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221621-08 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Konkretisierung des Raumprogramms Stadthalle Bad Godesberg

Nummer
221621-08 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.02.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 23.03.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 01.03.2023 Kenntnisnahme
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  1. 221621 Konkretisierung des Raumprogramms Stadthalle Bad Godesberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221621-08 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Konkretisierung des Raumprogramms Stadthalle
Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.02.2023 Kenntnisnahme
Rat 09.02.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat für die Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am
17.11.2022 eine Beschlussvorlage zur Konkretisierung des Raumprogramms
für die Stadthalle Bad Godesberg eingebracht, die in der Sitzung sehr
ausführlich diskutiert worden ist. Die Bezirksvertretung hat im Zusammenhang
mit der Beschlussvorlage über zahlreiche Änderungsanträge beraten und über
diese abgestimmt. Um die Gesamtthematik zur Stadthalle Bad Godesberg noch
einmal transparent und anschaulich darzustellen und in den Kontext der
laufenden Prüfungen und Planungen der Verwaltung zu stellen, werden
nachfolgend die bereits getroffenen Entscheidungen, wie sie sich der
Verwaltung aufgrund der Beschlusslage aus Mai 2020 darstellen sowie die
Anregungen bzw. Prüfaufträge, die sich aus den im November 2022
stattgefundenen Sitzungen der Bezirksvertretung Bad Godesberg ergeben
haben, aufgeführt.
Bzgl. der einzelnen Themenfelder rund um die Stadthalle wird nachfolgend der
Bearbeitungsstand sowie eine inhaltlich-fachliche Stellungnahme zu den
Aufträgen –soweit dies bis dato möglich ist- dargestellt.
A. Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 07.05.2020 (DS-
Nr. 200424):
„Das Raum- und Nutzungskonzept wird in Variante 1 mit
einer Cateringküche inkl. Vollküchenanteil vorbehaltlich
der denkmalrechtlichen Prüfung zur Umsetzung in der
anstehenden Vollsanierung beschlossen.“
Variante 1 Erdgeschoss lautete gemäß „Raum- und Nutzungskonzept“ der
Tourismus & Congress GmbH Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler, Anlage zu
DS-Nr. 200424):
„Die Variante 1 sieht eine maximale Teilbarkeit vorhandener Säle und
Räumlichkeiten, bei gleichzeitigem Erhalt der Foyer Flächen und einer
Verkleinerung der bestehenden Restaurantfläche vor. Kernelement bildet dabei
die Teilbarkeit des Großen Saal durch flexible Trennwände. Dadurch entstehenSeite 1 von 12
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bei Bedarf zwei Säle.“ (S. 18)
Sowie:
„Eine weitere Räumlichkeit die im Rahmen der Erstellung eines Raumkonzepts
eine neue Bewertung erfährt ist das Restaurant. Gemäß der Vorgabe das
Restaurant in Gänze oder in Teilen zur Nutzung durch die Bad Godesberger
Bürger als Anlaufstelle zu erhalten, wurde die Teilbarkeit der Räumlichkeit als
Lösungsansatz gewählt. Durch eine Neugestaltung der als Restaurant
genutzten Fläche entsteht ein Bereich der je nach Bedarf durch eine mobile
Trennwand in einen separaten Tagungsraum umgewandelt werden kann.“ (S.
19)
Die Variante 1 wurde sodann in modifizierter Form (Cateringküche inkl.
Vollküchenanteil) beschlossen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich sieht die Verwaltung die von ihr vorgeschlagene Konkretisierung
des Raumprogramms als eine Weiterführung der Überlegungen, die auf dem
Beschluss aus 2020 fußen, und nicht als einen Gegenentwurf zur
beschlossenen modifizierten Variante 1.
Zum Großen Saal:
Die Aussage aus der Mitteilungsvorlage von Oktober 2022 (DS-Nr. 221621),
dass „der große Saal aus Sicht des Denkmalschutzes nicht geteilt werden
kann“, wird wie folgt korrigiert:
Gemäß § 7, Absatz 1 DSchG NRW ist „die dauerhafte Erhaltung der
denkmalwerten Substanz zu gewährleisten“. Bevor eine Aussage über die
zukünftige Nutzung des Gr. Saals getroffen werden kann, sind zunächst die
Möglichkeiten des Erhalts der stark geschädigten Bausubstanz zu prüfen.
