221618 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Wilhelm-Flohe-Straße", Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven
Kerndaten
- Nummer
- 221618
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.11.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Empfehlung
Dateien
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Untergeordnet
- CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Wilhelm-Flohe-Straße", Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven Antrag zur Vorlage 221618
- Koalitionsänderungsantrag: Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Wilhelm-Flohe-Straße", Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven Antrag zur Vorlage 221618
- Koalitions-ÄA: Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Wilhelm-Flohe-Straße", Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven Antrag zur Vorlage 221618
- ÄA der Koalition: Antrag zur Vorlage 221618: Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Wilhelm-Flohe-Straße", Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven
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Beschlussvorlage öffentlich 221618 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Wilhelm-Flohe-Straße", Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.01.2023 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 18.01.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 25.01.2023 Empfehlung Rat 09.02.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Dem Ziel, auf der städtischen Fläche „Wilhlem-Flohe-Straße“ im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven eine wohnbauliche Entwicklung, bei Bedarf ergänzt durch eine Kindertageseinrichtung, zu ermöglichen, wird zugestimmt. 2. Die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 6923-1 „Wilhelm-Flohe- Straße“ soll im beschleunigten Verfahren auf Grundlage des §13a BauGB erfolgen. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 (1) BauGB wird durchgeführt. 3. Die Verwaltung lässt ein städtebauliches Konzept entwickeln, welches den Anforderungen der mehrfachen Innenentwicklung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung Rechnung trägt. Dabei ist die Vielfältigkeit für unterschiedliche Nutzergruppen vor allem im geförderten Wohnungsbau und die Berücksichtigung der demografischen Entwicklung in den angrenzenden Quartieren zu berücksichtigen. 4. Das Verfahren wird, aufgrund der Möglichkeit durch die Nutzung städtischer Flächen einen wichtigen wohnungspolitischen und innovativen Beitrag zu leisten, mit hoher Priorität bearbeitet. Begründung Anlass für die Entwicklung der städtischen Flächen Im Rahmen der Diskussion um eine Wohnbaulandaktivierung zur Deckung desSeite 1 von 13 Seite 2 dringenden Wohnraumbedarfes wurde das Bonner Stadtgebiet hinsichtlich bestehender Nachverdichtungspotentiale straßenblockweise überprüft. Die Ergebnisse wurden der Politik mit einem Sachstandsbericht über die ermittelten Wohnbaupotentialflächen vorgelegt (DS-Nr. 190349). Für die ermittelten Flächen wurden einzelne Steckbriefe erstellt, welche die Rahmenbedingungen und Restriktionen darstellen. Hierbei wurden sowohl nicht-städtische als auch städtische Grundstücke betrachtet. Mit der Ermittlung der Wohnbaupotentialflächen konnten zunächst sechs Flächen identifiziert werden, die sich vollständig in städtischem Eigentum befinden und als grundsätzlich geeignet eingestuft wurden, einen wohnungspolitischen Beitrag zu leisten. Seit dem Beschluss von 2019 wurden zwei der sechs städtischen Flächen für anderweitige städtische Ziele belegt und können auf absehbare Zeit nicht mehr für eine wohnbauliche Entwicklung herangezogen werden. Dabei handelt es sich um die Flächen an der Peter-Klein-Straße im Bezirk Bonn, Ortsteil Buschdorf, welche gemäß Ratsbeschluss für den Neubau einer Grundschule mit Sporthalle genutzt werden soll (DS-Nr. 1812281 und DS-Nr.1612919). Die