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221621-05 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Konkretisierung des Raumprogramms Stadthalle Bad Godesberg

Nummer
221621-05 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.11.2022 Kenntnisnahme
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  1. 221621 Konkretisierung des Raumprogramms Stadthalle Bad Godesberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221621-05 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Konkretisierung des Raumprogramms Stadthalle
Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.11.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme zu 221621-01 AA:
Zu 1.: Die Stadtverwaltung überprüft gemeinsam mit dem bereits
beauftragten Büro v-Architekten (Architekten Denninger) den
Zeitplan für die Sanierung mit dem Ziel einer substantiellen
Beschleunigung der Planungsphase, ohne dabei das Ziel einer
realistischen Projektplanung aus den Augen zu verlieren.
Das Architekturbüro hat einen Vertrag über alle Leistungsphasen, ist
aber zunächst mit den Bestandsuntersuchungen beauftragt. Die
Fachplaner sind noch zu beauftragen. Erst wenn das gesamte
Planungsteam steht, kann noch einmal über Planungszeiträume beraten
werden.
Aufgrund der neben der Planung zu erfolgenden Abstimmungen u.a. mit
Nutzer, Denkmalschutz, Behindertengemeinschaft sieht die Verwaltung
derzeit keine großen Spielräume für eine Beschleunigung im
Planungsprozess.
Eine Beschleunigung des Prozesses der politischen Beteiligung ließe
sich über ein eigenes Fachgremium „Sanierung Stadthalle Bad
Godesberg“ erreichen, der alle Kompetenzen und auch
Beschlusskompetenzen bündeln und die Beratung in den zahlreichen
Gremien ersetzen würde. Dies wäre allerding, noch kommunalrechtlich
zu klären.
Zu 2.: Die Bezirksvertretung stimmt der weiteren Ausarbeitung der
geplanten Änderungen am Nutzungskonzept mit der Maßgabe zu,
dass als Ersatz für die nicht realisierbare Unterteilung des Großen
Saals sowie des Restaurants Möglichkeiten zur Einrichtung eines
Workshopbereichs geprüft werden (insbesondere in Teilbereichen
der bisherigen Spülküche im Kellergeschoss und/oder der
bisherigen Pächterwohnung).
Eine Prüfung, welche Räumlichkeiten mit welchen Anforderungen als
Workshopbereich festgelegt werden könnten, kann in den ersten beiden
Leistungsphasen als Variante erfolgen.Seite 1 von 3
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Zu 3.: Der Trinkpavillon wird jedoch nicht in den
Veranstaltungsbereich integriert, es muss weiterhin ein separater
Betrieb möglich bleiben. Eine punktuelle Nutzung für besondere
Veranstaltungen erscheint aber in Abstimmung mit dem
Betreiberverein vorstellbar.
Ein separater Betrieb des Trinkpavillons ist aus Sicht der Verwaltung
nicht zu befürworten. Zuwegungen, Sanitäreinrichtungen und
gastronomische Vorkehrungen wurden ähnlich zur Nutzung der
Vergangenheit betrachtet.
Der ständige Betrieb durch einen Betreiberverein würde eine zweite
oder eventuell sogar dritte Betreiberpartei (neben Veranstaltungen und
Gastronomie) bedeuten. Es würde eventuell eine Konkurrenzsituation
der unterschiedlichen Parteien entstehen. Die Vermarktungsstruktur
wäre für Außenstehende ggfls. sehr kompliziert. Schnittstellen wie zum
Beispiel die Parkplatznutzung, die Lager- und Logistikstruktur und die
Pflege des Gebäudes und der Außenanalagen wäre zwingend
mitzudenken. Für eine separate Verpachtung wäre eine strukturelle
Anbindung des Trinkpavillons inkl. eigener Verbrauchszähler wichtig.
In der Vergangenheit lag der Betrieb der gesamten Stadthalle in der
Hand eines Betreibers.
Zu 4.: Die Stadtverwaltung prüft Möglichkeiten zur Herstellung
eines weiteren Fluchtwegs für Bierkeller und Kegelbahnen, um
diese auch künftig betreiben und nicht nur als Lager nutzen zu
können.
Die spätere Nutzung der Flächen wird im Rahmen der Vorplanung
geprüft.
Zu 5.: Vor Planungsbeginn wird das finale Raumprogramm der
Bezirksvertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Raumprogrammerstellung ist üblicherweise laufendes Geschäft der
Verwaltung. Weitere Beschlussfassungen im Vorfeld führen zu einem
weiteren Zeitverzug. Die Zielsetzungen können aber aufgenommen und
im Rahmen der Vorplanung vorgelegt werden.
Zu 6.: Die Bezirksvertretung dringt auf die Umsetzung ihres vom
Rat (Hauptausschuss anstelle des Rats) bestätigten Beschlusses
vom 17.02.2021 (DS 201482-04 AA), wonach sämtliche Räume, die
nicht zwingend aus Sicherheitsgründen geschlossen bleiben
müssen, wieder geöffnet werden.
Derzeit können aus Sicherheitsgründen keine weiteren Räumlichkeiten
geöffnet werden.
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Datenstand: 03.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de