 4. und 5. der Großen Anfrage – Sicherheitsabstand). Die Abhangdecken der Räumlichkeiten im Untergeschoss sind einsturzgefährdet. Im Restaurant ist, zusätzlich zu oben genannten Punkten, die Unterdecke nicht tragfähig. 2., 3., 4. und 5.der Großen Anfrage (Sicherheitsabstand) Die Sperrflächen im Bereich des Großen Saals wurden durch das Ingenieurbüro HZI mit E-Mail vom 3.12.2021 endgültig festgelegt. KernSeite 4 von 7 Seite 5 dieser Festlegung bildete das mögliche Szenario, dass eine der Giebelwände, die etwa 6 Meter über die Dachfläche herausragen, nach außen umstürzt. In diesem Fall muss damit gerechnet werden, dass das Gewicht der schweren Wand die Decke des jeweiligen Erdgeschosses mit sich in die Tiefe reißt. HZI hat daher sicherheitshalber einen 10 Meter tiefen Abstand als Sicherheitszone vorgegeben. Die Angabe erfolgte im Rahmen der Untersuchung des Großen Foyers, das als Impfzentrum zur Diskussion stand. Zusammenfassung bzgl. des Prüfauftrages zur Wiedereröffnung weiterer Räumlichkeiten der Stadthalle: Neben den oben genannten gravierenden Sicherheitsmängeln befindet sich das gesamte Gebäude in einem altersbedingt sanierungsbedürftigen Zustand. Der Zustand der technischen Anlagen ist zudem in Teilen nicht betriebssicher, so dass diese Anlagen nicht betrieben werden können bzw. dürfen, was wiederum Einfluss auf die Wiederöffnung bestimmter Veranstaltungsräume in der Stadthalle hat. Eine technische Herrichtung aller Räumlichkeiten - exklusive des Großen Saals – ist wie bereits häufiger ausgeführt (siehe Drucksachen-Nr.: 221621- 08 ST) grundsätzlich denkbar, würde jedoch erhebliche Kosten verursachen, die in Bezug auf die geplante Generalsanierung des Gebäudes nicht nachhaltig genutzt werden könnten (sog. „Wegwerfinvestitionen"). Hinzu kommt, dass mit dieser Herrichtung keine tatsächliche Verbesserung des Zustandes der Halle insgesamt erreicht werden würde. Keine der Bauleistungen wäre im Vorgriff auf die Gesamtsanierung nachhaltig verwendbar, sondern müsste vor dem tatsächlichen Baubeginn wieder zurückgebaut werden. Auch die vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen notwendige Schadstoffsanierung, die parallel zur Planung der Gesamtmaßnahme erfolgen soll, wäre zunächst nicht möglich und müsste sich folglich an die Interimsnutzung anschließen, was so oder so einen Zeitraum bedingt, in dem die Räumlichkeiten nicht nutzbar wären. Eine interimsweise Ertüchtigung mit dem Ziel einer möglichst weitreichenden Zwischennutzung des Gebäudes würde nach erster Einschätzung mithin eine Verschiebung des Gesamtzeitplans um mindestens 1 bis 1 ½ Jahre bedeuten und Personalkapazitäten binden, die folglich für die Planung der Gesamtmaßnahme fehlen würden. Die oben genannten Fakten sorgfältig abwägend, ist die Verwaltung zu dem Ergebnis gelangt, es bei der Öffnung der bereits erwähnten Parksäle sowie des neu hinzugekommenen Brunnensaals zu belassen und keine zusätzlichen Investitionen in die Technik eines Gebäudes zu leisten, welches ohnehin generalsaniert und nach aktuellen Standards ertüchtigt werden soll. Das von der Verwaltung entwickelte Öffnungskonzept ermöglicht eine - gemessen an dem erzeugten Aufwand - sowohl sichere als auch wirtschaftlich vertretbare Teilnutzung der Stadthalle Bad Godesberg. Es gewährleistet eine wirksame Belebung des Gebäudes sowohl unter dem Aspekt der finanziellen Ressourcenschonung als auch angesichts der angespannten Personalsituation. Der Aufwand hingegen, der zu betreiben wäre, um die Auflagen der SonderbauVO einzuhalten, soSeite 5 von 7 Seite 6 dass weitere Veranstaltungsräume genutzt und sich folglich auch mehr als 199 Personen zeitgleich im Gebäude aufhalten dürften, ist aus Sicht der Verwaltung wirtschaftlich und personell unverhältnismäßig und daher nicht vertretbar. B. Beschluss bzgl. der Einrichtung eines Projektbeirats „Sanierung Stadthalle Bad Godesberg“ Um den weiteren Planungsprozess zu begleiten sowie die Vorschläge der Verwaltung bzgl. der am 23.03.2023 festgelegten Rahmenbedingungen zum Raumprogramm für die Stadthalle in einem geeigneten Rahmen beraten zu können, sollte - ergänzend zu den politischen Vorberatungen in der Bezirksvertretung Bad Godesberg - ein Gremium zur Entscheidungsvorbereitung begründet werden. Dieses Gremium sollte nach Möglichkeit den gesamten Verfahrensverlauf begleiten und regelmäßig tagen, um sich über den Verfahrensfortschritt auszutauschen und zu gegebener Zeit auch über Entscheidungsalternativen zu beraten. In Ergänzung der verwaltungsseitig bereits bestehenden Projektsteuerungsstrukturen (ämterübergreifende Projektgruppe – bestehend aus dem Amt 03 und dem SGB) soll der Beirat den Prozess als politisches Vorgremium - in möglichst informeller Weise - begleiten. Um dies zu ermöglichen, soll der Projektbeirat grundsätzlich nichtöffentlich tagen. Er ist kein Beschlussorgan, sondern dient der Information der Gremienmitglieder und der Vorbereitung von Entscheidungen der gemäß Zuständigkeitsordnung bzw. Bezirkssatzung zuständigen Gremien. Ziel ist eine möglichst enge Begleitung der Projektumsetzung durch politische Vertreterinnen und Vertreter, um größtmögliche Transparenz (Planungsstand, Kostenentwicklung und Zeitplan) herzustellen. Dieses Verfahren hat sich bewährt, um in konstruktiver Gesprächsatmosphäre aktuelle Fragestellungen der Projekte und der Gesamtmaßnahme zu erörtern und die weiteren Projektschritte vorzubereiten. Die Größe des Beirates soll eine für einen Projektbeirat übliche Größe aufweisen (Vergleich Projektbeirat Sanierung Beethovenhalle oder Projektbeirat Neues Quartier Bundesviertel). Die Besetzung des Projektbeirates könnte in einer der nächsten Sitzungen entschieden werden. Anlage/n 1 Anlage Zeichnung zusätzliche Nutzung (öffentlich)Seite 6 von 7 Zusätzliche Nutzung Brunnensaal und Innenhof mit Darstellung der Rettungswege Maximale Personenzahl gleichzeitig: 199 Me. 14.3.2023 Zeichnung A: 15.3.2023 Zeichnung B: Präzisierung Notausgänge, 27.3.2023 Stadthalle Bad Godesberg B Lager Säle Stuhllager, Geschirr, Kühlschränke etc. Rettungsweg Parksaal II Brunnensaal 68,80 qm 250 qm 75,50 qm 82 qm 94,6 qm Parksaal I Parksaal III Bei Nutzung immer offen halten! InnenhofSeite 7 von 7
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