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221588 · Antrag

SPD-Antrag: Zeitplanung Hochwasserschutz-Gutachten

Nummer
221588
Art
Antrag
Veröffentlicht
18.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 18.08.2022
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 19.10.2022

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 19.10.2022 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,5 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 221588-01 ST Zeitplanung Hochwasserschutz-Gutachten

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Antrag
öffentlich
221588
Antragsteller/in:
Dr. Uli Barth
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
17.08.2022 gez. Jansen
SPD-Antrag: Zeitplanung Hochwasserschutz-
Gutachten
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 07.09.2022 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, wie weit die Arbeiten am
Hochwasserschutz-Gutachten für Bad Godesberg gediehen sind und bis wann
mit einer Vorlage zu rechnen ist.
Begründung
Das Hochwasserschutzgutachten lief nach Aussagen der Verwaltung in der BV-
Sitzung im Dezember 2020 zu diesem Zeitpunkt bereits seit längerer Zeit. Die
Flut im Ahrtal im Juli 2021 hat die Dringlichkeit von
Hochwasserschutzmaßnahmen nochmals vor Augen geführt. Die Verwaltung
hat in diesem Kontext auf das laufende Gutachten verwiesen und um Geduld
mit weiteren Maßnahmen gebeten. Im März 2022 hat die Ratskoalition den
Gutachtenauftrag erweitert und Vorschläge für ober- bzw. unterirdisch
Hochwasserentlastungskanäle unterbreitet, die ebenfalls geprüft werden
sollten.
Seit diesem Zeitpunkt ist bis zur BV-Sitzung im September bereits ein weiteres
halbes Jahr vergangen. Angesichts des bereits im März erarbeiteten Stands
und der begrenzten Erweiterung des Gutachtenumfangs durch den
Koalitionsantrag, die im Wesentlichen in einer Konkretisierung von Maßnahmen
zur Abflusssteigerung bestand, sollte das Gutachten in absehbarer Zeit
abgeschlossen werden können. Die Verwaltung wird durch den vorliegenden
Antrag gebeten, den aktuellen Stand und ihre gegenwärtigen Planungen für
den Abschluss des Gutachtens vorzulegen.
Mit Blick auf die potentiell gravierenden Auswirkungen von
Starkregenereignissen in Bad Godesberg und den Umstand, dass in
absehbarer Zeit die Auflage neuer Förderprogramme für
Präventionsmaßnahmen zu erwarten ist, ist Eile geboten.Seite 1 von 2
Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de