221621-08 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Konkretisierung des Raumprogramms Stadthalle Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 221621-08 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.02.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221621-08 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Konkretisierung des Raumprogramms Stadthalle Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 08.02.2023 Kenntnisnahme Rat 09.02.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat für die Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 17.11.2022 eine Beschlussvorlage zur Konkretisierung des Raumprogramms für die Stadthalle Bad Godesberg eingebracht, die in der Sitzung sehr ausführlich diskutiert worden ist. Die Bezirksvertretung hat im Zusammenhang mit der Beschlussvorlage über zahlreiche Änderungsanträge beraten und über diese abgestimmt. Um die Gesamtthematik zur Stadthalle Bad Godesberg noch einmal transparent und anschaulich darzustellen und in den Kontext der laufenden Prüfungen und Planungen der Verwaltung zu stellen, werden nachfolgend die bereits getroffenen Entscheidungen, wie sie sich der Verwaltung aufgrund der Beschlusslage aus Mai 2020 darstellen sowie die Anregungen bzw. Prüfaufträge, die sich aus den im November 2022 stattgefundenen Sitzungen der Bezirksvertretung Bad Godesberg ergeben haben, aufgeführt. Bzgl. der einzelnen Themenfelder rund um die Stadthalle wird nachfolgend der Bearbeitungsstand sowie eine inhaltlich-fachliche Stellungnahme zu den Aufträgen –soweit dies bis dato möglich ist- dargestellt. A. Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 07.05.2020 (DS- Nr. 200424): „Das Raum- und Nutzungskonzept wird in Variante 1 mit einer Cateringküche inkl. Vollküchenanteil vorbehaltlich der denkmalrechtlichen Prüfung zur Umsetzung in der anstehenden Vollsanierung beschlossen.“ Variante 1 Erdgeschoss lautete gemäß „Raum- und Nutzungskonzept“ der Tourismus & Congress GmbH Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler, Anlage zu DS-Nr. 200424): „Die Variante 1 sieht eine maximale Teilbarkeit vorhandener Säle und Räumlichkeiten, bei gleichzeitigem Erhalt der Foyer Flächen und einer Verkleinerung der bestehenden Restaurantfläche vor. Kernelement bildet dabei die Teilbarkeit des Großen Saal durch flexible Trennwände. Dadurch entstehenSeite 1 von 12 Seite 2 bei Bedarf zwei Säle.“ (S. 18) Sowie: „Eine weitere Räumlichkeit die im Rahmen der Erstellung eines Raumkonzepts eine neue Bewertung erfährt ist das Restaurant. Gemäß der Vorgabe das Restaurant in Gänze oder in Teilen zur Nutzung durch die Bad Godesberger Bürger als Anlaufstelle zu erhalten, wurde die Teilbarkeit der Räumlichkeit als Lösungsansatz gewählt. Durch eine Neugestaltung der als Restaurant genutzten Fläche entsteht ein Bereich der je nach Bedarf durch eine mobile Trennwand in einen separaten Tagungsraum umgewandelt werden kann.“ (S. 19) Die Variante 1 wurde sodann in modifizierter Form (Cateringküche inkl. Vollküchenanteil) beschlossen. Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzlich sieht die Verwaltung die von ihr vorgeschlagene Konkretisierung des Raumprogramms als eine Weiterführung der Überlegungen, die auf dem Beschluss aus 2020 fußen, und nicht als einen Gegenentwurf zur beschlossenen modifizierten Variante 1. Zum Großen Saal: Die Aussage aus der Mitteilungsvorlage von Oktober 2022 (DS-Nr. 221621), dass „der große Saal aus Sicht des Denkmalschutzes nicht geteilt werden kann“, wird wie folgt korrigiert: Gemäß § 7, Absatz 1 DSchG NRW ist „die dauerhafte Erhaltung der denkmalwerten Substanz zu gewährleisten“. Bevor eine Aussage über die zukünftige Nutzung des Gr. Saals getroffen werden kann, sind zunächst die Möglichkeiten des Erhalts