221576 · Mitteilungsvorlage
Sachstand zum gefördertem Gigabitausbau
Kerndaten
- Nummer
- 221576
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 23.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221576 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Sachstand zum gefördertem Gigabitausbau Beratungsfolge Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 06.09.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Das Amt für Wirtschaftsförderung hatte am 28.09.2021 dem Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit den letzten Sachstand (DS-Nr. 211589) mitgeteilt. Die Beantragung sämtlicher zur Verfügung stehender Förderprogramme stellt neben dem eigenwirtschaftlichen Ausbau durch die Netzbetreiber sicher, dass die Bundesstadt Bonn möglichst zügig mit nachhaltiger und zukunftsfähiger Glasfaserinfrastruktur versorgt wird. Zwischenzeitlich gibt es zahlreiche Neuigkeiten im geförderten Glasfaserausbau, die dem Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit nachfolgend zur Kenntnis gebracht werden. 1. „Weiße-Flecken-Programm“ Mit dem ersten Förderprogramm für den Breitbandausbau, dem sogenannten „Weiße Flecken-Programm“, unterstützen das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Kommunen und Landkreise beim Ausbau der Netzinfrastruktur in Gebieten, in denen die Leitungskapazität unter 30 Mbit/s liegt und in denen in den kommenden drei Jahren kein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch die Netzanbieter zu erwarten ist. Der Ausbau erfolgt durch die Deutsche Telekom im Auftrag der Stadt Bonn. Hierzu gehören in der Stadt Bonn 54 Bonner Grund- und Förderschulen, die Gewerbegebiete Bonn-West und Bonn-Holzlar sowie verschiedene Gewerbeflächen an der Königswinterer Straße in zweiter Reihe im Gewerbegebiet Beuel-Ost. Außerdem werden Siedlungsbereiche an der Grenze zum Alfterer Gemeindegebiet in der Henri-Spaak-Straße und der Witterschlicker Allee im Stadtbezirk Hardtberg mit schneller Glasfaser versorgt werden. Der symbolische erste Spatenstich erfolgte am 16. September 2021 an der Michaelschule in der Weststadt.Seite 1 von 2 Seite 2 Sechs Schulen und die VHS in Duisdorf konnten bereits angeschlossen werden. An weiteren 19 Schulen wird derzeit gearbeitet, beziehungsweise haben die Begehungen stattgefunden, so dass der Anschluss zeitnah verlegt werden kann. Nach derzeitigem Stand sollten im Jahr 2023 alle Anschlüsse verlegt sein, auch wenn Kapazitäten bei Tiefbauunternehmen einen Engpass darstellen. Derzeit prüft das Amt für Wirtschaftsförderung, ob weitere Adresspunkte in der Witterschlicker Allee mittels eines „Upgrade-Antrags“ mit in die Förderung aufgenommen werden können. 2. Sonderaufruf „Gewerbegebiete, Industrieparks, Schulen und Krankenhäuser“ Im zweiten Förderverfahren, dem „Sonderaufruf Gewerbegebiete, Industrieparks, Schulen und Krankenhäuser“ sind zwischenzeitlich die finalen Bescheide des Bundes am 07.06.2022 erlassen worden. Die Bundesstadt Bonn hat auch bereits die Anträge zur Kofinanzierung durch das Land Nordrhein- Westfalen vorgelegt und erwartet eine finale Förderzusage für Mitte September. Dieses zweite Förderverfahren steht im Interesse der ansässigen Unternehmen im besonderen Fokus der Bonner Wirtschaftsförderung, da dann alle Bonner Gewerbegebiete sowie 22 Institutionen ausgebaut werden können. 3. „Graue-Flecken-Programm“ Beim „Graue-Flecken-Programm“ handelt es sich um das dritte Förderverfahren des Bundes. In diesem Förderprogramm können alle Adresspunkte im Stadtgebiet mit Glasfaser versorgt werden, die derzeit eine Downloadgeschwindigkeit kleiner 100 Mbit/s haben. Die Antragstellung ist offiziell ab November 2022 möglich. Die Bonner Wirtschaftsförderung hat mit Genehmigung des Verwaltungs- vorstandes den Antrag im „Graue-Flecken-Programm“ im April 2022 vorzeitig vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien gestellt. Nach den hier vorliegenden Informationen wird auf bundespolitischer Ebene diskutiert, ob angesichts des zu erwartenden bundesweit enormen Fördervolumens die Kommunen, die die wenigsten „weißen Flecken“ aufweisen, bei der Verteilung der Mittel aus dem „Graue-Flecken-Programm“ nachrangig behandelt werden, so dass schnelles Handeln erforderlich war. Im Mai 2022 erging die vorläufige Förderzusage des Bundes in Höhe von 18,2 Mio. EUR. Voraussichtlich wird das Land Nordrhein-Westfalen das Fördervorhaben mit weiteren 18,2 Mio. EUR fördern. Damit hat die Verwaltung bislang Fördermittel von Bund und Land in den drei dargestellten Förderprogrammen in Höhe von insgesamt 48 Mio. € sichern können. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de