← Vorlagen

221618 · Beschlussvorlage

Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Wilhelm-Flohe-Straße", Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven

Nummer
221618
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.11.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 09.02.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.01.2023 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Empfehlung
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.01.2023 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,5 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221618-02 AA CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Wilhelm-Flohe-Straße", Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven Antrag zur Vorlage 221618
  2. 221618-04 AA Koalitionsänderungsantrag: Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Wilhelm-Flohe-Straße", Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven Antrag zur Vorlage 221618
  3. 221618-03 AA Koalitions-ÄA: Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Wilhelm-Flohe-Straße", Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven Antrag zur Vorlage 221618
  4. 221618-01 AA ÄA der Koalition: Antrag zur Vorlage 221618: Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Wilhelm-Flohe-Straße", Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (31.906 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
221618
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung
auf der städtischen Fläche "Wilhelm-Flohe-Straße",
Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/
Bechlinghoven
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
17.01.2023 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 18.01.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 25.01.2023 Empfehlung
Rat 09.02.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Dem Ziel, auf der städtischen Fläche „Wilhlem-Flohe-Straße“ im
Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven eine wohnbauliche
Entwicklung, bei Bedarf ergänzt durch eine Kindertageseinrichtung, zu
ermöglichen, wird zugestimmt.
2. Die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 6923-1 „Wilhelm-Flohe-
Straße“ soll im beschleunigten Verfahren auf Grundlage des §13a
BauGB erfolgen. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3
(1) BauGB wird durchgeführt.
3. Die Verwaltung lässt ein städtebauliches Konzept entwickeln, welches
den Anforderungen der mehrfachen Innenentwicklung im Sinne einer
nachhaltigen Stadtentwicklung Rechnung trägt. Dabei ist die
Vielfältigkeit für unterschiedliche Nutzergruppen vor allem im
geförderten Wohnungsbau und die Berücksichtigung der
demografischen Entwicklung in den angrenzenden Quartieren zu
berücksichtigen.
4. Das Verfahren wird, aufgrund der Möglichkeit durch die Nutzung
städtischer Flächen einen wichtigen wohnungspolitischen und
innovativen Beitrag zu leisten, mit hoher Priorität bearbeitet.
Begründung
Anlass für die Entwicklung der städtischen Flächen
Im Rahmen der Diskussion um eine Wohnbaulandaktivierung zur Deckung desSeite 1 von 13
Seite 2
dringenden Wohnraumbedarfes wurde das Bonner Stadtgebiet hinsichtlich
bestehender Nachverdichtungspotentiale straßenblockweise überprüft. Die
Ergebnisse wurden der Politik mit einem Sachstandsbericht über die ermittelten
Wohnbaupotentialflächen vorgelegt (DS-Nr. 190349). Für die ermittelten
Flächen wurden einzelne Steckbriefe erstellt, welche die Rahmenbedingungen
und Restriktionen darstellen. Hierbei wurden sowohl nicht-städtische als auch
städtische Grundstücke betrachtet.
Mit der Ermittlung der Wohnbaupotentialflächen konnten zunächst sechs
Flächen identifiziert werden, die sich vollständig in städtischem Eigentum
befinden und als grundsätzlich geeignet eingestuft wurden, einen
wohnungspolitischen Beitrag zu leisten.
Seit dem Beschluss von 2019 wurden zwei der sechs städtischen Flächen für
anderweitige städtische Ziele belegt und können auf absehbare Zeit nicht mehr
für eine wohnbauliche Entwicklung herangezogen werden. Dabei handelt es
sich um die Flächen an der Peter-Klein-Straße im Bezirk Bonn, Ortsteil
Buschdorf, welche gemäß Ratsbeschluss für den Neubau einer Grundschule
mit Sporthalle genutzt werden soll (DS-Nr. 1812281 und DS-Nr.1612919). Die
zweite Fläche befindet sich am Therese-Giehse-Weg im Bezirk Beuel, Ortsteil
Vilich-Müldorf, die gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8125-11
“Wohnpark I“ mit der Zweckbestimmung Gemeinbedarf Schule ausgewiesen ist
und mit Beschlusses des Hauptausschusses für die Erweiterung der GGS
Adelheidisschule genutzt werden soll (DS-Nr. 202303).