der stark geschädigten Bausubstanz zu prüfen. Hierzu werden im Rahmen der Vorentwurfsplanung entsprechende Konzepte erarbeitet. Diese werden zeigen, ob und wie die Substanz des Saals zu erhalten ist. Eine Entscheidung, ob und wie eine Teilbarkeit des Saals dann realisierbar ist, kann vonseiten der Denkmalbehörde erst getroffen werden, wenn die entsprechenden Lösungsansätze vorliegen. Die Untere Denkmalbehörde wird in die Planung eng einbezogen, so dass der notwendige Abwägungsprozess der Aspekte Denkmalschutz, Nutzungsanforderung und Wirtschaftlichkeit entsprechend vorgenommen werden kann. Zum Restaurant: Die beschlossene Variante 1 sieht eine Cateringküche inkl. Vollküchenanteil und eine Verkleinerung des Restaurants vor. Eine vertiefte Untersuchung im Zeitraum seit 2020 führt zu einer angepassten Empfehlung durch das Beratungsbüro Progacon und zarinfar, welche im Zuge der Fortschreibung des Raumprogramms feststellen, dass neben der Cateringküche für den Tagungsbereich ein vollwertiges Restaurant (wie in Vergangenheit auch) und keine Verkleinerung bzw. Teilung des Restaurants erfolgen sollte. Ferner wird zum Betrieb empfohlen, dass die Raumplanung die Möglichkeit eines getrennten Betriebs von Tagungszentrum und Restaurant ermöglichen solle.Seite 2 von 12 Seite 3 Begründet wird dies im Raumprogramm wie folgt: Die Stadthalle benötigt für den zukunftsorientierten Betrieb des Restaurants und im Kontext der Wettbewerbssituation im Gastronomiebereich auf der einen Seite eine/einen sehr qualifizierte/n Individualgastronomin/en mit einem guten Konzept mit Abstrahlwirkung. Auf der anderen Seite soll die Auslastung der Veranstaltungsflächen gesteigert und professionalisiert werden, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Für die beiden unterschiedlichen Kompetenzen wird es voraussichtlich schwierig, eine/einen Betreiber*in zu finden, der oder die beides in sich vereint. Deshalb soll im Rahmen der Sanierung eine Struktur geschaffen werden, die einen getrennten Betrieb von Restaurant und Veranstaltungsflächen ermöglicht. Während für die Veranstaltungsflächen eine oder mehrere Cateringküchen erforderlich sein werden, benötigt das Restaurant eine Vollküche. Sämtliche Nebenflächen (Büro, Lager, Sozialräume, Logistik, WCs, BOH etc.) müssen für beide Flächen getrennt voneinander vorhanden sein. Der im OG liegende bisherige Konferenzraum und die Wohnung im OG gehören danach zum Bereich Restaurant und sollen in dieses integriert werden (z. B. Büros, Sozialräume). Grundsätzlich sieht die Verwaltung die von ihr vorgeschlagene Konkretisierung des Raumprogramms als eine Weiterführung der Überlegungen, die auf dem Beschluss aus 2020 fußen und nicht als einen Gegenentwurf zur beschlossenen Variante 1. „1. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah einen Zeitplan der wichtigen nächsten Schritte bis zum Sanierungsbeginn im Sommer 2022 vorzulegen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Der seinerzeit gewünschte Zeitplan wurde in 2020 noch nicht erstellt. Allerdings hat die Verwaltung zwischenzeitlich anhand der derzeit verfügbaren Parameter einen Zeitplan erstellt und vorgelegt (siehe Dokumentation des Workshops Zarinfar vom 8.8.2022), der für die Dauer der Abläufe eine realistische Perspektive darstellt. Die Detaillierung und Fortschreibung des Zeitplans wird mit allen Planungsbeteiligten konkretisiert und aufeinander abgestimmt werden. Dies wird unmittelbar nach der Beauftragung der Fachingenieur*innen und Fachplaner*innen geschehen. „2. Die Verwaltung wird gebeten ein Konzept vorzulegen, wo und wie jetzige Nutzer insbesondere Vereine aus Bad Godesberg während des Sanierungszeitraumes ihre Veranstaltung ortsnah durchführen können.