zweite Fläche befindet sich am Therese-Giehse-Weg im Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf, die gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 8125-11 “Wohnpark I“ mit der Zweckbestimmung Gemeinbedarf Schule ausgewiesen ist und mit Beschlusses des Hauptausschusses für die Erweiterung der GGS Adelheidisschule genutzt werden soll (DS-Nr. 202303). Eine dritte der sechs städtischen Flächen befindet sich an der „Ringstraße“ im Bezirk Beuel, Ortsteil Beuel Mitte. Diese wird von Seiten der Fachämter zur wohnbaulichen Entwicklung abgelehnt. Aufgrund der mit dem Rhein- Hochwasser verbundenen Grundwasserproblematik (Alter Rheinarm) wurde das Flächenpotential durch die Fachverwaltung als nicht geeignet eingestuft, um weitere Planungen hin zu einer wohnbaulichen Entwicklung zu verfolgen. Gemäß den Untersuchungen zur „Wohnbaulandaktivierung“ bieten die folgenden drei Flächen weiterhin die Möglichkeit quartiersbezogene, nachhaltige und innovative Lösungen im Wohnungsbau voranzubringen: - im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Auerberg „Osloer Straße“ - im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf „Mendener Weg hinter dem Friedhof“ - im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven „Wilhelm-Flohe- Straße“ Dieser Zielbeschluss behandelt das Plangebiet „Wilhelm-Flohe-Straße“. Im Folgenden werden das Planungsziel, die Beschreibung des Plangebiets und des Vorhabens sowie der Verfahrensvorschlag behandelt. Der Zielbeschluss stellt grundsätzlich keinen Hinderungsgrund für eine spätere Übernahme der Grundstücksentwicklung durch eine noch zu gründende Stadtentwicklungsgesellschaft dar. PlanungszielSeite 2 von 13 Seite 3 Auf der ehemaligen Friedhoferweiterungsfläche soll eine Nachverdichtung zur Schaffung von Wohnraumangeboten für verschiedene Zielgruppen entstehen, insbesondere zur Schaffung von öffentlich gefördertem bzw. preisgedämpftem Wohnraum. Zusätzlich wird für das Plangebiet der Bedarf zur Einbindung einer mindestens dreigruppigen KiTa geprüft. In einem nächsten Schritt wird durch die Fachverwaltung die Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes zur Nachverdichtung verfolgt. In der Entwicklung des städtebaulichen Konzeptes wird eine auf den Standort angepasste Planung erfolgen, die eine Einbindung in den Bestand und die gegebenen Strukturen vor Ort gewährleistet, sodass auch ein Mehrwert für den Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven geleistet wird. Gemäß dem Beschluss zur Vergabe von Grundstücken nach Konzeptqualität (DS-Nr. 190090) werden die dort aufgeführten vordringlichen Zielsetzungen für die Entwicklung der städtischen Fläche verfolgt. Dies sind u.a.: - Schaffung von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum - Unterstützung bestimmter Zielgruppen (zum Beispiel Menschen mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, Studierende, Menschen mit Behinderungen, anerkannte Flüchtlinge u.a.) und Organisationsformen (zum Beispiel Genossenschaften, Baugruppen u.a.) - Förderung des nachhaltigen Wohnungsbaus, zum Beispiel Energiekonzepte, Klimaanpassung, Grundrissvielfalt, altengerechtes Wohnen, Unterstützung von innovativen Mobilitätskonzepten - Stärkung der sozialen Mischung - Stärkung der Gestaltungsqualitäten im Wohnungsbau - Sparsamer Flächenverbrauch durch Wohnflächenbegrenzung Zusätzliche Ziele sollen sein: - Größtmöglicher Erhalt der vorhandener Baum-/Gehölzbestände - Großzügige Dimensionierung von Grünflächen innerhalb des Plangebietes als Beitrag zum Klimaschutz, zur Aufenthaltsqualitätssteigerung sowie zur Förderung der Biodiversität Im Sinne einer mehrfachen Innenentwicklung wird nicht allein die bauliche Nutzung und Nachverdichtung der ehemaligen Friedhofserweiterungsfläche angestrebt, sondern ebenso die Entwicklung, Aufwertung und Vernetzung von urbanen Grünflächen sowie die Weiterentwicklung der Mobilitätsinfrastruktur