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221615-01 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Osloer Straße" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Auerberg Antrag zur Vorlage 221615

Nummer
221615-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
17.01.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 12.12.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 30.11.2023 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.12.2023 Anhörung
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 15.11.2023 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 221615 Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Osloer Straße" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Auerberg

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Änderungsantrag
öffentlich
221615-01 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Jürgen Wehlus
Bert Moll
Christian Gold
Wolfgang Maiwaldt
CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss über die
wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen
Fläche "Osloer Straße" im Stadtbezirk Bonn,
Ortsteil Auerberg
Antrag zur Vorlage 221615
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
17.01.2023 Empfehlung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Empfehlung
Rat 09.02.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Der Zielbeschluss wird durch folgenden Beschluss ersetzt:
1. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan 7525-49 soll durch
ein einfaches Änderungsverfahren geändert werden. Einer
Aufhebung des Bebauungsplanes wird nicht zugestimmt.
2. Die festgesetzte und vorhandene „Öffentliche Grün- und Parkanlage“
muss erhalten werden.
3. Die Festsetzung „Private Grünfläche Dauerkleingärten“ soll
geändert werden. Folgende Alternativen sind zu prüfen.
Variante A:Seite 1 von 4
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Ausgleichsflächen für andere Baugebiete;
Variante B:
Private Grünfläche,
Variante C:
Erweiterung der Öffentlichen Grünfläche – Parkanlage
Variante D:
Wegfall der privaten Grünfläche und Festsetzung
einer Einzel- und Doppelhausbebauung unter
Beibehaltung der Grundzüge des bestehenden
Planungsrechts: Reines Wohngebiet, GRZ 0,3, GFZ 0,3,
1 Vollgeschoß, offene Bauweise, nur Einzel- und
Doppelhäuser sind zulässig
Begründung
Der Bebauungsplan wurde in den Jahren 1991/1992 aufgestellt. Durch
eine Baulandumlegung wurden die Flächen neu geordnet. Die Stadt Bonn hat
die Öffentlichen und privaten Grünflächen erworben. Die Stadt hat die
öffentliche Grün- und Parkanlage angelegt. Die Städtischen Baugrundstücke
wurden an junge Familien mit Kindern verkauft. Die privaten Baugrundstücke
wurden von privaten Bauherren erworben und bebaut. Die Öffentlichen
Straßen, Parklätze, Gehwege entlang der Kopenhagener- und Osloer Straße
wurden ebenfalls hergestellt. Lediglich die Dauerkleingartenanlage und der
dazugehörige Rad- und Fußweg wurden seitens der Stadt nicht errichtet.
Die Ziele des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 7525 - 49 sind in seiner
Begründung detailliert nachzulesen, wesentliche Gründe sind:
• Die Art und das Maß der Bebauung soll mit niedriger GRZ 0,3 und
GFZ 0,3 und offener Bauweise die Versiegelungbeschränken.Seite 2 von 4
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Einzel und Doppelhäuser sind zulässig. Mit der Beschränkung auf ein
Vollgeschoß wird den landschaftlichen Gegebenheiten, der Hanglage in
Richtung Rheindorfer Burg, Rechnung getragen.
• Der besonderen landschaftlichen Situation wird Rechnung getragen, durch
eine Öffentliche Grünanlage entlang des Weges Rheindorfer Burg und
Kopenhagener Straße. Die Terrassenkante am Rheindorfer Bach und die
Hangsituation sollen als prägende Landschaftselemente ablesbar bleiben.
• Der Bedarf an Kleingärten wurde ebenfalls berücksichtigt und soll von der
Osloer Str. aus durch einen Fuß- und Radweg erschlossen werden. Die
Kleingärtenflächen können ggf. als Ausgleichsfläche genutzt werden.
• Die Anlegung der Öffentlichen Parkanlage auf den ehemaligen Ackerflächen
soll zu einer Aufwertung der ökologischen Funktionserfüllung führen.
Die Öffentliche Grünanlage wurde vor ca. 30 Jahren mit Bäumen und
Sträuchern bepflanzt und ist ein wichtiges ökologisches und
grüngestalterisches Landschaftselement geworden.
Die Natur hat die nicht realisierte Kleingartenfläche von einer Ackerfläche in ein
Biotop verwandelt, mit einem üppigen Baum- und Strauchbewuchs.
Mit dem Zielbeschluss ist die Aufhebung des Bebauungsplanes und die
Neuaufstellung mit einer erheblich verdichteten Bebauung! Es soll
Geschoßwohnungsbau mit 150 bis 200 WE entstehen, d.h. 16 – 20.000 m²
Geschoßfläche. Dies würde eine weitere städtebauliche sowie soziale
Verdichtung im Stadtteil mit derzeit ca. 10.200 Einwohnern bedeuten.
Gemäß dem rechtsverbindlichen Maß von 0,3 GFZ wären gerade einmal
ca.2.700 m² Geschoßfläche zulässig.
Mit der Ausweisung des Geschoßwohnungsbaues an dieser schützenswerten
Stelle, würden alle Prinzipien eines nachhaltigen, sich einfügenden Städtebaus
über Bord geworfen und ein hoher Versiegelungsgrad erzeugt.
Die Anlegung der Öffentlichen Parkanlage auf den ehemaligen Ackerflächen
hat zu einer Aufwertung der ökologischen Funktionserfüllung geführt. Sie ist 30
Jahre alt. Die Parkanlage und die ausgewiesene Kleingartenfläche sind zu
einem Biotop geworden. Die natürliche Regeneration der ausgewiesenen
privaten Kleingartenfläche dient seit Jahren als wichtiger Naturraum für den
Tierbestand der Auenlandschaft des Rheindorfer Baches. Sämtliche
schützenswerte Tierarten des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes habenSeite 3 von 4
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sich in den 30 Jahren dort angesiedelt.
Die Öffentliche Parkanlage entlang der Straße „An der Rheindorfer Burg“ bildet
mit dem Baudenkmal Rheindorfer Burg mit Gartenanlage ein
identitätsstiftendes Ensemble. Die beabsichtigte massive Bebauung mit 150 bis
200 WE würde das Ensemble stark beeinträchtigen bzw. zerstören.
Fledermausgutachten und Vögel Bericht Graurheindorf aus den Jahren
2007/2008 belegen das Vorhandensein der schutzwürdigen Tierarten, die in
diese Fläche eingewandert sind.
Das Klimagutachten auch aus 2007/2008 belegt, dass eine solch massive
Bebauung starke Veränderungen des Mikroklimas erzeugen würde.
Der Individualverkehr würde erheblich zunehmen. Die Einfädelung in die
Hanglage der Kopenhagener Straße birgt hohes Konfliktpotential!
Öffentliche Parkplätze für Bernhardschule u. Besucher des Sportplatzes
würden gegenüber dem Sportplatz entfallen, ebenso Straßenbäume u. -
laternen.
Die nötige Erschließungsstraße von der Kopenhagener Str. ausgehend, würde
wegen der Böschungen und Hanglage (Gefälle bis 6 m) eine breite Schneise
durch die Öffentliche Grünanlage reißen. Über diese Schneise würde der
Schalleintrag des Sportplatzlärms in das Wohngebiet erheblich verstärkt.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 06:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de