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221566 · Beschlussvorlage

Förderung zur Ertüchtigung eines Multifunktionsraumes der Brotfabrik

Nummer
221566
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.08.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
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Beschlussvorlage
öffentlich
221566
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
41 Kulturamt
Dezernat:
Dez. IV
Förderung zur Ertüchtigung eines
Multifunktionsraumes der Brotfabrik
Beratungsfolge
Kulturausschuss 01.09.2022 Empfehlung
Rat 22.09.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Zur Ertüchtigung eines Multifunktionsraumes der Brotfabrik werden dem
Trägerverein Traumpalast e.V. im Jahr 2022 im Rahmen der institutionellen
Förderung zusätzliche Mittel i.H.v. bis zu 5.000,00 € zur Verfügung gestellt.
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Prüfung, ob Drittmittel vorrangig zur
Deckung der Kosten eingesetzt werden können.
Begründung
Der Traumpalast e.V. ist an die Stadtverwaltung Bonn mit der Bitte
herangetreten, Kosten i.H.v. rd. 10.000,00 € zu übernehmen, die im Rahmen
der Ertüchtigung eines Multifunktionsraumes entstehen.
Der Traumpalast e.V. hat vom Land NRW eine 3- jährige Konzeptionsförderung
i.H.v. 150.000,00 € erhalten. Die Förderung dient dazu, den Multifunktionsraum
mit Leben zu füllen und eine freie Mitarbeiterin zu finanzieren, die die
Koordination des Projekts in die Hand nimmt. Um den Raum nutzen zu können
benötigt der Verein aber zunächst
1. ein Lärmimmissions- Gutachten (Kosten: ca. 4.000,00 €) und
2. ein professionelles Mobilitätskonzept (Kosten: ca. 5.300,00 €)
Beim Traumpalast e.V. handelt es sich um das einzige soziokulturelle Zentrum
der Stadt, in dem die verschiedenen im Trägerverein zusammengeschlossenen
Kulturträger sehr gute Arbeit leisten.
Zurzeit wird geprüft, ob die Kosten, für die die Projektförderung beantragt wird,
durch die Landesförderung zumindest teilweise gedeckt werden können, da die
Aufwendungen unmittelbar mit dem Fördergegenstand in Verbindung stehen.
Sollte die Prüfung ergeben, dass sich das Land NRW an den Kosten beteiligt,
wird die Förderung der Stadt dementsprechend reduziert.Seite 1 von 2
Seite 2
Um für Traumpalast e.V. Planungssicherheit zu gewährleisten und eine zügige
Inbetriebnahme des Raumes zu ermöglichen, ist es notwendig, vor Abschluss
der Prüfungen eine Entscheidung herbeizuführen.
Der Betrag i.H.v. bis zu 5.000,00 € wird aus nicht verausgabten
Projektfördermitteln des Kulturamtes bereitgestellt. Über die Bereitstellung
weiterer Mittel i.H.v. bis zu 5.000,00 € aus dem Feuerwehrtopf der
Bezirksverwaltungsstelle Beuel entscheidet die Bezirksvertretung Beuel. (DS-
Nr. 221559-01 ST).
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.04.02
Produktgruppenbezeichnung
Kulturförderung
Produkt
1.41.00.04.02.01
Produktbezeichnung
Zuschüsse an Einrichtungen
der freien Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
5.000,00 141000402 2022
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de