berücksichtigt. Mit einer qualitativ hochwertigen Freiraumplanung, einer multi-modalen und klimagerechten Optimierung des Mobilitätsangebotes sowie einer erhöhten Bebauungsdichte und Nutzungsvielfalt, sollen die negativen Folgen einer Verdichtung (Versiegelung, Verkehrsaufkommen) minimiert werden. Die Innenentwicklung wird als bauliche, grüne und verkehrliche Entwicklung gedacht und als Einheit konzeptionell zusammengeführt werden. Im Rahmen der vorgesehenen Konzeptvergaben (s. Verfahrensvorschlag) und in den anschließenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren werden die Vertragspartner verpflichten, die Maßgaben des Baulandmodells zu erfüllen. Insbesondere die Schaffung von gefördertem Wohnungsbau wird als wesentliche Zielsetzung für die stätischen Flächen verfolgt.Seite 3 von 13 Seite 4 Beschreibung des Plangebiets „Wilhelm- Flohe-Straße“ Das Plangebiet umfasst ca. 0,7 ha und befindet sich in städtisch integrierter, verkehrlich gut angebundener Lage im Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven. Die Fläche liegt nordöstlich des „Friedhof Pützchen“. Da es sich um die bisherige Friedhofserweiterungsfläche handelt, wurde die Fläche bislang von Bebauung freigehalten. Die Fläche stellt größtenteils eine öffentlich zugängliche Grünfläche (Hundewiese) dar, die auf unbefestigten Trampelpfaden in Nord- Süd-Richtung durchquert werden kann. Der straßenseitige, nordwestliche Bereich an der Siegburger Straße stellt aktuell eine geschotterte Stellfläche für Fahrzeuge dar. Gegebenenfalls bestehende bauordnungsrechtliche Stellplatzverpflichtungen und Pachtverhältnisse sind noch zu prüfen. Auf der Fläche befindet sich im südöstlichen und westlichen Randbereich, sowie entlang der Siegburger Straße Baum- und Gehölzbestand, der satzungsgeschützt und artenschutzrechtlich relevant sein kann. Der nordwestliche Bereich ist gem. der Hochwassergefahrenkarte HQ extrem (seltener als 100jährlich) als Überschwemmungsgebiet gekennzeichnet. Für die Grünfläche und damalige Friedhofserweiterungsfläche wurde im Integrierten Freiraumsystem (IFS) 2012 Zielkonzept das Entwicklungsziel „Erhaltung“ vorgesehen. Nordöstlich befindet sich ein Wohnquartier entlang der verkehrsberuhigten Wilhelm-Flohe-Straße, dass durch eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern in offener, zwei- bis dreigeschossiger Bauweise geprägt wird. Die Bebauung südlich der Fläche entlang der Karmeliterstraße ist durch eine ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung (Ein- und Zweifamilienhäuser) mit Satteldächern geprägt. Unmittelbar nördlich der Siegburger Straße befindet sich eine vierzügige städtische Kita sowie das Schulzentrum der Integrierten Gesamtschule Beuel. Die Grundschule Pützchen Markt ist über eine entlang der nördlichen Friedhofsgrenze verlaufende Wegeverbindung in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Vorhaben Für die Fläche ist vorrangig eine wohnbauliche Entwicklung vorgesehen. Das aus Mehrfamilienhäusern bestehende Wohnquartier entlang der Wilhelm-Flohe- Straße soll erweitert werden. Durch eine Bebauung mit mindestens drei Geschossen kann eine Wohneinheitenzahl von über 60 erreicht werden, abhängig von weiteren Nutzungen, die auf dem Plangebiet realisiert werden können, wie z.B. einer KiTa. Die Erschließung des Plangebietes soll zukünftig über die Wilhelm-Flohe-Straße erfolgen, während die verkehrliche Erschließung und eine Tiefgaragenzufahrt teilweise auch über die Siegburger Straße erfolgen soll, um die verkehrsberuhigte Straße Wilhelm-Flohe-Straße zu entlasten (Abstimmungen mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW notwendig, da es sich bei der Siegburger Straße um einen Straßenabschnitt der Landesstraße L83 außerhalb der Ortsdurchfahrt handelt). Bestehende Fußwegeverbindungen nach Süden und zum Friedhof werden erhalten und als Fuß- undSeite 4 von 13 Seite 5 Radwegeverbindung