Hierzu werden im Rahmen der Vorentwurfsplanung entsprechende Konzepte
erarbeitet. Diese werden zeigen, ob und wie die Substanz des Saals zu
erhalten ist. Eine Entscheidung, ob und wie eine Teilbarkeit des Saals dann
realisierbar ist, kann vonseiten der Denkmalbehörde erst getroffen werden,
wenn die entsprechenden Lösungsansätze vorliegen. Die Untere
Denkmalbehörde wird in die Planung eng einbezogen, so dass der notwendige
Abwägungsprozess der Aspekte Denkmalschutz, Nutzungsanforderung und
Wirtschaftlichkeit entsprechend vorgenommen werden kann.
Zum Restaurant:
Die beschlossene Variante 1 sieht eine Cateringküche inkl. Vollküchenanteil
und eine Verkleinerung des Restaurants vor. Eine vertiefte Untersuchung im
Zeitraum seit 2020 führt zu einer angepassten Empfehlung durch das
Beratungsbüro Progacon und zarinfar, welche im Zuge der Fortschreibung des
Raumprogramms feststellen, dass neben der Cateringküche für den
Tagungsbereich ein vollwertiges Restaurant (wie in Vergangenheit auch) und
keine Verkleinerung bzw. Teilung des Restaurants erfolgen sollte. Ferner wird
zum Betrieb empfohlen, dass die Raumplanung die Möglichkeit eines
getrennten Betriebs von Tagungszentrum und Restaurant ermöglichen solle.Seite 2 von 12
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Begründet wird dies im Raumprogramm wie folgt:
Die Stadthalle benötigt für den zukunftsorientierten Betrieb des Restaurants
und im Kontext der Wettbewerbssituation im Gastronomiebereich auf der einen
Seite eine/einen sehr qualifizierte/n Individualgastronomin/en mit einem guten
Konzept mit Abstrahlwirkung.
Auf der anderen Seite soll die Auslastung der Veranstaltungsflächen gesteigert
und professionalisiert werden, um wirtschaftlich arbeiten zu können.
Für die beiden unterschiedlichen Kompetenzen wird es voraussichtlich
schwierig, eine/einen Betreiber*in zu finden, der oder die beides in sich vereint.
Deshalb soll im Rahmen der Sanierung eine Struktur geschaffen werden, die
einen getrennten Betrieb von Restaurant und Veranstaltungsflächen ermöglicht.
Während für die Veranstaltungsflächen eine oder mehrere Cateringküchen
erforderlich sein werden, benötigt das Restaurant eine Vollküche. Sämtliche
Nebenflächen (Büro, Lager, Sozialräume, Logistik, WCs, BOH etc.) müssen für
beide Flächen getrennt voneinander vorhanden sein.
Der im OG liegende bisherige Konferenzraum und die Wohnung im OG
gehören danach zum Bereich Restaurant und sollen in dieses integriert werden
(z. B. Büros, Sozialräume).
Grundsätzlich sieht die Verwaltung die von ihr vorgeschlagene Konkretisierung
des Raumprogramms als eine Weiterführung der Überlegungen, die auf dem
Beschluss aus 2020 fußen und nicht als einen Gegenentwurf zur
beschlossenen Variante 1.
„1. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah einen Zeitplan der wichtigen
nächsten Schritte bis zum Sanierungsbeginn im Sommer 2022
vorzulegen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Der seinerzeit gewünschte Zeitplan wurde in 2020 noch nicht erstellt. Allerdings
hat die Verwaltung zwischenzeitlich anhand der derzeit verfügbaren Parameter
einen Zeitplan erstellt und vorgelegt (siehe Dokumentation des Workshops
Zarinfar vom 8.8.2022), der für die Dauer der Abläufe eine realistische
Perspektive darstellt.
Die Detaillierung und Fortschreibung des Zeitplans wird mit allen
Planungsbeteiligten konkretisiert und aufeinander abgestimmt werden. Dies
wird unmittelbar nach der Beauftragung der Fachingenieur*innen und
Fachplaner*innen geschehen.
„2. Die Verwaltung wird gebeten ein Konzept vorzulegen, wo und
wie jetzige Nutzer insbesondere Vereine aus Bad Godesberg während des
Sanierungszeitraumes ihre Veranstaltung ortsnah durchführen können.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat mit der DS 201479-1 ST mitgeteilt, dass die Stadt Bonn den
Vereinen für die Dauer der Schließung der Stadthalle für temporäre Nutzungen
Räume zur Verfügung stellen kann. Hierzu wurde auf die Homepage der StadtSeite 3 von 12
Seite 4
Bonn https://www.bonn.de/temporaere-vermietung verwiesen. (DS- Nr.:
221621-04 ST)
Bereits der Dringlichkeitsantrag DS-Nr.: 201052 thematisierte alternative
Räumlichkeiten und temporäre Bauten als Interim für die geschlossene
Stadthalle Bad Godesberg. Auch während einer längeren Schließung der
Stadthalle Bad Godesberg sollen Veranstaltungen im Stadtbezirk ermöglicht
werden können.