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat mit der DS 201479-1 ST mitgeteilt, dass die Stadt Bonn den Vereinen für die Dauer der Schließung der Stadthalle für temporäre Nutzungen Räume zur Verfügung stellen kann. Hierzu wurde auf die Homepage der StadtSeite 3 von 12 Seite 4 Bonn https://www.bonn.de/temporaere-vermietung verwiesen. (DS- Nr.: 221621-04 ST) Bereits der Dringlichkeitsantrag DS-Nr.: 201052 thematisierte alternative Räumlichkeiten und temporäre Bauten als Interim für die geschlossene Stadthalle Bad Godesberg. Auch während einer längeren Schließung der Stadthalle Bad Godesberg sollen Veranstaltungen im Stadtbezirk ermöglicht werden können. Die Verwaltung hat daraufhin 2020 ein Angebot eingeholt. In Betracht kam die Errichtung einer Zeltanlage auf dem Parkplatz der Rigal´schen Wiese. Die Größe der angedachten Veranstaltungsstätte orientierte sich an der Größe des Großen Saales der Stadthalle und sollte 1000 Besucherinnen und Besuchern Platz bieten. Die Kosten der Errichtung und Anmietung einer Zeltanlage auf dem Parkplatz der Rigal´schen Wiese für einen Zeitraum von vier Monaten wurde seinerzeit mit ca. 140.000 EUR beziffert.. Aufgrund der coronabedingten Unsicherheit, der Unwirtschaftlichkeit und der ungeklärten Frage des Betriebs der Zeltanlage durch eine/n externe/n Veranstalter*in/Gastronom*in hat die Verwaltung sich gegen eine Umsetzung entschieden. „3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob eine Umwandlung der Betreiberwohnung in ein Büro oder einen zusätzlichen Tagungsraum sinnvoll und möglich ist.“ Stellungnahme der Verwaltung: Wie aus der Konkretisierung des Raumprogramms hervorgeht, soll die ehemalige Pächterwohnung dem Restaurant zugeschlagen werden. In diesem Zusammenhang können diese Räume ggf. als Büro genutzt werden. (DS-Nr.: 221621-04 ST) „4. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie auch zukünftig ein eigenes Hallenmanagement vor Ort möglich ist.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung vertritt ebenfalls die Auffassung, dass ein Hallenmanagement vor Ort für einen professionellen Betrieb erforderlich ist. Vor dem Hintergrund sind angemessene Büroräume für die/den Betreiber/in der Veranstaltungsstätte erforderlich. Wie im Raumprogramm auf Seite 22 ausgeführt, soll der Karajanflügel Teil des Veranstaltungsbereichs werden. Gegebenenfalls sind die Räume als Büroflächen für den oder die Betreiber*in des Veranstaltungsbereichs zu nutzen. „5. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie auch weiterhin eine öffentliche Außengastronomie angeboten werden kann.“Seite 4 von 12 Seite 5 Stellungnahme der Verwaltung: Eine öffentliche Außengastronomie ist vorgesehen. Die Dimensionierung und Positionierung der Außengastronomieflächen (Sonnenstand, Windschutz, Flächenaufteilung) werden im Laufe des Projektfortschritts geplant. Je nach Gesamtgestaltung des Kurparks sind Außengastronomieflächen auf beiden Seiten der Gastronomie denkbar. Der Originalzustand des Musikpavillons ist zu erhalten. Gegebenenfalls soll die Fläche für die Außengastronomie genutzt werden. „6. Die kulturelle Nutzung des Trinkpavillons wird sichergestellt.“ Stellungnahme der Verwaltung: Gemäß dem gefassten Beschluss vom 17.11.2022 wird der Trinkpavillon Teil des Veranstaltungszentrums, vgl. Niederschriftsauszug zu DS-Nr.: 221621-03. Damit sind Möglichkeiten zur kulturellen Nutzung grundsätzlich gegeben und später beim Hallenmanagement zu buchen. „7. Für alle Multifunktionsräume der Stadthalle soll auch eine kulturelle Nutzung sichergestellt werden.