221591-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bau einer Radstation am Bahnhof Bad Godesberg
Kerndaten
- Nummer
- 221591-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.12.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221591-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Bau einer Radstation am Bahnhof Bad Godesberg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.12.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 1. Welche konzeptionellen Fragen und welche technischen Vorgaben gem. aktuellem Sachstand zu DS221593 sind zu klären bzw. abzustimmen Im Rahmen der Planungen ist abzustimmen, welche Infrastruktur im Fahrradparkhaus zu berücksichtigen ist. Hierunter fallen: • Modell Fahrradbügel • Lastenräderabstellmöglichkeiten • E-Lademöglichkeiten • Zugangskontrollsystem • Reparaturstation • Automat für den Kauf von Zubehör fürs Fahrrad 2. Wann werden der Bezirksvertretung Bad Godesberg die Planungen vorgestellt? Ein Termin zur Vorstellung der Planungen kann erst nach Vorlage der Machbarkeitsstudie (4. Quartal 2023) und Abstimmung innerhalb der Verwaltung genannt werden. 3. Wann genau erfolgt die Ausschreibung der Planungs- und Bauleistungen? Der Architekt ist am 01.08.2023 mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt worden, die im 4. Quartal 2023 vorliegen soll. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Planungsleistungen kann daher derzeit noch keine Aussage getroffen werden.Seite 1 von 2 Seite 2 4. Wie ist der Sachstand gem. DS200928-3 bezüglich „Betreibervertrag“ sowie der avisierten 70%igen Förderung? Bisher wurde kein Vertrag mit einem Betreiber geschlossen. Die Stadtverwaltung hat einen Förderantrag gestellt. Da noch kein vollständiger, prüffähiger Finanzierungsantrag eingereicht wurde konnte von Seiten der Bezirksregierung allerdings kein Förderbescheid ausgestellt werden. Von der Verwaltung der Stadt Bonn sind für die Einreichung des Finanzierungsantrages umfassende Unterlagen zu erarbeiten. Sobald alle notwendigen Unterlagen erarbeitet wurden kann bei der Bezirksregierung eine Aufnahme in das Förderprogramm beantragt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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