Die Verwaltung hat daraufhin 2020 ein Angebot eingeholt. In Betracht kam die
Errichtung einer Zeltanlage auf dem Parkplatz der Rigal´schen Wiese. Die
Größe der angedachten Veranstaltungsstätte orientierte sich an der Größe des
Großen Saales der Stadthalle und sollte 1000 Besucherinnen und Besuchern
Platz bieten.
Die Kosten der Errichtung und Anmietung einer Zeltanlage auf dem Parkplatz
der Rigal´schen Wiese für einen Zeitraum von vier Monaten wurde seinerzeit
mit ca. 140.000 EUR beziffert..
Aufgrund der coronabedingten Unsicherheit, der Unwirtschaftlichkeit und der
ungeklärten Frage des Betriebs der Zeltanlage durch eine/n externe/n
Veranstalter*in/Gastronom*in hat die Verwaltung sich gegen eine Umsetzung
entschieden.
„3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob eine Umwandlung
der Betreiberwohnung in ein Büro oder einen zusätzlichen Tagungsraum
sinnvoll und möglich ist.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Wie aus der Konkretisierung des Raumprogramms hervorgeht, soll die
ehemalige Pächterwohnung dem Restaurant zugeschlagen werden. In diesem
Zusammenhang können diese Räume ggf. als Büro genutzt werden. (DS-Nr.:
221621-04 ST)
„4. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie auch zukünftig ein eigenes
Hallenmanagement vor Ort möglich ist.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung vertritt ebenfalls die Auffassung, dass ein Hallenmanagement
vor Ort für einen professionellen Betrieb erforderlich ist. Vor dem Hintergrund
sind angemessene Büroräume für die/den Betreiber/in der Veranstaltungsstätte
erforderlich. Wie im Raumprogramm auf Seite 22 ausgeführt, soll der
Karajanflügel Teil des Veranstaltungsbereichs werden. Gegebenenfalls sind die
Räume als Büroflächen für den oder die Betreiber*in des
Veranstaltungsbereichs zu nutzen.
„5. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie auch weiterhin
eine öffentliche Außengastronomie angeboten werden kann.“Seite 4 von 12
Seite 5
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine öffentliche Außengastronomie ist vorgesehen. Die Dimensionierung und
Positionierung der Außengastronomieflächen (Sonnenstand, Windschutz,
Flächenaufteilung) werden im Laufe des Projektfortschritts geplant. Je nach
Gesamtgestaltung des Kurparks sind Außengastronomieflächen auf beiden
Seiten der Gastronomie denkbar.
Der Originalzustand des Musikpavillons ist zu erhalten. Gegebenenfalls soll die
Fläche für die Außengastronomie genutzt werden.
„6. Die kulturelle Nutzung des Trinkpavillons wird sichergestellt.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß dem gefassten Beschluss vom 17.11.2022 wird der Trinkpavillon Teil
des Veranstaltungszentrums, vgl. Niederschriftsauszug zu DS-Nr.: 221621-03.
Damit sind Möglichkeiten zur kulturellen Nutzung grundsätzlich gegeben und
später beim Hallenmanagement zu buchen.
„7. Für alle Multifunktionsräume der Stadthalle soll auch eine kulturelle
Nutzung sichergestellt werden.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stadthalle Bad Godesberg hat in ihrer Ausrichtung große Bedeutung als
regionales Tagungs- und Veranstaltungszentrum erlangt. Die inhaltliche
Ausrichtung soll auch in dieser Hinsicht zukünftig erhalten bleiben. Darüber
hinaus soll die Stadthalle Platz für Brauchtumspflege und Kultur bieten. Private
Veranstaltungen, wie z.B. Geburtstage und Hochzeiten Jubiläen etc. und die
Nutzung durch Vereine sollen hier ebenfalls möglich sein.
