221562 · Mitteilungsvorlage
Information über Normenkontrollverfahren zu Bebauungsplänen
Kerndaten
- Nummer
- 221562
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 06.09.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 221562 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Information über Normenkontrollverfahren zu Bebauungsplänen Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 29.09.2022 Kenntnisnahme Mitteilung: Nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung entscheidet das Oberverwaltungsgericht im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit auf Antrag unter anderem über die Gültigkeit von Satzungen, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs erlassen worden sind. Damit können auch Bonner Bebauungspläne Gegenstand von Normenkontrollverfahren vor dem OVG Münster sein. Den Antrag kann jede natürliche oder juristische Person, die geltend macht, durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung in ihren Rechten verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden, sowie jede Behörde innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Rechtsvorschrift stellen. Die Bekanntmachung von Satzungsbeschlüssen über Bebauungspläne erfolgt in Bonn im Amtsblatt. Das Oberverwaltungsgericht entscheidet durch Urteil oder, wenn es eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält, durch Beschluss. Kommt das OVG zu der Überzeugung, dass die Rechtsvorschrift ungültig ist, so erklärt es sie für unwirksam; in diesem Fall ist die Entscheidung allgemein verbindlich und die Entscheidungsformel vom Antragsgegner ebenso zu veröffentlichen, wie die Rechtsvorschrift bekanntzumachen wäre. Das Gericht kann auf Antrag eine einstweilige Anordnung erlassen, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus anderen wichtigen Gründen dringend geboten ist. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu Bebauungsplanverfahren oder im Rahmen von Bürgeranträgen zu solchen Verfahren wird von Anwohnern regelmäßig bezweifelt, dass die Stadt bei der Aufstellung rechtmäßig handelt. Vor diesem Hintergrund wird der Ausschuss informiert, welche Bebauungspläne in den letzten Jahren mit welchem Ergebnis in einem Normenkontrollverfahren vor dem OVG Münster überprüft wurden. Eine ausführliche Übersicht ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Zusammengefasst ergibt sich folgendes Bild:Seite 1 von 3 Seite 2 Normenkontrollanträge seit 2006 13 - davon eingestellte Verfahren, wegen Rücknahme des Antrags durch die Antragsteller 3 - davon verworfene Anträge wegen mangelnder Antragsbefugnis 2 - davon durch Urteil/Beschluss abgelehnte Anträge 5 - davon für unwirksam erklärte Bebauungspläne 3 Die Verwaltung hatte zu den für unwirksam erklärten Bebauungsplänen bereits dem Ausschuss berichtet: Kommentalweg: DS-Nr. 1110313 Heinrich-Wolsing-Weg: DS-Nr. 1712956 und 1912428 (Einstellung) Von-der-Heydt-Str.: DS-Nr. 1110027 und 1711694 (Satzungsbeschluss zur Neuaufstellung) Zum Stand 11.8.2022 ist kein Normenkontrollverfahren im Zusammenhang mit einem Bonner Bebauungsplan anhängig. Anlage/n 1 Anlage Mitteilungsvorlage (öffentlich)Seite 2 von 3 Anlage: Übersicht Normenkontrollverfahren zu Bebauungsplänen der Stadt Bonn seit 2006 Stand: 11.08.2022 B.plan Lage Antragsteller/Antrags- datum Ergebnis 3.vereinf.Ä. 7819-51 4.vereinf.Ä. 7819-52 Dottendorf „Im Maigarten“ Anlieger /20.01.2006 Einstellung des Verfahrens am 25.4.2006 wg. Rücknahme des Antrags 7421-14 Am Bruch Anlieger / 24.09.2007 Ablehnung des Antrags durch Urteil vom 17.4.2009 7923-18 Kommentalweg Bewohner / 10.07.2008 Bebauungsplan durch Urteil vom 3.1.2011 für unwirksam erklärt. Bebauung erfolgte anschließend nach § 34 BauGB 7422-11 Dransdorfer Mühle Anlieger / 30.4.2008 Einstellung des Verfahrens am 22.06.2010 wg. Rücknahme des Antrags 8216-22 Von-der-Heydt- Str. Anlieger / 5.8.2010 Bebauungsplan durch Urteil vom 20.12.2010 für unwirksam erklärt. Plan anschließend neu aufgestellt und erneut beklagt (s.u.) 7623-20 Bornheimer Straße Anlieger / Antrag auf einstweilige Anordnung 27.5.2011 Antrag auf Normenkontrolle 23.5.2011 Antrag auf einstweilige Anordnung zur Außervollzugsetzung des B.planes am 7.9.2011 abgelehnt. Einstellung des Verfahrens am 24.4.2013 nach Antragsrücknahme 8215-44 Deutschherrenst raße Anlieger / 21.7.2014 Ablehnung des Antrags durch Urteil v. 24.2.2016 (OVG NRW 7 D 83/14.NE) 8122-11 Heinrich- Wolsing-Weg Anlieger / 25.9.2015 Bebauungsplan durch Urteil vom 1.2.2017 (7 D 71/15.NE) für unwirksam erklärt, bestätigt durch Beschluss des BVerwG vom 23.8.2017 – 4 BN 14.17. Keine Neuaufstellung erfolgt. 6915-1 Von-der-Heydt- Str. Anlieger / 06.10.2017 Ablehnung des Antrags durch Urteil vom 11.10.2018 (7 D 66/17.NE) 6521-2 Petrus- Krankenhaus Anlieger / 6.10.2017 Verwerfung des Antrags wegen mangelnder Antragsbefugnis durch Urteil vom 29.11.2019 (7 D 81/17.NE) 6724-1 Ledenhof Anlieger / 22.5.2018 Verwerfung des Antrags wegen mangelnder Antragsbefugnis durch Urteil vom 26.2.2020 (7 D 40/18.NE) 7818-1 Dottenberg Anlieger / 16.5.2019 Ablehnung des Antrags durch Urteil vom 15.12.2021(7 D 45/19.NE) 6918-2 Kennedyallee 41 Anlieger / 9.6.2020 Ablehnung des Antrags durch Urteil vom 10.02.2022 (7 D 103/20.NE)Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de