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221589-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Zukunft der Immobilie des ehemaligen heilpädagogischen Kindergartens Heiderhof

Nummer
221589-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.10.2022
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.11.2022 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 67,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 221589 CDU-Große Anfrage: Zukunft der Immobilie des ehemaligen heilpädagogischen Kindergartens Heiderhof

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
221589-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Zukunft der Immobilie des ehemaligen
heilpädagogischen Kindergartens Heiderhof
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Das Gebäude soll auch in Zukunft wieder als Kita genutzt werden.
Im Kindergartenjahr 2022/2023 fehlen im statistischen Bezirk Heiderhof ca. 85
Betreuungsplätze für Kinder bis zur Einschulung. Aufgrund der inselartigen
Randlage ist für die Heiderhofer Bevölkerung ein Ausweichen auf Kitas in
benachbarten Bezirken schwierig. Auch ist abzusehen, dass wieder vermehrt
Familien mit Kindern auf den Heiderhof ziehen werden. Daher muss eine
Prüfung erfolgen, inwiefern das Gebäude als Regelkindertagesstätte genutzt
werden kann.
Um das Gebäude einer dauerhaften Nutzung als Kita zuzuführen, wären
verschiedene bauliche Maßnahmen erforderlich:
• Die Fenster aus der Entstehungszeit des Objektes
(Doppelverglasungen) sind in Isolierverglasung zu tauschen. Der
Austausch der Fenster impliziert eine energetische Ertüchtigung mit
Wärmedämmverbundsystem und entsprechender Wärmedämmung auf
dem Dach.
• Im Innern sind sämtliche Innenausbauten in die Jahre gekommen. Die
Bäder und WCs müssten grundsätzlich erneuert werden, zum Großteil
auch die innenliegenden Regenfallrohre (Gussrohre), die Bodenbeläge
sind sämtlich zu erneuern, zusätzlich sind neue Anstriche erforderlich.
• Für eine erneute Nutzung als KiTa müsste auch der Zuschnitt des
Gebäudes planerisch überdacht werden.
• Entsprechend des Alters des Gebäudes müsste eine
Schadstoffüberprüfung berücksichtigt werden.
• Im Zuge einer Sanierung wird die Verwaltung die Potenziale für eine
weitere energetische Ertüchtigung prüfen.
Die Verwaltung befindet sich hierzu in der internen Abstimmung.
In der Zeit bis zu einem Sanierungsbeginn wird das Gebäude für eine
temporäre Unterbringung von Geflüchteten hergerichtet und genutzt.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de