B. Beschlüsse bzw. Anregungen aus der BV Bad Godesberg vom
17.11.2022 im Zusammenhang mit der Beratung der Beschlussvorlage zur
Konkretisierung des Raumprogramms (DS-Nr.: 221621-03):
„1. Die Stadtverwaltung überprüft gemeinsam mit dem
bereits beauftragten Büro v-Architekten (Architekten Denninger) den
Zeitplan für die Sanierung mit dem Ziel einer
substantiellen Beschleunigung der Planungsphase, ohne dabei das Ziel
einer
realistischen Projektplanung aus den Augen zu verlieren.“
(Votum: einstimmig angenommen)
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Architekturbüro hat einen Vertrag über alle Leistungsphasen, ist aber
zunächst mit den Bestandsuntersuchungen beauftragt. Die Fachplaner*innen
sind noch zu beauftragen. Erst wenn das gesamte Planungsteam steht, kann
eine substantielle Überprüfung des Terminplans vorgenommen werden.
Aufgrund der neben der Planung notwendigerweise noch zu erfolgenden
Abstimmungen u.a. mit Nutzer*in, Denkmalschutz, Behindertengemeinschaft
sieht die Verwaltung derzeit keine wesentlichen Spielräume für eineSeite 5 von 12
Seite 6
Beschleunigung im Planungsprozess.
„2. Die Bezirksvertretung stimmt der weiteren Ausarbeitung der geplanten
Änderungen am Nutzungskonzept mit der Maßgabe zu,
dass als Ersatz für die nicht realisierbare Unterteilung des Großen Saals
sowie des Restaurants Möglichkeiten zur Einrichtung eines
Workshopbereichs geprüft werden (insbesondere in Teilbereichen der
bisherigen Spülküche im Kellergeschoss und/oder der
bisherigen Pächterwohnung).“
(Votum: abgelehnt gegen FDP und Linke bei Enthaltung SPD)
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Prüfung, welche Räumlichkeiten mit welchen Anforderungen festgelegt
werden könnten, kann in den ersten beiden Leistungsphasen als Variante
erfolgen. (DS.Nr.: 221621-05 ST)
„3. Der Trinkpavillon wird jedoch nicht in den
Veranstaltungsbereichintegriert, es muss weiterhin ein separater Betrieb
möglich bleiben.
Eine punktuelle Nutzung für besondere Veranstaltungen erscheint aber in
Abstimmung mit dem Betreiberverein vorstellbar.
Votum: abgelehnt mit Mehrheit:“
Stellungnahme der Verwaltung:
Ein separater Betrieb des Trinkpavillons ist aus Sicht der Verwaltung nicht zu
befürworten. Zuwegungen, Sanitäreinrichtungen und gastronomische
Vorkehrungen wurden ähnlich zur Nutzung der Vergangenheit betrachtet. Der
ständige Betrieb durch einen Betreiberverein würde eine zweite oder eventuell
sogar dritte Betreiberpartei (neben Veranstaltungen und Gastronomie)
bedeuten. Es würde eventuell eine Konkurrenzsituation der unterschiedlichen
Parteien entstehen. Die Vermarktungsstruktur wäre für Außenstehende ggfls.
sehr kompliziert. Schnittstellen wie zum Beispiel die Parkplatznutzung, die
Lager- und Logistikstruktur und die Pflege des Gebäudes und der
Außenanlagen wären zwingend mitzudenken. Für eine separate Verpachtung
wäre eine strukturelle Anbindung des Trinkpavillons inkl. eigener
Verbrauchszähler wichtig. In der Vergangenheit lag der Betrieb der gesamten
Stadthalle in der Hand eines Betreibers. (DS.Nr.221621-05 ST)
„4. Die Stadtverwaltung prüft Möglichkeiten zur Herstellung
eines weiteren Fluchtwegs für Bierkeller und Kegelbahnen, um diese
auch künftig betreiben und nicht nur als Lager nutzen zu können.“
(Votum: Angenommen mit Mehrheit)
Stellungnahme der Verwaltung:
Die spätere Nutzung der Flächen wird im Rahmen der Vorplanung geprüft.
(DS.Nr.221621-05 ST).
„5. Vor Planungsbeginn wird das finale RaumprogrammSeite 6 von 12
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der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.“
(Votum: einstimmig angenommen)
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf die offenen Punkte kann - wie beschrieben - nur im Wege der Planung
eine Antwort gefunden werden. Aus diesem Grund ist es mithin wichtig, mit
selbiger zeitnah zu starten, um die verbliebenen offenen Punkte final klären zu
können. Die Verwaltung wird im Rahmen der Vorplanung den politischen
Gremien die Ergebnisse zur Beschlussfassung vorlegen.
