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221617-01 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Mendener Weg hinter dem Friedhof", Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf Antrag zur Vorlage 221617

Nummer
221617-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
16.11.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 20.11.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.10.2024 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 221617 Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Mendener Weg hinter dem Friedhof", Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf

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Änderungsantrag
öffentlich
221617-01 AA
Antragsteller/in:
Bert Moll
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss über die
wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen
Fläche "Mendener Weg hinter dem Friedhof",
Bezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf
Antrag zur Vorlage 221617
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 16.11.2022 Empfehlung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten einer Entwicklung der
städtischen Fläche „Mendener Weg“ hinter dem Friedhof im Bezirk Beuel,
Ortsteil Vilich-Müldorf, durch den Entwurf einer Änderung des
Flächennutzungsplans der Stadt Bonn insbesondere unter Berücksichtigung
des Geltungsbereichs der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Wohn-und
Wissenschaftspark (WTP I) aufzuzeigen und den politischen Gremien zur
Beratung vorzulegen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf einer Änderung des
Flächennutzungsplans in einer Bürgerversammlung vorzustellen.
Begründung
Die Verwaltung führt in ihrer Beschlussvorlage aus, dass das Plangebiet im
Geltungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Wohn- und
Wissenschaftspark liege. Derzeit sei das südliche Flurstück des Plangebiets
durch den Bebauungsplan Nummer 8 025-12 Mendener Weg als
Friedhofsfläche festgesetzt. Die genannten Festsetzungen stünden dem
Planvorhaben einer städtebaulichen Entwicklung mit Schaffung von Wohnraum
entgegen. Möglichkeiten und Grenzen einer anderweitigen Nutzung
(Jugendfarm, Freizeit, ökologisch oder eventuell wohnbaulich) des Plangebiets
sollten zunächst ergebnisoffen in einem Prozess der Änderung des
Flächennutzungsplanes (Anlage), insbesondere unter dem Aspekt der
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme, politisch diskutiert und in einer
Bürgerversammlung vorgestellt werden.Seite 1 von 3
Seite 2
Anlage/n
1 Anlage - Änderungsantrag Mendener Weg (öffentlich)Seite 2 von 3
Seite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 03:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de