Eine dritte der sechs städtischen Flächen befindet sich an der „Ringstraße“ im
Bezirk Beuel, Ortsteil Beuel Mitte. Diese wird von Seiten der Fachämter zur
wohnbaulichen Entwicklung abgelehnt. Aufgrund der mit dem Rhein-
Hochwasser verbundenen Grundwasserproblematik (Alter Rheinarm) wurde
das Flächenpotential durch die Fachverwaltung als nicht geeignet eingestuft,
um weitere Planungen hin zu einer wohnbaulichen Entwicklung zu verfolgen.
Gemäß den Untersuchungen zur „Wohnbaulandaktivierung“ bieten die
folgenden drei Flächen weiterhin die Möglichkeit quartiersbezogene,
nachhaltige und innovative Lösungen im Wohnungsbau voranzubringen:
- im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Auerberg „Osloer Straße“
- im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf „Mendener Weg hinter dem
Friedhof“
- im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven „Wilhelm-Flohe-
Straße“
Dieser Zielbeschluss behandelt das Plangebiet „Wilhelm-Flohe-Straße“.
Im Folgenden werden das Planungsziel, die Beschreibung des Plangebiets und
des Vorhabens sowie der Verfahrensvorschlag behandelt.
Der Zielbeschluss stellt grundsätzlich keinen Hinderungsgrund für eine spätere
Übernahme der Grundstücksentwicklung durch eine noch zu gründende
Stadtentwicklungsgesellschaft dar.
PlanungszielSeite 2 von 13
Seite 3
Auf der ehemaligen Friedhoferweiterungsfläche soll eine Nachverdichtung zur
Schaffung von Wohnraumangeboten für verschiedene Zielgruppen entstehen,
insbesondere zur Schaffung von öffentlich gefördertem bzw. preisgedämpftem
Wohnraum. Zusätzlich wird für das Plangebiet der Bedarf zur Einbindung einer
mindestens dreigruppigen KiTa geprüft.
In einem nächsten Schritt wird durch die Fachverwaltung die Erarbeitung eines
städtebaulichen Konzeptes zur Nachverdichtung verfolgt. In der Entwicklung
des städtebaulichen Konzeptes wird eine auf den Standort angepasste Planung
erfolgen, die eine Einbindung in den Bestand und die gegebenen Strukturen vor
Ort gewährleistet, sodass auch ein Mehrwert für den Ortsteil Pützchen/
Bechlinghoven geleistet wird.
Gemäß dem Beschluss zur Vergabe von Grundstücken nach Konzeptqualität
(DS-Nr. 190090) werden die dort aufgeführten vordringlichen Zielsetzungen für
die Entwicklung der städtischen Fläche verfolgt.
Dies sind u.a.:
- Schaffung von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum
- Unterstützung bestimmter Zielgruppen (zum Beispiel Menschen mit
geringem Einkommen, Alleinerziehende, Studierende, Menschen mit
Behinderungen, anerkannte Flüchtlinge u.a.) und Organisationsformen
(zum Beispiel Genossenschaften, Baugruppen u.a.)
- Förderung des nachhaltigen Wohnungsbaus, zum Beispiel
Energiekonzepte, Klimaanpassung, Grundrissvielfalt, altengerechtes
Wohnen, Unterstützung von innovativen Mobilitätskonzepten
- Stärkung der sozialen Mischung
- Stärkung der Gestaltungsqualitäten im Wohnungsbau
- Sparsamer Flächenverbrauch durch Wohnflächenbegrenzung
Zusätzliche Ziele sollen sein:
- Größtmöglicher Erhalt der vorhandener Baum-/Gehölzbestände
- Großzügige Dimensionierung von Grünflächen innerhalb des
Plangebietes als Beitrag zum Klimaschutz, zur
Aufenthaltsqualitätssteigerung sowie zur Förderung der Biodiversität
Im Sinne einer mehrfachen Innenentwicklung wird nicht allein die bauliche
Nutzung und Nachverdichtung der ehemaligen Friedhofserweiterungsfläche
angestrebt, sondern ebenso die Entwicklung, Aufwertung und Vernetzung von
urbanen Grünflächen sowie die Weiterentwicklung der Mobilitätsinfrastruktur
berücksichtigt.