„6. Die Bezirksvertretung dringt auf die Umsetzung ihres vom
Rat (Hauptausschuss anstelle des Rats) bestätigten Beschlusses vom
17.02.2021 (DS 201482-04 AA), wonach sämtliche Räume, die
nicht zwingend aus Sicherheitsgründen geschlossen bleiben müssen,
wieder geöffnet werden.“
(Votum: einstimmig angenommen):
Stellungnahme der Verwaltung:
Derzeit können aus Sicherheitsgründen keine weiteren Räumlichkeiten geöffnet
werden. (DS.Nr.221621-05 ST).
Über die Nutzung der Parksäle hinaus sprechen alle Untersuchungen gegen
eine Inbetriebnahme weiterer Räume. Vor allem Sicherheitsgründe (Statische
Risiken, fehlendes Brandschutzkonzept, Rettungswege, Feuchtigkeit, Asbest in
Brandschutzklappen der Lüftungsanlage, etc.), aber auch der allgemeine
bauliche Zustand ist hier ausschlaggebend. Wenn überhaupt wären nur mit
erheblichem personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand weitere Räume
wiederherzurichten. Die wenigen vorhandenen personellen Ressourcen
müssten dann über einen längeren Zeitraum in diese notwendige Teilsanierung
investiert werden und könnten nicht in das eigentliche Projekt fließen. Zudem
wären die Aufwendungen „Wegwerfinvestitionen“.
„7. Die Verwaltung wird aufgefordert, die noch immer nicht umgesetzten
Beschlüsse des Rates der Bundesstadt Bonn vom 7.
Mai 2020 (DS 200424) umgehend umzusetzen, insbesondere durch
a. Vorlage eines Konzeptes, wo und wie die ursprünglichen Nutzer –
insbesondere Vereine aus Bad Godesberg – während der
Sanierungszeitraumes ihre Veranstaltungen ortsnah durchführen können
b. Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung, ob eine Umwandlung der
Betreiberwohnung in ein Büro oder einen zusätzlichen Tagungsraum
sinnvoll und möglich ist.“
(Votum: einstimmig angenommen):
Stellungnahme der Verwaltung:
a. Die Verwaltung hat mit der DS-Nr.: 201479-1 ST und der DS-Nr.:
221621-04 ST mitgeteilt, dass die Stadt Bonn den Vereinen für die
Dauer der Schließung der Stadthalle für temporäre Nutzungen Räume
zur Verfügung stellen kann. Hierzu wurde auf die Homepage der Stadt
Bonn https://www.bonn.de/temporaere-vermietung verwiesen. Darüber
hinaus steht die Tourismus- und Congress GmbH für die Suche nach
Räumen unterstützend zur Verfügung.
b. Wie aus der Konkretisierung des Raumprogramms hervorgeht, soll dieSeite 7 von 12
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ehemalige Pächterwohnung dem Restaurant zugeschlagen werden. In
diesem Zusammenhang können diese Räume ggf. als Büro genutzt
werden. (DS-Nr.: 221621-04 ST)
„8. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg beschließt die Einrichtung eines
Projektbeirats „Sanierung Stadthalle Bad Godesberg“. Die
Beratungen des Projektbeirats erfolgen grundsätzlich öffentlich.“
(Votum: angenommen mit Mehrheit gegen Bzv. Lemm, Grüne, bei
Enthaltung 2 x SPD):
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Projekt wird in den dafür erforderlichen Planungs-, Vergaberechts-,
Genehmigungs- und Bauschritten durch die Verwaltung umgesetzt. Einer
Begleitung durch einen Projektbeirat bedarf es aus Sicht der Verwaltung dabei
nicht bzw. eine Verfahrensbeschleunigung wäre durch ein zusätzliches
Gremium nicht zu erreichen. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass durch die
zu beteiligenden Gremien die politischen Abstimmungsprozesse für dieses
Bauvorhaben in ausreichender Weise gewährleistet sind.
In erster Entscheidung hat der Rat gegen einen Projektbeirat gestimmt.
„9. Der Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 06.05.2020
und des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2
GO NRW hinsichtlich des Raum- und Nutzungskonzeptes (200424) wird
bestätigt. Die Verwaltung wird aufgefordert den Beschluss soweit
rechtlich möglich umzusetzen und demzufolge insbesondere
a. die maximale Teilbarkeit vorhandener Säle und Räumlichkeiten
b. den Erhalt der Foyer-Flächen und
c. eine Verkleinerung der bestehenden Restaurantfläche mit Veränderung
zu einer Cateringküche inkl. Vollküchenanteil bei der Sanierung der
Stadthalle umzusetzen."