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadthalle Bad Godesberg hat in ihrer Ausrichtung große Bedeutung als regionales Tagungs- und Veranstaltungszentrum erlangt. Die inhaltliche Ausrichtung soll auch in dieser Hinsicht zukünftig erhalten bleiben. Darüber hinaus soll die Stadthalle Platz für Brauchtumspflege und Kultur bieten. Private Veranstaltungen, wie z.B. Geburtstage und Hochzeiten Jubiläen etc. und die Nutzung durch Vereine sollen hier ebenfalls möglich sein. B. Beschlüsse bzw. Anregungen aus der BV Bad Godesberg vom 17.11.2022 im Zusammenhang mit der Beratung der Beschlussvorlage zur Konkretisierung des Raumprogramms (DS-Nr.: 221621-03): „1. Die Stadtverwaltung überprüft gemeinsam mit dem bereits beauftragten Büro v-Architekten (Architekten Denninger) den Zeitplan für die Sanierung mit dem Ziel einer substantiellen Beschleunigung der Planungsphase, ohne dabei das Ziel einer realistischen Projektplanung aus den Augen zu verlieren.“ (Votum: einstimmig angenommen) Stellungnahme der Verwaltung: Das Architekturbüro hat einen Vertrag über alle Leistungsphasen, ist aber zunächst mit den Bestandsuntersuchungen beauftragt. Die Fachplaner*innen sind noch zu beauftragen. Erst wenn das gesamte Planungsteam steht, kann eine substantielle Überprüfung des Terminplans vorgenommen werden. Aufgrund der neben der Planung notwendigerweise noch zu erfolgenden Abstimmungen u.a. mit Nutzer*in, Denkmalschutz, Behindertengemeinschaft sieht die Verwaltung derzeit keine wesentlichen Spielräume für eineSeite 5 von 12 Seite 6 Beschleunigung im Planungsprozess. „2. Die Bezirksvertretung stimmt der weiteren Ausarbeitung der geplanten Änderungen am Nutzungskonzept mit der Maßgabe zu, dass als Ersatz für die nicht realisierbare Unterteilung des Großen Saals sowie des Restaurants Möglichkeiten zur Einrichtung eines Workshopbereichs geprüft werden (insbesondere in Teilbereichen der bisherigen Spülküche im Kellergeschoss und/oder der bisherigen Pächterwohnung).“ (Votum: abgelehnt gegen FDP und Linke bei Enthaltung SPD) Stellungnahme der Verwaltung: Eine Prüfung, welche Räumlichkeiten mit welchen Anforderungen festgelegt werden könnten, kann in den ersten beiden Leistungsphasen als Variante erfolgen. (DS.Nr.: 221621-05 ST) „3. Der Trinkpavillon wird jedoch nicht in den Veranstaltungsbereichintegriert, es muss weiterhin ein separater Betrieb möglich bleiben. Eine punktuelle Nutzung für besondere Veranstaltungen erscheint aber in Abstimmung mit dem Betreiberverein vorstellbar. Votum: abgelehnt mit Mehrheit:“ Stellungnahme der Verwaltung: Ein separater Betrieb des Trinkpavillons ist aus Sicht der Verwaltung nicht zu befürworten. Zuwegungen, Sanitäreinrichtungen und gastronomische Vorkehrungen wurden ähnlich zur Nutzung der Vergangenheit betrachtet. Der ständige Betrieb durch einen Betreiberverein würde eine zweite oder eventuell sogar dritte Betreiberpartei (neben Veranstaltungen und Gastronomie) bedeuten. Es würde eventuell eine Konkurrenzsituation der unterschiedlichen Parteien entstehen. Die Vermarktungsstruktur wäre für Außenstehende ggfls. sehr kompliziert. Schnittstellen wie zum Beispiel die Parkplatznutzung, die Lager- und Logistikstruktur und die Pflege des Gebäudes und der Außenanlagen wären zwingend mitzudenken. Für eine separate Verpachtung wäre eine strukturelle Anbindung des Trinkpavillons inkl. eigener Verbrauchszähler wichtig. In der Vergangenheit lag der Betrieb der gesamten Stadthalle in der Hand eines Betreibers. (DS.Nr.221621-05 ST) „4. Die Stadtverwaltung prüft Möglichkeiten zur Herstellung eines weiteren Fluchtwegs für Bierkeller und Kegelbahnen, um diese auch künftig betreiben und nicht nur als Lager nutzen zu können.“ (Votum: Angenommen mit Mehrheit) Stellungnahme der Verwaltung: Die spätere Nutzung der Flächen wird im Rahmen der Vorplanung geprüft. (DS.Nr.221621-05 ST). „5. Vor Planungsbeginn wird das finale RaumprogrammSeite 6 von 12 Seite 7 der Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.