ausgebaut. Die Wertigkeit und Berücksichtigung der vorhandenen Grünbestände sowie mögliche Artenschutzkonflikte sind im weiteren Verfahren zu prüfen. Planungsrecht Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 8124-19 „Wilhelm-Flohe-Straße“ weist die o.g. Fläche als Friedhofsfläche aus. Nach dem aktuellen Friedhofskonzept wird die bisher ungenutzte Friedhofsfläche zukünftig nicht mehr für Bestattungszwecke benötigt, so dass diese Fläche für eine Nachverdichtung zur Verfügung steht. Die vorgenannten Festsetzungen entsprechen daher nicht mehr den heutigen Planvorstellungen und stehen dem Planvorhaben einer städtebaulichen Entwicklung mit Schaffung von Wohnraum entgegen. Hierdurch ergibt sich ein Erfordernis zur Änderung des bestehenden Planungsrechts. Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche dar, so dass die neuen städtebaulichen Zielsetzungen zur wohnbaulichen Nutzung des Areals dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch entsprechen. Verfahrensvorschlag Da das Vorhaben „Wilhelm-Flohe-Straße“ in einem gut erschlossenen, bebauten Innenbereich eines zusammenhängenden Ortsteiles geplant wird, ist es angedacht, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. §12 BauGB in Verbindung mit §13a BauGB aufzustellen. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird dennoch durchgeführt. Nach positiver Zielbeschlussfassung wird die Verwaltung die Ausschreibung einer Konzeptvergabe vorbereiten. Im Rahmen der Konzeptvergabe sollen potentielle Bewerber für die Flächen darlegen, welche wohnungspolitischen und ökologischen Aspekte ihre Konzepte berücksichtigen und welcher Beitrag für die Verkehrswende geleistet werden soll. Nach Gewichtung der Konzepte erlangen die Erstellenden des besten Konzeptes eine Anhandgabe. Im nächsten Schritt führt dieser Bieter ein Wettbewerbsverfahren durch, um eine konkrete Planung zu erstellen. Dies soll den Anforderungen der mehrfachen Innenentwicklung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung Rechnung tragen. Diese Planung wird Grundlage des jeweiligen Bebauungsplanverfahrens. Bei einer Konzeptvergabe können insbesondere Baugemeinschaften und/oder - genossenschaften berücksichtigt werden. Es besteht die Zielsetzung, die Flächen im Erbbaurecht zu vergeben. Auf Grundlage des städtebaulichen Konzeptes wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB vorbereitet. Der Planvorentwurf wird den zuständigen Gremien dann zusammen mit einer Planbeschreibung zum Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vorgelegt. Sämtliche Kosten für das Bauleitplanverfahren werden von zukünftigen Erwerbenden der Fläche getragen.Seite 5 von 13 Seite 6 Als Alternativmöglichkeit kann die weitere Entwicklung dieser Flächen durch die VEBOWAG erfolgen, der die Flächen gemäß Punkt 7 des Beschlusses vom 30.03.2017 (altes BoRiS DS-Nr. 1613742EB5) vorrangig zum Kauf angeboten werden könnte. Einschätzung des Vorhabens Quantität Mit dem Vorhaben können rund 60 WE geschaffen werden, zuzüglich der Realisierung einer ggf. einzuplanenden Kita. Modellcharakter Ja (Konzeptverfahren zur Errichtung von Mehrgenerationenwohnprojekten in ökologischer Bauweise) Fördermittel und Befristungen keine Bedeutung für das Quartier/ den Stadtbezirk/ die Gesamtstadt Das Vorhaben hat eine Bedeutung auf Quartiersebene. Infrastruktur Ob sich das Vorhaben auf die technische und sonstige Infrastruktur auswirkt, ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Städtisches Interesse Aufgrund des hohen Wohnflächenbedarfes in der Stadt Bonn und der Möglichkeit zur Schaffung von Wohnbauflächen auf städtischem Grund besteht ein hohes städtisches Interesse an der Planung. Kosten für die Stadt Bonn Der Stadt entstehen über den Personalaufwand hinaus keine Kosten. Umwelt-, Natur- und Artenschutz Die Wiesenfläche weist in ihrem derzeitigen, nicht überbauten Zustand zusammen mit den randlichen