(Votum: vertagt):
Stellungnahme der Verwaltung:
a. Hierzu wird auf die Beantwortung unter 1. a) verwiesen (Hauptausschuss
vom 07.05.2020 (DS-Nr. 200424). Die Teilbarkeit wird größtmöglich
realisiert; die Prüfung der Teilung des Großen Saales wird Teil der
Leistungsphasen 1 und 2 gemäß HOAI.
b. Der Erhalt der Foyer-Flächen wird realisiert.
c) Auf die unter A formulierte „Anmerkung zur Restaurant-Vollküche“ wird
verwiesen. Ergänzend hierzu führt die Verwaltung weiter aus: Um eine
Möglichkeit zu schaffen, die Restaurant- und die Veranstaltungsflächen
sowohl gemeinsam als auch separat betreiben zu können, sollte die
erforderliche technische Infrastruktur der Küche bis an eine geeignete
Übergabeschnittstelle vorgesehen und danach separierbar geplant
werden. So könnte nachträglich eine Unterteilung nachgerüstet,
technische Ausstattungen wie z.B. die Abluft jedoch gemeinsam genutzt
werden. Cateringküche (oder auch Bankettküche) und Vollküche müssenSeite 8 von 12
Seite 9
voneinander getrennt werden. Caterer sind Spezialisten, die in ihren
eigenen Räumlichkeiten kochen und die angelieferten Speisen in der
Bankettküche vorbereiten, d, h, aufwärmen, warmhalten, garnieren,
anrichten etc. Gleichzeitig eine Vollküche zu betreiben ist nicht das
Geschäft des Caterers, es sei denn, er oder siist gleichzeitig Inhaber des
Restaurants, also eines zweiten Betriebs. Die Trennung zwischen
Restaurant-Vollküche und Cateringküche erlaubt zwei unterschiedliche
Betriebsarten und bietet entsprechend mehr Flexibilität. Eine
Verkleinerung der bestehenden Restaurantfläche würde den separaten
Betrieb des Restaurants und damit ein hochwertiges gastronomisches
Angebot auf Dauer deutlich erschweren und ist daher nicht mehr
vorgesehen.
„10. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung eines
hochwertigen Individualrestaurant mit der Absicht Frequenz aus der Bad
Godesberger Innenstadt abzuziehen, zu unterlassen.“
(Votum: vertagt):
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu einer zeitgemäßen Nutzung der Stadthalle gehört auch ein zeitgemäßes,
attraktives Restaurant.
Ein solches Restaurant ist zwar einerseits eine wichtige Anlaufstelle am
südlichen Ende des Kurparks, andererseits liegt dieses jedoch weit genug von
der Bad Godesberger Innenstadt entfernt, als dass es mit dieser in den
Wettbewerb treten würde.
Ein Restaurant in der Stadthalle stellt daher aus Sicht der Verwaltung keine
unmittelbare Konkurrenz zum Bad Godesberger Zentrum dar, zumal hier
unterschiedliche Zielgruppen angesprochen werden.
Der Bestand des Restaurants am jetzigen Standort war bislang Gegenstand
sämtlicher politischer Entscheidungen und ist bei der Konkretisierung des
Raumprogramms daher als Vorgabe berücksichtigt worden.
Im Leitbildprozess, dessen Ergebnis am 6.2.2020 durch den Rat beschlossen
wurde (Drucksachen-Nr. 190431), wurde bereits betont, dass „eine sanierte
Stadthalle oder ein Neubau (…) in jedem Fall zur angestrebten Belebung der
Innenstadt beitragen“ würde (Leitbild, S. 18). Weiter heißt es: „um das Gesamt-
Ensemble Kurfürstliche Zeile weiter zu stärken, sind die angrenzenden
Grünbereiche Kur- und Redoutenpark mit dem Trinkpavillon, der Stadthalle und
dem Kleinen Theater ebenfalls einer zeitgemäßen und gleichzeitig
denkmalgerechten Gestaltung wie Nutzung zuzuführen“ (Leitbild, S. 98). Zu
einer Belebung gehört zweifelsohne das Restaurant.