“ (Votum: einstimmig angenommen) Stellungnahme der Verwaltung: Auf die offenen Punkte kann - wie beschrieben - nur im Wege der Planung eine Antwort gefunden werden. Aus diesem Grund ist es mithin wichtig, mit selbiger zeitnah zu starten, um die verbliebenen offenen Punkte final klären zu können. Die Verwaltung wird im Rahmen der Vorplanung den politischen Gremien die Ergebnisse zur Beschlussfassung vorlegen. „6. Die Bezirksvertretung dringt auf die Umsetzung ihres vom Rat (Hauptausschuss anstelle des Rats) bestätigten Beschlusses vom 17.02.2021 (DS 201482-04 AA), wonach sämtliche Räume, die nicht zwingend aus Sicherheitsgründen geschlossen bleiben müssen, wieder geöffnet werden.“ (Votum: einstimmig angenommen): Stellungnahme der Verwaltung: Derzeit können aus Sicherheitsgründen keine weiteren Räumlichkeiten geöffnet werden. (DS.Nr.221621-05 ST). Über die Nutzung der Parksäle hinaus sprechen alle Untersuchungen gegen eine Inbetriebnahme weiterer Räume. Vor allem Sicherheitsgründe (Statische Risiken, fehlendes Brandschutzkonzept, Rettungswege, Feuchtigkeit, Asbest in Brandschutzklappen der Lüftungsanlage, etc.), aber auch der allgemeine bauliche Zustand ist hier ausschlaggebend. Wenn überhaupt wären nur mit erheblichem personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand weitere Räume wiederherzurichten. Die wenigen vorhandenen personellen Ressourcen müssten dann über einen längeren Zeitraum in diese notwendige Teilsanierung investiert werden und könnten nicht in das eigentliche Projekt fließen. Zudem wären die Aufwendungen „Wegwerfinvestitionen“. „7. Die Verwaltung wird aufgefordert, die noch immer nicht umgesetzten Beschlüsse des Rates der Bundesstadt Bonn vom 7. Mai 2020 (DS 200424) umgehend umzusetzen, insbesondere durch a. Vorlage eines Konzeptes, wo und wie die ursprünglichen Nutzer – insbesondere Vereine aus Bad Godesberg – während der Sanierungszeitraumes ihre Veranstaltungen ortsnah durchführen können b. Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung, ob eine Umwandlung der Betreiberwohnung in ein Büro oder einen zusätzlichen Tagungsraum sinnvoll und möglich ist.“ (Votum: einstimmig angenommen): Stellungnahme der Verwaltung: a. Die Verwaltung hat mit der DS-Nr.: 201479-1 ST und der DS-Nr.: 221621-04 ST mitgeteilt, dass die Stadt Bonn den Vereinen für die Dauer der Schließung der Stadthalle für temporäre Nutzungen Räume zur Verfügung stellen kann. Hierzu wurde auf die Homepage der Stadt Bonn https://www.bonn.de/temporaere-vermietung verwiesen. Darüber hinaus steht die Tourismus- und Congress GmbH für die Suche nach Räumen unterstützend zur Verfügung. b. Wie aus der Konkretisierung des Raumprogramms hervorgeht, soll dieSeite 7 von 12 Seite 8 ehemalige Pächterwohnung dem Restaurant zugeschlagen werden. In diesem Zusammenhang können diese Räume ggf. als Büro genutzt werden. (DS-Nr.: 221621-04 ST) „8. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg beschließt die Einrichtung eines Projektbeirats „Sanierung Stadthalle Bad Godesberg“. Die Beratungen des Projektbeirats erfolgen grundsätzlich öffentlich.“ (Votum: angenommen mit Mehrheit gegen Bzv. Lemm, Grüne, bei Enthaltung 2 x SPD): Stellungnahme der Verwaltung: Das Projekt wird in den dafür erforderlichen Planungs-, Vergaberechts-, Genehmigungs- und Bauschritten durch die Verwaltung umgesetzt. Einer Begleitung durch einen Projektbeirat bedarf es aus Sicht der Verwaltung dabei nicht bzw. eine Verfahrensbeschleunigung wäre durch ein zusätzliches Gremium nicht zu erreichen. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass durch die zu beteiligenden Gremien die politischen Abstimmungsprozesse für dieses Bauvorhaben in ausreichender Weise gewährleistet sind. In erster Entscheidung hat der Rat gegen einen Projektbeirat gestimmt. „9. Der Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 06.05.2020 und des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hinsichtlich des Raum- und Nutzungskonzeptes (200424) wird bestätigt. Die Verwaltung wird aufgefordert den Beschluss soweit rechtlich möglich umzusetzen und demzufolge insbesondere a. die maximale Teilbarkeit vorhandener Säle und Räumlichkeiten b. den Erhalt der Foyer-Flächen und c. eine Verkleinerung der bestehenden Restaurantfläche mit Veränderung zu einer Cateringküche inkl. Vollküchenanteil bei der Sanierung der Stadthalle umzusetzen." (Votum: vertagt): Stellungnahme der Verwaltung: a. Hierzu wird auf die Beantwortung unter 1. a) verwiesen (Hauptausschuss vom 07.05.2020 (DS-Nr. 200424). Die Teilbarkeit wird größtmöglich realisiert; die Prüfung der Teilung des Großen Saales wird Teil der Leistungsphasen 1 und 2 gemäß HOAI. b. Der Erhalt der Foyer-Flächen wird realisiert. c) Auf die unter A formulierte „Anmerkung zur Restaurant-Vollküche“ wird verwiesen. Ergänzend hierzu führt die Verwaltung weiter aus: Um eine Möglichkeit zu schaffen, die Restaurant- und die Veranstaltungsflächen sowohl gemeinsam als auch separat betreiben zu können, sollte die erforderliche technische Infrastruktur der Küche bis an eine geeignete Übergabeschnittstelle vorgesehen und danach separierbar geplant werden. So könnte nachträglich eine Unterteilung nachgerüstet, technische Ausstattungen wie z.B. die Abluft jedoch gemeinsam genutzt werden. Cateringküche (oder auch Bankettküche) und Vollküche müssenSeite 8 von 12 Seite 9 voneinander getrennt werden. Caterer sind Spezialisten, die in ihren eigenen Räumlichkeiten kochen und die angelieferten Speisen in der Bankettküche vorbereiten, d, h, aufwärmen, warmhalten, garnieren, anrichten etc. Gleichzeitig eine Vollküche zu betreiben ist nicht das Geschäft des Caterers, es sei denn, er oder siist gleichzeitig Inhaber des Restaurants, also eines zweiten Betriebs. Die Trennung zwischen Restaurant-Vollküche und Cateringküche erlaubt zwei unterschiedliche Betriebsarten und bietet entsprechend mehr Flexibilität. Eine Verkleinerung der bestehenden Restaurantfläche würde den separaten Betrieb des Restaurants und damit ein hochwertiges gastronomisches Angebot auf Dauer deutlich erschweren und ist daher nicht mehr vorgesehen. „10. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung eines hochwertigen Individualrestaurant mit der Absicht Frequenz aus der Bad Godesberger Innenstadt abzuziehen, zu unterlassen.“ (Votum: vertagt): Stellungnahme der Verwaltung: Zu einer zeitgemäßen Nutzung der Stadthalle gehört auch ein zeitgemäßes, attraktives Restaurant. Ein solches Restaurant ist zwar einerseits eine wichtige Anlaufstelle am südlichen Ende des Kurparks, andererseits liegt dieses jedoch weit genug von der Bad Godesberger Innenstadt entfernt, als dass es mit dieser in den Wettbewerb treten würde. Ein Restaurant in der Stadthalle stellt daher aus Sicht der Verwaltung keine unmittelbare Konkurrenz zum Bad Godesberger Zentrum dar, zumal hier unterschiedliche Zielgruppen angesprochen werden. Der Bestand des Restaurants am jetzigen Standort war bislang Gegenstand sämtlicher politischer Entscheidungen und ist bei der Konkretisierung des Raumprogramms daher als Vorgabe berücksichtigt worden. Im Leitbildprozess, dessen Ergebnis am 6.2.2020 durch den Rat beschlossen wurde (Drucksachen-Nr. 190431), wurde bereits betont, dass „eine sanierte Stadthalle oder ein Neubau (…) in jedem Fall zur angestrebten Belebung der Innenstadt beitragen“ würde (Leitbild, S. 18). Weiter heißt es: „um das Gesamt- Ensemble Kurfürstliche Zeile weiter zu stärken, sind die angrenzenden Grünbereiche Kur- und Redoutenpark mit dem Trinkpavillon, der Stadthalle und dem Kleinen Theater ebenfalls einer zeitgemäßen und gleichzeitig denkmalgerechten Gestaltung wie Nutzung zuzuführen“ (Leitbild, S. 98). Zu einer Belebung gehört zweifelsohne das Restaurant. Ein wichtiger Bestandteil des Masterplans Innenstadt Bad Godesberg ist ebenfalls das Ziel, die räumlichen Bezüge zwischen der Godesburg, dem Zentrum und dem Kurpark mit Stadthalle zu stärken. Im Erläuterungstext zum Realisierungswettbewerb (Ds.