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221576 · Mitteilungsvorlage

Sachstand zum gefördertem Gigabitausbau

Nummer
221576
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
23.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 06.09.2022 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
221576
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Sachstand zum gefördertem Gigabitausbau
Beratungsfolge
Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit
06.09.2022 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Das Amt für Wirtschaftsförderung hatte am 28.09.2021 dem Ausschuss für
Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit den letzten
Sachstand (DS-Nr. 211589) mitgeteilt.
Die Beantragung sämtlicher zur Verfügung stehender Förderprogramme stellt
neben dem eigenwirtschaftlichen Ausbau durch die Netzbetreiber sicher, dass
die Bundesstadt Bonn möglichst zügig mit nachhaltiger und zukunftsfähiger
Glasfaserinfrastruktur versorgt wird.
Zwischenzeitlich gibt es zahlreiche Neuigkeiten im geförderten
Glasfaserausbau, die dem Ausschuss für Europa, Internationales,
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit nachfolgend zur Kenntnis gebracht
werden.
1. „Weiße-Flecken-Programm“
Mit dem ersten Förderprogramm für den Breitbandausbau, dem sogenannten
„Weiße Flecken-Programm“, unterstützen das Bundesministerium für Digitales
und Verkehr (BMDV) sowie das Ministerium für Wirtschaft, Industrie,
Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Kommunen und
Landkreise beim Ausbau der Netzinfrastruktur in Gebieten, in denen die
Leitungskapazität unter 30 Mbit/s liegt und in denen in den kommenden drei
Jahren kein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch die Netzanbieter zu erwarten
ist.
Der Ausbau erfolgt durch die Deutsche Telekom im Auftrag der Stadt Bonn.
Hierzu gehören in der Stadt Bonn 54 Bonner Grund- und Förderschulen, die
Gewerbegebiete Bonn-West und Bonn-Holzlar sowie verschiedene
Gewerbeflächen an der Königswinterer Straße in zweiter Reihe im
Gewerbegebiet Beuel-Ost. Außerdem werden Siedlungsbereiche an der
Grenze zum Alfterer Gemeindegebiet in der Henri-Spaak-Straße und der
Witterschlicker Allee im Stadtbezirk Hardtberg mit schneller Glasfaser versorgt
werden. Der symbolische erste Spatenstich erfolgte am 16. September 2021 an
der Michaelschule in der Weststadt.Seite 1 von 2
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Sechs Schulen und die VHS in Duisdorf konnten bereits angeschlossen
werden. An weiteren 19 Schulen wird derzeit gearbeitet, beziehungsweise
haben die Begehungen stattgefunden, so dass der Anschluss zeitnah verlegt
werden kann. Nach derzeitigem Stand sollten im Jahr 2023 alle Anschlüsse
verlegt sein, auch wenn Kapazitäten bei Tiefbauunternehmen einen Engpass
darstellen. Derzeit prüft das Amt für Wirtschaftsförderung, ob weitere
Adresspunkte in der Witterschlicker Allee mittels eines „Upgrade-Antrags“ mit in
die Förderung aufgenommen werden können.
2. Sonderaufruf „Gewerbegebiete, Industrieparks, Schulen und
Krankenhäuser“
Im zweiten Förderverfahren, dem „Sonderaufruf Gewerbegebiete,
Industrieparks, Schulen und Krankenhäuser“ sind zwischenzeitlich die finalen
Bescheide des Bundes am 07.06.2022 erlassen worden. Die Bundesstadt Bonn
hat auch bereits die Anträge zur Kofinanzierung durch das Land Nordrhein-
Westfalen vorgelegt und erwartet eine finale Förderzusage für Mitte September.
Dieses zweite Förderverfahren steht im Interesse der ansässigen Unternehmen
im besonderen Fokus der Bonner Wirtschaftsförderung, da dann alle Bonner
Gewerbegebiete sowie 22 Institutionen ausgebaut werden können.
3. „Graue-Flecken-Programm“
Beim „Graue-Flecken-Programm“ handelt es sich um das dritte Förderverfahren
des Bundes. In diesem Förderprogramm können alle Adresspunkte im
Stadtgebiet mit Glasfaser versorgt werden, die derzeit eine
Downloadgeschwindigkeit kleiner 100 Mbit/s haben. Die Antragstellung ist
offiziell ab November 2022 möglich.
Die Bonner Wirtschaftsförderung hat mit Genehmigung des Verwaltungs-
vorstandes den Antrag im „Graue-Flecken-Programm“ im April 2022 vorzeitig
vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien gestellt. Nach den hier vorliegenden
Informationen wird auf bundespolitischer Ebene diskutiert, ob angesichts des
zu erwartenden bundesweit enormen Fördervolumens die Kommunen, die die
wenigsten „weißen Flecken“ aufweisen, bei der Verteilung der Mittel aus dem
„Graue-Flecken-Programm“ nachrangig behandelt werden, so dass schnelles
Handeln erforderlich war.
Im Mai 2022 erging die vorläufige Förderzusage des Bundes in Höhe von 18,2
Mio. EUR. Voraussichtlich wird das Land Nordrhein-Westfalen das
Fördervorhaben mit weiteren 18,2 Mio. EUR fördern.
Damit hat die Verwaltung bislang Fördermittel von Bund und Land in den drei
dargestellten Förderprogrammen in Höhe von insgesamt 48 Mio. € sichern
können.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de