Ein wichtiger Bestandteil des Masterplans Innenstadt Bad Godesberg ist
ebenfalls das Ziel, die räumlichen Bezüge zwischen der Godesburg, dem
Zentrum und dem Kurpark mit Stadthalle zu stärken. Im Erläuterungstext zum
Realisierungswettbewerb (Ds.-Nr. 211662) heißt es u.a.: „Mit dem Ziel, die
beiden stadträumlichen Determinanten Godesberg und Kurpark miteinander zu
vernetzen, wird die von der Godesburg kommende Achse über einen Entrée-Seite 9 von 12
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Platz bis in den Kurpark verlängert…“
Nach Auffassung der Verwaltung steht ein attraktives Restaurantangebot im
Kurpark genau im Einklang mit diesem städtebaulichen Ziel.
„11. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg bekräftigt, dass die Stadthalle
Bad Godesberg nach ihrer Sanierung eine klare konzeptionelle
Ausrichtung als Veranstaltungs- und Kongresshalle haben soll. Mit einer
dynamischen Preismatrix richtet sich die Stadthalle auf große
Veranstaltungen und Kongresse wie auch auf örtliche Vereine,
Gemeinschaften und sonstige Initiativen aus.“
(Votum: einstimmig angenommen bei Enthaltung 4 x Grüne)
Stellungnahme der Verwaltung:
Hierzu nimmt die Verwaltung mit dem nachstehenden Auszug aus der
Konkretisierung des Raumbuches Stellung (Seite 17 ff.):
„Die Stadthalle Bad Godesberg hat in ihrer Ausrichtung große Bedeutung als
regionales Tagungs- und Veranstaltungszentrum erlangt. Die inhaltliche
Ausrichtung soll auch in dieser Hinsicht zukünftig erhalten bleiben. Darüber
hinaus soll die Stadthalle Platz für Brauchtumspflege und Kultur bieten. Private
Veranstaltungen, wie z.B. Geburtstage und Hochzeiten Jubiläen etc. und die
Nutzung durch Vereine sollen hier ebenfalls möglich sein.
Mit Sicherheit werden die zukünftigen Preise an das heutige Niveau angepasst
werden, sollten jedoch so moderat sein, dass sich die breite Masse eine
Anmietung der Räumlichkeiten leisten kann. Damit das gewährleistet werden
kann, sollte die Grundausstattung (Mobiliar, Technik usw.) den
durchschnittlichen Anforderungen entsprechen und nicht zu hochwertig gewählt
werden. Die Räume sollen in ihrer Größe erhalten bleiben, in Zukunft aber noch
multifunktionaler genutzt werden können. Voneinander getrennte Zuwegungen,
Logistikbereiche und Infrastrukturen sind sehr wichtig, um Parallelnutzungen
realisieren zu können.
Die Erfolge der Vergangenheit und die größte Chance für einen erfolgreichen
Betrieb in der Zukunft stellen die besonders besucherstarken Veranstaltungen
dar.
Während sich in der inhaltlichen Ausrichtung nicht viel verändern soll, wird in
der Betriebsstruktur eine deutliche Modernisierung erforderlich sein. Die
Vermarktung und Verwaltung der Flächen wird auch zukünftig mit hoher
Wahrscheinlichkeit vor Ort gewährleistet. Den heutigen Ansprüchen
entsprechende Büroflächen sind im Bereich der Veranstaltungsflächen daher
unerlässlich. In der Vergangenheit wurden viele Dinge in Haus geleistet, die
heutzutage in nahezu allen Betreiberstrukturen ausgelagert werden. Hierzu
zählen die Lagerung und Pflege von Materialien, das Wäschewaschen, aber
auch viele BackOffice Tätigkeiten. Die deutlich steigenden Personalkosten
brachten zahlreiche strukturelle Veränderungen mit sich. Zahlreiche Caterer
lassen sich Geschirr, Besteck und weitere Materialien zum Beispiel sauber
anliefern und geben sie dreckig zurück, um sich die eigenen Kosten und
Aufwände für die Spülarbeiten zu sparen. Diese Veränderungen führen dazu,
dass es heutzutage andere Anforderungen an Logistik und Lagerflächen gibt,Seite 10 von 12
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als es zum Beispiel noch vor wenigen Jahren der Fall war.