-Nr. 211662) heißt es u.a.: „Mit dem Ziel, die beiden stadträumlichen Determinanten Godesberg und Kurpark miteinander zu vernetzen, wird die von der Godesburg kommende Achse über einen Entrée-Seite 9 von 12 Seite 10 Platz bis in den Kurpark verlängert…“ Nach Auffassung der Verwaltung steht ein attraktives Restaurantangebot im Kurpark genau im Einklang mit diesem städtebaulichen Ziel. „11. Die Bezirksvertretung Bad Godesberg bekräftigt, dass die Stadthalle Bad Godesberg nach ihrer Sanierung eine klare konzeptionelle Ausrichtung als Veranstaltungs- und Kongresshalle haben soll. Mit einer dynamischen Preismatrix richtet sich die Stadthalle auf große Veranstaltungen und Kongresse wie auch auf örtliche Vereine, Gemeinschaften und sonstige Initiativen aus.“ (Votum: einstimmig angenommen bei Enthaltung 4 x Grüne) Stellungnahme der Verwaltung: Hierzu nimmt die Verwaltung mit dem nachstehenden Auszug aus der Konkretisierung des Raumbuches Stellung (Seite 17 ff.): „Die Stadthalle Bad Godesberg hat in ihrer Ausrichtung große Bedeutung als regionales Tagungs- und Veranstaltungszentrum erlangt. Die inhaltliche Ausrichtung soll auch in dieser Hinsicht zukünftig erhalten bleiben. Darüber hinaus soll die Stadthalle Platz für Brauchtumspflege und Kultur bieten. Private Veranstaltungen, wie z.B. Geburtstage und Hochzeiten Jubiläen etc. und die Nutzung durch Vereine sollen hier ebenfalls möglich sein. Mit Sicherheit werden die zukünftigen Preise an das heutige Niveau angepasst werden, sollten jedoch so moderat sein, dass sich die breite Masse eine Anmietung der Räumlichkeiten leisten kann. Damit das gewährleistet werden kann, sollte die Grundausstattung (Mobiliar, Technik usw.) den durchschnittlichen Anforderungen entsprechen und nicht zu hochwertig gewählt werden. Die Räume sollen in ihrer Größe erhalten bleiben, in Zukunft aber noch multifunktionaler genutzt werden können. Voneinander getrennte Zuwegungen, Logistikbereiche und Infrastrukturen sind sehr wichtig, um Parallelnutzungen realisieren zu können. Die Erfolge der Vergangenheit und die größte Chance für einen erfolgreichen Betrieb in der Zukunft stellen die besonders besucherstarken Veranstaltungen dar. Während sich in der inhaltlichen Ausrichtung nicht viel verändern soll, wird in der Betriebsstruktur eine deutliche Modernisierung erforderlich sein. Die Vermarktung und Verwaltung der Flächen wird auch zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit vor Ort gewährleistet. Den heutigen Ansprüchen entsprechende Büroflächen sind im Bereich der Veranstaltungsflächen daher unerlässlich. In der Vergangenheit wurden viele Dinge in Haus geleistet, die heutzutage in nahezu allen Betreiberstrukturen ausgelagert werden. Hierzu zählen die Lagerung und Pflege von Materialien, das Wäschewaschen, aber auch viele BackOffice Tätigkeiten. Die deutlich steigenden Personalkosten brachten zahlreiche strukturelle Veränderungen mit sich. Zahlreiche Caterer lassen sich Geschirr, Besteck und weitere Materialien zum Beispiel sauber anliefern und geben sie dreckig zurück, um sich die eigenen Kosten und Aufwände für die Spülarbeiten zu sparen. Diese Veränderungen führen dazu, dass es heutzutage andere Anforderungen an Logistik und Lagerflächen gibt,Seite 10 von 12 Seite 11 als es zum Beispiel noch vor wenigen Jahren der Fall war. Die wichtigsten Auswahlkriterien für Versammlungsstätten stellen Verkehrsanbindung, Preis-Leistungsverhältnis, Attraktivität, Nachhaltigkeit, Technik, Branchenkompetenz, Ansprechpartner, Ausstellungsflächen und Gastronomie dar. Alle Kriterien sollen in der Zukunft angemessen, professionell und herausragend integriert werden.