Mit einer qualitativ hochwertigen Freiraumplanung, einer multi-modalen und
klimagerechten Optimierung des Mobilitätsangebotes sowie einer erhöhten
Bebauungsdichte und Nutzungsvielfalt, sollen die negativen Folgen einer
Verdichtung (Versiegelung, Verkehrsaufkommen) minimiert werden. Die
Innenentwicklung wird als bauliche, grüne und verkehrliche Entwicklung
gedacht und als Einheit konzeptionell zusammengeführt werden.
Im Rahmen der vorgesehenen Konzeptvergaben (s. Verfahrensvorschlag) und
in den anschließenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren werden
die Vertragspartner verpflichten, die Maßgaben des Baulandmodells zu
erfüllen. Insbesondere die Schaffung von gefördertem Wohnungsbau wird als
wesentliche Zielsetzung für die stätischen Flächen verfolgt.Seite 3 von 13
Seite 4
Beschreibung des Plangebiets „Wilhelm- Flohe-Straße“
Das Plangebiet umfasst ca. 0,7 ha und befindet sich in städtisch integrierter,
verkehrlich gut angebundener Lage im Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven. Die
Fläche liegt nordöstlich des „Friedhof Pützchen“. Da es sich um die bisherige
Friedhofserweiterungsfläche handelt, wurde die Fläche bislang von Bebauung
freigehalten. Die Fläche stellt größtenteils eine öffentlich zugängliche
Grünfläche (Hundewiese) dar, die auf unbefestigten Trampelpfaden in Nord-
Süd-Richtung durchquert werden kann. Der straßenseitige, nordwestliche
Bereich an der Siegburger Straße stellt aktuell eine geschotterte Stellfläche für
Fahrzeuge dar. Gegebenenfalls bestehende bauordnungsrechtliche
Stellplatzverpflichtungen und Pachtverhältnisse sind noch zu prüfen.
Auf der Fläche befindet sich im südöstlichen und westlichen Randbereich,
sowie entlang der Siegburger Straße Baum- und Gehölzbestand, der
satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein kann. Der
nordwestliche Bereich ist gem. der Hochwassergefahrenkarte HQ extrem
(seltener als 100jährlich) als Überschwemmungsgebiet gekennzeichnet. Für die
Grünfläche und damalige Friedhofserweiterungsfläche wurde im Integrierten
Freiraumsystem (IFS) 2012 Zielkonzept das Entwicklungsziel „Erhaltung“
vorgesehen.
Nordöstlich befindet sich ein Wohnquartier entlang der verkehrsberuhigten
Wilhelm-Flohe-Straße, dass durch eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern in
offener, zwei- bis dreigeschossiger Bauweise geprägt wird. Die Bebauung
südlich der Fläche entlang der Karmeliterstraße ist durch eine ein- bis
zweigeschossige Wohnbebauung (Ein- und Zweifamilienhäuser) mit
Satteldächern geprägt.
Unmittelbar nördlich der Siegburger Straße befindet sich eine vierzügige
städtische Kita sowie das Schulzentrum der Integrierten Gesamtschule Beuel.
Die Grundschule Pützchen Markt ist über eine entlang der nördlichen
Friedhofsgrenze verlaufende Wegeverbindung in wenigen Minuten fußläufig
erreichbar.
Vorhaben
Für die Fläche ist vorrangig eine wohnbauliche Entwicklung vorgesehen. Das
aus Mehrfamilienhäusern bestehende Wohnquartier entlang der Wilhelm-Flohe-
Straße soll erweitert werden. Durch eine Bebauung mit mindestens drei
Geschossen kann eine Wohneinheitenzahl von über 60 erreicht werden,
abhängig von weiteren Nutzungen, die auf dem Plangebiet realisiert werden
können, wie z.B. einer KiTa. Die Erschließung des Plangebietes soll zukünftig
über die Wilhelm-Flohe-Straße erfolgen, während die verkehrliche Erschließung
und eine Tiefgaragenzufahrt teilweise auch über die Siegburger Straße erfolgen
soll, um die verkehrsberuhigte Straße Wilhelm-Flohe-Straße zu entlasten
(Abstimmungen mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW notwendig, da es sich
bei der Siegburger Straße um einen Straßenabschnitt der Landesstraße L83
außerhalb der Ortsdurchfahrt handelt). Bestehende Fußwegeverbindungen
nach Süden und zum Friedhof werden erhalten und als Fuß- undSeite 4 von 13
Seite 5
Radwegeverbindung ausgebaut. Die Wertigkeit und Berücksichtigung der
vorhandenen Grünbestände sowie mögliche Artenschutzkonflikte sind im
weiteren Verfahren zu prüfen.
