221618-01 AA · Änderungsantrag
ÄA der Koalition: Antrag zur Vorlage 221618: Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Wilhelm-Flohe-Straße", Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven
Kerndaten
- Nummer
- 221618-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 05.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Empfehlung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 221618-01 AA Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Beuel Dr. Jan Stielike SPD Bezirksfraktion Beuel Maximilian Blesch Achim Joest 03.01.2023 gez. Mohn ÄA der Koalition: Antrag zur Vorlage 221618: Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Wilhelm-Flohe-Straße", Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 25.01.2023 Empfehlung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung wird gebeten, im weiteren Verfahren Festsetzungen in den Bebauungsplanentwurf aufzunehmen, die eine Fassadenbegrünung und bei Flachdächern zusätzlich eine Dachbegründung verbindlich festschreiben. Begründung Dach- und Fassadenbegrünung fungieren als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, dienen der Temperaturregelung und der Regenrückhaltung und tragen somit zur Klimaanpassung bei, binden Luftschadstoffe, mindern den Lärm und haben eine positive gestalterische Wirkung. In der Regel ist eine Kombination mit der Installation von PV-Anlagen unproblematisch möglich. Die Festsetzung von Dach- und Fassadenbegrünung könnte etwa auf Grundlage von § 89 (1) Nr. 7 BauO NRW erfolgen. Im Gegenzug zur Aufnahme entsprechender Festsetzungen könnte überprüft werden, ob ein 10 m breiter Grünstreifen (incl. ca. 2,50 m Weg für die Pflege) tatsächlich in voller Breite erforderlich ist. Auch wenn ein gewisser Abstand zwischen Wohnbebauung und Friedhofsnutzung sicherlich wünschenswert ist, erscheint die genannte Breite im Verhältnis zur Fläche des Baugebiets als sehr groß. Eine Anrechnung als Ausgleichsfläche ist nicht erforderlich beziehungsweise nicht möglich, da – wie in der Vorlage auch ausgeführt wird – kein naturschutzrechtlicher Ausgleich stattfindet. Festsetzungen zur Dach- und Fassadenbegrünung erscheinen geeigneter, um eine Durchgrünung des Quartiers zu erreichen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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