Die wichtigsten Auswahlkriterien für Versammlungsstätten stellen
Verkehrsanbindung, Preis-Leistungsverhältnis, Attraktivität, Nachhaltigkeit,
Technik, Branchenkompetenz, Ansprechpartner, Ausstellungsflächen und
Gastronomie dar. Alle Kriterien sollen in der Zukunft angemessen, professionell
und herausragend integriert werden.“
„12. Für die Sanierung und den zukünftigen Betrieb der Stadthalle
Bad Godesberg wird der Einsatz regenerativer Energien und
nachhaltiger Baustoffe geprüft. Dazu
a. soll die Nutzung von Geothermie für die Energieversorgung geprüft
werden,
b. soll die Nutzung von Photovoltaik in Abstimmung mit
der Denkmalpflege geprüft werden und
c. sollen nach Möglichkeit nachhaltige Baustoffe zum Einsatz kommen.“
(Votum: angenommen mit Mehrheit)
Stellungnahme der Verwaltung:
Diese Aspekte werden selbstverständlich im Zuge der Planungen
berücksichtigt.
„13. Die Verwaltung
a. legt offen, weshalb die Teilbarkeit des Großen Saals
aus denkmalpflegerischen Gründen nicht gewünscht wird
b. erläutert, wie sie den Beschluss zur Teilbarkeit gegenüber dem
Denkmalschutz vertreten hat
c. und erklärt, wie sie alternativ die Zielsetzung der Multifunktionalität und
Flexibilität der sanierten Stadthalle Bad Godesberg erreichen möchte.“
(Votum: angenommen mit Mehrheit gegen Linke)
Stellungnahme der Verwaltung:
Hierzu verweist die Verwaltung auf ihre Antwort zu 1. a) (Beschluss des
Hauptausschusses vom 07.05.2020 (DS-Nr.: 200424).
Für den Fall, dass die Prüfungen ergeben, dass eine Teilung des Großen Saals
nicht umsetzbar ist, würde die Multifunktionalität der Stadthalle durch Erhalt der
Größe der übrigen Räume immer noch gegeben sein. Voneinander getrennte
Zuwegungen, Logistikbereiche und Infrastrukturen sind für Parallelnutzungen
essentiell.
Um keine weitere Zeit in diesem ambitionierten Projekt zu verlieren und
möglichst zeitnah die notwendigen Planungsdisziplinen zu besetzen,
bittet die Verwaltung, im Zuge der Beratungen der Inhalte dieser
ergänzenden Stellungnahme und in Abänderung des ursprünglichen
Beschlussvorschlages für die Sitzung der Bezirksvertretung im November
um eine Beschlussfassung mit folgenden Inhalten:Seite 11 von 12
Seite 12
1. Die Verwaltung bringt mit den vorliegenden Erkenntnissen die
Beauftragung der Fachplaner in die Ausschreibung.
2. Die noch nicht abschließend im Raumprogramm entschiedenen
Punkte (Teilung großer Saal (Multifunktionalität), Aufteilung
Küche/Restaurant, Nutzung Kegelbahn/Kellerbar) werden im
Rahmen der ersten Leistungsphasen (Grundlagenermittlung und
Vorplanung) planerisch bearbeitet und die Ergebnisse den
Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
3. Der Zeitplan wird mit den Planern überarbeitet und
fortgeschrieben.
Die Verwaltung wird die politischen Gremien nach erfolgreicher
Beauftragung und Festlegung der Planungsziele sowie ersten
Erkenntnissen über die weiteren Schritte und die Terminschiene
umfassend informieren.
- - -
Die Ziffern 1 bis 6 der vorstehenden Anregung entsprechen dem Antrag DS-
Nr.: 222107 der SPD.
Die Ziffern 7 und 8 der vorstehenden Anregung entsprechen dem Antrag DS-
Nr.: 221621-02 AA der CDU.
Die Ziffern 9 bis 13 der vorstehenden Anregung entsprechen dem Antrag DS-
Nr. 221621-06 AA.
Der Änderungsantrag DS-Nr. 221621-01 AA der SPD wird mit
vorstehender Beschlussfassung als erledigt erklärt.
- - -
Die ursprüngliche Beschlussvorlage der Verwaltung DS-Nr. 221621-
03 hatte folgenden Wortlaut:
Die Verwaltung wird mit den Planungen zum Bauvorhaben „Sanierung
der Stadthalle Bad Godesberg“ auf Grundlage der in der Mitteilungsvorlage DS-
Nr. 221621 dargestellten Rahmenbedingungen und Zielsetzungen
(Angepasstes Raumkonzept bzw. auf dieser Basis erstelltes Raumbuch,
Kosten- und Terminprognosen sowie Untersuchung möglicher
Vergabemodelle) fortfahren.
Anlage/n
KeineSeite 12 von 12

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Datenstand: 03.11.2026, 00:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de