Gehölzbeständen eine Wertigkeit auf, die im Sinne des Natur- und Artenschutzes zu beachten ist und die bei einer Überplanung in den Eigenschaften des gewachsenen Bodens in Hinblick u.a. auf Versickerungsleistung und Pflanzenwachstum entsprechend beeinträchtigt wird. Da auf die Ermittlung der Auswirkungen auf die Umwelt sowie auf einem naturschutzfachlichen Ausgleich, im Sinne einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB), im beschleunigten Verfahren (§ 13a (2) Nr. 4 BauGB) abgesehen werden können, werden Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig angesehen. Folglich führt die Anwendung dieser Regelung dazu, dass Eingriffe im Plangebiet zu keinem Zeitpunkt kompensiert werden. Der straßenseitige, nordwestliche Bereich an der Siegburger Straße ist durch Verkehrslärm belastet.Seite 6 von 13 Seite 7 Arten- und Biotopschutz: Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans, Natura- 2000 oder Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Gesetzlich geschützte oder schutzwürdige Biotope sowie Flächen mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund sind von der Aufstellung des Bebauungsplans nicht direkt betroffen. Bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren müssen grundsätzlich Artenschutzbelange beachtet werden. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen Prüfverfahren unterzogen wird. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Wenngleich die Aufstellung von Bebauungsplänen selbst nicht die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllen können, kann die spätere Realisierung der konkreten Bauvorhaben zu entsprechenden Konflikten führen. In einer Artenschutzprüfung (ASP) der Stufe I wird daher durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Falls artenschutzrechtliche Konflikte nicht definitiv ausgeschlossen werden können, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Betrachtung (ASP Stufe II) erforderlich. Entsprechende Ergebnisse werden in der weiteren Planung berücksichtigt. Bodenschutz: Schutzwürdige Böden mit regional hoher Fruchtbarkeit sind auf der Fläche vorzufinden. Oberflächengewässer: Am Nordwesten ragt das Hochwasserrisikogebiet außerhalb des Überschwemmungsgebietes des Vilicher Baches/Mühlenbaches (Überflutung bei Extrem-Hochwasser) in das Plangebiet hinein. Gemäß § 78b Wasserhaushaltsgesetz ist in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bebauungsplänen insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen. Eine Entwicklung auf der Fläche in hochwasserangepasster Bauweise wird als vertretbar eingeschätzt. Stadtklimatische Ersteinschätzung Die Fläche liegt nicht nahe bei oder innerhalb einer Kaltluftleitbahn. Es handelt sich jedoch um eine bislang - bis auf den westlich gelegenen und als Parkplatz genutzten Bereich - um eine unversiegelte Grünfläche mit vereinzeltem Gehölzbestand, die eine hohe Kaltluftproduktion aufweist. Klimaschutz/ Klimaanpassung Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und Vulnerabilitäten im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz undSeite 7 von 13 Seite 8 Klimaanpassung (DS 190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zu Klimaschutz (z.B. Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, solarenergetische Optimierung, Solarverpflichtung) und Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung, Umgang mit Starkregen) formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind. Stadtgrün Bei der Planung ist besonderes Augenmerk auf den Ausbau der blau-grünen Infrastruktur zu richten. Eine Gestaltung der öffentlichen Grünflächen im Sinne der Starkregenvorsorge wird erwartet. Weiterhin hat die Gestaltung unter Beachtung des Labels ‚Stadtgrün naturnah‘ zu erfolgen, wonach die Potenziale für eine naturnahe, insektenfreundliche Grünanlage sowohl unter naturschutzfachlichen, biologischen als auch ästhetischen Gesichtspunkten auszuschöpfen