Planungsrecht
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 8124-19 „Wilhelm-Flohe-Straße“ weist
die o.g. Fläche als Friedhofsfläche aus. Nach dem aktuellen Friedhofskonzept
wird die bisher ungenutzte Friedhofsfläche zukünftig nicht mehr für
Bestattungszwecke benötigt, so dass diese Fläche für eine Nachverdichtung
zur Verfügung steht. Die vorgenannten Festsetzungen entsprechen daher nicht
mehr den heutigen Planvorstellungen und stehen dem Planvorhaben einer
städtebaulichen Entwicklung mit Schaffung von Wohnraum entgegen.
Hierdurch ergibt sich ein Erfordernis zur Änderung des bestehenden
Planungsrechts. Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt das
Plangebiet als Wohnbaufläche dar, so dass die neuen städtebaulichen
Zielsetzungen zur wohnbaulichen Nutzung des Areals dem Entwicklungsgebot
gem. § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch entsprechen.
Verfahrensvorschlag
Da das Vorhaben „Wilhelm-Flohe-Straße“ in einem gut erschlossenen,
bebauten Innenbereich eines zusammenhängenden Ortsteiles geplant wird, ist
es angedacht, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan der
Innenentwicklung gem. §12 BauGB in Verbindung mit §13a BauGB
aufzustellen. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird dennoch
durchgeführt.
Nach positiver Zielbeschlussfassung wird die Verwaltung die Ausschreibung
einer Konzeptvergabe vorbereiten. Im Rahmen der Konzeptvergabe sollen
potentielle Bewerber für die Flächen darlegen, welche wohnungspolitischen
und ökologischen Aspekte ihre Konzepte berücksichtigen und welcher Beitrag
für die Verkehrswende geleistet werden soll. Nach Gewichtung der Konzepte
erlangen die Erstellenden des besten Konzeptes eine Anhandgabe. Im
nächsten Schritt führt dieser Bieter ein Wettbewerbsverfahren durch, um eine
konkrete Planung zu erstellen. Dies soll den Anforderungen der mehrfachen
Innenentwicklung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung Rechnung
tragen. Diese Planung wird Grundlage des jeweiligen
Bebauungsplanverfahrens.
Bei einer Konzeptvergabe können insbesondere Baugemeinschaften und/oder -
genossenschaften berücksichtigt werden. Es besteht die Zielsetzung, die
Flächen im Erbbaurecht zu vergeben.
Auf Grundlage des städtebaulichen Konzeptes wird eine frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB vorbereitet. Der Planvorentwurf wird
den zuständigen Gremien dann zusammen mit einer Planbeschreibung zum
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vorgelegt.
Sämtliche Kosten für das Bauleitplanverfahren werden von zukünftigen
Erwerbenden der Fläche getragen.Seite 5 von 13
Seite 6
Als Alternativmöglichkeit kann die weitere Entwicklung dieser Flächen durch die
VEBOWAG erfolgen, der die Flächen gemäß Punkt 7 des Beschlusses vom
30.03.2017 (altes BoRiS DS-Nr. 1613742EB5) vorrangig zum Kauf angeboten
werden könnte.
Einschätzung des Vorhabens
Quantität
Mit dem Vorhaben können rund 60 WE geschaffen werden, zuzüglich der
Realisierung einer ggf. einzuplanenden Kita.
Modellcharakter
Ja (Konzeptverfahren zur Errichtung von Mehrgenerationenwohnprojekten in
ökologischer Bauweise)
Fördermittel und Befristungen
keine
Bedeutung für das Quartier/ den Stadtbezirk/ die Gesamtstadt
Das Vorhaben hat eine Bedeutung auf Quartiersebene.
Infrastruktur
Ob sich das Vorhaben auf die technische und sonstige Infrastruktur auswirkt, ist
im weiteren Verfahren zu prüfen.
