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221620 · Beschlussvorlage

Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens für die Kindertageseinrichtung Poppelsdorfer Allee (ehemaliges Zurichgelände)

Nummer
221620
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
25.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 24.11.2022 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
221620
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens
für die Kindertageseinrichtung Poppelsdorfer Allee
(ehemaliges Zurichgelände)
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.09.2022 Entscheidung
Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Beschluss vom 05.12.2017 (DS-Nr.: 1712988), der die Vergabe der
Trägerschaft des Kita-Neubaus Poppelsdorfer Allee vorsieht, wird
aufgehoben.
(Beschlusskompetenz – Bezirksvertretung Bonn)
2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren für
die in Planung befindliche Kindertageseinrichtung „Poppelsdorfer Allee“
bezüglich der künftigen Trägerschaft einzuleiten.
(Beschlusskompetenz – Jugendhilfeausschuss)
Begründung
Mit Beschlussfassung vom 05.12.2017 (DS-Nr. 1712988) wurde die
Trägerschaft der noch zu errichtenden Kita Poppelsdorfer Allee der
Elterninitiative Südstadt Pänz e.V. übertragen. Die Elterninitiative hatte zuvor in
der Heinrich-Kleist-Str. 40 im Gebäudekomplex der Zurich Versicherung AG
eine zweigruppige Kita betrieben und musste aufgrund der städtebaulichen
Neugestaltung des Areals die genutzten Räumlichkeiten leerziehen. Im
Rahmen der Standortsicherung wurde ein Rückzug nach baulicher
Fertigstellung frühzeitig unter zuvor genannter DS-Nr. politisch beschlossen. Da
Ersatzgebäude für die Interimszeit trotz intensiver Suche nicht zur Verfügung
standen, hatte sich die Elterninitiative dann für die Trägerschaft des Kita-
Neubaus Gierenweg erfolgreich beworben. Die Vergabe der Trägerschaft an
die Südstadtpänz e. V. umzugsbedingt umbenannt in „Kesse Pänz e.V.“, wurde
mit politischem Beschluss (DS-Nr. 1811604) bestätigt.
Der erste Beschluss vom 05.12.2017, der die Vergabe der Trägerschaft des
Kita-Neubaus Poppelsdorfer Allee vorsah, wird somit aufgehoben.Seite 1 von 2
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Der Neubau wird voraussichtlich Ende 2023 / Anfang 2024 baulich fertiggestellt
und bietet in vier Gruppen insgesamt 70 Betreuungsplätze für Kinder im Alter
von 4 Monaten bis zur Einschulung. Zur Gewährleistung des im SGB III
verankerten Subsidiaritätsprinzips und zur Sicherung von
Betreuungsangeboten mit guter pädagogischer Qualität schlägt die Verwaltung
die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahren für die Vergabe der
Trägerschaft vor.
Nach Auswertung der Interessenbekundungen wird dem Jugendhilfeausschuss
ein Vorschlag für die Übernahme der Trägerschaft zur Entscheidung vorgelegt.
Der Betrieb der Einrichtung wird dann im Wege der Untervermietung an den
neuen Träger erfolgen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de