sind. Ebenfalls ist das Thema der wassersensiblen Stadt gem. der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie mit Retentions-, Versickerungsräumen sowie Optimierung eines aufgefüllten Bodenwasserspeichers ernst zu nehmen und unter den gegebenen Umständen bestmöglich umzusetzen. Zum Friedhof Pützchen sollte jeweils ein 10 m breiter Grünstreifen (incl. ca. 2,50 m Weg für die Pflege) eingeplant werden, sodass eine entsprechend hohe Bepflanzung mit Bäumen und Sträucher als Sichtschutz erfolgen kann. Dies lässt sich auf der derzeitig genutzten Friedhofsfläche nicht realisieren, da es bei der Erweiterung der Friedhöfe nicht erforderlich gewesen wäre. Die Grünstreifen können jedoch, da sie sich nach dem Friedhofskonzept nicht auf der genutzten Friedhofsfläche befinden, als Ausgleichsflächen für die Baugebiete angeboten werden. Priorität Das Verfahren wird, aufgrund der Möglichkeit durch die Nutzung städtischer Flächen einen wichtigen wohnungspolitischen und innovativen Beitrag zu leisten, mit hoher Priorität bearbeitet. Anlage/n 1 Übersichtsplan und Steckbrief Wohnbaulandaktivierung_Wilhelm-Flohe- Straße (öffentlich) 2 NaPla_Checkliste_Zielbeschluss_Wilhelm_Flohe_Str (öffentlich)Seite 8 von 13 Blatt Datengrundlage: Geobasisdaten: © Amt für Bodenmanagement und Geoinformationen Daten: © Stadtplanungsamt Legende Potentielle Wohnbauflächen0 50 100 m Wohnbaulandaktivierung - Potentielle Wohnbaufläche aus der "Überprüfung der vorliegenden Hinweise aus der laufenden Verwaltungstätigkeit" (Stand 31.10.2018) 1:2.000 ID 1209, Wilhelm-Flohe-Straße Legende Stadtgrenze Stadtbezirksgrenzen Detaillageplan Potentielle Wohnbaufläche 6 Seite 24 von 25 Auszug der Steckbriefe zur Wohnbaulandaktivierung 10.2018 (DS-Nr. 1912433 ED2)Seite 9 von 13 Baulandaktivierung: Steckbrief Potenzialfläche ID 1209„Wilhelm-Flohe-Straße“ Angaben zur Fläche Nr./ID 1209 Stadtbezirk, Ortsteil Beuel, Pützchen/Bechlinghoven Eigentümer Stadt Bonn Bestehendes Planungsrecht B-Plan Nr. 8124-19: „Öffentliche Grünfläche - Friedhof“ und B-Plan Nr. 8124-2: „Gemeinbedarf - Schule“ Derzeitige Nutzung Brachfläche, Grünfläche Aktuelle DS-Nr.: keine Geschätztes Potenzial/Restriktionen Wohneinheiten 60 Äußere Erschließung Wilhelm-Flohe-Straße Natur- und Landschaftsschutz Gehölz-/ Baumbestand, Offenland. Fläche mit relativ geringer Bedeutung für Natur und Landschaft und Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen. Flächen ohne schwerwiegende naturschutzfachliche Restriktionen. Integriertes Freiraumsystem IFS Kernbereich Klima Entwicklung mit optimierenden Maßnahmen vertretbar Altlasten Geringflächig von der Altablagerung 8024- 006 (Deponie) betroffen Boden Schutzwürdige Böden mit regional hoher Fruchtbarkeit Immissionen (Lärm, Geruch, Erschütterungen) Verkehrslärm Siegburger Straße Hochwasser/Gewässer keine Anmerkungen 1. Die Steckbriefangabe, dass die Potenzialfläche geringflächig von der Altablagerung 8024-006 betroffen sei, ist nicht zutreffend. Diese Altablagerung befindet sich in der Nachbarschaft. 2. Die Steckbriefangabe, dass in der Potenzialfläche schutzwürdige Böden vorliegen, trifft nicht mehr zu. Der Geologische Dienst hat eine überarbeitete Version der Karte mit schützenswerten Böden herausgegeben. Demnach liegen in der Potenzialfläche keine schutzwürdigen Böden. : Eine Überprüfung (Stand Oktober 2022) der Steckbriefangaben hat folgende Angabenkorrekturen zur Folge:Seite 10 von 13 Zum Zielbeschluss Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung Bauleitplanverfahren: Gebiet: Planungsziele: Stufe 1 Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS) Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt? Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird es geben? Eine Verkehrszunahme ist anzunehmen, aufgrund von Neubebauung / höherer Ausnutzung des Grundstücks. Weitere Auswirkungen werden im Rahmen des weiteren Verfahrens untersucht. Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung im Projekt / für das Quartier möglich? Möglichkeiten der Nutzungsmischung in diesem Bereich sind im weiteren Verfahren zu prüfen. Für die Fläche ist vorrangig eine wohnbauliche Nutzung vorgesehen. Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den Umweltverbund zu verlagern? Im Zuge der geplanten Vergabe von Grundstücken nach Konzeptqualität, ist die Unterstützung von innovativen Mobilitätskonzepten fester Bestandteil der Zielsetzungen. Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV) grundsätzlich gegeben? Ja, die Erschließung ist grundsätzlich gegeben. Über das öffentliche Straßennetz sowie das Radwegenetz ist das Plangebiet gut erreichbar. In unmittelbarer Nähe zum Plagebiet (weniger als 200m) befinden sich die Bushaltestellen Friedenstraße und Alte Schulstraße. Die Erreichbarkeit der nächsten Stadtbahnhaltestelle Vilich-Müldorf ist gegeben (800m-Radius). Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Klimaanpassung: Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt? ja Wird das Ziel des Freihaltens von Kaltluftleitbahnen beachtet? Ja, eine Prüfung der Planhinweiskarte ist erfolgt. Kaltluftleitbahnen sind durch das Vorhaben nicht berührt. Werden im weiteren Verfahren voraussichtlich Detailgutachten notwendig? Ob zu klimafachlichen Fragestellungen Detailgutachten notwendig werden, ist im weiteren Verfahren noch zu klären. Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer, Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit Berücksichtigung folgender Fragestellungen: ja Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? wird im Verfahren geprüft (gem. der Starkregen-Gefahrenkarte können in einem Teilbereich des Plangebiets an der Siegburger Straße Gefahren durch Sturzfluten und Starkregen entstehen) Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten geben darüber wird im Verfahren geprüft (gem. der Hochwasser-Gefahrenkarte können in einem Teilbereich des Plangebiets an der Siegburger Straße Gefahren durch Überschwemmungen bei Hochwasserereignissen entstehen) Gibt es Fließgewässer im Gebiet? nein Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie? nein Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte /vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet ab? nicht betroffen Sind für die Planung relevante Wasserschutzzonen betroffen? nein Das ca. 0,7 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Pützchen/ Bechlinghoven und umfasst die nicht länger benötigte Friedhofserweiterungsfläche des Friedhofs Pützchen. Die städtische Fläche stellt derzeit größtenteils eine Grünfläche dar, die auf unbefestigten Trampelpfaden in Nord-Süd-Richtung durchquert werden kann. Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 6923-1 „Wilhelm-Flohe-Straße“ Für die Fläche ist vorrangig eine wohnbauliche Entwicklung vorgesehen. Das aus Mehrfamilienhäusern bestehende Wohnquartier entlang der Wilhelm-Flohe-Straße soll erweitert werden. Hierfür besteht das Erfordernis zur Änderung des bestehenden Planungsrechts. Seite 1 von 3Seite 11 von 13 Zum Zielbeschluss Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie (Bsp.: DS9500876NV2,DS1512547,DS210919) kommuniziert worden? ja (Verfahrensführung durch die Verwaltung) Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung kommuniziert? ja (Verfahrensführung durch die Verwaltung) Wurde geprüft, ob der Bestand nachhaltig saniert und umgenutzt werden kann? (bei -Teil-Abriss/Neubau) nicht betroffen Natürliche Ressourcen und Umwelt, kulturelles Erbe und graue Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat? Grundsätzlich hat jedes Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Die Auswirkungen und deren Erheblichkeit sind im weiteren Verfahren zu prüfen. Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden? Ob erhebliche Eingriffe vorliegen, muss im weiteren Verfahren durch entsprechende Fachgutachten geprüft werden. Finden Flächeninanspruchnahmen von Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden? (FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale, geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen) Eine Flächeninanspruchnahme von Schutzgebieten findet nicht statt. Auswirkungen auf Schutzgebiete können ausgeschlossen werden. Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? ja Welche Entscheidung über die Art des B-Plan Verfahrens wurde getroffen? Die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 6923-1 „Wilhelm-Flohe-Straße“ erfolgt im beschleunigten Verfahren auf Grundlage des §13a BauGB erfolgen. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 (1) BauGB wird durchgeführt. § 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne Kompensationsmaßnahmen oder im Vollverfahren mit Eingriffskompensation? beschleunigten Verfahren auf Grundlage des §13a BauGB ohne Kompensationsmaßnahmen Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? ja Handelt es sich um eine Arrondierung? ja Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen? nein Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung derzeit bebauter Flächen? nein Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann? ja, ob die Bäume unter die Baumschutzsatzung fallen ist im weiteren Verfahren zu prüfen Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz, erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes allgemein angesprochen? ja Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen vereinbaren? Möglichkeiten der Nutzungsmischung sind im weiteren Verfahren zu prüfen. Für die Fläche ist vorrangig eine wohnbauliche Nutzung vorgesehen. Gewerbeansiedlung und Bestand: Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben geschaffen? Möglichkeiten für die Ansiedlung von nicht störenden Gewerbebetrieben sind im weiteren Verfahren zu prüfen. Für die Fläche ist vorrangig eine wohnbauliche Nutzung vorgesehen. Seite 2 von 3Seite 12 von 13 Zum Zielbeschluss Gesellschaftliche Teilhabe und Gender Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder eines öffentlichen Spielplatzes? voraussichtlich ja, wird im weiteren Verfahren geprüft Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs, Ganztagsschule und außerschulische Bildungseinrichtungen)? nein Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung (Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt? Möglichkeiten der kleinteiligen Nutzungsmischung sind im weiteren Verfahren zu prüfen Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? Ja, es werden Konzeptverfahren zur Errichtung von innovativen Wohnkonzepten (z.B. Mehrgenerationenwohnprojekte) in ökologischer Bauweise durchgeführt. Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben? (Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur …) vorrangig Wohnen Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für eine möglichst lange (Um)Nutzung und Lebensdauer? Im Zuge der geplanten Vergabe von Grundstücken nach Konzeptqualität, ist die Förderung des nachhaltigen Wohnungsbaus Bestandteil der Zielsetzungen. Im Zuge dessen ist die Forderung nach einer hohen Adaptilität der Gebäude zu prüfen. Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? Im Rahmen der vorgesehenen Konzeptvergaben und in den anschließenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren werden die Vertragspartner verpflichtet, die Maßgaben des Baulandmodells zu erfüllen. Insbesondere die Schaffung von gefördertem Wohnungsbau wird als wesentliche Zielsetzung für die stätischen Flächen verfolgt. Globale Verantwortung und Eine Welt Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung von Zielen der anderen Handlungsfelder ja Ein Beitrag zu den SDG's : Nachhaltigkeitscheck im Sinne der BNHS Stufe I Seite 3 von 3Seite 13 von 13
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