221615-01 AA · Änderungsantrag
CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Osloer Straße" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Auerberg Antrag zur Vorlage 221615
Kerndaten
- Nummer
- 221615-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 17.01.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 221615-01 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Jürgen Wehlus Bert Moll Christian Gold Wolfgang Maiwaldt CDU-Änderungsantrag: Zielbeschluss über die wohnbauliche Entwicklung auf der städtischen Fläche "Osloer Straße" im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Auerberg Antrag zur Vorlage 221615 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.01.2023 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.01.2023 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 31.01.2023 Empfehlung Rat 09.02.2023 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Zielbeschluss wird durch folgenden Beschluss ersetzt: 1. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan 7525-49 soll durch ein einfaches Änderungsverfahren geändert werden. Einer Aufhebung des Bebauungsplanes wird nicht zugestimmt. 2. Die festgesetzte und vorhandene „Öffentliche Grün- und Parkanlage“ muss erhalten werden. 3. Die Festsetzung „Private Grünfläche Dauerkleingärten“ soll geändert werden. Folgende Alternativen sind zu prüfen. Variante A:Seite 1 von 4 Seite 2 Ausgleichsflächen für andere Baugebiete; Variante B: Private Grünfläche, Variante C: Erweiterung der Öffentlichen Grünfläche – Parkanlage Variante D: Wegfall der privaten Grünfläche und Festsetzung einer Einzel- und Doppelhausbebauung unter Beibehaltung der Grundzüge des bestehenden Planungsrechts: Reines Wohngebiet, GRZ 0,3, GFZ 0,3, 1 Vollgeschoß, offene Bauweise, nur Einzel- und Doppelhäuser sind zulässig Begründung Der Bebauungsplan wurde in den Jahren 1991/1992 aufgestellt. Durch eine Baulandumlegung wurden die Flächen neu geordnet. Die Stadt Bonn hat die Öffentlichen und privaten Grünflächen erworben. Die Stadt hat die öffentliche Grün- und Parkanlage angelegt. Die Städtischen Baugrundstücke wurden an junge Familien mit Kindern verkauft. Die privaten Baugrundstücke wurden von privaten Bauherren erworben und bebaut. Die Öffentlichen Straßen, Parklätze, Gehwege entlang der Kopenhagener- und Osloer Straße wurden ebenfalls hergestellt. Lediglich die Dauerkleingartenanlage und der dazugehörige Rad- und Fußweg wurden seitens der Stadt nicht errichtet. Die Ziele des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 7525 - 49 sind in seiner Begründung detailliert nachzulesen, wesentliche Gründe sind: • Die Art und das Maß der Bebauung soll mit niedriger GRZ 0,3 und GFZ 0,3 und offener Bauweise die Versiegelungbeschränken.Seite 2 von 4 Seite 3 Einzel und Doppelhäuser sind zulässig. Mit der Beschränkung auf ein Vollgeschoß wird den landschaftlichen Gegebenheiten, der Hanglage in Richtung Rheindorfer Burg, Rechnung getragen. • Der besonderen landschaftlichen Situation wird Rechnung getragen, durch eine Öffentliche Grünanlage entlang des Weges Rheindorfer Burg und Kopenhagener Straße. Die Terrassenkante am Rheindorfer Bach und die Hangsituation sollen als prägende Landschaftselemente ablesbar bleiben. • Der Bedarf an Kleingärten wurde ebenfalls berücksichtigt und soll von der Osloer Str. aus durch einen Fuß- und Radweg erschlossen werden. Die Kleingärtenflächen können ggf. als Ausgleichsfläche genutzt werden. • Die Anlegung der Öffentlichen Parkanlage auf den ehemaligen Ackerflächen soll zu einer Aufwertung der ökologischen Funktionserfüllung führen. Die Öffentliche Grünanlage wurde vor ca. 30 Jahren mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt und ist ein wichtiges ökologisches und grüngestalterisches Landschaftselement geworden. Die Natur hat die nicht realisierte Kleingartenfläche von einer Ackerfläche in ein Biotop verwandelt, mit einem üppigen Baum- und Strauchbewuchs. Mit dem Zielbeschluss ist die Aufhebung des Bebauungsplanes und die Neuaufstellung mit einer erheblich verdichteten Bebauung! Es soll Geschoßwohnungsbau mit 150 bis 200 WE entstehen, d.h. 16 – 20.000 m² Geschoßfläche. Dies würde eine weitere städtebauliche sowie soziale Verdichtung im Stadtteil mit derzeit ca. 10.200 Einwohnern bedeuten. Gemäß dem rechtsverbindlichen Maß von 0,3 GFZ wären gerade einmal ca.2.700 m² Geschoßfläche zulässig. Mit der Ausweisung des Geschoßwohnungsbaues an dieser schützenswerten Stelle, würden alle Prinzipien eines nachhaltigen, sich einfügenden Städtebaus über Bord geworfen und ein hoher Versiegelungsgrad erzeugt. Die Anlegung der Öffentlichen Parkanlage auf den ehemaligen Ackerflächen hat zu einer Aufwertung der ökologischen Funktionserfüllung geführt. Sie ist 30 Jahre alt. Die Parkanlage und die ausgewiesene Kleingartenfläche sind zu einem Biotop geworden. Die natürliche Regeneration der ausgewiesenen privaten Kleingartenfläche dient seit Jahren als wichtiger Naturraum für den Tierbestand der Auenlandschaft des Rheindorfer Baches. Sämtliche schützenswerte Tierarten des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes habenSeite 3 von 4 Seite 4 sich in den 30 Jahren dort angesiedelt. Die Öffentliche Parkanlage entlang der Straße „An der Rheindorfer Burg“ bildet mit dem Baudenkmal Rheindorfer Burg mit Gartenanlage ein identitätsstiftendes Ensemble. Die beabsichtigte massive Bebauung mit 150 bis 200 WE würde das Ensemble stark beeinträchtigen bzw. zerstören. Fledermausgutachten und Vögel Bericht Graurheindorf aus den Jahren 2007/2008 belegen das Vorhandensein der schutzwürdigen Tierarten, die in diese Fläche eingewandert sind. Das Klimagutachten auch aus 2007/2008 belegt, dass eine solch massive Bebauung starke Veränderungen des Mikroklimas erzeugen würde. Der Individualverkehr würde erheblich zunehmen. Die Einfädelung in die Hanglage der Kopenhagener Straße birgt hohes Konfliktpotential! Öffentliche Parkplätze für Bernhardschule u. Besucher des Sportplatzes würden gegenüber dem Sportplatz entfallen, ebenso Straßenbäume u. - laternen. Die nötige Erschließungsstraße von der Kopenhagener Str. ausgehend, würde wegen der Böschungen und Hanglage (Gefälle bis 6 m) eine breite Schneise durch die Öffentliche Grünanlage reißen. Über diese Schneise würde der Schalleintrag des Sportplatzlärms in das Wohngebiet erheblich verstärkt. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de