Städtisches Interesse
Aufgrund des hohen Wohnflächenbedarfes in der Stadt Bonn und der
Möglichkeit zur Schaffung von Wohnbauflächen auf städtischem Grund besteht
ein hohes städtisches Interesse an der Planung.
Kosten für die Stadt Bonn
Der Stadt entstehen über den Personalaufwand hinaus keine Kosten.
Umwelt-, Natur- und Artenschutz
Die Wiesenfläche weist in ihrem derzeitigen, nicht überbauten Zustand
zusammen mit den randlichen Gehölzbeständen eine Wertigkeit auf, die im
Sinne des Natur- und Artenschutzes zu beachten ist und die bei einer
Überplanung in den Eigenschaften des gewachsenen Bodens in Hinblick u.a.
auf Versickerungsleistung und Pflanzenwachstum entsprechend beeinträchtigt
wird.
Da auf die Ermittlung der Auswirkungen auf die Umwelt sowie auf einem
naturschutzfachlichen Ausgleich, im Sinne einer Umweltprüfung gemäß § 2
Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB), im beschleunigten Verfahren (§ 13a (2) Nr. 4
BauGB) abgesehen werden können, werden Eingriffe, die auf Grund der
Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3)
vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig angesehen. Folglich
führt die Anwendung dieser Regelung dazu, dass Eingriffe im Plangebiet zu
keinem Zeitpunkt kompensiert werden.
Der straßenseitige, nordwestliche Bereich an der Siegburger Straße ist durch
Verkehrslärm belastet.Seite 6 von 13
Seite 7
Arten- und Biotopschutz:
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, Natura-
2000 oder Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte oder
schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den
Biotopverbund sind von der Aufstellung des Bebauungsplans nicht direkt
betroffen.
Bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren
müssen grundsätzlich Artenschutzbelange beachtet werden. Hierfür ist eine
Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest
umrissenes Artenspektrum einem besonderen Prüfverfahren unterzogen wird.
Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP ergibt sich aus den
Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).
Wenngleich die Aufstellung von Bebauungsplänen selbst nicht die
artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllen können,
kann die spätere Realisierung der konkreten Bauvorhaben zu entsprechenden
Konflikten führen. In einer Artenschutzprüfung (ASP) der Stufe I wird daher
durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten
artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Falls artenschutzrechtliche
Konflikte nicht definitiv ausgeschlossen werden können, ist für die betreffenden
Arten eine vertiefende Betrachtung (ASP Stufe II) erforderlich. Entsprechende
Ergebnisse werden in der weiteren Planung berücksichtigt.
Bodenschutz:
Schutzwürdige Böden mit regional hoher Fruchtbarkeit sind auf der Fläche
vorzufinden.
Oberflächengewässer:
Am Nordwesten ragt das Hochwasserrisikogebiet außerhalb des
Überschwemmungsgebietes des Vilicher Baches/Mühlenbaches (Überflutung
bei Extrem-Hochwasser) in das Plangebiet hinein.
Gemäß § 78b Wasserhaushaltsgesetz ist in Risikogebieten außerhalb von
Überschwemmungsgebieten bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung
von Bebauungsplänen insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit
und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1
Absatz 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen.
Eine Entwicklung auf der Fläche in hochwasserangepasster Bauweise wird als
vertretbar eingeschätzt.
Stadtklimatische Ersteinschätzung
Die Fläche liegt nicht nahe bei oder innerhalb einer Kaltluftleitbahn. Es handelt
sich jedoch um eine bislang - bis auf den westlich gelegenen und als Parkplatz
genutzten Bereich - um eine unversiegelte Grünfläche mit vereinzeltem
Gehölzbestand, die eine hohe Kaltluftproduktion aufweist.
Klimaschutz/ Klimaanpassung
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich
kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten
im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen
wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz undSeite 7 von 13
Seite 8
Klimaanpassung (DS 190114), welches sich als Teil der
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen.
Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz
(z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische
Optimierung, Solarverpflichtung) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der
Durchlüftung, Gebäudebegrünung, Umgang mit Starkregen) formuliert, die im
weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind.
Stadtgrün
Bei der Planung ist besonderes Augenmerk auf den Ausbau der blau-grünen
Infrastruktur zu richten. Eine Gestaltung der öffentlichen Grünflächen im Sinne
der Starkregenvorsorge wird erwartet.
