221620 · Beschlussvorlage
Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens für die Kindertageseinrichtung Poppelsdorfer Allee (ehemaliges Zurichgelände)
Kerndaten
- Nummer
- 221620
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 221620 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens für die Kindertageseinrichtung Poppelsdorfer Allee (ehemaliges Zurichgelände) Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.09.2022 Entscheidung Bezirksvertretung Bonn 20.09.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Beschluss vom 05.12.2017 (DS-Nr.: 1712988), der die Vergabe der Trägerschaft des Kita-Neubaus Poppelsdorfer Allee vorsieht, wird aufgehoben. (Beschlusskompetenz – Bezirksvertretung Bonn) 2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren für die in Planung befindliche Kindertageseinrichtung „Poppelsdorfer Allee“ bezüglich der künftigen Trägerschaft einzuleiten. (Beschlusskompetenz – Jugendhilfeausschuss) Begründung Mit Beschlussfassung vom 05.12.2017 (DS-Nr. 1712988) wurde die Trägerschaft der noch zu errichtenden Kita Poppelsdorfer Allee der Elterninitiative Südstadt Pänz e.V. übertragen. Die Elterninitiative hatte zuvor in der Heinrich-Kleist-Str. 40 im Gebäudekomplex der Zurich Versicherung AG eine zweigruppige Kita betrieben und musste aufgrund der städtebaulichen Neugestaltung des Areals die genutzten Räumlichkeiten leerziehen. Im Rahmen der Standortsicherung wurde ein Rückzug nach baulicher Fertigstellung frühzeitig unter zuvor genannter DS-Nr. politisch beschlossen. Da Ersatzgebäude für die Interimszeit trotz intensiver Suche nicht zur Verfügung standen, hatte sich die Elterninitiative dann für die Trägerschaft des Kita- Neubaus Gierenweg erfolgreich beworben. Die Vergabe der Trägerschaft an die Südstadtpänz e. V. umzugsbedingt umbenannt in „Kesse Pänz e.V.“, wurde mit politischem Beschluss (DS-Nr. 1811604) bestätigt. Der erste Beschluss vom 05.12.2017, der die Vergabe der Trägerschaft des Kita-Neubaus Poppelsdorfer Allee vorsah, wird somit aufgehoben.Seite 1 von 2 Seite 2 Der Neubau wird voraussichtlich Ende 2023 / Anfang 2024 baulich fertiggestellt und bietet in vier Gruppen insgesamt 70 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zur Einschulung. Zur Gewährleistung des im SGB III verankerten Subsidiaritätsprinzips und zur Sicherung von Betreuungsangeboten mit guter pädagogischer Qualität schlägt die Verwaltung die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahren für die Vergabe der Trägerschaft vor. Nach Auswertung der Interessenbekundungen wird dem Jugendhilfeausschuss ein Vorschlag für die Übernahme der Trägerschaft zur Entscheidung vorgelegt. Der Betrieb der Einrichtung wird dann im Wege der Untervermietung an den neuen Träger erfolgen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de