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221617-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Mendener Weg hinter dem Friedhof", Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf

Nummer
221617-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.11.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Mendener Weg Straße· Vilich-Müldorf, Beuel Hauptort
  • Vilich-Müldorf Ortsteil· Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 27.11.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 12.12.2024 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 20.11.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 221617 Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Mendener Weg hinter dem Friedhof", Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221617-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss über die
wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen
Fläche "Mendener Weg hinter dem Friedhof",
Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 27.11.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 20.11.2024 Kenntnisnahme
Rat 12.11.2024 Kenntnisnahme
Die Verwaltung nimmt zum Änderungsantrag 221617-01 AA wie folgt Stellung:
Der Änderungsantrag zielt darauf ab, durch die Änderung des
Flächennutzungsplanes die Möglichkeiten einer Entwicklung der städtischen
Fläche „Mendener Weg“ aufzuzeigen.
Um ein Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan einzuleiten, bedarf
es einer sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebenden
Art der künftigen Nutzung. Ein Verfahren zur Änderung des
Flächennutzungsplanes ohne hinreichend konkretes Ziel (z.B. wohnbauliche
Entwicklung) ist demnach nicht möglich.
Der den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorliegende „Zielbeschluss
über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Mendener Weg
hinter dem Friedhof", Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf“ (DS-Nr. 221617)
dient genau dazu, die künftige planerische Zielsetzung für die Fläche zu
bestimmen. Auf Grundlage eines solchen Beschlusses können dann die
Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines
notwendigen Bebauungsplanes im Parallelverfahren erfolgen.
Aus den vorgenannten Gründen kann die Verwaltung der vorgeschlagenen
Verfahrensweise nicht folgen.
Anlage/n
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