Weiterhin hat die Gestaltung unter Beachtung des Labels ‚Stadtgrün naturnah‘
zu erfolgen, wonach die Potenziale für eine naturnahe, insektenfreundliche
Grünanlage sowohl unter naturschutzfachlichen, biologischen als auch
ästhetischen Gesichtspunkten auszuschöpfen sind. Ebenfalls ist das Thema
der wassersensiblen Stadt gem. der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie mit
Retentions-, Versickerungsräumen sowie Optimierung eines aufgefüllten
Bodenwasserspeichers ernst zu nehmen und unter den gegebenen Umständen
bestmöglich umzusetzen.
Zum Friedhof Pützchen sollte jeweils ein 10 m breiter Grünstreifen (incl. ca.
2,50 m Weg für die Pflege) eingeplant werden, sodass eine entsprechend
hohe Bepflanzung mit Bäumen und Sträucher als Sichtschutz erfolgen kann.
Dies lässt sich auf der derzeitig genutzten Friedhofsfläche nicht realisieren, da
es bei der Erweiterung der Friedhöfe nicht erforderlich gewesen wäre. Die
Grünstreifen können jedoch, da sie sich nach dem Friedhofskonzept nicht auf
der genutzten Friedhofsfläche befinden, als Ausgleichsflächen für die
Baugebiete angeboten werden.
Priorität
Das Verfahren wird, aufgrund der Möglichkeit durch die Nutzung städtischer
Flächen einen wichtigen wohnungspolitischen und innovativen Beitrag zu
leisten, mit hoher Priorität bearbeitet.
Anlage/n
1 Übersichtsplan und Steckbrief Wohnbaulandaktivierung_Wilhelm-Flohe-
Straße (öffentlich)
2 NaPla_Checkliste_Zielbeschluss_Wilhelm_Flohe_Str (öffentlich)Seite 8 von 13
Blatt
Datengrundlage:
Geobasisdaten: © Amt für Bodenmanagement und Geoinformationen
Daten: © Stadtplanungsamt Legende
Potentielle Wohnbauflächen0 50 100
m
Wohnbaulandaktivierung - Potentielle Wohnbaufläche aus der
"Überprüfung der vorliegenden Hinweise aus der laufenden Verwaltungstätigkeit"
(Stand 31.10.2018)
1:2.000
ID 1209, Wilhelm-Flohe-Straße
Legende
Stadtgrenze
Stadtbezirksgrenzen
Detaillageplan
Potentielle Wohnbaufläche
6
Seite 24 von 25
Auszug der Steckbriefe zur Wohnbaulandaktivierung 10.2018 (DS-Nr. 1912433 ED2)Seite 9 von 13
Baulandaktivierung: Steckbrief Potenzialfläche ID 1209„Wilhelm-Flohe-Straße“
Angaben zur Fläche
Nr./ID 1209
Stadtbezirk, Ortsteil Beuel, Pützchen/Bechlinghoven
Eigentümer Stadt Bonn
Bestehendes Planungsrecht B-Plan Nr. 8124-19: „Öffentliche Grünfläche
- Friedhof“ und B-Plan Nr. 8124-2:
„Gemeinbedarf - Schule“
Derzeitige Nutzung Brachfläche, Grünfläche
Aktuelle DS-Nr.: keine
Geschätztes Potenzial/Restriktionen
Wohneinheiten 60
Äußere Erschließung Wilhelm-Flohe-Straße
Natur- und Landschaftsschutz Gehölz-/ Baumbestand, Offenland. Fläche
mit relativ geringer Bedeutung für Natur und
Landschaft und Empfindlichkeit gegenüber
Eingriffen. Flächen ohne schwerwiegende
naturschutzfachliche Restriktionen.
Integriertes Freiraumsystem IFS Kernbereich
Klima Entwicklung mit optimierenden Maßnahmen
vertretbar
Altlasten Geringflächig von der Altablagerung 8024-
006 (Deponie) betroffen
Boden Schutzwürdige Böden mit regional hoher
Fruchtbarkeit
Immissionen (Lärm, Geruch,
Erschütterungen)
Verkehrslärm Siegburger Straße
Hochwasser/Gewässer keine
Anmerkungen
1. Die Steckbriefangabe, dass die Potenzialfläche geringflächig von der Altablagerung 8024-006
betroffen sei, ist nicht zutreffend. Diese Altablagerung befindet sich in der Nachbarschaft.
