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221591-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bau einer Radstation am Bahnhof Bad Godesberg

Nummer
221591-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.12.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.03.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 65,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221591 BBB-Antrag: Bau einer Radstation am Bahnhof Bad Godesberg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221591-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Bau einer Radstation am Bahnhof Bad Godesberg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.12.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
1. Welche konzeptionellen Fragen und welche technischen Vorgaben
gem. aktuellem Sachstand zu DS221593 sind zu klären bzw.
abzustimmen
Im Rahmen der Planungen ist abzustimmen, welche Infrastruktur im
Fahrradparkhaus zu berücksichtigen
ist.
Hierunter fallen:
• Modell Fahrradbügel
• Lastenräderabstellmöglichkeiten
• E-Lademöglichkeiten
• Zugangskontrollsystem
• Reparaturstation
• Automat für den Kauf von Zubehör fürs Fahrrad
2. Wann werden der Bezirksvertretung Bad Godesberg die Planungen
vorgestellt?
Ein Termin zur Vorstellung der Planungen kann erst nach Vorlage der
Machbarkeitsstudie (4. Quartal 2023) und Abstimmung innerhalb der
Verwaltung genannt werden.
3. Wann genau erfolgt die Ausschreibung der Planungs- und
Bauleistungen?
Der Architekt ist am 01.08.2023 mit der Erstellung einer
Machbarkeitsstudie beauftragt worden, die im 4. Quartal 2023 vorliegen
soll.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Planungsleistungen kann daher
derzeit noch keine Aussage getroffen werden.Seite 1 von 2
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4. Wie ist der Sachstand gem. DS200928-3 bezüglich
„Betreibervertrag“ sowie der avisierten 70%igen Förderung?
Bisher wurde kein Vertrag mit einem Betreiber geschlossen.
Die Stadtverwaltung hat einen Förderantrag gestellt. Da noch kein
vollständiger, prüffähiger Finanzierungsantrag eingereicht wurde konnte
von Seiten der Bezirksregierung allerdings kein Förderbescheid
ausgestellt werden. Von der Verwaltung der Stadt Bonn sind für die
Einreichung des Finanzierungsantrages umfassende Unterlagen zu
erarbeiten. Sobald alle notwendigen Unterlagen erarbeitet wurden kann
bei der Bezirksregierung eine Aufnahme in das Förderprogramm
beantragt werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de