“ „12. Für die Sanierung und den zukünftigen Betrieb der Stadthalle Bad Godesberg wird der Einsatz regenerativer Energien und nachhaltiger Baustoffe geprüft. Dazu a. soll die Nutzung von Geothermie für die Energieversorgung geprüft werden, b. soll die Nutzung von Photovoltaik in Abstimmung mit der Denkmalpflege geprüft werden und c. sollen nach Möglichkeit nachhaltige Baustoffe zum Einsatz kommen.“ (Votum: angenommen mit Mehrheit) Stellungnahme der Verwaltung: Diese Aspekte werden selbstverständlich im Zuge der Planungen berücksichtigt. „13. Die Verwaltung a. legt offen, weshalb die Teilbarkeit des Großen Saals aus denkmalpflegerischen Gründen nicht gewünscht wird b. erläutert, wie sie den Beschluss zur Teilbarkeit gegenüber dem Denkmalschutz vertreten hat c. und erklärt, wie sie alternativ die Zielsetzung der Multifunktionalität und Flexibilität der sanierten Stadthalle Bad Godesberg erreichen möchte.“ (Votum: angenommen mit Mehrheit gegen Linke) Stellungnahme der Verwaltung: Hierzu verweist die Verwaltung auf ihre Antwort zu 1. a) (Beschluss des Hauptausschusses vom 07.05.2020 (DS-Nr.: 200424). Für den Fall, dass die Prüfungen ergeben, dass eine Teilung des Großen Saals nicht umsetzbar ist, würde die Multifunktionalität der Stadthalle durch Erhalt der Größe der übrigen Räume immer noch gegeben sein. Voneinander getrennte Zuwegungen, Logistikbereiche und Infrastrukturen sind für Parallelnutzungen essentiell. Um keine weitere Zeit in diesem ambitionierten Projekt zu verlieren und möglichst zeitnah die notwendigen Planungsdisziplinen zu besetzen, bittet die Verwaltung, im Zuge der Beratungen der Inhalte dieser ergänzenden Stellungnahme und in Abänderung des ursprünglichen Beschlussvorschlages für die Sitzung der Bezirksvertretung im November um eine Beschlussfassung mit folgenden Inhalten:Seite 11 von 12 Seite 12 1. Die Verwaltung bringt mit den vorliegenden Erkenntnissen die Beauftragung der Fachplaner in die Ausschreibung. 2. Die noch nicht abschließend im Raumprogramm entschiedenen Punkte (Teilung großer Saal (Multifunktionalität), Aufteilung Küche/Restaurant, Nutzung Kegelbahn/Kellerbar) werden im Rahmen der ersten Leistungsphasen (Grundlagenermittlung und Vorplanung) planerisch bearbeitet und die Ergebnisse den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. 3. Der Zeitplan wird mit den Planern überarbeitet und fortgeschrieben. Die Verwaltung wird die politischen Gremien nach erfolgreicher Beauftragung und Festlegung der Planungsziele sowie ersten Erkenntnissen über die weiteren Schritte und die Terminschiene umfassend informieren. - - - Die Ziffern 1 bis 6 der vorstehenden Anregung entsprechen dem Antrag DS- Nr.: 222107 der SPD. Die Ziffern 7 und 8 der vorstehenden Anregung entsprechen dem Antrag DS- Nr.: 221621-02 AA der CDU. Die Ziffern 9 bis 13 der vorstehenden Anregung entsprechen dem Antrag DS- Nr. 221621-06 AA. Der Änderungsantrag DS-Nr. 221621-01 AA der SPD wird mit vorstehender Beschlussfassung als erledigt erklärt. - - - Die ursprüngliche Beschlussvorlage der Verwaltung DS-Nr. 221621- 03 hatte folgenden Wortlaut: Die Verwaltung wird mit den Planungen zum Bauvorhaben „Sanierung der Stadthalle Bad Godesberg“ auf Grundlage der in der Mitteilungsvorlage DS- Nr. 221621 dargestellten Rahmenbedingungen und Zielsetzungen (Angepasstes Raumkonzept bzw. auf dieser Basis erstelltes Raumbuch, Kosten- und Terminprognosen sowie Untersuchung möglicher Vergabemodelle) fortfahren. Anlage/n KeineSeite 12 von 12
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