2. Die Steckbriefangabe, dass in der Potenzialfläche schutzwürdige Böden vorliegen, trifft nicht
mehr zu. Der Geologische Dienst hat eine überarbeitete Version der Karte mit schützenswerten
Böden herausgegeben. Demnach liegen in der Potenzialfläche keine schutzwürdigen Böden.
: Eine Überprüfung (Stand Oktober 2022) der Steckbriefangaben
hat folgende Angabenkorrekturen zur Folge:Seite 10 von 13
Zum Zielbeschluss
Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung
Bauleitplanverfahren:
Gebiet:
Planungsziele:
Stufe 1
Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS)
Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt?
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen
des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird es
geben?
Eine Verkehrszunahme ist anzunehmen, aufgrund von Neubebauung / höherer
Ausnutzung des Grundstücks. Weitere Auswirkungen werden im Rahmen des
weiteren Verfahrens untersucht.
Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung
im Projekt / für das Quartier möglich?
Möglichkeiten der Nutzungsmischung in diesem Bereich sind im weiteren
Verfahren zu prüfen. Für die Fläche ist vorrangig eine wohnbauliche Nutzung
vorgesehen.
Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein
zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert
werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den
Umweltverbund zu verlagern?
Im Zuge der geplanten Vergabe von Grundstücken nach Konzeptqualität, ist die
Unterstützung von innovativen Mobilitätskonzepten fester Bestandteil der
Zielsetzungen.
Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den
Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV)
grundsätzlich gegeben?
Ja, die Erschließung ist grundsätzlich gegeben. Über das öffentliche Straßennetz
sowie das Radwegenetz ist das Plangebiet gut erreichbar. In unmittelbarer Nähe
zum Plagebiet (weniger als 200m) befinden sich die Bushaltestellen
Friedenstraße und Alte Schulstraße. Die Erreichbarkeit der nächsten
Stadtbahnhaltestelle Vilich-Müldorf ist gegeben (800m-Radius).
Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter
klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der
Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt?
ja
Wird das Ziel des Freihaltens von Kaltluftleitbahnen
beachtet?
Ja, eine Prüfung der Planhinweiskarte ist erfolgt. Kaltluftleitbahnen sind durch
das Vorhaben nicht berührt.
Werden im weiteren Verfahren voraussichtlich
Detailgutachten notwendig?
Ob zu klimafachlichen Fragestellungen Detailgutachten notwendig werden, ist im
weiteren Verfahren noch zu klären.
Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen
Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer,
Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit
Berücksichtigung folgender Fragestellungen:
ja
Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? wird im Verfahren geprüft (gem. der Starkregen-Gefahrenkarte können in einem
Teilbereich des Plangebiets an der Siegburger Straße Gefahren durch Sturzfluten
und Starkregen entstehen)
Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? 
Hochwassergefahren- und
Hochwasserrisikokarten geben darüber
wird im Verfahren geprüft (gem. der Hochwasser-Gefahrenkarte können in
einem Teilbereich des Plangebiets an der Siegburger Straße Gefahren durch
Überschwemmungen bei Hochwasserereignissen entstehen)
Gibt es Fließgewässer im Gebiet? nein
Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im
Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie?
nein
Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte
/vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet
ab?
nicht betroffen
Sind für die Planung relevante
Wasserschutzzonen betroffen?
nein
Das ca. 0,7 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven und umfasst die nicht länger
benötigte Friedhofserweiterungsfläche des Friedhofs Pützchen. Die städtische Fläche stellt derzeit größtenteils eine Grünfläche dar,
die auf unbefestigten Trampelpfaden in Nord-Süd-Richtung durchquert werden kann.
Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 6923-1 „Wilhelm-Flohe-Straße“
Für die Fläche ist vorrangig eine wohnbauliche Entwicklung vorgesehen. Das aus Mehrfamilienhäusern bestehende Wohnquartier
entlang der Wilhelm-Flohe-Straße soll erweitert werden. Hierfür besteht das Erfordernis zur Änderung des bestehenden
Planungsrechts.
