221566 · Beschlussvorlage
Förderung zur Ertüchtigung eines Multifunktionsraumes der Brotfabrik
Kerndaten
- Nummer
- 221566
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.08.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.968 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 221566 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IV Förderung zur Ertüchtigung eines Multifunktionsraumes der Brotfabrik Beratungsfolge Kulturausschuss 01.09.2022 Empfehlung Rat 22.09.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Zur Ertüchtigung eines Multifunktionsraumes der Brotfabrik werden dem Trägerverein Traumpalast e.V. im Jahr 2022 im Rahmen der institutionellen Förderung zusätzliche Mittel i.H.v. bis zu 5.000,00 € zur Verfügung gestellt. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Prüfung, ob Drittmittel vorrangig zur Deckung der Kosten eingesetzt werden können. Begründung Der Traumpalast e.V. ist an die Stadtverwaltung Bonn mit der Bitte herangetreten, Kosten i.H.v. rd. 10.000,00 € zu übernehmen, die im Rahmen der Ertüchtigung eines Multifunktionsraumes entstehen. Der Traumpalast e.V. hat vom Land NRW eine 3- jährige Konzeptionsförderung i.H.v. 150.000,00 € erhalten. Die Förderung dient dazu, den Multifunktionsraum mit Leben zu füllen und eine freie Mitarbeiterin zu finanzieren, die die Koordination des Projekts in die Hand nimmt. Um den Raum nutzen zu können benötigt der Verein aber zunächst 1. ein Lärmimmissions- Gutachten (Kosten: ca. 4.000,00 €) und 2. ein professionelles Mobilitätskonzept (Kosten: ca. 5.300,00 €) Beim Traumpalast e.V. handelt es sich um das einzige soziokulturelle Zentrum der Stadt, in dem die verschiedenen im Trägerverein zusammengeschlossenen Kulturträger sehr gute Arbeit leisten. Zurzeit wird geprüft, ob die Kosten, für die die Projektförderung beantragt wird, durch die Landesförderung zumindest teilweise gedeckt werden können, da die Aufwendungen unmittelbar mit dem Fördergegenstand in Verbindung stehen. Sollte die Prüfung ergeben, dass sich das Land NRW an den Kosten beteiligt, wird die Förderung der Stadt dementsprechend reduziert.Seite 1 von 2 Seite 2 Um für Traumpalast e.V. Planungssicherheit zu gewährleisten und eine zügige Inbetriebnahme des Raumes zu ermöglichen, ist es notwendig, vor Abschluss der Prüfungen eine Entscheidung herbeizuführen. Der Betrag i.H.v. bis zu 5.000,00 € wird aus nicht verausgabten Projektfördermitteln des Kulturamtes bereitgestellt. Über die Bereitstellung weiterer Mittel i.H.v. bis zu 5.000,00 € aus dem Feuerwehrtopf der Bezirksverwaltungsstelle Beuel entscheidet die Bezirksvertretung Beuel. (DS- Nr. 221559-01 ST). Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.04.02 Produktgruppenbezeichnung Kulturförderung Produkt 1.41.00.04.02.01 Produktbezeichnung Zuschüsse an Einrichtungen der freien Träger Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 5.000,00 141000402 2022 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:07 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de