221589-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Zukunft der Immobilie des ehemaligen heilpädagogischen Kindergartens Heiderhof
Kerndaten
- Nummer
- 221589-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.10.2022
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221589-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Zukunft der Immobilie des ehemaligen heilpädagogischen Kindergartens Heiderhof Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Das Gebäude soll auch in Zukunft wieder als Kita genutzt werden. Im Kindergartenjahr 2022/2023 fehlen im statistischen Bezirk Heiderhof ca. 85 Betreuungsplätze für Kinder bis zur Einschulung. Aufgrund der inselartigen Randlage ist für die Heiderhofer Bevölkerung ein Ausweichen auf Kitas in benachbarten Bezirken schwierig. Auch ist abzusehen, dass wieder vermehrt Familien mit Kindern auf den Heiderhof ziehen werden. Daher muss eine Prüfung erfolgen, inwiefern das Gebäude als Regelkindertagesstätte genutzt werden kann. Um das Gebäude einer dauerhaften Nutzung als Kita zuzuführen, wären verschiedene bauliche Maßnahmen erforderlich: • Die Fenster aus der Entstehungszeit des Objektes (Doppelverglasungen) sind in Isolierverglasung zu tauschen. Der Austausch der Fenster impliziert eine energetische Ertüchtigung mit Wärmedämmverbundsystem und entsprechender Wärmedämmung auf dem Dach. • Im Innern sind sämtliche Innenausbauten in die Jahre gekommen. Die Bäder und WCs müssten grundsätzlich erneuert werden, zum Großteil auch die innenliegenden Regenfallrohre (Gussrohre), die Bodenbeläge sind sämtlich zu erneuern, zusätzlich sind neue Anstriche erforderlich. • Für eine erneute Nutzung als KiTa müsste auch der Zuschnitt des Gebäudes planerisch überdacht werden. • Entsprechend des Alters des Gebäudes müsste eine Schadstoffüberprüfung berücksichtigt werden. • Im Zuge einer Sanierung wird die Verwaltung die Potenziale für eine weitere energetische Ertüchtigung prüfen. Die Verwaltung befindet sich hierzu in der internen Abstimmung. In der Zeit bis zu einem Sanierungsbeginn wird das Gebäude für eine temporäre Unterbringung von Geflüchteten hergerichtet und genutzt.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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