Seite 1 von 3Seite 11 von 13
Zum Zielbeschluss
Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende
Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie
(Bsp.: DS9500876NV2,DS1512547,DS210919)
kommuniziert worden?
ja (Verfahrensführung durch die Verwaltung)
Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt Bonn
zu Klimaschutz und Klimaanpassung kommuniziert?
ja (Verfahrensführung durch die Verwaltung)
Wurde geprüft, ob der Bestand nachhaltig saniert und
umgenutzt werden kann? (bei -Teil-Abriss/Neubau)
nicht betroffen
Natürliche Ressourcen und
Umwelt, kulturelles Erbe und
graue Energie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben
Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat?
Grundsätzlich hat jedes Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Die
Auswirkungen und deren Erheblichkeit sind im weiteren Verfahren zu prüfen.
Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen
Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden?
Ob erhebliche Eingriffe vorliegen, muss im weiteren Verfahren durch
entsprechende Fachgutachten geprüft werden.
Finden Flächeninanspruchnahmen von
Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen
auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden?
(FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder
schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale,
geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen)
Eine Flächeninanspruchnahme von Schutzgebieten findet nicht statt.
Auswirkungen auf Schutzgebiete können ausgeschlossen werden.
Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? ja
Welche Entscheidung über die Art des B-Plan
Verfahrens wurde getroffen?
Die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 6923-1 „Wilhelm-Flohe-Straße“
erfolgt im beschleunigten Verfahren auf Grundlage des §13a BauGB erfolgen.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 (1) BauGB wird
durchgeführt.
§ 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne
Kompensationsmaßnahmen oder im
Vollverfahren mit Eingriffskompensation?
beschleunigten Verfahren auf Grundlage des §13a BauGB ohne
Kompensationsmaßnahmen
Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? ja
Handelt es sich um eine Arrondierung? ja
Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau
statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen?
nein
Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung
derzeit bebauter Flächen?
nein
Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand vorhanden,
der ggf. satzungsgeschützt sein kann?
ja, ob die Bäume unter die Baumschutzsatzung fallen ist im weiteren Verfahren
zu prüfen
Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz,
erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung des
Orts- und Landschaftsbildes allgemein angesprochen?
ja
Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen
vereinbaren?
Möglichkeiten der Nutzungsmischung sind im weiteren Verfahren zu prüfen. Für
die Fläche ist vorrangig eine wohnbauliche Nutzung vorgesehen.
Gewerbeansiedlung und
Bestand:
Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von
Gewerbebetrieben geschaffen?
Möglichkeiten für die Ansiedlung von nicht störenden Gewerbebetrieben sind im
weiteren Verfahren zu prüfen. Für die Fläche ist vorrangig eine wohnbauliche
Nutzung vorgesehen.
Seite 2 von 3Seite 12 von 13
Zum Zielbeschluss
Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung
sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder
eines öffentlichen Spielplatzes?
voraussichtlich ja, wird im weiteren Verfahren geprüft
Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des
Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs,
Ganztagsschule und außerschulische
Bildungseinrichtungen)?
nein
Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung
(Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt?
Möglichkeiten der kleinteiligen Nutzungsmischung sind im weiteren Verfahren zu
prüfen
Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? Ja, es werden Konzeptverfahren zur Errichtung von innovativen Wohnkonzepten
(z.B. Mehrgenerationenwohnprojekte) in ökologischer Bauweise durchgeführt.
Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben?
(Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur …)
vorrangig Wohnen
Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für
eine möglichst lange (Um)Nutzung und Lebensdauer?
Im Zuge der geplanten Vergabe von Grundstücken nach Konzeptqualität, ist die
Förderung des nachhaltigen Wohnungsbaus Bestandteil der Zielsetzungen. Im
Zuge dessen ist die Forderung nach einer hohen Adaptilität der Gebäude zu
prüfen.
Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? Im Rahmen der vorgesehenen Konzeptvergaben und in den anschließenden
vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren werden die Vertragspartner
verpflichtet, die Maßgaben des Baulandmodells zu erfüllen. Insbesondere die
Schaffung von gefördertem Wohnungsbau wird als wesentliche Zielsetzung für
die stätischen Flächen verfolgt.
Globale Verantwortung und Eine
Welt
Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der
kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung
von Zielen der anderen Handlungsfelder
ja
Ein Beitrag zu den SDG's :
Nachhaltigkeitscheck im Sinne
der BNHS Stufe I
Seite 3 von 3Seite 13 von 13

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 04:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de